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In der KW 38 vom 14. bis 20. September 2026 standen Arbeitsbedingungen und Patientensicherheit im Mittelpunkt. Neben einem erneuten Warnstreik an der Berliner Charité gab es neue Impulse für sichere Behandlungsabläufe, die kinderpsychiatrische Versorgung und die Suchtprävention.
Das Wichtigste der KW 38 in Kürze
- Pflegekräfte der Charité legten vom 17. bis 19. September erneut ihre Arbeit nieder.
- Drei Projekte für verständlichere Therapien, Fehlermeldungen und angstfreie Behandlungen wurden ausgezeichnet.
- Eine aktualisierte S3-Leitlinie soll die Versorgung bei Störungen des Sozialverhaltens verbessern.
- Ein Bündnis aus Fachorganisationen fordert, das Verkaufsverbot für Nikotinbeutel beizubehalten.
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Charité-Pflegekräfte streiken für Entlastungstarifvertrag
Pflegekräfte der Berliner Charité traten am 17. September um 6 Uhr in einen zweitägigen Warnstreik. Die Arbeitsniederlegung an den Standorten Mitte, Wedding und Steglitz endete nach der Nachtschicht am Morgen des 19. September. Nach dem vor dem Streik veröffentlichten Bericht rechnete die Gewerkschaft ver.di mit 700 bis 900 Teilnehmern. Eine bestätigte Abschlusszahl lag darin noch nicht vor.
Planbare Behandlungen wurden abgesagt und Operationskapazitäten eingeschränkt. Die Notfallversorgung sollte aufrechterhalten werden. Hintergrund ist der Entlastungstarifvertrag, der verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung und einen Ausgleich bei Arbeit in Unterbesetzung enthält. Die Charité hatte den Vertrag zum 31. August gekündigt. Die Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung waren bis zum Streik ohne Ergebnis geblieben.
Ver.di verlangt den Erhalt und die Weiterentwicklung der Entlastungsregelungen. Die Klinik warnt dagegen, die Gewerkschaftsforderungen könnten Stellen in anderen Berufsgruppen gefährden und die Patientenversorgung beeinträchtigen. Dabei handelt es sich um gegensätzliche Positionen der Tarifparteien; eine neue Vereinbarung wurde in der Berichtswoche nicht geschlossen. Die Angaben zu Ablauf und Forderungen beruhen auf einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur.
Für die rund um die Uhr arbeitenden Pflegeteams betrifft der Konflikt zentrale Bedingungen des Berufsalltags: Besetzungsstärken, Zusatzbelastungen und verlässliche Ausgleichszeiten. Zugleich müssen Stationsleitungen während eines Streiks Notdienste, verschobene Eingriffe und die spätere Nachversorgung organisieren. Das Berufsbild der Pflegefachkraft bleibt damit eng mit tariflichen Personalvorgaben verbunden.
Ausgezeichnete Projekte machen Behandlungsrisiken sichtbar
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) stellte am 16. September die Gewinner des Deutschen Preises für Patientensicherheit 2026 vor. Prämiert wurden drei praktisch ausgerichtete Projekte.
Den ersten Platz erhielten bildgestützte Behandlungszeitpläne des Universitätsklinikums Dresden. Sie sollen Krebspatienten helfen, komplexe Therapieabläufe besser zu verstehen. Im Projekt stieg das berichtete Sicherheitsempfinden von 55 auf 93 Prozent. Die Pressemitteilung nennt jedoch weder die Zahl der Befragten noch eine Vergleichsgruppe. Daraus lässt sich deshalb keine allgemeine Wirksamkeit ableiten.
Ausgezeichnet wurde außerdem das sektorenübergreifende Versicherten-Meldesystem MePa. Das Critical Incident Reporting System, kurz CIRS, sammelt Berichte über Fehler und kritische Ereignisse. Seit dem Start 2024 gingen nach Angaben des APS mehr als 1.800 Meldungen von Patienten und Angehörigen ein. Der dritte Preis ging an das Bonner Stufenkonzept für junge Patienten mit ausgeprägter Spritzen-, Blut- oder Verletzungsphobie. Seit 2021 konnte die notwendige Behandlung bei 50 von 52 Teilnehmern ermöglicht werden.
Für Pflegekräfte, MFA und medizinisch-technische Berufe zeigen die Projekte konkrete Ansatzpunkte: verständliche Behandlungspläne, systematische Fehlerberichte und abgestufte Abläufe bei Angstpatienten. Mitarbeiter mit einer Qualifikation als Pflegeexperte können solche Verfahren in Teams einführen und ihre Anwendung auswerten. Eine Auszeichnung ersetzt allerdings keine unabhängige Nutzenprüfung oder verbindliche Qualitätsvorgabe.
Neue S3-Leitlinie stärkt die Zusammenarbeit bei Verhaltensstörungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) meldete am 18. September den Abschluss des Innovationsfonds-Projekts SSV-Update. Das Projekt hat die S3-Leitlinie zu Störungen des Sozialverhaltens bei Kindern und Jugendlichen überarbeitet. S3 bezeichnet die höchste methodische Entwicklungsstufe medizinischer Leitlinien mit systematischer Evidenzbewertung und strukturierter Konsensfindung.
Die Empfehlungen betreffen Prävention, Diagnostik und Behandlung. Neu berücksichtigt wird auch die Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe, Bildungssystem und Justiz. Ergänzend stehen Informationsbroschüren für Kinder ab sechs Jahren, Jugendliche ab zwölf Jahren, Eltern und beteiligte Fachkräfte zur Verfügung.
Der Innovationsausschuss hat die Leitlinie an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften zur Aufnahme in deren Register übermittelt. Sie ist eine fachliche Entscheidungshilfe, aber weder Gesetz noch unmittelbar verbindliche Personal- oder Vergütungsregel.
Für Beschäftigte in Kinder- und Jugendpsychiatrie, Pädiatrie und Therapie entstehen vor allem fachliche Orientierungspunkte für Beobachtung, Dokumentation, Angehörigenarbeit und Übergaben zwischen Einrichtungen. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger können besonders an der Früherkennung von Auffälligkeiten und an abgestimmten Behandlungsplänen beteiligt sein.
Fachverbände wollen Verkaufsverbot für Nikotinbeutel erhalten
Ein Bündnis aus Ärzteorganisationen, Fachgesellschaften und Präventionsverbänden forderte am 15. September, das bestehende Verbot für Nikotinbeutel beizubehalten und konsequent durchzusetzen. Die Produkte dürfen derzeit wegen ihrer Einordnung als neuartige Lebensmittel in Deutschland nicht in Verkehr gebracht werden. Der Appell ist eine Verbandsforderung und keine neue gesetzliche Entscheidung.
Als Begründung verweist das Bündnis auf Daten des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. In der bundesweiten Drogenaffinitätsstudie 2025 gaben 5,5 Prozent der 12- bis 17-Jährigen und 18,9 Prozent der 18- bis 25-Jährigen an, Nikotinbeutel bereits ausprobiert zu haben. Befragt wurden von April bis Juni 2025 insgesamt 7.001 Menschen zwischen zwölf und 25 Jahren.
Die repräsentative Befragung bildet Selbstauskünfte ab. Eine angegebene Probiererfahrung ist nicht mit regelmäßigem Konsum gleichzusetzen. Langfristige gesundheitliche Folgen lassen sich daraus ebenfalls nicht bestimmen. Nach Angaben des Bündnisses können hoch dosierte Beutel jedoch Nikotinspiegel erzeugen, die denen nach dem Rauchen einer Zigarette entsprechen oder sie übersteigen.
Für ZFA und MFA ist das Thema vor allem in der Präventionsberatung relevant. Dazu gehören Hinweise auf Abhängigkeit, Herz-Kreislauf-Risiken und mögliche Schäden im Mundraum. Medizinische Fachangestellte können den Konsum bei Anamnese und Beratung berücksichtigen. Bis zu einer politischen Neuregelung bleibt der bisherige Verkaufsstatus bestehen.
- Deutsche Presse-Agentur, „Pflegekräfte der Charité treten erneut in den Warnstreik“, 17.09.2026 (letzter Zugriff am 21.09.2026)
- Aktionsbündnis Patientensicherheit, „Deutscher Preis für Patientensicherheit 2026: Ausgezeichnete Projekte für mehr Sicherheit im Gesundheitswesen“, 16.09.2026 (letzter Zugriff am 21.09.2026)
- Gemeinsamer Bundesausschuss, „Störungen des Sozialverhaltens bei Kindern und Jugendlichen: Innovationsfonds-Projekt hat S3-Leitlinie weiterentwickelt“, 18.09.2026 (letzter Zugriff am 21.09.2026)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, „Kein Verkauf von Nikotinbeuteln in Deutschland“, 15.09.2026 (letzter Zugriff am 21.09.2026)
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, „Weltnichtrauchertag 2026: Vapen bei Jugendlichen auf dem Vormarsch“, 26.05.2026 (letzter Zugriff am 21.09.2026)





