Der TVöD Pflege (TVöD-P) legt die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst detailliert fest. Die jeweilige Qualifikation bestimmt die Entgeltgruppe, nach der die monatliche Vergütung erfolgt. Mit zunehmender Berufserfahrung und Dienstjahren steigt man innerhalb der Entgeltgruppe in höhere Stufen auf, was eine Gehaltserhöhung mit sich bringt. In diesem Artikel wird die Entgeltgruppe 8 im TVöD-P genauer beleuchtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Entgeltgruppe für spezialisierte Pflegefachkräfte (P8); zum Beispiel Fachkrankenpfleger und Pflegekräfte mit Zusatzqualifikation
- Auch Aufstieg aus P7 bei erweiterten Aufgaben möglich
- Eingruppierung erfolgt nach Tätigkeit, Qualifikation und Verantwortung
- Einteilung in Stufen 2–6 (kein Einstieg in Stufe 1)
- Unterschied zwischen Einstiegs- und Endgehalt (Stufe 6) deutlich; zwischen 3510,30 € und 4305,40 €
- Grundlage für weitere Entwicklung, zum Beispiel durch Weiterbildung oder Übernahme anspruchsvollerer Tätigkeiten
Entgeltgruppe 8 – Definition
Die Entgeltgruppe 8 (kurz: E8) ist innerhalb des TVöD-P für Pflegekräfte gedacht, die sich in einem gewissen Bereich spezialisiert haben. Genauer gesagt legt diese Entgeltgruppe (wegen des Pflegeumfelds auch P8 genannt) das Gehalt für Fachkrankenpfleger und spezialisierte Fachkräfte fest. Zudem können auch Fachkräfte aus der Entgeltgruppe P7 mit besonderen Anforderungen in diese Gruppe aufsteigen.
Entgeltgruppe 8 – Monatliche Vergütung
Das Einstiegsgehalt in der Entgeltgruppe 8 TVöD-P hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Im ersten Berufsjahr in dieser Position wird man direkt in Stufe 2 eingestuft (Stufe 1 gibt es nicht für die Entgeltgruppe 8). Aktuell liegt das Einstiegsgehalt der Gruppe 8 in der zweiten Stufe bei 3510,30 € brutto pro Monat. Mit mehreren Jahren Berufserfahrung kann man in der Gruppe P8 bis zu 4305,40 € pro Monat verdienen (Stufe 6). Weitere Details zu den Zwischenschritten finden sich in der Tabelle im nächsten Abschnitt.
Entgeltgruppe 8 TVöD Pflege – Tabelle
Die Tarifparteien passen den TVöD Pflege regelmäßig an und überarbeiten dabei auch die Entgelttabellen. Dadurch steigen die Gehälter in bestimmten Abständen. Die folgende Tabelle zeigt die aktuell gültigen Werte sowie die Anforderungen für die Entgeltgruppe P8:
| Stufe | Vergütung | Voraussetzung |
| 2 | 3510,30 € | Einstiegsgehalt |
| 3 | 3701,21 € | nach zwei Jahren in Stufe 2 |
| 4 | 3998,33 € | nach drei Jahren in Stufe 3 |
| 5 | 4149,59 € | nach vier Jahren in Stufe 4 |
| 6 | 4305,40 € | nach fünf Jahren in Stufe 5 |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: TVÖD-P
Aktuelle Stellenangebote als Pflegefachkraft
Häufige Fragen
- Wer wird in Entgeltgruppe 8 eingruppiert?
- Warum gibt es keine Stufe 1 in P8?
- Wie kann man in P8 aufsteigen?
- Wie entwickelt sich das Gehalt in P8?
- Ist ein höherer Einstieg als Stufe 2 möglich?
In Entgeltgruppe 8 werden vor allem spezialisierte Pflegefachkräfte eingruppiert, zum Beispiel Fachkrankenpfleger mit Zusatzqualifikation.
Da die Entgeltgruppe eine gewisse Qualifikation und Erfahrung voraussetzt, beginnt der Einstieg direkt in Stufe 2.
Ein Aufstieg in P8 ist möglich, wenn Pflegekräfte zusätzliche Qualifikationen erwerben oder anspruchsvollere Aufgaben übernehmen, zum Beispiel aus der Entgeltgruppe P7 heraus.
Mit wachsender Berufserfahrung steigen Beschäftigte automatisch in höhere Stufen auf und erhöhen dadurch ihr Einkommen. Je nach Stufe ist ein Gehalt zwischen 3510,30 € und 4305,40 € möglich.
Ja, wenn bereits umfangreiche Berufserfahrung vorliegt, kann der Arbeitgeber einen Einstieg in eine höhere Stufe festlegen.
- Bundesministerium des Inneren, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Änderungstarifvertrag Nr.22, https://www.bmi.bund.de/... (letzter Zugriff am 25.03.2026)
- Vereinigung der kommunalen Arbeitegeberverbände, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen – (BT-B), https://www.vka.de/... (letzter Zugriff am 25.03.2026)
- Öffentlicher-Dienst.info, TVöD-P 2026, https://oeffentlicher-dienst.info/... (letzter Zugriff am 25.03.2026)












