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Medi-Karriere Magazin Palliativpflege

Palliativpflege: Ambulant und stationär

Palliativpflege: Ambulant und stationär

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Palliativpflege?
  2. Ziele
  3. Aufgaben
  4. Orte
  5. Kosten
  6. Stellenangebote

Die Palliativpflege richtet sich an Menschen, die an einer schweren, unheilbaren Krankheit leiden und für die eine Heilung nicht mehr möglich ist. In dieser Lebensphase steht nicht mehr die Lebensverlängerung im Vordergrund, sondern das Ziel, die verbleibende Zeit so angenehm und lebenswert wie möglich zu gestalten.

Die Palliativpflege konzentriert sich daher auf die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen sowie auf die psychosoziale und spirituelle Begleitung der Betroffenen. Dabei wird nicht nur der Patient als Einzelperson betrachtet – auch die Angehörigen werden in die Versorgung eingebunden und unterstützt.

Die Pflege kann sowohl ambulant im häuslichen Umfeld als auch stationär in spezialisierten Einrichtungen wie Hospizen oder Palliativstationen erfolgen. In Deutschland ist die Palliativversorgung ein fester Bestandteil des Gesundheitssystems und gesetzlich verankert.

Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Palliativpflege und erklärt deren Aufgaben und Ziele.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Palliativpflege?
  2. Ziele
  3. Aufgaben
  4. Orte
  5. Kosten
  6. Stellenangebote

Was ist Palliativpflege?

Palliativpflege ist ein ganzheitlicher Pflegeansatz für Menschen mit fortschreitenden, nicht heilbaren Erkrankungen. Ziel ist es, die Lebensqualität zu erhalten oder sogar zu verbessern – unabhängig davon, wie viel Lebenszeit noch verbleibt. Dabei werden nicht nur körperliche Beschwerden wie Schmerzen oder Atemnot behandelt, sondern auch psychische Belastungen, soziale Herausforderungen und spirituelle Fragen berücksichtigt.

Das Konzept der Palliativpflege beruht auf der Vorstellung, dass das Sterben ein natürlicher Teil des Lebens ist. Daher verzichtet man bewusst darauf, das Leben um jeden Preis zu verlängern. Stattdessen geht es darum, Leiden zu lindern, Selbstbestimmung zu ermöglichen und ein würdevolles Leben bis zuletzt zu fördern.

Ausbildungsplätze als Altenpfleger/in

Ausbildung zum Altenpfleger / zur Altenpflegerin (m/w/d) - Ausbildungsstart 2026
Hospitalstraße 19, 44649 Herne
St Elisabeth Gruppe GmbH
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
99084 Erfurt
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
65375 Oestrich-Winkel
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02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
65185 Wiesbaden
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02.07.2026

Ausbildungsplätze Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Altenpflegefachkräfte m / w / d
Münchweg 5, 50374 Erftstadt
MÜNCH Stift APZ GmbH
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
24306 Lebrade
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02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
24601 Wankendorf
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02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
63071 Offenbach
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02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
60320 Frankfurt am Main
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02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
04347 Leipzig
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Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
48149 Münster
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65189 Wiesbaden
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Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
24116 Kiel
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61118 Bad Vilbel
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24114 Kiel
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02.07.2026

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52134 Herzogenrath
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02.07.2026

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Palliativpflege nach WHO

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Palliativpflege als „aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung der Schmerzen, anderer Krankheitsbeschwerden, psychologischer, sozialer und spiritueller Probleme höchste Priorität besitzt.”

Ein zentraler Aspekt dieser Definition ist die frühzeitige Identifikation und sorgfältige Behandlung von Schmerzen sowie anderer belastender Symptome. Darüber hinaus betont die WHO die Wichtigkeit, auch psychologische, soziale und spirituelle Probleme in die Versorgung einzubeziehen.

Wer hat Anspruch auf Palliativpflege?

Einen Anspruch auf Palliativpflege haben versicherte Personen mit einer nicht heilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung. Dafür ist eine ärztliche Verordnung notwendig, insbesondere für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Der Anspruch besteht unabhängig vom Alter, dementsprechend können auch Kinder und Jugendliche palliativ versorgt werden.

Je nach individuellem Bedarf ist eine Versorgung sowohl ambulant als auch stationär möglich. Während die gesetzlichen Krankenkassen voll für die Palliativversorgung aufkommen, kann es bei Privatpatienten zu Sonderregelungen bezüglich Finanzierung und bestimmten Ausschlüssen kommen.

Ambulante Palliativpflege

Viele Menschen äußern den Wunsch, die letzte Lebensphase zu Hause im vertrauten Umfeld zu verbringen. Die ambulante Palliativpflege ermöglicht genau das. Hier arbeiten Hausärzte, ambulante Pflegedienste, spezialisierte SAPV-Teams sowie ehrenamtliche Hospizdienste eng zusammen, um eine umfassende Betreuung sicherzustellen.

Leistungen der ambulanten Palliativpflege umfassen:

  • Schmerztherapie und Symptomkontrolle
  • Unterstützung bei der Grundpflege und Ernährung
  • Psychosoziale Begleitung für Patienten und Angehörige
  • Atemunterstützung und Wundversorgung
  • 24-Stunden-Rufbereitschaft im Rahmen der SAPV

Die Finanzierung erfolgt durch die gesetzliche Krankenversicherung und – bei Pflegeleistungen – auch durch die Pflegekasse. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird bei entsprechender ärztlicher Verordnung vollständig übernommen.

Stationäre Palliativpflege

Nicht alle Betroffenen können oder möchten zu Hause versorgt werden. In solchen Fällen bietet die stationäre Palliativpflege eine würdevolle und professionelle Alternative. Diese findet entweder in einer Palliativstation innerhalb eines Krankenhauses oder in einem stationären Hospiz statt.

Die stationäre Palliativpflege zeichnet sich durch eine umfassende, interdisziplinäre Betreuung aus. Pflegekräfte, Ärzte, Sozialarbeiter sowie Seelsorgende arbeiten eng zusammen, um eine ganzheitliche Versorgung sicherzustellen. Im Mittelpunkt steht die Linderung akuter Beschwerden wie Schmerzen oder Atemnot sowie die Stabilisierung des Allgemeinzustands.

Ziel ist es, die Lebensqualität der Patienten spürbar zu verbessern – gegebenenfalls auch mit Blick auf eine spätere Rückkehr nach Hause. Dabei profitieren die Betroffenen von einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einem geschützten, häufig familiären Umfeld, das Geborgenheit und Sicherheit vermittelt. Dies wird auch unter anderem durch einen höheren Personalschlüssel als auf anderen Stationen gewährleistet.

Hospize zeichnen sich darüber hinaus durch ihre ganzheitliche Ausrichtung aus. Neben medizinischer Pflege stehen insbesondere emotionale Begleitung, Spiritualität und die Unterstützung der Angehörigen im Fokus. Die Finanzierung erfolgt zu 95 Prozent über die Krankenkassen, die restlichen fünf Prozent werden über Spenden gedeckt. Für die Patienten entstehen dabei keine Kosten.

Palliativpflege – Ziele

Das Hauptanliegen der Palliativpflege besteht darin, die Lebensqualität der Patienten zu erhalten oder zu verbessern – bei größtmöglicher Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Dazu gehört die konsequente Kontrolle belastender Symptome wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst oder Unruhe. Ebenso wichtig ist die psychologische und seelsorgerische Begleitung – durch Gespräche, Trauerarbeit und das Angebot, sich mit existenziellen Fragen auseinanderzusetzen.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Einbindung der Angehörigen. Auch sie profitieren von einer Beratung, Schulung und Entlastung. Auch sogenannte Letzte-Hilfe-Kurse, in denen Grundlagen der Sterbebegleitung vermittelt werden, gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Wichtig ist zudem, dass lebensverlängernde Maßnahmen nur im Einklang mit dem Willen der Betroffenen erfolgen. Das Sterben soll nicht verhindert, sondern bewusst begleitet werden.

Hospizpflege und Palliativpflege

Sowohl die Hospiz- als auch die Palliativpflege verfolgen ähnliche Ziele. Allerdings unterscheiden sie sich in ihrer Herangehensweise und Organisation. Die wichtigsten Unterschiede zeigt diese Tabelle:

Merkmal Palliativpflege / Palliativstation Hospizpflege
Ort Krankenhaus, Pflegeheim, Zuhause Stationäres Hospiz oder ambulant
Dauer Ab Diagnosestellung, auch über Monate Letzte Lebensmonate oder -wochen
Zielgruppe Menschen mit unheilbarer, fortschreitender Erkrankung Menschen in der letzten Lebensphase mit begrenzter Lebenserwartung
Medizinische Betreuung Ärztliche Leitung, tägliche Visiten, Notfallversorgung vor Ort Pflegefachkräfte mit „Palliative Care“-Ausbildung, Ärzte in Rufbereitschaft
Fokus Symptomkontrolle, Stabilisierung, ggf. Rückkehr nach Hause Ganzheitliche Sterbebegleitung, psychosoziale und spirituelle Unterstützung
Platzanzahl Unterschiedlich je nach Klinik (meist 6–12 Betten) Max. 16 Plätze pro Hospiz, heimähnlich und persönlich
Finanzierung Krankenkasse, ggf. Pflegekasse 95 % Kasse, 5 % Spenden – keine Kosten für Gäste
Ziel Lebensqualität erhalten, Leiden lindern, Stabilität ermöglichen Würdevolles Sterben in Geborgenheit, Entlastung der Angehörigen

Palliativpflege – Aufgaben

Die Aufgaben in der Palliativpflege sind vielfältig und reichen von medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten bis hin zur emotionalen und organisatorischen Unterstützung. Zu den zentralen Aspekten gehören:

  • Schmerzbehandlung und Symptomkontrolle
  • Atemunterstützung, Wundversorgung und Hautpflege
  • Hilfe bei Ernährung, Körperpflege und Mobilität
  • Emotionale Stabilisierung, Gesprächsangebote, Krisenintervention
  • Organisation von Hilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Lagerungshilfen)
  • Beratung und Schulung von Angehörigen
  • Koordination aller Beteiligten – inklusive Hausarzt, SAPV, Pflegepersonal und Seelsorge

Palliativpflege – Orte

Palliativpflege kann an unterschiedlichen Orten erfolgen – abhängig von den individuellen Wünschen, dem gesundheitlichen Zustand und dem Unterstützungsbedarf der Betroffenen. Viele Menschen bevorzugen die Versorgung im eigenen Zuhause. Hier ermöglichen ambulante Pflegedienste oder spezialisierte Palliativteams (SAPV) eine umfassende Betreuung in vertrauter Umgebung.

Auch in Pflegeheimen ist eine palliativ orientierte Versorgung möglich, sofern entsprechend weitergebildetes Personal zur Verfügung steht. Zusätzlich kann die SAPV unterstützend hinzugezogen werden.

Für Patienten mit komplexen Symptomen oder instabiler Situation bieten Palliativstationen im Krankenhaus eine intensive medizinisch-pflegerische Versorgung auf Zeit. In stationären Hospizen steht vor allem die letzte Lebensphase im Mittelpunkt. Dort erfolgt eine ganzheitlich orientierte Betreuung der Patienten – rund um die Uhr und in einem geschützten, würdevollen Rahmen.

Für schwerkranke Kinder gibt es zudem spezialisierte Kinderhospize. Diese Einrichtungen verbinden medizinische Versorgung mit einem pädagogischen Konzept, das auch auf die Bedürfnisse von Geschwistern und Eltern eingeht. Die gesamte Familie wird dort umfassend begleitet und entlastet.

Palliativpflege – Kosten

In Deutschland wird die Palliativpflege größtenteils durch die Sozialversicherungssysteme finanziert, sodass für Patienten in der Regel keine Eigenkosten entstehen.

Im ambulanten Bereich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Ein Arzt aus dem Krankenhaus kann eine derartige SAPV-Verordnung allerdings nur für sieben Tage verordnen. Niedergelassene Vertragsärzte können dies zwar theoretisch auf unbegrenzte Dauer tun, jedoch genehmigen die Krankenkassen in der Regel nur 30 Tage.

Leistungen von ambulanten Pflegediensten werden über die Pflegeversicherung abgerechnet – vorausgesetzt, es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor. Zudem können notwendige Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe über eine monatliche Pauschale abgedeckt werden.

Bei stationärer Palliativpflege, etwa auf einer Palliativstation im Krankenhaus, erfolgt die Abrechnung direkt über die Krankenkasse. Für einen Aufenthalt in einem stationären Hospiz übernehmen die gesetzlichen Kassen 95 Prozent der entstehenden Kosten, während die restlichen fünf Prozent durch Spenden gedeckt werden. Für die Betroffenen selbst entstehen somit keine finanziellen Belastungen.

Ergänzend gibt es zahlreiche unterstützende Angebote, wie etwa die Hospizbegleitung durch ehrenamtliche Helfer, die kostenfrei zur Verfügung steht. Auch sogenannte Letzte-Hilfe-Kurse, in denen Grundlagen der Sterbebegleitung vermittelt werden, sind meist spendenfinanziert oder kostenlos zugänglich.

Stellenangebote in der Pflege

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Häufige Fragen

  1. Wie lange dauert ambulante Palliativversorgung?
  2. Die Dauer der ambulanten Palliativversorgung richtet sich nach dem individuellen Krankheitsverlauf und Bedarf. Grundsätzlich kann SAPV über einen längeren Zeitraum erfolgen, jedoch werden Verordnungen in der Praxis meist auf 30 Tage begrenzt.

    Krankenhausärzte dürfen SAPV in der Regel nur für bis zu sieben Tage verordnen; eine langfristige Fortführung muss über niedergelassene Vertragsärzte erfolgen. Eine kontinuierliche Versorgung ist also möglich, muss jedoch regelmäßig ärztlich begründet und genehmigt werden.

  3. Was sind die vier Phasen der Palliativpflege?
  4. Die Palliativpflege lässt sich nach dem Modell von Jonen-Thielemann in vier aufeinanderfolgende Phasen einteilen, die sich am Verlauf der Erkrankung und dem Unterstützungsbedarf der Patienten orientieren. In der Rehabilitationsphase stehen noch Erhalt und Förderung der Lebensqualität im Vordergrund; viele Betroffene leben mit ihrer Erkrankung über Monate oder sogar Jahre relativ stabil.

    Die Präterminalphase ist durch zunehmende Beschwerden und eine eingeschränkte Alltagsfähigkeit gekennzeichnet – hier rücken Schmerztherapie und Symptomkontrolle stärker in den Fokus. In der Terminalphase verkürzt sich die verbleibende Lebenszeit meist auf Wochen oder Tage, und die Pflege konzentriert sich auf die Linderung von Leid und die emotionale Begleitung.

    Die Sterbephase schließlich umfasst die letzten Stunden bis wenige Tage des Lebens, in denen eine besonders intensive, würdevoll gestaltete Betreuung erfolgt – für die Betroffenen ebenso wie für ihre Angehörigen.

  5. Wer bezahlt Palliativversorgung zu Hause?
  6. Die Kosten für die Palliativversorgung zu Hause übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Für pflegerische Leistungen – etwa durch ambulante Pflegedienste – kommt zusätzlich die Pflegeversicherung auf, vorausgesetzt, der oder die Betroffene hat einen anerkannten Pflegegrad.

    Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist für gesetzlich Versicherte bei entsprechender Indikation kostenfrei. Auch notwendige Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe werden über eine monatliche Pauschale finanziert.

  7. Welche Voraussetzungen sind für Palliativpflege notwendig?
  8. Voraussetzung für den Anspruch auf Palliativpflege ist das Vorliegen einer nicht heilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung. Eine ärztliche Verordnung ist zwingend notwendig – insbesondere, wenn eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) gewünscht ist. Der Anspruch besteht unabhängig vom Alter, daher können auch Kinder und Jugendliche palliativ versorgt werden. Die Versorgung kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen, je nach individuellem Bedarf.

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Quellen
  1. Stationäre Versorgung Palliativstation, https://november.de/... (Abrufdatum: 07.07.2025)
  2. Palliativ- und Hospizversorgung, https://www.pkv.de/... (Abrufdatum: 07.07.2025)
  3. Hospiz- und Palliativgesetz, https://www.pflege.de/... (Abrufdatum: 07.07.2025)
  4. Unterschied Hospiz und Palliativ, https://www.schloss-bernstorf.de/... (Abrufdatum: 07.07.2025)
  5. 4 Phasen nach Jonen-Thielemann, https://flexikon.doccheck.com/... (Abrufdatum: 07.07.2025)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Autor
Robin Kaus
Robin Kaus
Medizinstudent
Zuletzt aktualisiert: 16.06.2026

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