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Medi-Karriere Magazin Generalstische Pflegefachassistenzausbildung in NRW

Generalstische Pflegefachassistenzausbildung in NRW

Generalstische Pflegefachassistenzausbildung in NRW

In Nordrhein-Westfalen ist die neue generalistische Pflegefachassistenzausbildung gestartet. Der einjährige Ausbildungsgang soll die bisherigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz sowie in der Altenpflegehilfe zusammenführen und ablösen. Aktuell stehen 1.700 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Anders als die bisherigen Ausbildungsgänge ist die generalistische Ausbildung garantiert vergütet.

Neue einjährige Ausbildung soll Einstieg in die Pflegeberufe vereinfachen

Wer sich für einen Beruf als Pflegeassistenz interessierte, musste sich bislang für eine Ausbildung als Altenpflegehilfe oder als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in entscheiden. Die neue generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz fasst nun die bisher bestehenden Ausbildungsgänge zusammen. Den praktischen Teil absolvieren Azubis weiterhin entweder in der Altenpflege oder in einem Krankenhaus bzw. ähnlichen Einrichtungen. Nach Abschluss der Ausbildung sollen die Pflegeassistenzen in der Lage sein, Pflegefachkräfte bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Grundlage bildet die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz, die bereits seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Bis zum 30. Juni 2021 galt für Ausbildungsstätten noch eine Übergangsphase, während der sie sowohl die neue als auch die alten Ausbildungsgänge anbieten konnten.

Die generalistische Pflegefachassistenzausbildung dauert ein Jahr. Das Ziel ist es, den Einstieg in die Pflegeberufe zu vereinfachen und möglichst viele geeignete Interessenten und Interessentinnen zu gewinnen. In der zweiten Jahreshälfte stehen 1.700 vom Land geförderte Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden. Das soll den Auszubildenden die Möglichkeit geben, nebenher ihre Sprachkenntnisse zu verbessern oder, falls noch nicht geschehen, einen allgemeinbildenden Schulabschluss zu erwerben.

Generalistische Pflegefachassistenzausbildung – Übergang in Ausbildung zur Pflegefachkraft möglich

Den Schulabschluss benötigen die Azubis, falls sie nach Abschluss der generalistischen Ausbildung in die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann wechseln wollen. Diese ist gemäß bundeseinheitlichem Pflegeberufegesetz ebenfalls generalistisch und fasst Ausbildungseinheiten der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege zusammen. Hat man bereits die Ausbildung zur Pflegefachassistenz absolviert, verkürzt sich die anschließende Ausbildung zur Pflegefachkraft von drei Jahren auf ein Jahr.

Neu ist auch, dass erstmals alle Auszubildenden zur Pflegefachassistenz eine Ausbildungsvergütung erhalten. In der Altenpflege war dies bislang nicht selbstverständlich, viele Azubis mussten ohne Bezahlung auskommen. Das Land NRW fördert die neue generalistische Pflegefachassistenzausbildung finanziell. Für Azubis, die den praktischen Teil ihrer Ausbildung im Bereich der Altenpflege absolvieren, erhalten Pflegeschulen einen pauschalisierten Festbetrag in Höhe von bis zu 585 Euro im Monat. Schließen die Azubis ihren Ausbildungsvertrag mit einem Krankenhausträger ab, wird ihre Ausbildung wie bisher über das Krankenhausfinanzierungsgesetz finanziert.

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Redaktion
pA Medien Gmbh
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Redaktionsteam
Veröffentlicht am: 22.09.2021
Themen: Alle Themengebiete, Karriere, News und Politik, Pflege
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