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Medi-Karriere Magazin Der aktuelle Stand der eAU

Der aktuelle Stand der eAU: Was sich bisher getan hat

Der aktuelle Stand der eAU: Was sich bisher getan hat

Seit dem 1. Januar soll die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) theoretisch in allen Praxen Anwendung finden. Mit ihr können Ärzte/-innen in Deutschland seither die rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) pro Jahr ausstellen. Bislang war hierfür der sog. „gelbe Schein“ in vierfacher Ausführung notwendig: für den/die Arbeitgeber/in, für die Krankenkasse, für den/die Versicherte/n und für die Arztpraxis. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat dies nun mit der Erschaffung der digitalisierten eAU vereinfacht.

Dieser Text behandelt den neuesten Stand bei der eAU, erklärt alle wichtigen Funktionen, was das sowohl für Medizinische Fachangestellte (MFA) als auch für Patienten/-innen bedeutet und gibt einen Rückblick über die Zeit der Entwicklung und Planung bis jetzt.

eAU – Definition

Seit Januar profitieren Patienten/-innen von den Vorteilen der eAU. Bisher war es üblich, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform (umgangssprachlich „gelber Schein“; bei Krankenkassen und in Arztpraxen „Muster 1“ genannt) an den/die Patienten/-in auszuhändigen. Diese/r musste die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann entweder binnen drei Tagen nach Ausstellung persönlich bei seinem/-r Arbeitgeber/in und bei der Krankenkasse abgeben oder per Post schicken.

Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wird diese Ausstellung in Papierform von nun an verpflichtend elektronisch in Form der eAU übermittelt. Für Versicherte bedeutet dies, dass sie ab sofort nicht mehr selbst ihre Krankenkasse und ihre/n Arbeitgeber/in über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren müssen. Dies wird vom/von der Hausarzt/-ärztin in elektronischer Form direkt von der Praxis aus gemacht.

eAU – Funktionen

Das Übermitteln der eAU an die Krankenkassen erfolgt über die Praxissoftware der Telematikinfrastruktur (TI) des Dienstes für Kommunikation in der Medizin (KIM) und hat die folgenden Funktionen:

  • Ausfüllen: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird wie gewohnt in der Praxissoftware ausgefüllt.
  • Signierung per eHBA (elektronischer Heilberufeausweis): Sowohl die Papier-Bescheinigung als auch die eAU benötigen i.d.R. beide eine Unterschrift. Vor allem muss aber die digitale eAU in jedem Fall elektronisch rechtssicher per Stapelsignatur oder Komfortsignatur signiert werden. Ist das nicht möglich, kann die eAU ersatzweise mit dem Praxisausweis signiert werden.
  • Versand: Nach erfolgter Signatur erfolgt die elektronische Übermittlung über den KIM-Dienst an die Krankenkasse.
  • Ausdruck: Exemplare für den/die Patienten/-in und Arbeitgeber/in können anschließend ausgedruckt und per Hand vom/von der Arzt/Ärztin unterschrieben werden.

Technische Voraussetzungen in der Praxis zur Erstellung der eAU

Neben einem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI), dem Dienst für Kommunikation in der Medizin (KIM), benötigt jede Arztpraxis zur Erstellung der eAU folgende Komponenten:

  • Update der Praxissoftware zur Integration eines eAU-Moduls
  • einen eingerichteten KIM-Dienst
  • den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation für die qualifizierte elektronische Signatur
  • E-Health-Kartenterminal
  • Update des E-Health-Konnektors (abhängig von gewünschter Signaturmethode)
  • Drucker

Vorteile für MFA

Die eAU bringt zahlreiche Vorteile für MFA. Durch den schnelleren und unkomplizierteren Ablauf entfällt ein langes Warten auf den/die Arzt/Ärztin zur persönlichen Unterschrift. Außerdem bedeutet die neue eAU deutlich weniger Papierkram, was wiederum weniger Ablagearbeiten in der Praxis nach sich zieht. Somit bleibt den MFA künftig deutlich mehr Zeit für die direkte Patientenversorgung.

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Vorteile für Patienten/-innen

Die eAU bringt auch zahlreiche Vorteile für Patienten/-innen. Zum einen entfällt die persönliche Abgabe oder Postzusendung der AU beim/bei der Arbeitgeber/in und Krankenkasse. Es entsteht künftig auch keine Zeitverzögerung mehr durch die sofortige Übermittlung an Arbeitgeber/in und Krankenkasse. Dadurch wird es deutlich seltener, dass es unter Umständen zu finanziellen Einbußen beim Krankengeld durch verspätete Abgabe der Krankmeldung bei der Krankenkasse kommen kann. Und nicht zuletzt entsteht so auch für Patienten/-innen deutlich weniger Arbeit bei der heimischen Ablage im Krankenkassenordner.

eAU – Alle wichtigen Fakten für Arbeitnehmer/innen

Für Arbeitnehmer/innen entfällt dank der eAU seit 1. Januar 2023 die Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform. Arbeitnehmer/innen sind ab sofort aber nicht generell von der Pflicht einer Krankmeldung befreit: Gesetzlich Versicherte müssen weiterhin rechtzeitig zum/-r Arzt/Ärztin gehen, um die Erstellung einer eAU zu gewährleisten. Tun sie dies nicht, verstoßen sie gegen ihre gesetzlichen Arbeitnehmerpflichten. Außerdem müssen Arbeitnehmer/innen im Krankheitsfall auch künftig noch beim/bei der Arbeitgeber/in anrufen oder ihm/ihr anderweitig persönlich morgens bekanntgeben, dass man erkrankt ist und für wie lange man voraussichtlich ausfällt. Einfach wegbleiben geht also auch jetzt nicht.

Ab wann man überhaupt eine Krankschreibung braucht, kommt auf den eigenen Arbeits- oder Tarifvertrag an. Gesetzlich sind Arbeitnehmer/innen gemäß § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) lediglich dazu verpflichtet, ihrem/-r Arbeitgeber/in am vierten Fehltag eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Diese Regelung kann vertraglich jedoch ausgehebelt werden.

Wer trotz eAU als Arbeitnehmer/in nicht ganz auf den “gelben Papierschein” verzichten möchte, kann sich außerdem nach wie vor restlos dadurch absichern, indem man die Krankmeldung auch weiterhin bei den eigenen Unterlagen entweder digital oder in Papierform selbst ablegt. Die AOK schreibt hierzu in ihrem Online-Servicebereich, dass gesetzlich Versicherte von ihrer Arztpraxis auch 2023 einen Ausdruck für ihre Unterlagen bekommen können, wenn sie dies wünschen.

Digitalisierung in Arztpraxen

Neben der eAU gibt es gibt es auch digitale Funktionen wie das E-Rezept oder die Elektronische Patientenakte (ePA), die die Praxisabläufe vereinfachen und die medizinische Versorgung für Patienten/-innen verbessern sollen. All diese Funktionen laufen in der Telematikinfrastruktur (TI) zusammen. Doch bei der Umsetzung haben Praxen in der Vergangenheit immer wieder von Problemen berichtet, weil nicht alle über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügten.

eAU – Alle wichtigen Fakten für Arbeitgeber/innen

Arbeitgeber/innen verlangen nicht immer eine eAU von ihren Arbeitnehmern/-innen. Je nachdem, wie viel Karenzzeit (d.h. vom/von der Arbeitgeber/in erlaubte Krankheitstage ohne Nachweis einer ärztlichen Krankmeldung) Arbeitgeber/innen vertraglich gestatten, kann eine eAU sogar völlig überflüssig sein. Wenn man z.B. nur einen Tag krank ist, aber erst ab dem dritten Fehltag eine Krankmeldung vorlegen muss, rufen Arbeitgeber/innen die eAU oft nicht ab.

Auch künftig erhalten Arbeitgeber/innen keine Informationen über ärztliche Diagnosen, sondern lediglich Stammdaten, d.h. Name, Datum, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, Erst- bzw. Folgebescheinigung und ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Die eAU ändert also nichts am bestehenden Datenschutz. Außerdem ist die Datenübertragung sehr sicher: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) teilt hierzu offiziell mit, dass Patientendaten auch beim neuen eAU-Verfahren gesondert geschützt sind. Durch die Verwendung der Telematikinfrastruktur (TI), die eigens hierfür entwickelt worden sei, seien alle Informationen besonders verschlüsselt.

Ausbildungsplätze als

Ausbildung zum Pflegefachmann 2026 (w/m/d)
Bad König
Asklepios Schlossberg Klinik Bad König
26.06.2026

Fachärzt*in (m/w/d) für Allgemeinmedizin oder Ärzt*in (m/w/d) in Weiterbildung Allgemeinmedizin ab 3. WB-Jahr für innovative Lehre und Lehrforschung
Bonn
Universitätsklinikum Bonn
24.07.2026

Facharzt (m/w/d) für Augenheilkunde mit OP-Ausbildung
Wiesbaden
ARTEMIS MVZ Wiesbaden
24.07.2026

Facharzt (m/w/d) Hämatologie/Onkologie mit Beteiligung an Forschung und Lehre
Cottbus
Carl Thiem Klinikum Cottbus gGmbH
24.07.2026

Ärzt*in in Ausbildung zur*zum Fachärzt*in (m/w/d) für Strahlentherapie und Radioonkologie
Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn
Universitätsklinikum Bonn
24.07.2026

Weiterbildungsassistent*in Radiologie letztes Ausbildungsjahr zur Erlangung der Schwerpunktbezeichnung Kinderradiologie (all genders)
Köln
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
03.07.2026

Menschen mit pädagogischer, medizinischer, erzieherischer oder gastronomischer Ausbildung sowie Studierende dieser Bereiche für das EASTSIDE (21-30 Std./Woche)
Schielestraße 22, Frankfurt am Main
Integrative Drogenhilfe e V
03.07.2026

Ausbildung zum Kaufmann/frau im Gesundheitswesen (m/w/d)
Soest
Erwin Göckeler Leopold Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
03.07.2026

MFA (m/w/d) in Teilzeit 30 Stunden/Woche und ein/e Auszubildende zu/r MFA (m/d/w)
Ziegelhüttenweg 1-3, 60598 Frankfurt am Main
Farid Medghalchi Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
03.07.2026

Azubi (m/w/d) zur MFA in Kinder- und Jugendarztpraxis
40479 Düsseldorf
Kinder und Jugendarztpraxis Dr med Claus Bode
03.07.2026

Auszubildende Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d)
Marinestraße 42A, 59075 Hamm
Sozialdienst Ludgeri GmbH
03.07.2026

Auszubildende/r Pflegefachfrau/mann (m/w/d)
Erfurter Straße 28, 99423 Weimar
Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein gGmbH
03.07.2026

Ausbildung: MFA/ Medizinische Fachangestellte (m/w/d)
Schiessstraße 8, Düsseldorf
Praxis Dr Lysson
03.07.2026

Altenpflegehelfer Ausbildung (m/w/d)
Eschollbrücker Straße 26, 64295 Darmstadt
Pflegedienst Hessen Süd Janssen GmbH
03.07.2026

Ausbildung zum Notfallsanitäter (m/w/d) April 2027
Schwieberdinger Straße 58, 70435 Stuttgart
Johanniter Unfall Hilfe e V
03.07.2026

Ausbildung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (m/w/d) ab dem 01.09.2027
32052 Herford
Hansestadt Herford
03.07.2026

Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA, m/w/d)
Salzstraße 22, 48143 Münster
Orthopädie Salzstraße Facharztpraxis für Orthopädie und Unfallchirurgie
03.07.2026

Auszubildende zur Medizinischen Fachangestellten (m/w/d)
Neustädter Straße 29, 33602 Bielefeld
Facharztpraxis für Mund Kiefer und Gesichtschirurgie Dr Dr Christoph Pytlik M Sc
03.07.2026

Ausbildungsstelle medizinische Fachangestellte
85088 Vohburg an der Donau
DOLLESCHEL TEAM
03.07.2026

Auszubildende zum Notfallsanitäter (m/w/d)
Amsterdamer Straße 45, 74081 Heilbronn
Johanniter Unfall Hilfe e V
03.07.2026

Zu allen freien Ausbildungsplätzen als

eAU – Sonderfall Privatversicherte

Das eAU-Verfahren gilt nur für Kassenärzte/-innen und Vertragspraxen, d.h. Privatärzte/-innen, Physiotherapeuten/-innen und Psychotherapeuten/-innen oder Rehabilitationseinrichtungen können (noch) nicht teilnehmen. Für Privatversicherte ändert sich daher nichts, d.h. bei Krankheit versenden sie ihre Krankmeldung weiterhin selbst in Papierform an den/die Arbeitgeber/in und ihre Private Krankenversicherung (PKV).

eAU – Sonderregelungen für Corona

Bezüglich der Corona-Pandemie gibt es auch bei der eAU noch eine Sonderregelung: Noch kann man sich bei Verdacht auf Corona auch per Telefon vom/von der Arzt/Ärztin bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Das hat die Bundesregierung in einer Corona-Sonderregelung so festgelegt. Bei Bedarf kann diese erste Krankschreibung telefonisch auch einmalig um weitere sieben Tage verlängert werden. Aber Achtung: Diese Sonderregelung gilt aktuell nur noch bis zum 31. März 2023.

Die eAU von der Entwicklung bis heute

Bei der Entwicklung der Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde zur erleichterten Einführung eine Übergangsregelung in zwei Phasen angesetzt. Der geplante Start wurde immer wieder nach hinten verschoben, da es in vielen Praxen an den technischen Voraussetzungen fehlte. Bei fehlender notwendiger Technik galt für Praxen daher eine stufenweise Übergangsregelung bis 31. Dezember 2022, die in den folgenden Abschnitten genauer dargestellt wird.

Phase 1 – Elektronischer Versand der eAU an Krankenkassen

Seit 1. Oktober 2021 übersandten Praxen die Krankmeldung für ihre Patienten/-innen per eAU an die Krankenkassen. Die Praxen erhielten hierfür Zugang zu einem eigens eingerichteten E-Mail-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI), dem Dienst für Kommunikation in der Medizin (KIM). Die Patienten/-innen hatten jedoch weiterhin die Aufgabe, ihrem/-r Arbeitgeber/in eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszuhändigen. Diese erhielten sie in zweifacher Form; einen für den/die Arbeitgeber/in und einen für die eigene Ablage. Diese wurde zuvor vom/von der Arzt/Ärztin über das Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt und unterschrieben.

Phase 2 – Elektronischer Versand der eAU an Arbeitgeber/innen

Seit dem 1. Juli 2022 erfolgte die Weiterleitung der eAU an Arbeitgeber/innen von einigen Praxen aus ebenfalls digital. Vertragsärzte/-innen wurden jedoch weiterhin dazu verpflichtet, ihren Patienten/-innen eine AU-Bescheinigung in Papierform auszuhändigen.

Stellenangebote für MFA

Auf der Suche nach einem Job als MFA? Bei Medi-Karriere gibt es eine große Auswahl an Stellenangeboten im medizinischen Bereich. Es gibt beispielsweise zahlreiche Jobs für Medizinische Fachangestellte, Stellenangebote in der Altenpflege sowie Stellen für Praxismanager/innen.

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Quellen
  1. So funktioniert die digitale Krankschreibung ab Januar 2023, https://www.tagesspiegel.de/... (Abrufdatum: 18.01.2023)
  2. Telefonische Krankschreibung, https://www.bundesregierung.de/... (Abrufdatum: 18.01.2023)
  3. Online-Datenabruf der eAU seit 2023, https://www.tk.de/... (Abrufdatum: 18.01.2023)
Redaktion
Isabelle Konnegen
Isabelle Konnegen
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 15.06.2026

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