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Mit dem Beschluss von zwei neuen Pflege-Gesetzen hat das Bundeskabinett am 6. August 2025 entscheidende Schritte zur Stärkung der Pflege gemacht.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken äußerte, die Begeisterung für den Pflegeberuf durch einen vereinfachten Jobeinstieg steigern zu wollen. Zur Stärkung der Motivation bereits aktiv tätiger Pflegekräfte dienen eine Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen und der Abbau der Bürokratie. Schließlich sei „jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, […] eine gewonnene Minute für ihre Pflegebedürftigen.“
Alle wichtigen Infos zum Thema stehen in diesem Artikel.
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Inhalte der neuen Pflege-Gesetze
Die Stärkung der Pflege geschieht gleich auf mehreren Ebenen. Sie zielt auf eine umfassende Verbesserung der Arbeitsbedingungen Pflegender ab und strebt den zeitnahen personellen Ausbau der pflegerischen Versorgung in Deutschland an.
Schaffung einer neuen Berufsperspektive: Ausbildung zur Pflegefachassistenz
Ein wichtiges neues Pflege-Gesetz ist das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz. Mit diesem wurden die bisher individuellen Landesregelungen in eine einheitliche Ausbildung zur Pflegeassistenz überführt.
Die Ausbildung ist generalistisch aufgebaut und wird bundesweit vergleichbar ablaufen. So können die Pflegeassistenten nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss länderübergreifend arbeiten. Zeitgleich erfolgte eine Anpassung der Ausbildungsfinanzierung, sodass die Pflege-Azubis ein angemessenes Gehalt erwartet.
Ab 2027 können alle Interessierten mit Hauptschulabschluss oder positiver Einschätzung der Pflegeschule die neue Ausbildung beginnen. In nur 18 Monaten erwerben sie einen bundesweit anerkannten Abschluss mit guten Berufsperspektiven. Durch Pflichteinsätze in der Langzeitpflege, in der es regelhaft zu personellen Engpässen kommt, erfährt die Pflege bereits während der Ausbildung eine Stärkung.
Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflege soll vereinfacht werden. Anstelle der bisherigen, aufwändigen Gleichwertigkeitsprüfungen gibt es zukünftig einheitliche Anpassungslehrgänge und Kenntnisprüfungen.
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Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Das zweite neue Pflege-Gesetz bezieht sich auf die Erweiterung der Befugnisse der Pflegekräfte und eine Reduktion der Bürokratie.
Pflegefachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Pflegestudium sollen – bei entsprechender Kompetenz – eigenverantwortlich Entscheidungen treffen und Maßnahmen durchführen können, die zuvor einer ärztlichen Anordnung bedurften.
Dies betrifft insbesondere Schwerpunkte wie die Behandlung des Diabetes, das Wundmanagement und die Versorgung bei Demenz. Eine Vertiefung der Inhalte ist durch die Teilnahme an staatlich anerkannten Weiterbildungen möglich. Sie sind bundesweit einheitlich gestaltet und damit länderübergreifend anerkannt.
Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass die Pflegenden auch individuelle Präventionsberatungen durchführen dürfen bei Patienten, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden.
In welchem Ausmaß die Pflegefachkräfte zukünftig die genannten Tätigkeiten übernehmen dürfen, legen die pflegerische Selbstverwaltung und die Pflegeberufsverbände fest. Hierzu erstellen sie genaue Aufgabenbeschreibungen für die berufliche Pflege. Diese bezeichnet man als „Scope of Practice“ und sie beruhen auf wissenschaftlichen Daten.
Eine weitere Stärkung erfährt die Pflege durch einheitliche Regelungen der Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Weitere Kernpunkte des Bürokratieabbau- und Kompetenzstärkungsgesetzes
Weitere Aspekte des neuen Pflege-Gesetzes betreffen Pflegeeinrichtungen, Kommunen und die Arbeit des Medizinischen Dienstes.
Träger von Einrichtungen mit gemeinschaftlichen, innovativen Wohnformen erhalten durch die Erweiterung des Vertragsrechts, des Leistungsrechts und der Qualitätssicherung der Pflegeversicherung künftig rechtsverbindliche Rahmenbedingungen. An diesen können sie sich zukünftig orientieren.
Darüber hinaus sollen die Pflegekassen in Zukunft besser mit den Kommunen zusammenarbeiten und sie mehr in den Zulassungsprozess neuer Pflegeeinrichtungen einbinden. Regionale Pflegenetzwerke erhalten verstärkt Förderung.
Auch die Prüfungsabläufe durch den Medizinischen Dienst ändern sich in Zukunft. Prüfungen sollen zur besseren Planbarkeit künftig früher angemeldet werden. Kann die Einrichtung eine hohe Pflegequalität nachweisen, so verlängern sich die Kontrollintervalle von bisher einem auf zwei Jahre. Dies gilt für alle Bereichen von der ambulanten bis zur stationären Pflege.
Die Pflegedokumentation beschränkt sich gesetzlich auf das Wesentliche. Dabei soll die Qualität der Pflege weiterhin im Fokus stehen, was im Hinblick auf die Qualitätssicherungsprüfung wichtig ist.
Die Digitalisierung soll gestärkt werden und die Vereinfachung von Dokumenten wie Anträge für Pflegeleistungen wurde beschlossen. Dazu gibt es ein neues Kooperationsgremium im Spitzenverband der Pflegekassen.
Beschleunigt werden sollen zudem die Verfahren bei eilbedürftigen Pflegeanträgen in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Hospizen.
Stärkung der Pflege schon lange in Planung
Beide aktuellen Pflege-Gesetze basieren auf Entwürfen aus dem Vorjahr, die in der damaligen Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden konnten.
Vorläufer des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes ist das „Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung“. Es wurde bereits im September 2024 im Kabinett verabschiedet. In der aktuellen Fassung wurden einzelne Aspekte sprachlich konkretisiert, die wesentlichen Punkte jedoch beibehalten.
Das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ ist eine erweiterte und aktualisierte Version des Pflegekompetenzgesetzes. Während der Fokus der ursprünglichen Version bei einer reinen Förderung der pflegerischen Kompetenzen lag, finden sich nun viele weitere Punkte wie die Entbürokratisierung und der Ausbau der Digitalisierung im aktuellen Gesetz.
Stellenangebote in der Pflege
Wer aktuell noch auf der Suche nach einer neuen Stelle in der Pflege ist, wird bei Medi-Karriere fündig. Hier gibt es zahlreiche Job-Angebote für Pflegefachkräfte, freie Stellen als Altenpfleger sowie viele weitere Pflege-Stellenangebote.
- Neues Berufsbild Pflegefachassistenz, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 13.08.2025)
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 12.08.2025)








