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Die Befüllung der Elektronischen Patientenakte wird ab Oktober 2025 verpflichtend für alle Ärzte und Behandler. Dabei tauchen immer wieder Fragen zur Nutzung der Akte und ihren Inhalten und Limitierungen auf.
Dieser Artikel erklärt, wie die ePA funktioniert und was ihre Anwender beachten sollten.
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Was ist die ePA?
Die Elektronische Patientenakte, abgekürzt ePA, ist ein digitaler Ordner, der die Gesundheitsinformationen eines Patienten erhält. Über die Telematikinfrastruktur können sowohl der Patient selbst als auch Arztpraxen, Krankenhäuser und weitere Behandler bei vorliegender Berechtigung auf die Akte zugreifen. So ist es möglich, die darin befindlichen Daten einzusehen, neue Dokumente einzupflegen, Inhalte zu löschen oder ihre Sichtbarkeit für die Nutzer anzupassen.
Dabei handelt es sich in erster Linie um eine patientengeführte Akte, die auf eine Verbesserung der medizinischen Versorgung abzielt. Der Patient ist also derjenige, der im eigenen Interesse entscheidet, ob er überhaupt eine elektronische Patientenakte nutzen möchte, wer Zugriff darauf enthält und was mit den Daten geschehen soll.
Er kann sich mittels einer App oder eines Computerzugriffs in die Akte einloggen, Dokumente ansehen und verwalten und eigene Formulare hochladen. Ein Zugriffsprotokoll ermöglicht es allen am Prozess Beteiligten, rückblickend nachzuvollziehen, wer die Akte zuletzt bearbeitet hat.
Seit Anfang 2025 stellen die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten in Deutschland eine ePA zur Verfügung, sofern diese der Einrichtung nicht aktiv widersprochen haben. Private Krankenversicherungen bieten zunehmend vergleichbare Akten an.
Das beinhaltet die ePA
Der Inhalt der Elektronischen Patientenakte ist abhängig vom Einverständnis des Patienten. Derzeit vorgesehen ist das Einpflegen eines elektronischen Medikamentenplans (eMP), in den automatisch das E-Rezept einfließt.
Auch Arztbriefe und Befundberichte von Facharztkonsultationen und Untersuchungen gehören dazu. Außerdem sollen wichtige Hinweise zum Patienten wie beispielsweise Allergien in der Akte vermerkt werden.
Hingegen fallen etwa Hausarztbesuche, allgemeine Befunde körperlicher Untersuchungen, Kurzdiagnosen bei akuten Erkrankungen und Laborbefunde unter die allgemeine Dokumentationspflicht. Sie werden üblicherweise nicht in der Akte hinterlegt. Die Nutzer haben jedoch immer die Möglichkeit, Laborausdrucke und andere Dokumente selbst als Foto oder Scan in die ePA einzupflegen.
Bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte für Kinder gibt es Sonderregelungen. So können Ärzte und Psychotherapeuten im Falle unter 15-jähriger Patienten bei gegebenem Anlass bewusst entscheiden, sensible Daten aus therapeutischen Gründen nicht in die Akte zu übernehmen.
Auch bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung im Falle einer Befüllung der ePA mit den entsprechenden Informationen kann der Behandler von dieser Ausnahme Gebrauch machen.
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Elektronische Patientenakte – Bisherige Entwicklung
Der Einsatz der elektronischen Patientenakte begann am 15. Januar 2025 zunächst in einigen Modellregionen in Deutschland, wobei die grundlegende Funktion der Akte, ihre Nutzerfreundlichkeit und die TI-Verbindung geprüft wurden. An diesem Prozess waren etwa 300 Hausarztpraxen und medizinische Facheinrichtungen unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Hamburg beteiligt.
Im Rahmen dieser Testphase wies der Chaos Computer Club auf mögliche Sicherheitsmängel hin, mit denen sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Folgenden auseinandersetzten.
Seit dem 29. April 2025 wurde die Nutzung der ePA dann deutschlandweit freigegeben, zunächst im Rahmen eines freiwilligen „Kennenlern-Zeitraums“ für die medizinischen Akteure. Ab dem 1. Oktober 2025 besteht für sie dann die Verpflichtung zur Befüllung der Akte. Nehmen die Behandler diese nicht vor, so drohen Praxen mit Beginn des Jahres 2026 und Krankenhäusern ab März desselben Jahres Sanktionen.
Für gesetzlich Versicherte bleibt die Nutzung der ePA weiterhin freiwillig. Eine Löschung der enthaltenen Daten ist jederzeit möglich.
Das bedeutet die ePA für Arztpraxen
Eine gut geführte ePA ermöglicht es den Praxen, schnell die wichtigsten Informationen über die Patienten zu erhalten. Sie können auf einen Blick sehen, welche Medikamente der Patient einnimmt, und mit künftigen Erweiterungen der Akte auch Wechselwirkungen leichter erfassen. Alte Befunde gehen bei Umzug oder Arztwechsel nicht verloren, die Ergebnisse von Facharztbesuchen erreichen den Hausarzt und wichtige Dokumente der Patienten liegen an einem Ort gebündelt vor.
Nach Einrichtung der Volltextsuchfunktion sollte es möglich sein, gezielt nach alten Befunden zu suchen. Gemeinsam mit den Daten aus Wearables, die künftig auf die ePA übertragen werden könnten, lässt sich mit diesen Maßnahmen die Behandlung optimieren. Außerdem kann man medizinische Daten zu Forschungszwecken nutzen.
Zeitgleich bedeutet die ePA für die Praxen besonders in der Anfangsphase Arbeit und einen erheblichen Zeitaufwand, der nicht in jeder Hinsicht finanziell vergütet wird, denn eine gewissenhafte Befüllung der Akte ist aufwändig.
Außerdem ist es zunächst nicht möglich, gezielt nach Begriffen in den Befunden oder Briefen zu suchen. So müssen die Behandler die Dokumente meist vollständig durchlesen, wenn sie nach bestimmten Informationen suchen wollen. Die Steuerung der Aktenbefüllung durch den Patienten kann auch dazu führen, dass relevante Befunde fehlen.
Elektronische Patientenakte – Vorteile an Übergangsfrist
Die Übergangsfrist bietet den Akteuren die Möglichkeit, sich in Ruhe mit der Akte auseinander zu setzen. Auch bietet sie den Einrichtungen, die bislang nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der ePA verfügen, genügend Zeit, sich entsprechend einzurichten.
Elektronische Patientenakte – Kritik
Kritik an der Elektronischen Patientenakte betrifft sowohl deren Anwendung als auch ihre Struktur. Was genau Kritiker an Argumenten vorbringen, fassen die folgenden Absätze zusammen.
Transparenz und Sicherheitsbedenken
Die Akte enthält sensible Gesundheitsdaten ihrer Nutzer. Zwar können die Nutzer ihre Inhalte grundsätzlich verschlüsseln und damit den Zugriff für alle Behandler verhindern. Eine selektive Freigabe von Diagnosen oder Medikamenten sowie eine individuelle Anpassung der Zugangsrechte für einzelne Personen ist jedoch nicht möglich.
Damit besteht lediglich die Auswahl zwischen einem kompletten Offenlegen aller Daten für alle Nutzer oder einem vollständigen Verbergen der Inhalte. Dies schützt grundsätzlich die Privatsphäre, steht aber dem eigentlichen Sinn der ePA entgegen.
Bei Kindern bis 15 Jahre sind die Eltern für die Aktenpflege zuständig, wobei sie private Daten einsehen können. Dies könnte die Betroffenen von wichtigen Arztbesuchen abhalten. Bei getrennten Eltern besteht zudem oft Unklarheit in Bezug auf die Zugangsrechte zur Akte.
Auch die Verarbeitung der sensiblen Inhalte außerhalb der Krankenhäuser oder Arztpraxen empfinden einige als intransparent und sehen die Gefahr einer unkontrollierten Verbreitung von Daten. Die nach der Kritik seitens des Chaos Computer Club (CCC) eingeleiteten Maßnahmen zur Behebung der Sicherheitslücken sieht der CCC als nicht ausreichend an.
Die Rechenzentren, in denen die Informationen hinterlegt sind, erfüllen die höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllen und das Anfordern der Versichertendaten ist ausschließlich über BSI-zertifizierte Endgeräte und verschlüsselte Nutzerpfade möglich. Dennoch blieben die Verantwortlichen bislang genaue Angaben zur Art der Sicherheitsbedrohungen und der Umsetzung der erfolgten Verbesserungsmaßnahmen schuldig, sodass Kritiker nach wie vor Zweifel am Datenschutz sehen.
Mangelnde Nutzerfreundlichkeit
Vor allem weniger digitalaffine Menschen und solche mit Behinderungen kritisieren die fehlende Barrierefreiheit der ePA. Sie können zwar die Arztpraxen oder Krankenhäuser auffordern, über ihre Versichertenkarte auf ihre Akte zuzugreifen und Informationen einzupflegen. Die Versicherten selbst können diese Daten jedoch nur mit einem eigenen Gerät, einer Internetverbindung und einer geeigneten App verwalten und die Zugangsberechtigung anpassen.
Es sind jedoch nicht alle Apps barrierefrei und Sicherheitsmaßnahmen wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung stellen für Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Sehbehinderungen eine zusätzliche Hürde dar.
Kritik seitens der Praxen und Krankenhäuser
Medizinische Einrichtungen kritisieren neben dem Aufwand der Aktenbefüllung einerseits Softwareprobleme, die zu Hauptbetriebszeiten Störungen im Praxisverwaltungssystem auslösen. Außerdem besteht ein erhebliches Ungleichgewicht im Honorar für die Erstbefüllung der Akte und anschließende Einträge, sodass die Folgedokumentation vernachlässigt werden könnte.
Nicht zuletzt muss medizinisches Personal Diagnosen und Befunde mühsam zusammensuchen, da innerhalb der Akten keine intelligente Datenvernetzung stattfindet. Somit muss man alle Dokumente einzeln in Augenschein nehmen, was bei schwer kranken Menschen mit häufigen Arztkontakten gegenüber der Papierakte kaum Vorteile bietet.
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- Die ePA für alle, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 26.05.2025)