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Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit 1. Oktober verpflichtend. BÄK‑Präsident Klaus Reinhardt sieht darin große Chancen für Patientensicherheit und Behandlungsqualität, knüpft den Nutzen aber an vollständige, aktuelle Einträge. Er plädiert für ein schlankes Meldesystem, über das Ärztinnen und Ärzte direkt aus dem Versorgungsalltag Feedback an PVS‑ und KIS‑Hersteller geben – damit die ePA als „lernendes System“ fortlaufend besser wird.
Alle Neuigkeiten zum ePA-Start zeigt dieser Artikel.
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ePA-Start – Verpflichtender Schritt in den Versorgungsalltag
Zum 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) fester Bestandteil der Versorgung: Ärzte müssen wichtige Befunde in die Akten ihrer Patienten einstellen. Der Schritt folgt auf die Opt‑out‑Einführung Anfang 2025. Seitdem erhalten gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA – sofern sie nicht widersprochen haben.
Bereits seit Ende April war der Zugriff für Leistungserbringer möglich; nun wird die Nutzung zur Regel. Ziel ist, Befunde, Laborwerte und Medikationsdaten schnell verfügbar zu machen und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
ePA-Start – „Lernendes System“ durch Feedback aus der Praxis
Bundesärztekammer‑Präsident Klaus Reinhardt sieht in der ePA „große Chancen“ für Patientensicherheit und Behandlungsqualität – vorausgesetzt, die Akten werden vollständig und aktuell geführt.
Damit sich Prozesse und Software zügig verbessern, fordert die BÄK ein niedrigschwelliges Meldesystem: Ärzte sollen direkt aus dem Alltag Rückmeldungen an Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) und Krankenhausinformationssystemen (KIS) geben können. Die ePA solle sich so zu einem „lernenden System“ entwickeln, sagt Reinhardt, das sich fortlaufend an Versorgungsrealitäten anpasst.
ePA-Start – Kliniken als Engstelle der Einführung
Besondere Sorge bereitet der Ärzteschaft hingegen der Stand der Kliniken. Die Umstellung der komplexen Krankenhaus‑IT sei aufwendiger als in den Praxen. Vielerorts werde die ePA zum Stichtag noch nicht flächendeckend laufen, heißt es.
Das deckt sich mit Einschätzungen aus den Häusern, wonach die Einführung nicht mit einem einfachen Software‑Update getan ist und teils erst 2026 krankenhausweit möglich sein dürfte. Die Folge: Informationsflüsse zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bleiben vorerst brüchig – genau dort, wo ärztliche Praxen den größten Nutzen der ePA ziehen sollten (z. B. bei Entlassbriefen).
Ausbildungsplätze als
ePA-Start – Informationslücke bei Versicherten
Dennoch bleibt die Aktualität der ePA nicht das einzige Problem. Auch auf Patientenseite hakt es. Laut BÄK berichten Praxen von unzureichend informierten Versicherten. Den Registrierungs- und Anmeldeprozess beschreiben sie als sperrig. Aktuell hat – so die Darstellung – nur etwa jeder 20. Versicherte aktiven Zugriff auf die eigene Akte.
Die Kassen sollen deshalb gezielt und kontinuierlich informieren, damit Versicherte ihre ePA tatsächlich nutzen und pflegen. Je vollständiger die Datenlage, desto größer der Nutzen für Koordination und Sicherheit.
Offene Zulassungen – Gefahr von Abrechnungseinbußen
Brisant wird es mit Blick auf den Jahreswechsel 2025/26: Ab Januar 2026 dürfen medizinische Einrichtungen nach derzeitigem Stand nur zugelassene, ePA‑kompatible Systeme einsetzen.
Weil einige kleinere Anbieter den Nachweis noch nicht erbracht haben, warnt die BÄK vor Abrechnungsausschlüssen zu Lasten der Praxen – obwohl die Ursache in versäumten Softwarelieferungen liegen könnte. Die Ärzteschaft fordert deshalb Übergangsregeln, die Leistungserbringende vor Vergütungsabzügen schützen, solange Hersteller nachrüsten.
Lagebild aus den Praxen – Viel geschafft, aber nicht alles startklar
Kurz vor dem Stichtag meldete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), dass rund 80 Prozent der Praxen das notwendige ePA‑Modul installiert haben. Etwa ein Fünftel wartet noch auf Software. Zugleich ist die ePA bereits in zehntausenden Praxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und mehreren hundert Kliniken im Betrieb – Tendenz steigend.
Kritisch sehen die Vertragsärzte jedoch, dass bei Verzögerungen Vergütungsabschläge drohen könnten, obwohl Verzögerungen häufig an der IT‑Zulieferung hängen.
ePA-Start – Ausblick
Mit dem Pflichtstart beginnt die Feinarbeit: Prozesse, Schnittstellen und Benutzerführung werden sich im Betrieb bewähren müssen. Ein institutionalisiertes Feedback‑ und Fehler‑Meldesystem könnte dabei zum Taktgeber werden. So könnte sich die ePA von einer technischen Infrastruktur zu einem lernenden, versorgungsnahen System entwickeln – und damit die anfänglichen Reibungen schnell abzubauen.
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