Der TVöD-P regelt die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst umfassend. Dabei bestimmt vor allem die Qualifikation die monatliche Bezahlung, denn sie entscheidet darüber, in welche Entgeltgruppe Beschäftigte eingruppiert werden. Mit zunehmender Berufserfahrung und steigender Beschäftigungsdauer steigen sie innerhalb dieser Gruppe in höhere Gehaltsstufen auf und erhöhen so ihr Einkommen. In diesem Artikel wird die Entgeltgruppe 10 im TVöD-P näher erläutert.
Das Wichtigste in Kürze
- Entgeltgruppe für Pflegefachkräfte mit Leitungsverantwortung (P10); zum Beispiel Gruppen- und Teamleitungen im Pflegebereich
- Auch für Beschäftigte, die Leitungen dauerhaft vertreten
- Voraussetzung: abgeschlossene Pflegeausbildung plus Führungstätigkeit
- Eingruppierung erfolgt nach Tätigkeit und Verantwortung
- Einteilung in Stufen 2–6 (kein Einstieg in Stufe 1)
- Gehalt steigt automatisch mit zunehmender Berufserfahrung
- Gehalt zwischen 3992,39 € und 4662,42 €
Entgeltgruppe 10 – Definition
Die Entgeltgruppe 10 gilt im TVöD-P für Pflegefachkräfte mit Ausbildung, die zusätzlich Führungsverantwortung übernehmen. In diese Gruppe ordnet der Arbeitgeber insbesondere Gruppen- und Teamleitungen ein, die ihre Bereiche eigenverantwortlich führen. Darüber hinaus können auch Beschäftigte in diese Entgeltgruppe eingruppiert werden, wenn sie leitende Kräfte der Gruppe P10 dauerhaft vertreten.
Da der TVöD Pflege ausschließlich für Beschäftigte im Pflegebereich gilt, tragen die Entgeltgruppen ein „P“ in der Bezeichnung, weshalb man auch von P10 spricht.
Entgeltgruppe 10 – Monatliche Vergütung
Das Gehalt in der Entgeltgruppe 10 richtet sich nach der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung. Obwohl Neueinsteiger grundsätzlich in Stufe 1 beginnen würden, entfällt diese in den Entgeltgruppen P7 bis P16. Deshalb steigen Beschäftigte direkt in Stufe 2 ein.
Aktuell liegt das Einstiegsgehalt in dieser Stufe bei 3992,39 € brutto pro Monat. Mit zunehmender Berufserfahrung steigen Beschäftigte in höhere Stufen auf und erhöhen dadurch ihr Einkommen. In der höchsten Stufe (Stufe 6) können sie in der Entgeltgruppe P10 bis zu 4662,42 € monatlich verdienen. Die genauen Abstufungen zeigt die folgende Tabelle.
Entgeltgruppe 10 TVöD Pflege – Tabelle
Die Tarifparteien passen den TVöD Pflege regelmäßig an und überarbeiten dabei auch die Entgelttabellen. Dadurch steigen die Gehälter in bestimmten Abständen. Die folgende Tabelle zeigt die aktuell gültigen Werte sowie die Voraussetzungen für die einzelnen Stufen in der Entgeltgruppe P10:
| Stufe | Vergütung | Voraussetzung |
| 2 | 3992,39 € | Einstiegsgehalt |
| 3 | 4184,40 € | nach zwei Jahren in Stufe 2 |
| 4 | 4312,38 € | nach drei Jahren in Stufe 3 |
| 5 | 4558,59 € | nach vier Jahren in Stufe 4 |
| 6 | 4662,42 € | nach fünf Jahren in Stufe 5 |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: TVÖD-P
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Häufige Fragen
- Wer wird in Entgeltgruppe 10 eingruppiert?
- Welche Voraussetzungen braucht man für P10?
- Warum gibt es keine Stufe 1 in P10?
- Wie entwickelt sich das Gehalt in P10?
- Kann man nach P10 weiter aufsteigen?
In Entgeltgruppe 10 werden Pflegefachkräfte eingruppiert, die ein Team oder eine Gruppe eigenverantwortlich leiten oder entsprechende Leitungsfunktionen dauerhaft vertreten.
Neben einer abgeschlossenen Pflegeausbildung sind vor allem Führungsverantwortung und entsprechende Aufgaben im Arbeitsalltag entscheidend.
Da die Entgeltgruppe bereits Erfahrung und Verantwortung voraussetzt, beginnt die Eingruppierung direkt in Stufe 2.
Mit zunehmender Berufserfahrung steigen Beschäftigte automatisch in höhere Stufen auf und erhöhen dadurch ihr Einkommen. Je nach Stufe ist ein Gehalt zwischen 3992,39 € und 4662,42 € möglich.
Ja, mit weiterer Verantwortung oder zusätzlichen Qualifikationen ist ein Aufstieg in höhere Entgeltgruppen wie P11 oder darüber möglich.
- Bundesministerium des Inneren, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Änderungstarifvertrag Nr.22, https://www.bmi.bund.de/... (letzter Zugriff am 25.03.2026)
- Vereinigung der kommunalen Arbeitegeberverbände, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen – (BT-B), https://www.vka.de/... (letzter Zugriff am 25.03.2026)
- Öffentlicher-Dienst.info, TVöD-P 2026, https://oeffentlicher-dienst.info/... (letzter Zugriff am 25.03.2026)












