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Die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Pflegeeinrichtungen gewinnt in der heutigen Gesundheitsversorgung zunehmend an Bedeutung. Ältere, multimorbide Gepflegte benötigen oft komplexe Therapien, die eine enge Abstimmung zwischen pflegerischem Personal und pharmazeutischer Expertise erfordern. Fehler bei der Medikamentengabe oder unerkannte Nebenwirkungen können schwerwiegende Folgen haben, weshalb eine strukturierte Kooperation essenziell ist.
Apotheken bringen ihr Wissen über Wirkstoffe, Dosierung und Wechselwirkungen ein, während Pflegekräfte den Alltag, die Einnahmeroutinen und individuelle Bedürfnisse der Gepflegten kennen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, Sicherheit, Qualität und Patientenzufriedenheit in der Arzneimittelversorgung zu erhöhen.
Dieser Artikel beleuchtet das Thema “Apotheken und Pflege” und erklärt die Zusammenhänge noch einmal genau.
Inhaltsverzeichnis
Apotheken und Pflege – Darum ist die Zusammenarbeit wichtig
Die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Pflege ist wichtig für Gepflegte und Angehörige und kann die Versorgung im Allgemeinen Verbessern. Denn: Fachkräfte in der Apotheke haben dabei die Expertise zu Arzneimittel und Medikamentensicherheit, während die Fachkräfte aus der Pflege den Schnittpunkt zu Pflegebedürftigen darstellen. Das kann in vielen herausfordernden Situationen helfen:
- ältere, multimorbide Pflegebedürftige
- Polypharmazie (Einnahme mehrerer Medikamente)
- komplexe Dosierung
So können beide Gruppen entlastet werden und zusätzliche Arbeit, die den eigenen Aufgabenbereich überschreitet, oder Schnittstellen der Arbeitsbereiche beider Branchen vermeiden.
Apotheken schließen dafür häufig Kooperationen mit Pflegediensten und -einrichtungen im ambulanten oder stationären Bereich. Andere klassische Kooperationszentren sind ärztliche Praxen, Krankenhäuser oder Fachkräfte mit eigener Praxis – etwa in der Diabetesassistenz.
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen
Ein zentraler rechtlicher Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Pflegeeinrichtungen in Deutschland ist das Apothekengesetz (ApoG). § 12a ApoG schreibt vor, dass Apotheken, die Bewohnende einer Pflegeeinrichtung versorgen, einen schriftlichen Versorgungsvertrag mit dem Träger abschließen müssen. Zur Qualitätsversorgung gibt die Bundesapothekerkammer dabei einige Vorgaben:
- räumliche Nähe
- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Versorgung, Dokumentation und Kontrollmöglichkeiten
- Informations- und Beratungspflicht seitens der Apotheke
- erhaltene freie Apothekenwahl der Bewohnenden im Heim
- keine Bindung der Pflegeheime an eine Apotheke, aber klare Zuständigkeitsverteilung
Natürlich gibt es zusätzlich noch Anforderungen an qualifiziertes Personal, Lieferstrukturen und die Sonderfälle bei bestimmten Medikamenten und Betäubungsmittel (BtM).
Apotheken und Pflege – Gestaltung und Ansätze
Öffentlich werden mögliche Ansätze und Gestaltungshilfen zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Pflege(diensten) diskutiert. Im Zentrum steht dabei vor allem die klare Kommunikation und Weitergabe von Informationen. Insgesamt können drei zentrale Fokuspunkte in der Zusammenarbeit herausgearbeitet werden.
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Kommunikation und Informationsaustausch
Das A und O einer guten und effizienten Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich liegt in der Kommunikation. Dabei müssen sowohl Apotheken und Pflege einen guten Informationsaustausch aufrechterhalten, wobei vor allem von Seiten der Apotheke Expertise an die Pflegekräfte weitergegeben werden sollte.
Rückläufig geben Pflegedienste Informationen zu den Verläufen der Medikamenteneinnahme weiter. Gemeinsame Fortbildungen und interdisziplinäre Teams können bei der Teamarbeit helfen.
Gleichzeitig ist auch die klare Kommunikation gegenüber den Gepflegten wichtig: Diese haben nämlich immer noch ein Recht auf freie Wahl bei ihrer Apotheke und müssen einer Einbindung in die Kooperation explizit zustimmen können.
Digitale Lösungen
Digitale Lösungen fördern die Zusammenarbeit zwischen Pflege und Apotheken nachhaltig. Elektronische Medikationspläne halten Arzneimittelinformationen stets aktuell, während digitale Kommunikationsplattformen Rückfragen, Dokumentation und Informationsaustausch erleichtern.
Medikationsmanagement-Software unterstützt bei Dosierung, Wechselwirkungen und Bestandskontrolle. Ergänzend ermöglichen Telepharmazie und Videoberatung eine fachliche Betreuung aus der Ferne. So können Dokumentationsaufwand gespart und Prozesse beschleunigt werden.
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Prozesse und Lieferstrukturen
In einem Vertrag zwischen Apotheken und Pflege sollten genaustens gemeinsame Prozesse für die Kooperation festgehalten werden. Vor allem auf Seiten der Apotheken ist dabei häufig die Etablierung eines Liefer- bzw. Botendiensts notwendig, der die konstante Überbringung der Arzneimittel garantiert.
Ein besonders beliebtes System der Zusammenarbeit stellen dabei sogenannte Blisterzentren dar.
Patientenorientierte Verblisterung
Die patientenorientierte Verblisterung sorgt dafür, dass Medikamente individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt werden. Sogenannte Blisterzentren sind dabei Apotheken, die darauf ausgelegt sind, die Medikamente schon in vorbereiteten Pillendosen (Blistern) zu verteilen.
Dosierung, Einnahmezeitpunkte und Darreichungsformen berücksichtigen tägliche Routinen, Schluck- oder Sehprobleme. Pflegekräfte beobachten die Einnahme, Apotheke und Blisterzentren bereiten die Blister fachgerecht vor und beraten bei Fragen. Durch klare Kennzeichnung, Dokumentation und abgestimmte Abläufe reduziert man so Medikationsfehler, entlastet die Pflege und verbessert die Therapieadhärenz.
Apotheken und Pflege – Herausforderungen und Risiken
Das größte Problem in der Zusammenarbeit von Apotheken und Pflege ist das, was durch das System eigentlich verbessert werden soll: Der Personalmangel und die zeitliche Knappheit. Ein Kooperationsvertrag benötigt Verantwortliche, Einarbeitungszeit und zunächst einen erhöhten Dokumentationsaufwand bevor sich die positiven Aspekte der Arbeitsersparnis zeigen.
Leitungen von Pflegeeinrichtungen und Apotheken sollten sich dessen bewusst sein und explizit Zeit für die Umstellung einplanen. Darüber hinaus müssen Hierarchien und zeitliche Abläufe aneinander angepasst werden, dabei helfen gemeinsame Fortbildungen und Arbeitsgruppen.
Eine weitere Herausforderung, die langfristig eigentlich eine Chance des Systems darstellt, bilden die sich überschneidenden Aufgabenbereiche zwischen Apotheken und Pflege. Am besten sollten vertraglich Verantwortliche festgelegt werden, die konkret Aufgabenbereiche zuweisen und voneinander trennen.
Letztendlich ist die wichtigste Herausforderung also die Offenheit für Veränderungen eigener Arbeitsstrukturen sowie gegenseitiger Respekt zwischen allen Beteiligten im System.
Apotheken und Pflege – Fazit
Die Kooperation zwischen Apotheken und Pflegediensten ist ein essenzieller Schritt in Richtung der Vernetzung von ambulanten Einrichtungen in der Gesundheitsversorgung und bietet viel Potenzial, Arbeit einzusparen, die Sicherheit für Heimbewohnende zu erhöhen und Abläufe zu verbessern. Dabei ist es jedoch wichtig, die Empfehlungen der Bundesapothekerkammer einzuhalten und einen stetigen Informationsaustausch aufzubauen, der zwischen klar abgegrenzten Arbeitsbereichen herrscht.
Im besten Fall gibt es auf Seiten von Apotheken und Pflege klar verantwortliche Personen, die ein interdisziplinäres Team leiten. So kann die Kooperation die Arbeit erleichtern und das Gesundheitssystem stärken.
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- Empfehlung der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung, Versorgung von Heimen, https://www.abda.de/... , 27.11.2024 (letzter Zugriff 09.01.2026)
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Patientenindividuelle Verblisterung, https://www.iqwig.de/... , 29.03.2019 (letzter Zugriff 09.01.2026)
- Kajüter, Behne, Teuteberg, Verbesserte Patientenversorgung und effizientere Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Pflegediensten durch maschinelle Medikamentenverblisterung und die Vernetzungsplattform MediMan: Eine Fallstudie, erschien in: HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik, 60. Ausgabe (2023), S. 173–192, DOI: 10.1365/s40702-022-00879-4







