Hitzeschutz für Mitarbeiter wird in den Zeiten immer längerer und intensiverer Hitzeperioden vermehrt zu einem wichtigen Thema. Als Arbeitgeber im Gesundheitswesen tragen wir bei hohen Temperaturen eine doppelte Verantwortung: Wir müssen die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen sicherstellen und gleichzeitig unsere Beschäftigten wirksam vor gesundheitlichen Belastungen schützen. Gerade in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und ambulanten Pflegediensten treffen körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten, Schichtarbeit, Personalausfälle und das Tragen persönlicher Schutzausrüstung häufig auf Gebäude, die für längere Hitzeperioden nur bedingt ausgelegt sind.
Ein Wasserspender im Flur reicht deshalb nicht aus. Wirksamer Hitzeschutz benötigt besonders eine Gefährdungsbeurteilung und klare Verantwortlichkeiten. Der Musterhitzeschutzplan des Bundesgesundheitsministeriums für Krankenhäuser adressiert ausdrücklich sowohl die Beschäftigten als auch die Patienten. Er empfiehlt, Hitzeschutz frühzeitig zu planen und nicht erst dann zu improvisieren, wenn Stationen und Funktionsbereiche bereits überhitzt sind.
Der folgende Artikel beschäftigt sich im Detail mit den Risiken von Hitze für Mitarbeitende im Gesundheitswesen, wie auch mit den Maßnahmen, die Sie als Arbeitgeber ergreifen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Hitze gehört in die Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber müssen neben der Raumtemperatur unter anderem Luftfeuchtigkeit, Wärmestrahlung, Arbeitsschwere, Bekleidung, Pausen und individuelle Schutzbedarfe berücksichtigen.
- Ab mehr als 26 °C Raumlufttemperatur sollen unter den Voraussetzungen der ASR A3.5 zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Ab mehr als 30 °C sind wirksame Maßnahmen verpflichtend. Räume mit mehr als 35 °C sind ohne Maßnahmen nicht als Arbeitsräume geeignet.
- Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang. Sonnenschutz, Nachtauskühlung, Kühlbereiche, angepasste Dienstpläne und zusätzliche Abkühlungsphasen sind wichtiger als der alleinige Hinweis an Beschäftigte, mehr zu trinken.
- Jede Einrichtung benötigt einen eigenen Hitzeplan. Sinnvoll sind eine verantwortliche Stelle, eine Heatmap des Gebäudes, DWD-Warnungen als Auslöser, definierte Kommunikationswege und konkrete Maßnahmen für einzelne Stationen und Tätigkeitsbereiche.
- Persönliche Schutzausrüstung erhöht die Belastung. Tragezeiten, Pausen, Personalwechsel und Einsatzplanung müssen bei Hitze entsprechend angepasst werden.
- Hitzschlag ist ein medizinischer Notfall. Bei Bewusstseinsstörungen, Krampfanfällen oder Verdacht auf einen Hitzschlag muss sofort der Notruf 112 gewählt und mit der Kühlung begonnen werden.
Hitzeschutz für Mitarbeiter – Herausforderung für das Gesundheitswesen
Hitze belastet den Kreislauf, erhöht den Flüssigkeitsverlust und kann die Aufmerksamkeit vermindern. Mögliche Folgen reichen von Erschöpfung und Muskelkrämpfen bis zu Hitzekollaps und Hitzschlag. In Bereichen mit hoher Arbeitsbelastung und persönlicher Schutzausrüstung können sich diese Risiken gegenseitig verstärken.
Für Arbeitgeber im Gesundheitswesen hat das eine zusätzliche Dimension. Wenn Beschäftigte überhitzt, erschöpft oder unkonzentriert arbeiten, betrifft das nicht nur deren eigene Gesundheit. Es kann mittelbar auch die Sicherheit von Patienten und Pflegebedürftigen beeinträchtigen. Hitzeschutz ist damit zugleich eine Frage des Arbeitsschutzes, der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit.
Hinzu kommt, dass viele Tätigkeiten nicht flexibel verlagert werden können. Eine Pflegekraft kann die Grundpflege nicht ins Homeoffice verschieben, ein Rettungsteam kann Einsätze nicht auf kühlere Tageszeiten vertagen und ein OP-Team muss hygienische Bekleidungs- und Schutzanforderungen einhalten. Umso wichtiger ist es, Entlastungen in die Arbeitsorganisation einzubauen. Dies kann beispielsweise durch Ablösung, Tätigkeitswechsel, zusätzliche Kurzpausen und ausreichend besetzte Schichten geschehen.
Hitzeschutz für Mitarbeiter – Rechtliche Pflichten
Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Welche Maßnahmen notwendig sind, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss überprüft und bei veränderten Bedingungen angepasst werden.
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt für Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts- und Erste-Hilfe-Räume eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Konkretisiert werden diese Anforderungen durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5. Bei Einhaltung der ASR kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Es ist auch Möglich, andere Lösungen anzuwenden. Diese müssen aber mindestens ein gleichwertiges Schutzniveau erreichen.
Das Stufenmodell der ASR A3.5 lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:
| Raumlufttemperatur | Konsequenz für Arbeitgeber |
| Bis 26 °C | Die Raumtemperatur befindet sich grundsätzlich im vorgesehenen Bereich. Sonneneinstrahlung und interne Wärmequellen sollten dennoch kontrolliert werden. |
| Mehr als 26 °C bis 30 °C | Liegt auch die Außenlufttemperatur über 26 °C und wird geeigneter Sonnenschutz genutzt, sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Bei schwerer körperlicher Arbeit, Schutzkleidung oder besonders gefährdeten Beschäftigten ist eine angepasste Gefährdungsbeurteilung erforderlich. |
| Mehr als 30 °C bis 35 °C | Wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung müssen umgesetzt werden. Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang. |
| Mehr als 35 °C | Der Raum ist ohne technische, organisatorische oder persönliche Maßnahmen wie bei Hitzearbeit für die Dauer der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet. |
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Außen- und Raumlufttemperatur. Eine Wetter-App ersetzt keine Temperaturmessung in Stationszimmern, Umkleiden, Fahrzeugen oder Pausenräumen. Arbeitgeber müssen also in ausreichend Thermometer investieren. Neben der Temperatur sind außerdem Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung, Wärmestrahlung, Arbeitsschwere, Bekleidung und Arbeitsdauer wichtige Faktoren für die Gefährdungsbeurteilung. Gerade das Tragen von FFP2-Masken, Schutzkitteln oder anderer PSA kann daher bereits bei Temperaturen oberhalb von 26 °C weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich machen.
Laut ASR A3.5 sollten Sie als Arbeitgeber bei Raumlufttemperaturen von mehr als 26 °C geeignete Getränke bereitstellen. Ein genereller Anspruch auf klimatisierte Räume oder automatisches „Hitzefrei“ besteht dagegen nicht. Das entbindet Arbeitgeber jedoch keinesfalls davon, die Arbeitsbedingungen wirksam anzupassen.
Hitzeschutz für Mitarbeiter – Betrieblicher Hitzeplan
Ein wirksamer Hitzeplan beschreibt nicht nur allgemeine Verhaltenstipps. Er legt fest, wer wann welche Maßnahmen veranlasst. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt Krankenhäusern, eine verantwortliche Struktur zu benennen, einen einrichtungsspezifischen Plan zu erstellen und diesen mit dem Krankenhausalarm- und Einsatzplan zu verknüpfen. Zusätzlich sollte man die Abläufe einzelner Abteilungen während einer Hitzeperiode festlegen.
Aus Arbeitgebersicht sollte ein betrieblicher Hitzeplan mindestens die folgenden Elemente enthalten.
Verantwortliche Personen und Vertretungen
Eine zentrale Hitzeschutzkoordination überwacht Warnungen, Temperaturen und die Umsetzung der Maßnahmen. Eingebunden werden sollten Geschäftsführung, Pflegedienstleitung, ärztliche Leitung, Technik, Krankenhaushygiene, Arbeitsschutz, Betriebsarzt, Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung sowie die Verantwortlichen der betroffenen Bereiche.
Bestandsaufnahme und Heatmap
Temperaturmessungen zeigen, welche Stationen, Räume und Bereiche besonders belastet sind. Kühlere Räume und geeignete Erholungszonen sollte man ebenfalls dokumentieren. Das BMG empfiehlt für Krankenhäuser ausdrücklich einen Raumplan mit besonders betroffenen Bereichen, Kühlzonen und Erholungsräumen.
Definierte Auslösekriterien
Neben gemessenen Raumtemperaturen können Arbeitgeber die Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes als organisatorische Helfer heranziehen. Wichtig ist aber die Unterscheidung zwischen Warnschwellen und den Raumtemperaturstufen der ASR.
Abgestufte Maßnahmen
Für jede Temperatur- oder Warnstufe müssen Arbeitgeber festlegen, welche technischen und organisatorischen Schritte automatisch ausgelöst werden. Dazu können das Schließen von Jalousien, zusätzliche Pausen, Personalrotationen, die Öffnung von Kühlräumen oder die Verlagerung einzelner Tätigkeiten gehören.
Kommunikation und Schulung
Führungskräfte müssen wissen, welche Maßnahmen sie ohne weitere Freigabe einleiten dürfen. Beschäftigte benötigen Informationen zu Warnzeichen, Trinkmöglichkeiten, Pausenregelungen und Meldewegen. Der Hitzeplan sollte aktiv bekannt gemacht und in bestehende Fortbildungen integriert werden.
Evaluation nach dem Sommer
Eine gute Nachbereitung ist genauso wichtig wie Vorbereitung. Deshalb sollte man nach dem Sommer Temperaturverläufe, Beschwerden, Zwischenfälle, Personalausfälle und Rückmeldungen der Beschäftigten nochmals gründlich auswerten. Daraus ergeben sich dann Investitions- und Verbesserungsbedarfe für die nächste Saison.
Hitzeschutz für Mitarbeiter – Sofortmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip
Das TOP-Prinzip gibt die Reihenfolge für die wichtigsten Hitzeschutzmaßnahmen vor: Zuerst sind technische, dann organisatorische und erst danach personenbezogene Maßnahmen zu prüfen. Beschäftigte lediglich zu mehr Eigenverantwortung aufzufordern, genügt nicht.
| Ebene | Sinnvolle Maßnahmen im Gesundheitswesen |
| Technisch | Außenliegender Sonnenschutz, funktionsfähige Jalousien, Nacht- und Morgenlüftung, hygienisch gewartete Kühl- und Lüftungstechnik, Reduzierung unnötiger Wärmequellen, Temperaturmessgeräte, Kühlzonen, verschattete Pausenbereiche und gut erreichbare Trinkwasserspender |
| Organisatorisch | Zusätzliche Entwärmungsphasen, Personalrotation, Verschiebung körperlich schwerer Tätigkeiten, Ablösung bei längerer PSA-Nutzung, Anpassung von Dienstplänen, Einsatzwechsel für besonders gefährdete Mitarbeitende, Homeoffice für geeignete Verwaltungsaufgaben und klare Meldewege |
| Personenbezogen | Hitzetaugliche Arbeitskleidung, Kühlwesten oder Kühltücher, geeignete Getränke, UV-Schutz bei Tätigkeiten im Freien, Schulungen und betriebsärztliche Beratung |
Die ASR nennt unter anderem die Steuerung des Sonnenschutzes, Nachtauskühlung, die Reduzierung innerer Wärmequellen, eine Verlagerung der Arbeitszeiten, zusätzliche Abkühlungsphasen und Ventilatoren als mögliche Maßnahmen. Im Krankenhaus müssen diese Instrumente jedoch immer mit Hygiene-, Infektionsschutz- und Versorgungsvorgaben abgestimmt werden.
Kühlung und Lüftung hygienisch planen
Ventilatoren können zwar kurzfristig für Erleichterung sorgen, wirbeln aber Luft, Staubpartikel und möglicherweise Krankheitserreger auf. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene empfiehlt deshalb, Ventilatoren in Patientenzimmern nur in Einzelfällen und nach Rücksprache mit der Krankenhaushygiene aufzustellen. Auch mobile Klimageräte benötigen eine geregelte Reinigung, Wartung und hygienische Bewertung.
Arbeitsorganisation an die reale Belastung anpassen
Auf Stationen und in Funktionsbereichen sollten Dienstpläne nicht allein anhand der Sollbesetzung erstellt werden. Zusätzliche Ablösungen können notwendig sein, wenn Schutzkleidung getragen wird oder Räume dauerhaft warm sind. Das BMG empfiehlt Regelungen zu Pausen, möglichen Arbeitszeitverkürzungen, Einsatzbereichswechseln sowie eine Anpassung der Personalplanung an die Tragezeitbegrenzung von PSA. Bei hoher Warnstufe kann in besonders hitzebelasteten Bereichen außerdem Zweierarbeit sinnvoll sein.
Trinken tatsächlich ermöglichen
Getränke bereitzustellen ist nur dann wirksam, wenn Beschäftigte auch Zeit und einen geeigneten Ort zum Trinken haben. In hygienisch sensiblen Bereichen müssen deshalb erreichbare Trinkmöglichkeiten außerhalb des unmittelbaren Arbeitsbereichs sowie verlässliche Ablösungen für kurze Trinkpausen organisiert werden. Das BMG empfiehlt ausreichend Getränke für Beschäftigte auf Stationen sowie in Funktions- und Wartebereichen bereitzustellen.
Hitzeschutz für Mitarbeiter – Umsetzung nach Arbeitsplatz
Pflegekräfte arbeiten an unterschiedlichen Einsatzorten und so variieren auch ihre Bedürfnisse an heißen Tagen. Die folgenden Abschnitte unterscheiden noch einmal die Maßnahmen, die besonders in Krankenhäusern, in der stationären und ambulanten Pflege sowie im Rettungsdienst notwendig sind.
Krankenhäuser
Krankenhäuser benötigen einen bereichsspezifischen Ansatz. Eine Intensivstation, eine Zentralküche, ein Labor, eine Bettenstation und ein Verwaltungsbüro weisen völlig unterschiedliche Belastungen und technische Voraussetzungen auf.
Arbeitgeber sollten daher für jeden Bereich klären:
- Welche Temperaturen treten typischerweise auf?
- Welche Tätigkeiten sind körperlich besonders belastend?
- Wo muss PSA getragen werden?
- Welche Räume können als Kühl- und Pausenzonen genutzt werden?
- Welche Geräte produzieren vermeidbare Abwärme?
- Welche Maßnahmen sind mit der Krankenhaushygiene vereinbar?
- Können bei extremer Hitze nicht dringliche Tätigkeiten oder elektive Abläufe angepasst werden?
Darüber hinaus müssen wärmeempfindliche Arzneimittel und Materialien innerhalb der jeweils vorgeschriebenen Temperaturbereiche gelagert werden. Das BMG empfiehlt digitale Thermometer, möglichst mit kontinuierlicher Temperaturüberwachung und Alarmfunktion.
Stationäre Pflege
In Pflegeeinrichtungen steigt bei Hitze häufig gleichzeitig der Betreuungsbedarf. Bewohner müssen intensiver beobachtet, häufiger zum Trinken motiviert und gegebenenfalls in kühlere Räume begleitet werden. Diese zusätzlichen Aufgaben dürfen nicht stillschweigend auf eine unveränderte Personalbesetzung übertragen werden.
Der Hitzeplan sollte deshalb nicht nur Maßnahmen für Pflegebedürftige, sondern ausdrücklich auch Entlastungen für Pflegekräfte enthalten. Seit März 2024 gibt es eine bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten.
Ambulante Dienste und Rettungsdienst
Bei mobilen Tätigkeiten müssen auch Dienstfahrzeuge, Fahrtzeiten und Einsatzorte in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Sinnvoll sind vorkonditionierte Fahrzeuge, Sonnenschutz, gekühlte Getränke, mobile Kühlmittel, schattige Pausenmöglichkeiten und eine Routenplanung, die unnötige Fahr- und Wartezeiten reduziert.
Bei Außeneinsätzen kommt der UV-Schutz hinzu. Arbeitgeber sollten geeignete Schutzkleidung, Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen und Sonnenschutzmittel bereitstellen, soweit sie mit den jeweiligen Tätigkeiten und Hygieneanforderungen vereinbar sind.
Hitzeschutz für Mitarbeiter – Warnzeichen erkennen und handeln
Auch in medizinischen Einrichtungen darf nicht vorausgesetzt werden, dass jedes Teammitglied hitzebedingte Beschwerden bei sich selbst rechtzeitig erkennt. Erschöpfung, Zeitdruck und Personalmangel können dazu führen, dass Warnzeichen bagatellisiert werden. Führungskräfte und Ersthelfende sollten deshalb besonders auf die folgenden Symptome achten:
Mögliche Hitzeerschöpfung:
- starker Durst
- Schwäche und Abgeschlagenheit
- Schwindel oder Übelkeit
- kalte, feuchte Haut
- schneller, schwacher Puls
- Kreislaufprobleme
- schnelle, schwache Atmung
Betroffene müssen die Arbeit unterbrechen und in eine kühlere Umgebung begleitet werden. Beengende oder warme Kleidung sollte gelockert beziehungsweise entfernt und der Körper vorsichtig gekühlt werden. Getränke dürfen nur angeboten werden, wenn die Person vollständig wach und ansprechbar ist.
Möglicher Hitzschlag:
- sehr hohe Körpertemperatur
- Verwirrtheit oder auffällige Unruhe
- Bewusstseinsstörungen
- Krampfanfälle
- Erbrechen
- Kreislaufversagen
Ein Hitzschlag ist lebensbedrohlich. Es muss sofort der Notruf 112 gewählt werden. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sollte man die Person dringend an einen kühlen Ort bringen und sie aktiv abkühlen. Bei vermutetem Herz-Kreislauf-Stillstand sind unverzüglich Wiederbelebungsmaßnahmen einzuleiten.
Nach einem hitzebedingten Zwischenfall sollten Arbeitgeber nicht nur den Einzelfall dokumentieren. Sie sollten auch prüfen, ob Dienstplanung, Pausenregelungen, Raumtemperaturen oder Kommunikationswege angepasst werden müssen.
Hitzeschutz für Mitarbeiter – Fazit für Arbeitgeber
Hitzeschutz ist keine freiwillige Zusatzleistung und keine Aufgabe, die ausschließlich den Beschäftigten übertragen werden darf. Arbeitgeber im Gesundheitswesen müssen Arbeitsbedingungen schaffen, unter denen eine sichere Versorgung auch während längerer Hitzeperioden möglich bleibt.
Entscheidend ist ein vorausschauendes System: Temperaturen messen, gefährdete Bereiche identifizieren, Zuständigkeiten benennen, technische und organisatorische Maßnahmen vorbereiten und Beschäftigte aktiv einbeziehen. Einrichtungen, die ihren Hitzeplan vor dem Sommer testen, schaffen nicht nur bessere Arbeitsbedingungen. Sie reduzieren auch Ausfallrisiken, improvisierte Entscheidungen und vermeidbare Gefährdungen in der Patientenversorgung.
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Häufige Fragen
- Ab welcher Temperatur müssen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen?
- Gibt es ab 35 °C automatisch Hitzefrei?
- Reicht es aus, kostenlose Getränke bereitzustellen?
- Wie lässt sich Hitzeschutz mit PSA und Krankenhaushygiene vereinbaren?
Die ASR A3.5 sieht ein Stufenmodell vor. Bei mehr als 26 °C Raumlufttemperatur sollen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Bei mehr als 30 °C müssen wirksame Maßnahmen umgesetzt werden. Übersteigt die Raumlufttemperatur 35 °C, ist der Raum ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit nicht als Arbeitsraum geeignet. Bei PSA, schwerer körperlicher Arbeit oder besonders gefährdeten Beschäftigten können bereits oberhalb von 26 °C weitergehende Maßnahmen erforderlich sein.
Nein. Es besteht kein allgemeines automatisches Recht auf Hitzefrei. Bei mehr als 35 °C darf ein Raum jedoch nicht ohne besondere technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen weiter als normaler Arbeitsraum genutzt werden. Arbeitgeber müssen beispielsweise Tätigkeiten verlagern, die Aufenthaltsdauer reduzieren, Abkühlungsphasen einführen oder andere Maßnahmen wie bei Hitzearbeit umsetzen.
Nein. Getränke sind wichtig, ersetzen aber weder Sonnenschutz noch Kühlung, Pausen oder eine angepasste Personalplanung. Nach dem TOP-Prinzip müssen zunächst technische und organisatorische Lösungen geprüft werden. Zudem müssen Sie als Arbeitgeber sicherstellen, dass Beschäftigte die Getränke tatsächlich erreichen und ihnen auch ausreichend Zeit für Trinkpausen bleibt.
Die notwendige PSA darf nicht eigenmächtig reduziert werden. Stattdessen müssen Tragezeiten, Ablösungen, Pausen und Personalrotationen angepasst werden. Sie können zudem hitzetaugliche Schutz- und Arbeitskleidung sowie Kühlwesten als Möglichkeit prüfen. Ventilatoren und mobile Kühlgeräte sollten in Patientenbereichen nur nach hygienischer Bewertung eingesetzt und regelmäßig gereinigt beziehungsweise gewartet werden.
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen, https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abrufdatum: 20.07.2026)
- Organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zum Hitzeschutz, https://www.bgw-online.de/... (Abrufdatum: 20.07.2026)
- Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes, https://www.hitzewarnungen.de/... (Abrufdatum: 20.07.2026)








