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Medi-Karriere Magazin Freiberufliche Pflegefachkraft

Freiberufliche Pflegefachkraft

Freiberufliche Pflegefachkraft

Die Arbeit als freiberufliche Pflegefachkraft wird für viele Pflegekräfte zur immer attraktiveren Alternative zur Festanstellung. Wer sich selbstständig machen kann, wie dies abläuft und welche Vorteile sich daraus ergeben, beantwortet der folgende Artikel.

Was macht eine freiberufliche Pflegefachkraft?

Grundsätzlich kann jede/r, der/die einen Pflege- beziehungsweise Heilberuf erlernt hat, auch freiberuflich arbeiten. Das heißt, auch Krankenschwestern, deren offizielle Berufsbezeichnung mittlerweile Gesundheits- und Krankenpfleger/in lautet, dürfen sich selbstständig machen. Eine freiberufliche Pflegekraft tritt als kleines Einpersonenunternehmen auf und kann neben der Betreuung pflegebedürftiger Personen auch die Grundpflege sowie Haushaltsaufgaben übernehmen. Freiberufliche Pflegefachkräfte arbeiten auf Basis eines Honorars, in der Regel für mehrere Auftraggeber und Auftraggeberinnen.

Unterschiede zur festangestellten Pflegefachkraft

Anders als eine festangestellte Pflegefachkraft befindet sich die freiberufliche Pflegefachkraft nicht in einem klassischen Festanstellungsverhältnis. Damit einher geht, dass eine freiberufliche Pflegefachkraft Stundenlohn, Arbeitszeit und -dauer, Einsatzort und Fachgebiet weitestgehend selbst festlegen kann. Im Gegensatz zur Festanstellung ist die freiberufliche Arbeit also deutlich flexibler und unterliegt nicht mehr den üblichen Dienstplänen. Allerdings bedeutet das auch, dass Krankheits- und Urlaubstage nicht mehr honoriert werden.

Freiberufliche Pflegefachkraft – Einsatzorte

Die Einsatzorte kann eine freiberufliche Pflegefachkraft selbstständig wählen, orientiert sich dabei natürlich an der Nachfrage. Die Einsatzorte kann man sowohl ausschließlich in der Nähe des Wohnortes, aber auch überregional wählen. Auch ob stationär oder ambulant, kann die freiberufliche Krankenschwester eigenständig entscheiden. Der Pflegekraft ist es dabei möglich in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Rehazentren und für Privatpersonen tätig zu sein.

Freiberufliche Pflegefachkraft – Aufgaben

Grundsätzlich sind die Aufgaben einer freiberuflichen Pflegekraft sehr breit gefächert. Abhängig ist dies vor allem auch vom jeweiligen Ausbildungsstand. Die Aufgabenbereiche reichen dabei über hochqualifizierte Anforderungen, wie beispielsweise der Arbeit in der Intensiv- oder Notfallmedizin, dem Betreuen von pflegebedürftigen Personen, bis hin zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Zeitspanne für die jeweilige Tätigkeit wird dabei ebenfalls von der freiberuflichen Person beziehungsweise vom Bedarf bestimmt.

Stundenweise Verhinderungspflege

Eine Möglichkeit zur Einteilung der Arbeitszeit ist die stundenweise Verhinderungspflege. Hierbei handelt es sich um eine Art der Ersatzpflege, die dazu dienen kann, pflegende Angehörige, die beispielsweise aufgrund von Krankheiten oder einem Urlaub ausfallen, für diesen Zeitraum zu entlasten. Auch ein Personalmangel innerhalb einer Gesundheitseinrichtung kann durch den Einsatz von freiberuflichen Pflegefachkräften behoben werden. Insgesamt dürfen die selbstständigen Pflegefachkräfte nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten. Die Art der Aufgaben hängt wiederum von der jeweiligen Qualifikation sowie dem Einsatzgebiet ab.

24-Stunden-Pflege

Bei der 24-Stundenpflege zieht die freiberufliche Pflegefachkraft in den Haushalt mit ein. Diese Form der Pflege bietet für viele eine Alternative zum Heim und die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Im Allgemeinen geht es dabei um die „Hilfe zur Selbsthilfe“. Das heißt, alle Aufgaben, die die pflegebedürftige Person noch ausführen kann, soll sie auch eigenständig erledigen.

Allerdings darf eine freiberufliche Pflegefachkraft, im Gegensatz zur Festanstellung, keine dauerhafte Pflege in einem Privathaushalt übernehmen. Grund hierfür ist, dass die freiberufliche Kraft keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Dienstleistungsvertrag abschließt. Somit darf die selbstständige Pflegefachkraft keine dauerhafte Anstellung, lediglich einen Auftrag für eine bestimmte Zeitspanne entgegennehmen.

Mögliche Aufgaben für eine freiberufliche Pflegefachkraft sowohl in Gesundheitseinrichtungen als auch in Privathaushalten sind:

  • Grundpflege und Behandlungspflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Gesellschaft und Unterhaltung
  • Aktivierung und Bewegung

Freiberufliche Pflegefachkraft – Stundenlohn und Verdienst

Der Verdienst festangestellter Pflegefachkräfte steht häufig in der Kritik, doch wie sieht das Ganze bei freiberuflichen Pflegefachkräften aus? Diese können ihren Stundenlohn selbst festlegen, müssen dabei aber auch alle vorhersebaren und unvorhergesehenen Kosten beachten. Unter Anderem sollten die Abzüge für Versicherung und Steuern sowie Krankheits- oder Urlaubsbedingte Ausfälle berücksichtigt und abgedeckt werden.

Ein Vorteil ist, dass der Stundenlohn für freiberufliche Arbeitskräfte in der Regel deutlich über dem Verdienst in einer Festanstellung liegt. Abhängig vom Grad der Qualifizierung verdienen freiberufliche Pflegefachkräfte im Durchschnitt zwischen 25 (Pflegehelfer/in) und 45 (hochqualifizierte Pflegefachkräfte) Euro pro Stunde.

Freiberufliche Pflegefachkraft – Was spricht dafür?

Doch weshalb ist die Umstellung zur Freiberuflichkeit eigentlich so attraktiv für viele? Die Gründe hierfür sind vielfältig. Wie bereits beschrieben, bietet die Selbstständigkeit deutlich mehr Flexibilität und Freiheit verglichen mit der klassischen Festanstellung. Freiberufliche Pflegefachkräfte teilen sich nicht nur Einsatzort und Fachgebiet, sondern auch die Arbeitszeiten und damit verbunden auch ihre Freizeit eigenständig ein. Diese Freiheit ermöglicht es, eine gesunde „Work-Life-Balance“ Aufrecht zu erhalten.

Durch die Vielseitigkeit der Einsatzgebiete sammeln freiberufliche Pflegefachkräfte viel Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Situation und können ihre Kompetenzen so stetig erweitern und bekommen häufig mehr Anerkennung auf erbrachte Leistungen. Diese Anerkennung zeigt sich auch in den deutlich höheren Verdienstmöglichkeiten für freiberufliche Pflegefachkräfte.

Neben den positiven Faktoren, die für die Selbstständigkeit sprechen, gibt es allerdings natürlich auch negative Aspekte. Denn mit der größeren Flexibilität und Freiheit, geht auch ein Verlust an Sicherheit einher. Dies bedeutet mitunter ein höheres wirtschaftliches Risiko, da beispielsweise Urlaubs- und Krankheitstage nicht mehr honoriert werden und freiberufliche Pflegefachkräfte von der Nachfrage abhängig sind.

Außerdem müssen sich die selbstständig tätigen Kräfte immer wieder auf ein neues Kollegium und neues Umfeld einstellen, ohne dabei einen klaren und geregelten Arbeitsalltag zu entwickeln. Wichtig ist auch, in keine Scheinselbstständigkeit zu geraten. In diesem Fall tritt eine Person als selbstständig betitelte Kraft auf, ist nach objektiven Kriterien allerdings Arbeitsnehmer/in und muss demnach sozialversicherungspflichtig angemeldet werden.

Wie macht man sich als freiberufliche Pflegefachkraft selbstständig?

Auf dem Weg zur Selbstständigkeit müssen Pflegefachkräfte verschiedene Schritte durchlaufen. Zunächst müssen diese sich als Pflegefachkraft beim zuständigen Gesundheitsamt melden und darauf folgend innerhalb von vier Wochen das Finanzamt über die freiberufliche Tätigkeit informieren. Außerdem sind Pflegekräfte zur Anmeldung einer gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege verpflichtet. Nicht zwingend, aber in jedem Falle ratsam, ist für freiberufliche Pflegefachkräfte eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche in der Regel ab etwa 150 Euro im Jahr abgeschlossen werden kann.

Nachdem all dies geschehen ist, steht das Finden von Aufträgen natürlich an oberster Stelle. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Einen bieten Vermittlungsagenturen und Onlineplattformen ihre Dienste an, zum Anderen können freiberufliche Pflegefachkräfte auch selbstständig Kundenakquise, beispielsweise über eine eigene Website, betreiben. Vor Arbeitsbeginn handeln die freiberuflich tätige Person und die beauftragende Einrichtung, beziehungsweise Privatperson, die Rahmenbedingungen aus und halten diese letztlich schriftlich in einem Dienstleistungsvertrag fest.

Passende Stellenangebote für Pflegekräfte

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pA Medien Gmbh
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Zuletzt aktualisiert: 16.06.2026

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