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Medi-Karriere Weiterbildung Übersicht Betreuungskraft

Betreuungskraft – Weiterbildung und Berufsbild

Betreuungskraft Weiterbildung

Ausbildungstyp

Weiterbildung

Ausbildungsdauer

2,5 - 12 Monate

Voraussetzung

Mindestalter 16 Jahre

696 freie Jobs
als Betreuungskraft

  • Weiterbildung
  • Gehalt
  • Bewerbung
  • Jobs

Wer die Weiterbildung “Betreuungskraft” besucht, unterstützt danach pflegebedürftige Menschen bei alltäglichen Aktivitäten und bei der Bewältigung des Alltags. Damit assistieren Betreuungskräfte durch ihre Tätigkeit nicht nur Pfleger, sondern tragen auch zum Erhalt der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen bei.

Doch was beinhaltet die Weiterbildung zur Betreuungskraft eigentlich und welche Voraussetzungen müssen die Teilnehmer erfüllen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Weiterbildung: Betreuungskräfte werden über eine Qualifizierung nach §§ 43b und 53b SGB XI ausgebildet.
  • Voraussetzungen: Eine bestimmte Schul- oder Berufsausbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bildungsträger können jedoch eigene Zugangsvoraussetzungen festlegen.
  • Dauer: Vorgesehen sind mindestens 160 Unterrichtsstunden, ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum und grundsätzlich ein vorheriges 40-stündiges Orientierungspraktikum.
  • Inhalte: Vermittelt werden Alltagsbegleitung, Kommunikation, Aktivierung, Demenzbetreuung sowie rechtliche und hygienische Grundlagen.
  • Aufgaben: Betreuungskräfte begleiten und aktivieren pflegebedürftige Menschen. Körperbezogene Pflege und medizinische Behandlungspflege gehören nicht zu ihrem regulären Aufgabenbereich.
  • Perspektiven: Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es vor allem in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie – abhängig vom konkreten Berufsprofil – bei ambulanten Betreuungsdiensten und in Privathaushalten.

Weiterbildung zur Betreuungskraft – Voraussetzungen

Für die Qualifizierung zur Betreuungskraft ist rechtlich weder ein bestimmter Schulabschluss noch eine abgeschlossene Berufsausbildung vorgeschrieben. Die Bildungseinrichtungen legen ihre Zugangsvoraussetzungen jedoch selbst fest. Deshalb können sich die Anforderungen je nach Anbieter unterscheiden.

Häufig werden folgende Voraussetzungen verlangt:

  • ein Mindestalter von 16 oder 18 Jahren
  • ausreichende Deutschkenntnisse, häufig mindestens auf dem Niveau B1
  • körperliche und psychische Eignung für die Betreuungstätigkeit
  • eine positive Haltung gegenüber kranken, älteren und behinderten Menschen
  • ein 40-stündiges Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung
  • gegebenenfalls ein ärztliches Attest
  • gegebenenfalls ein eintragsfreies Führungszeugnis
  • Nachweise über die für den Praxiseinsatz erforderlichen Impfungen

Das Orientierungspraktikum dient dazu, die Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen kennenzulernen und die persönliche Eignung für den Beruf zu überprüfen. Einschlägige Berufserfahrung oder eine pflegerische Vorqualifikation können von Bildungsträgern teilweise anerkannt werden.

Neben den formellen Voraussetzungen sind insbesondere Einfühlungsvermögen, Geduld und Kommunikationsfähigkeit wichtig. Betreuungskräfte sollten außerdem verantwortungsbewusst, zuverlässig, psychisch belastbar und in der Lage sein, ihr eigenes Handeln zu reflektieren.


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Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI – Bedeutung der Paragraphen

Die Weiterbildung zur Betreuungskraft basiert auf gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

  • § 43b SGB XI: Regelt den Anspruch Pflegebedürftiger auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung in Pflegeeinrichtungen – also Leistungen, die über die reine Grundpflege hinausgehen.
  • § 53b SGB XI: Legt die Richtlinien für Qualifikation, Aufgaben und Einsatz von Betreuungskräften fest und definiert damit die Anforderungen an die Weiterbildung.
  • Bedeutung für die Weiterbildung: Die Qualifizierung vermittelt genau die Kompetenzen, die gesetzlich gefordert sind – zum Beispiel Alltagsbegleitung, Aktivierung, Kommunikation und Umgang mit Demenz.
  • Ziel: Betreuungskräfte sollen die Lebensqualität von Pflegebedürftigen verbessern und gleichzeitig Pflegefachkräfte entlasten.

Damit ist die Weiterbildung nicht frei gestaltet, sondern orientiert sich an klaren gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsstandards.

Weiterbildung zur Betreuungskraft – Dauer

Die kalendarische Dauer der Qualifizierung hängt vom Bildungsträger, der Unterrichtsform und der Teilnahme in Voll- oder Teilzeit ab. Eine bundesweit einheitliche Dauer in Monaten gibt es nicht.

Nach der Betreuungskräfte-Richtlinie umfasst die Qualifizierung mindestens:

  • 100 Unterrichtsstunden Basiskurs
  • ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum
  • 60 Unterrichtsstunden Aufbaukurs

Damit beträgt der theoretische Gesamtumfang mindestens 160 Unterrichtsstunden. Vor Beginn der Qualifizierung ist grundsätzlich außerdem ein fünftägiges beziehungsweise 40-stündiges Orientierungspraktikum vorgesehen.

In Vollzeit kann die Qualifizierung häufig innerhalb von zwei bis drei Monaten abgeschlossen werden. Teilzeit-, Online- oder berufsbegleitende Angebote können deutlich länger dauern. Einige Bildungsträger bieten zudem umfangreichere Kurse und längere Praktikumsphasen an.

Betreuungskraft

Weiterbildung zur Betreuungskraft – Inhalt

Die Qualifizierung vermittelt die Kenntnisse, die für die soziale Betreuung und Aktivierung pflegebedürftiger Menschen erforderlich sind. Zu den typischen Unterrichtsinhalten gehören:

  • Kommunikation und Interaktion
  • Umgang mit Menschen mit Demenz
  • Grundlagen zu psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und körperlichen Beeinträchtigungen
  • Grundlagen der Pflege und Pflegedokumentation
  • Hygieneanforderungen
  • Biografiearbeit
  • Beschäftigungs- und Aktivierungsangebote
  • Bewegungsangebote für ältere und pflegebedürftige Menschen
  • Tages- und Wochenstrukturierung
  • Ernährungs- und Hauswirtschaftslehre
  • Rechtskunde, Datenschutz, Haftung und Schweigepflicht
  • Kommunikation mit Angehörigen und Pflegepersonal
  • Verhalten in Notfallsituationen
  • Erste Hilfe

Je nach Bildungsträger können zusätzliche Inhalte hinzukommen, etwa digitale Dokumentation, PC-Grundlagen oder besondere Aktivierungsangebote.

Praktika

Das 40-stündige Orientierungspraktikum wird grundsätzlich vor Beginn der Qualifizierung absolviert. Es soll einen ersten Einblick in den Berufsalltag ermöglichen und dabei helfen, die persönliche Eignung für die Tätigkeit einzuschätzen.

Das Betreuungspraktikum findet während der Qualifizierung statt und dauert nach der Betreuungskräfte-Richtlinie mindestens zwei Wochen. Dabei setzen die Teilnehmenden ihre theoretischen Kenntnisse unter Anleitung in einer Pflegeeinrichtung um.

Einzelne Anbieter können längere Praktika vorsehen. Bei den Maltesern umfasst das Betreuungspraktikum beispielsweise 80 Stunden; WBS Training beschreibt für das eigene Angebot eine längere Praktikumsphase von rund 20 Tagen.

Prüfung

Für die Qualifizierung gibt es keine einheitliche staatliche Abschlussprüfung. Die Bildungsanbieter regeln selbst, welche Leistungsnachweise erbracht werden müssen. Je nach Anbieter können schriftliche Aufgaben, praktische Übungen, Projektarbeiten oder Abschlussgespräche vorgesehen sein.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Unterricht, am Praktikum und an den vorgeschriebenen Leistungsnachweisen erhalten die Teilnehmenden in der Regel ein Zertifikat des Bildungsträgers.

Vor der Anmeldung sollte geprüft werden, ob das Angebot den Anforderungen der Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 53b SGB XI entspricht. Die Qualifizierung ist nicht mit einer staatlich geregelten, mehrjährigen Berufsausbildung gleichzusetzen.

Weiterbildung zur Betreuungskraft – Kosten und Abrechnung

Die Weiterbildung zur Betreuungskraft ist kostenpflichtig. Die Kosten der Ausbildungen variieren hierbei von Institution zu Institution. Sie belaufen sich jedoch durchschnittlich auf eine Summe von 1.000 Euro bis 1.500 Euro.

Es gibt allerdings die Möglichkeit, die Kosten erstattet zu bekommen. Die Agentur für Arbeit ist in diesem Fall ein guter Ansprechpartner. Dort kann man dazu beispielsweise einen Beratungstermin vereinbaren, worin es m Fördermöglichkeiten bei Bedarf geht. Manchmal hat man auch Anspruch auf einen Bildungsgutschein, der als Förderung für verschiedenste Weiterbildungen gelten kann.

In einigen Fällen ist ein Fernstudium sogar steuerlich absetzbar. Eine weitere Möglichkeit stellt die Kostenübernahme durch den zukünftigen Arbeitgeber dar. Dieser erhält durch die Ausbildung der Mitarbeiter einen Mehrwert und erklärt sich vielleicht bereit, die Kosten der Weiterbildung zu tragen.

Bildungsgutschein erklärt

Einen Bildungsgutschein können Beschäftigte, Arbeitssuchende und Arbeitslose von der Agentur für Arbeit erhalten. Bei Bewilligung können bis zu 100% der Lehrgangskosten übernommen werden. Ein Bildungsgutschein wird allerdings nicht automatisch an alle Arbeitslosen, Arbeitsuchenden oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen vergeben. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall unter anderem, ob die Weiterbildung notwendig und für die betreffende Person geeignet ist. Interessierte sollten sich deshalb vor der Anmeldung beraten lassen.

Zudem lohnt es sich, zu vergleichen und sich im Vorfeld über die Kosten und Zahlungsmethoden zu informieren. In vielen Fällen bieten die Institutionen auch Ratenzahlungen an.

Betreuungskraft – Gehalt

Durchschnittlich liegt das Gehalt von Betreuungskräften bei 3.203 Euro. Das Gehalt der Betreuungskräfte kann allerdings entsprechend der Einrichtungsart stark variieren. Während große Einrichtungen wie Kliniken meist relativ hoch vergüten, können kleinere Betriebe wie Altenheime, in vielen Fällen nicht so hoch vergüten. Des Weiteren lässt sich zudem zwischen kirchlich und öffentlich geführte Einrichtungen und Trägern sowie privaten Einrichtungen unterscheiden: Während öffentliche Einrichtungen einheitlich nach Tarifverträgen bezahlen, können private Einrichtungen ihre Gehälter selbst festlegen. Hier entscheidet häufig vor allem die Berufserfahrung sowie das Verhandlungsgeschick über das monatliche Gehalt.

Betreuungskraft – Aufgaben im Berufsalltag

Grundsätzlich muss man beachten, dass eine Betreuungskraft nicht zu Leistungen der Grundpflege oder der medizinischen Behandlungspflege qualifiziert sind. Diese Tätigkeiten dürfen ausschließlich von Pflegefachkräften und Pflegehelfern im Gesundheitswesen mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.

Unterschied Betreuungskraft und Pflegehelfer

Betreuungskraft und Pflegehelfer arbeiten beide im Pflegebereich, übernehmen jedoch unterschiedliche Aufgaben.

Eine Betreuungskraft (nach §§ 43b, 53b SGB XI) konzentriert sich vor allem auf die soziale Betreuung und Aktivierung von Pflegebedürftigen. Dazu gehören Gespräche, Beschäftigungsangebote oder Begleitung im Alltag – medizinische oder pflegerische Tätigkeiten gehören nicht zum Kernbereich.

Ein Pflegehelfer hingegen unterstützt direkt bei der körperbezogenen Pflege, etwa bei der Körperhygiene, beim Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme. Er arbeitet eng mit Pflegefachkräften zusammen und übernimmt praktische pflegerische Aufgaben.

Kurz gesagt: Betreuungskräfte fördern vor allem Lebensqualität und soziale Teilhabe, während Pflegehelfer stärker in die praktische Pflege und Versorgung eingebunden sind.

Betreuungskräfte wirken in erster Linie unterstützend im Alltag, indem sie die Menschen bei alltäglichen Tätigkeiten wie Einkaufen und Arztbesuchen begleiten. Dabei ist die Hilfestellung in allen Nöten und Schwierigkeiten die wichtigste Aufgabe.

In Pflegeeinrichtungen sind Betreuungskräfte als Unterstützung für Pflegekräfte tätig. Sie könne jedoch auch in Privathaushalten oder in Tagespflege-Einrichtungen sowie in der ambulanten Versorgung tätig sein.

Konkrete Tätigkeiten

Die Versorgung, der pflegebedürftigen Person, trägt zur Entlastung des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen bei. Zu den täglichen Aufgaben im Beruf der Betreuungskräfte zählen vor allem:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Hilfe beim Kochen und bei der Einnahme von Mahlzeiten
  • Gestaltung und Begleitung von Freizeitaktivitäten (zum Beispiel basteln)
  • Unterstützung bei Einkauf und Planung
  • Geben von Ratschlägen und Tipps
  • Gesellschaft leisten und Gespräche führen
  • ein offenes Ohr haben
  • Hilfe bei der kreativen und abwechslungsreichen Gestaltung des Alltags
  • Entlastung der Angehörigen

Betreuungskraft – Arbeitszeiten

Betreuungskräfte können in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung arbeiten. Die konkreten Arbeitszeiten hängen vom Arbeitgeber und vom Einsatzgebiet ab.

In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen können Früh- und Spätdienste sowie Arbeit an Wochenenden und Feiertagen vorkommen. Regelmäßige Nachtarbeit ist jedoch nicht automatisch Bestandteil des Berufs und sollte nicht pauschal als typisch dargestellt werden.

Bei ambulanten Betreuungsdiensten oder in Privathaushalten erfolgt die Betreuung häufig stundenweise und nach einem vereinbarten Einsatzplan. Zuschläge und Arbeitszeitregelungen richten sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien.

Betreuungskraft – Einsatzorte

Aufgrund des demografischen Wandels sowie des zunehmenden Fachkräftemangels im Bereich der Pflege, werden Betreuungskräfte händeringend gesucht und finden nahezu überall Anstellung. Sie greifen den Pflegekräften im Rahmen der psychischen, seelischen und sozialen Betreuung von pflegebedürftigen Menschen unter die Arme.

Ein Betreuungsassistent kann dementsprechend sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich arbeiten oder im privaten Umfeld unterstützen.

Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sind häufig auf der Suche nach Betreuungskräften. Für gewöhnlich sind Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen tätig oder entlasten die Pflegefachkräfte wie eine Pflegeassistenz an einem Standort von Kliniken, Altenheimen oder Behindertenbetreuungen.

Passende Stellenangebote finden

Auf Medi-Karriere gibt es eine vielfältige Auswahl an Stellenangeboten im Gesundheitswesen. Dazu gehören beispielsweise Betreuungskraft-Stellen, Pflegeassistent-Jobs und Stellenangebote für Ärzte.

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Häufige Fragen

  1. Was ist eine Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI?
  2. Eine Betreuungskraft unterstützt Pflegebedürftige im Alltag und sorgt für soziale Betreuung und Aktivierung. Die Tätigkeit ist gesetzlich im SGB XI geregelt und ergänzt die pflegerische Versorgung.

  3. Wie lange dauert die Weiterbildung zur Betreuungskraft?
  4. Die Weiterbildung dauert je nach Anbieter meist mehrere Monate und umfasst etwa 160 bis 240 Unterrichtsstunden sowie praktische Einsätze.

  5. Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft?
  6. Zu den Aufgaben gehören Gespräche führen, Freizeitaktivitäten gestalten, Begleitung im Alltag sowie Unterstützung bei der Orientierung, insbesondere bei demenziell erkrankten Menschen.

  7. Welche Voraussetzungen braucht man für die Weiterbildung?
  8. Oft sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich, weshalb sich die Weiterbildung besonders für Quereinsteiger eignet. Wichtig sind vor allem soziale Kompetenzen wie Empathie und Kommunikationsfähigkeit.

  9. Wo arbeiten Betreuungskräfte?
  10. Betreuungskräfte arbeiten vor allem in Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten oder Betreuungseinrichtungen und unterstützen dort Pflegebedürftige im Alltag.

Quellen
  1. Bundesagentur für Arbeit, Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in, https://web.arbeitsagentur.de/... (letzter Zugriff am 06.08.2026)
  2. Malteser, Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §53b, https://www.malteser.de/... (letzter Zugriff am 06.08.2026)
  3. GKV, Zusätzliche Betreuungskräfte, https://www.gkv-spitzenverband.de/... (letzter Zugriff am 06.08.2026)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Redaktion
Florentina Blakaj
Florentina Blakaj
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 06.08.2026

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  1. Voraussetzungen
  2. Dauer
  3. Inhalt
  4. Kosten und Abrechnung
  5. Gehalt
  6. Aufgaben im Berufsalltag
  7. Arbeitszeiten
  8. Einsatzorte
  9. Passende Stellenangebote

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