/www.medi-karriere.de
  • Login
    • Bewerber
    • Arbeitgeber
Medi-Karriere
  • Login
  • Bewerber Registrierung Arbeitgeber Registrierung
  • Stellenangebote
    • Stellenangebote
      • Arzt
      • Krankenpflege
      • Altenpflege
      • Medizinische Fachangestellte
      • Therapie
      • Rettungsdienst
      • Medizinische Berufe
      • Verwaltung
  • Mein Lebenslauf
  • Arbeitgeber entdecken
    • Arbeitgeber entdecken
      • Alle Arbeitgeber
      • Kliniken
      • Pflegeeinrichtungen
      • Öffentlicher Dienst
      • Unternehmen
      • Arztpraxen und MVZ
      • Soziale Dienste / Verbände
      • Öffentlicher Dienst
      • Pflegeeinrichtungen
      • Soziale Dienste / Verbände
  • Beruf und Karriere
    • Beruf und Karriere
      • Ausbildung & Berufe
      • Weiterbildung
      • Gehalt
      • Bewerbung
      • Lexikon
  • Magazin
  • Für Arbeitgeber

Medi-Karriere Magazin Pflegemindestlohn 2023

Pflegemindestlohn 2023: Tabelle und Gehälter

Pflegemindestlohn 2023: Tabelle und Gehälter

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Pflegemindestlohn?
  2. Voraussetzungen
  3. Entwicklung bis heute
  4. Anhebung für Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation
  5. Anhebung für Pflegehilfskräfte mit Qualifikation
  6. Anhebung für ausgebildete Pflegefachkräfte
  7. Gesetzlicher Mindesturlaub
  8. Stellenangebote

Im Bereich der Pflegebranche spielt der Pflegemindestlohn 2023 eine entscheidende Rolle, um faire Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung für Pflegekräfte sicherzustellen. Der Pflegemindestlohn wird durch gesetzliche Vorgaben festgelegt und betrifft sowohl ambulante Pflegedienste als auch stationäre Pflegeeinrichtungen. Er stellt sicher, dass Arbeitgeber/innen ihren Beschäftigten in der Pflegebranche eine bestimmte Mindestvergütung zahlen müssen. Die Höhe des Pflegemindestlohns wird von einer unabhängigen Kommission – der Pflegekommission – bestimmt, die Vertreter von Arbeitgebern/-innen, Arbeitnehmern/-innen und neutralen Mitgliedern umfasst.

Hier gibt es alles rund um den Pflegemindestlohn 2023, zu seiner Geschichte und Entwicklung bis hin zu den aktuellen Zahlen der Löhne in der Pflegebranche.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Pflegemindestlohn?
  2. Voraussetzungen
  3. Entwicklung bis heute
  4. Anhebung für Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation
  5. Anhebung für Pflegehilfskräfte mit Qualifikation
  6. Anhebung für ausgebildete Pflegefachkräfte
  7. Gesetzlicher Mindesturlaub
  8. Stellenangebote

Was ist der Pflegemindestlohn?

Der Pflegemindestlohn ist eine gesetzliche Regelung, die in vielen Ländern – darunter auch Deutschland – existiert, um sicherzustellen, dass Pflegekräfte und andere Beschäftigte in der Pflegebranche eine angemessene und faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten. Er stellt sicher, dass v.a. in diesen Bereichen mit besonders sensibler und anspruchsvoller Arbeit Mindeststandards für Löhne eingehalten werden. Der Pflegemindestlohn soll somit die Arbeitsbedingungen verbessern, die Attraktivität der Pflegeberufe erhöhen und die Qualität der Pflege insgesamt gewährleisten.

Im deutschen Kontext wurde der Pflegemindestlohn durch das Pflegemindestlohngesetz eingeführt. Dieses Gesetz definiert einen festen Mindestbetrag, den Arbeitgeber/innen in der Pflegebranche ihren Mitarbeitern/-innen zahlen müssen. Dies gilt gleichermaßen für Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen und anderen Pflegeeinrichtungen.

Die genaue Höhe des Pflegemindestlohns wird dabei von der unabhängigen Pflegekommission festgelegt. Diese Kommission besteht aus Vertretern/-innen der Arbeitgeberseite, der Arbeitnehmerseite sowie neutralen Mitgliedern. Die Pflegekommission berücksichtigt bei ihrer Entscheidungsfindung Faktoren wie z.B. die wirtschaftliche Lage der Pflegebranche, die Inflation, die Entwicklung der Löhne in anderen Branchen und die spezifischen Anforderungen und Belastungen der Pflegeberufe.

Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass der Pflegemindestlohn eine gesetzliche Untergrenze darstellt. Arbeitgeber/innen haben die Verpflichtung, diesen Mindestlohn oder einen höheren Lohn zu zahlen, je nach den regionalen Tarifvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen. Der Pflegemindestlohn ist somit ein Instrument, um faire Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche zu fördern und die Würde der Arbeitnehmer/innen zu wahren. Er ist also als unterste Lohnstufe zu verstehen, die keinesfalls unterschritten werden darf.

Ausbildungsplätze als Altenpfleger/in

Ausbildung Pflegefachfrau/-mann (w/m/d) (Vorher Gesundheits- & Krankenpfleger:in, Gesundheits- & Kinderkrankenpfleger:in oder Altenpfleger:in)
21339 Lüneburg
Psychiatrische Klinik Lüneburg
06.10.2025
Ausbildung Pflegefachfrau/-mann (w/m/d) (Vorher Gesundheits- & Krankenpfleger:in, Gesundheits- & Kinderkrankenpfleger:in oder Altenpfleger:in)
21339 Lüneburg
Gesundheitsholding Lüneburg
06.10.2025
Ausbildung zum Altenpfleger / zur Altenpflegerin (m/w/d) - Ausbildungsstart 2025
44649 Herne
St Elisabeth Gruppe GmbH
06.10.2025
MFA/Altenpfleger/vergleichbare Ausbildung/Quereinsteiger (m/w/d)
34119 Kassel
Praxis Dr Froelich
06.10.2025
Examinierte Krankenschwestern/-pfleger oder examinierte Altenpfleger/-in oder Pflegehelfer*innen mit 1jähr. Ausbildung (m/w/d)
Germering
Sozialdienst Germering e V
06.10.2025
Ausbildung zur Altenpflegefachkraft
86441 Zusmarshausen
Sozialstation Augsburger Land West gGmbH
06.10.2025
Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpfleger (m/w/d)
Ahaus
Sozialstation Woltering
06.10.2025
Zu allen freien Ausbildungsplätzen als Altenpfleger/in

Pflegemindestlohn – Voraussetzungen

Der Pflegemindestlohn gilt für eine breite Palette von Berufen, einschließlich z.B. Examinierte Pflegefachkräfte, Pflegehelfer/innen, Altenpfleger/innen, Krankenpfleger/innen und andere, die in ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen oder anderen Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche arbeiten.

Für den Pflegemindestlohn gelten folgende gesetzliche Voraussetzungen:

  • Es muss sich beim/bei der Arbeitgeber/in um einen Betrieb oder eine selbstständige Betriebsabteilung handeln,
  • der/die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringt (z.B. ambulante Pflegedienste).

„Überwiegend“ bedeutet in diesem Kontext: Mindestens die Hälfte (also 50 Prozent) aller Arbeitnehmer/innen verrichten entweder Pflegeleistungen oder verrichten vor- oder nachbereitende Tätigkeiten in diesem Bereich. Diese Vorgaben gelten auch für in Deutschland arbeitende Mitarbeiter/innen eines ausländischen Pflegebetriebs.

Pflegemindestlohn – Entwicklung bis heute

Der Pflegemindestlohn kam durch politische und soziale Bemühungen zustande, die darauf abzielten, fairere Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne für Beschäftigte in der Pflegebranche sicherzustellen.

In vielen Ländern wurden in den letzten Jahrzehnten zunehmend Bedenken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und Löhne in der Pflegebranche laut. Pflegekräfte waren oft mit schwerer körperlicher und emotionaler Arbeit konfrontiert, aber ihre Löhne blieben hinter den Anforderungen und Belastungen der Arbeit zurück. Gewerkschaften, Berufsverbände und andere Interessenvertretungen begannen daher, sich für die Rechte der Pflegekräfte einzusetzen. Sie führten Kampagnen für bessere Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung.

Als Reaktion auf die steigenden Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und Löhnen in der Pflegebranche wurden auch staatliche Maßnahmen ergriffen. Gesetzliche Mindestlöhne wurden eingeführt oder spezifische Lohnregelungen für die Pflegebranche entwickelt. Spezifische Mindestlöhne für die Pflegebranche wurden primär eingeführt, um sicherzustellen, dass Pflegekräfte eine angemessene Entlohnung erhalten. Diese Mindestlöhne wurden durch eine unabhängige Kommission festgelegt, die Vertreter/innen von Arbeitgebern/-innen, Arbeitnehmern/-innen und neutralen Mitgliedern umfasste.

Im Laufe der Zeit wurden die Pflegemindestlöhne regelmäßig überprüft und an die wirtschaftliche Entwicklung und die Bedürfnisse der Branche angepasst. Die Debatte über den Pflegemindestlohn ging dabei oft mit allgemeinen Diskussionen über die Pflegequalität, den Fachkräftemangel in der Pflegebranche und die Finanzierung des Gesundheitswesens allgemein einher.

Pflegemindestlohn – Anhebung für Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation

Der Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation wurde bereits zum 1. Mai 2023 von zuvor 13,70 Euro auf 13,90 Euro die Stunde angehoben. Zum Ende des Jahres (Stichtag: 1. Dezember 2023) wird der Pflegemindestlohn für Hilfskräfte dann weiter auf 14,15 Euro erhöht. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Pflegemindestlohns in diesem Bereich im Laufe der Jahre.

Pflegemindestlohn für Hilfskräfte gültig ab
14,15 € 01.12.2023
13,90 € 01.05.2023
13,70 € 01.09.2022
12,55 € 01.04.2022
12,00 € 01.09.2021

Pflegemindestlohn – Anhebung für Pflegehilfskräfte mit Qualifikation

Auch für Pflegehilfskräfte mit Qualifikation wurde der Pflegemindestlohn bereits zum 1. Mai 2023 von zuvor 14,60 Euro auf 14,90 Euro die Stunde angehoben. Zum Ende des Jahres (Stichtag: 1. Dezember 2023) wird der Pflegemindestlohn für qualifizierte Hilfskräfte dann weiter auf 15,25 Euro erhöht. Detaillierte Zahlen zur Steigerung finden sich erneut in der Tabelle.

Pflegemindestlohn für qual. Hilfskräfte gültig ab
15,25 € 01.12.2023
14,90 € 01.05.2023
14,60 € 01.09.2022
13,20 € 01.04.2022
12,50 € 01.09.2021

Pflegemindestlohn – Anhebung für ausgebildete Pflegefachkräfte

Von den Erhöhungen des Pflegemindestlohns profitieren auch ausgebildete Pflegefachkräfte. Hier hab es ebenfalls schon zum 1. Mai 2023 eine Steigerung von zuvor 17,10 Euro auf 17,65 Euro die Stunde. Zum Ende des Jahres (Stichtag: 1. Dezember 2023) wird der Pflegemindestlohn für ausgebildete Fachkräfte dann weiter auf 18,25 Euro erhöht. Im Vergleich der vergangenen zwei Jahre ist auch hier ein deutlicher Unterschied erkennbar.

Pflegemindestlohn für ausgeb. Fachkräfte gültig ab
18,25 € 01.12.2023
17,65 € 01.05.2023
17,10 € 01.09.2022
15,40 € 01.04.2022
15,00 € 01.07.2021

Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft

Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d)
Karlsruhe
ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe
07.10.2025
Ausbildung Pflegefachkraft (m/w/d)
Großhansdorf
LungenClinic Grosshansdorf GmbH
04.10.2025
Ausbildung Pflegefachfrau/mann (m/w/d)
Bad Liebenstein
MEDIAN Heinrich-Mann-Klinik Bad Liebenstein
02.10.2025
Ausbildung zum Pflegefachmann 2026 (w/m/d)
Bad König
Asklepios Schlossberg Klinik Bad König
29.09.2025
Ausbildung zur*zum Pflegefachfrau*Pflegefachmann
Wolfsburg
Klinikum Wolfsburg
14.09.2025
Auszubildende zum Pflegefachassistent*in (Altenpflegefachhelfer*in) in MV- Ausbildungsdauer 1,5 Jahre
23923 Schönberg (Mecklenburg)
Diakonie Nord Nord Ost
06.10.2025
Ausbildung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer (m/w/d)
93053 Regensburg
medbo KU Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz
06.10.2025
Ausbildung Pflegefachassistent/in (m/w/d) in Berlin Treptow Köpenick
12526 Berlin
Alexianer St Hedwig Kliniken Berlin GmbH
06.10.2025
Ausbildung Pflegefachmann/-frau (m/w/d)
63110 Rodgau
K S Gruppe
06.10.2025
Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann
86156 Augsburg
apm
06.10.2025
Ausbildung Pflegefachmann/-frau (m/w/d)
Friedrichsdorf
Vitos Hochtaunus gGmbH
06.10.2025
Ausbildung Pflegefachmann/-frau (m/w/d)
86956 Schongau
Heimerer Schulen
06.10.2025
Auszubildende zum Pflegefachassistent*in (Altenpflegefachhelfer*in) in MV- Ausbildungsdauer 1,5 Jahre
19406 Sternberg
Diakonie Nord Nord Ost
06.10.2025
Ausbildung Pflegefachmann/-frau (m/w/d)
60489 Frankfurt am Main
Deutsche Seniorenstift Gesellschaft mbH Co KG
06.10.2025
Ausbildung Pflegefachassistent/in (m/w/d)
33689 Bielefeld
Verbund katholischer Altenhilfe Paderborn e V
06.10.2025
Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann
64293 Darmstadt
apm
06.10.2025
Ausbildung Pflegefachmann/-frau
61231 Bad Nauheim
apm
06.10.2025
Ausbildung Pflegefachmann/-frau (m/w/d)
60329 Frankfurt am Main
maxQ im bfw Unternehmen für Bildung Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH bfw
06.10.2025
Ausbildung Pflegefachhelferin/Pflegefachhelfer
27570 Bremerhaven
apm
06.10.2025
Ausbildung zur Pflegefachkraft und Pflegeassistenz (m/w/d) | Bonitas | Köln-Porz | Ambulante Tourenpflege
51145 Köln
Bonitas Krankenpflege GmbH
06.10.2025
Zu allen freien Ausbildungsplätzen als Pflegefachkraft

Gesetzlicher Mindesturlaub für Pflegekräfte

Generell haben Pflegekräfte Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub, der ihnen bezahlte Erholungszeit gewährt. Der Mindesturlaub soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer/innen ihre Arbeitsbelastung ausgleichen können und Zeit für Erholung, Entspannung und persönliche Aktivitäten haben.

Der gesetzliche Mindesturlaub für Pflegekräfte beträgt derzeit 29 Arbeitstage pro Jahr (ausgehend von einer 5-Tage-Woche). In manchen Fällen können Tarifverträge, innerbetriebliche Regelungen oder individuelle Arbeitsverträge aber zusätzliche oder andere Bestimmungen zum Urlaubsanspruch für Pflegekräfte enthalten. Diese 29 Tage Pflegemindesturlaub sind also – ebenso wie der Pflegemindestlohn – als absolute Untergrenze zu verstehen und fallen in vielen Pflegebetrieben höher aus.

Stellenangebote für Pflegekräfte

Interessiert an einem Job in der Pflege? Bei Medi-Karriere gibt es zahlreiche Stellenangebote für Pflegekräfte, z.B. Jobs in der Pflegedienstleitung, Stellen für Krankenpfleger/innen oder Jobs für Kinderpfleger/innen. Wir haben auch andere Stellen z.B. in der Altenpflege.

Häufige Fragen

  1. Wie hoch ist der Pflegemindestlohn 2023?
  2. Der Pflegemindestlohn 2023 unterscheidet sich für Pflegehilfskräfte ohne Qualifizierung, Pflegekräfte mit Qualifizierung und ausgebildete Pflegefachkräfte. Pflegehilfskräfte ohne Qualifizierung erhalten seit dem 1. Mai 2023 13,90 Euro die Stunde und werden ab dem 1. Dezember 2023 14,15 Euro die Stunde erhalten. Pflegekräfte mit Qualifizierung verdienen seit dem 1. Mai 2023 mindestens 14,90 Euro die Stunde und werden ab dem 1. Dezember 2023 15,25 Euro die Stunde erhalten. Ausgebildete Pflegefachkräfte erhalten seit dem 1. Mai 2023 17,65 Euro die Stunde und bekommen ab dem 1. Dezember 2023 18,25 Euro die Stunde.

  3. Für wen gilt der Pflegemindestlohn?
  4. Der Pflegemindestlohn gilt für Beschäftigte in der Pflegebranche, einschließlich Pflegekräfte, Pflegehelfer/innen und andere Mitarbeiter/innen, die in ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Pflegeeinrichtungen tätig sind. Diese Regelung zielt darauf ab, faire Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne für Pflegepersonal sicherzustellen, das oft anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgaben in der Patientenversorgung übernimmt. Der Pflegemindestlohn kann von einer unabhängigen Kommission festgelegt werden, zu der Vertreter/innen von Arbeitgebern, Arbeitnehmer/innen und neutralen Mitgliedern gehören und dient dazu, Dumpinglöhne in der Pflegebranche zu verhindern.

  5. Was ändert sich in der Pflege ab 2023?
  6. Leider gibt es derzeit keine konkreten Pläne für eine Erhöhung des Pflegegeldes für Pflegebedürftige im Jahr 2023. Laut einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums wird das Pflegegeld jedoch zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht, um die häusliche Pflege zu stärken. Aus demselben Grund werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben.

  7. Was ändert sich in der häuslichen Pflege ab 2023?
  8. Das Bundesgesundheitsministerium kann das Pflegeunterstützungsgeld von Angehörigen künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person beschränkt. Diese Verbesserungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Mehr zum Thema

Einigung Zur Krankenhaus Reform
Einigung zur Krankenhaus-Reform: Das erwartet Patienten/-innen
14.08.2023
Weiterlesen
Pflege Im Heim Zuzahlungen Erneut Gestiegen
Pflege im Heim: Zuzahlungen erneut gestiegen
02.08.2023
Weiterlesen
FSJ Pflege
FSJ Pflege: Ablauf, Voraussetzungen und Gehalt
31.07.2023
Weiterlesen
Quellen
  1. Reform der Pflegeversicherung, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 22.08.2023)
  2. Entlohnung in der Pflege, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 22.08.2023)
Redaktion
Isabelle Konnegen
Isabelle Konnegen
Autorin
Veröffentlicht am: 30.08.2023
Themen: Alle Themengebiete, Karriere, News und Politik, Pflege
< Vorheriger Artikel Nächster Artikel >

Neueste Stellenangebote

Neueste Stellenangebote

Kerckhoff-Klinik GmbH
Mitarbeiter im Qualitätsmanagement (m/w/d)
Bad Nauheim
Kath. St. Paulus Gesellschaft mbH
Pflegefachkraft für die interdisziplinäre Station (m/w/d)
Dortmund
Gastroenterologie Am Burgweiher GbR
MFA / Medizinische Fachangestellte / Pflegefachkraft (w/m/d) für die Endoskopie
Bonn
Alle Jobs ansehen >>

First Ad

Second Ad

Jobs nach Berufsgruppe

Jobs nach Berufsgruppe

  • Pflege (13.520)
  • Krankenpflege (7.967)
  • MFA (4.206)
  • Arzt/Ärztin (3.813)
  • Therapie (3.801)
  • Psychologie (1.698)
  • Altenpflege (1.461)
  • Verwaltung (985)
  • Rettungsdienst (525)
 
footer_logo
  • +49 621 877 52 770
  • kontakt@medi-karriere.de
Arbeitgeber
  • Warum Medi-Karriere?
  • Stelle schalten
  • Preise
  • Mediadaten
Direktsuche Pflege
  • Krankenschwester Jobs
  • Kinderkrankenschwester Jobs
  • Altenpflege Jobs
  • MFA Jobs
Direktsuche Arzt
  • Assistenzarzt Jobs
  • Facharzt Jobs
  • Oberarzt Jobs
  • Chefarzt Jobs

© 2025 Medi-Karriere
  • Impressum
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Gender-Hinweis
JETZT den Medi-Karriere Newsletter abonnieren

Erhalte alle 14 Tage

  • Aktuelle Karriere-Informationen
  • Neueste Jobangebote
  • News aus Gesundheit, Pflege & Medizin
Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen