Wer die Weiterbildung “Betreuungskraft” besucht, unterstützt danach pflegebedürftige Menschen bei alltäglichen Aktivitäten und bei der Bewältigung des Alltags. Damit assistieren Betreuungskräfte durch ihre Tätigkeit nicht nur Pfleger, sondern tragen auch zum Erhalt der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen bei.
Doch was beinhaltet die Weiterbildung zur Betreuungskraft eigentlich und welche Voraussetzungen müssen die Teilnehmer erfüllen?
Das Wichtigste in Kürze
- Weiterbildung: Betreuungskräfte werden über eine Qualifizierung nach §§ 43b, 53c SGB XI ausgebildet.
- Dauer: Die Weiterbildung umfasst meist 160 bis 240 Unterrichtsstunden plus Praktika.
- Inhalte: Vermittelt werden Alltagsbegleitung, Kommunikation, Aktivierung, Demenzbetreuung sowie rechtliche und hygienische Grundlagen.
- Aufgaben: Betreuungskräfte unterstützen Pflegebedürftige im Alltag, bieten soziale Betreuung und Beschäftigung und entlasten Pflegepersonal.
- Perspektiven: Besonders für Quereinsteiger geeignet mit guten Jobchancen im Pflege- und Betreuungsbereich.
Weiterbildung zur Betreuungskraft – Voraussetzungen
Eine Betreuungskraft hilft pflegebedürftigen Menschen ganzheitlich und individuell. Dabei geht es sowohl um die Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten, als auch um die seelische Unterstützung. Die Weiterbildung “Betreuungskraft” bietet sich vor allem für Quereinsteiger an, die eine Passion für die Pflege und die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen haben. Denn um eine Weiterbildung als Betreuungskraft antreten zu dürfen, benötigt man keinerlei spezifische Vorkenntnisse.
Um langfristig erfolgreich in dem Berufsbild tätig zu sein, sollten jedoch bestimmte formelle und persönliche Voraussetzungen vorhanden sein. So setzen einige Anbieter ein Mindestalter von 16 oder auch 18 Jahren sowie eine entsprechende gesundheitliche Eignung (körperlich und geistig) voraus. In manchen Fällen wird die Eignung auch mit spezifischen Tests oder innerhalb eines Gesprächs geprüft.
Zu den persönlichen Voraussetzungen von angehenden Betreuungskräften zählt, neben der Freude an der Arbeit mit Menschen, vor allem eine hohe soziale und kommunikative Kompetenz. Zudem sollten die Alltagsbegleiter Vertrauenswürdigkeit ausstrahlen, zuverlässig sein sowie Einfühlungsvermögen und Geduld besitzen. Auch gegen Stress sollte man resistent sein.
Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI – Bedeutung der Paragraphen
Die Weiterbildung zur Betreuungskraft basiert auf gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
- § 43b SGB XI: Regelt den Anspruch Pflegebedürftiger auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung in Pflegeeinrichtungen – also Leistungen, die über die reine Grundpflege hinausgehen.
- § 53c (beziehungsweise 53b) SGB XI: Legt die Richtlinien für Qualifikation, Aufgaben und Einsatz von Betreuungskräften fest und definiert damit die Anforderungen an die Weiterbildung.
- Bedeutung für die Weiterbildung: Die Qualifizierung vermittelt genau die Kompetenzen, die gesetzlich gefordert sind – zum Beispiel Alltagsbegleitung, Aktivierung, Kommunikation und Umgang mit Demenz.
- Ziel: Betreuungskräfte sollen die Lebensqualität von Pflegebedürftigen verbessern und gleichzeitig Pflegefachkräfte entlasten.
Damit ist die Weiterbildung nicht frei gestaltet, sondern orientiert sich an klaren gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsstandards.
Weiterbildung zur Betreuungskraft – Dauer
Nach den bundesweit einheitlichen Richtlinien sollte die Weiterbildung zur Betreuungskraft mindestens 160 bis 240 Unterrichtsstunden umfassen. In vielen Fällen beinhaltet die Weiterbildung zudem ein Orientierung- und Betreuungspraktikum. Je nach Anbieter und Organisationsform kann sich die Weiterbildung auf eine Dauer von zehn Wochen bis 12 Monaten erstrecken.
Der Zeitraum kann jedoch entsprechend der Institution variieren und ist abhängig davon, ob die angehende Betreuungskraft die Ausbildung in Voll- oder Teilzeit ausübt. Auch die Zugangsvoraussetzungen und die Abschlussbezeichnungen können variieren. Folglich ist es ratsam, sich bei der jeweiligen Institution zu erkundigen und Informationsmaterial und -broschüren per E-Mail anzufordern. So erfährt man auch, welches Format der Kurs hat: beispielsweise Präsenzunterricht/live, Online-Unterricht oder Selbststudium.

Weiterbildung zur Betreuungskraft – Inhalt
Im Verlauf des theoretischen Unterrichts erwirbt die angehende Betreuungskraft fundierte Kenntnisse im Bereich der Hygieneanforderungen in der Pflege, Pflegedokumentation oder Biografie-Arbeit. Des Weiteren vermittelt die Weiterbildung:
- Grundkenntnisse der Pflege
- Kenntnisse über spezifische Erkrankungen
- Interaktion und Kommunikation bei Demenz
- geistigen Behinderungen
- psychischen Erkrankungen
- Erste-Hilfe-Kurs
Schließlich erlernen die Teilnehmer Wissen aus dem Bereich der Psychologie, vertiefen ihre bereits erworbenen Kenntnisse, Techniken und Methoden hinsichtlich Gesprächstechniken. Darüber hinaus wird den angehenden Fachkräften in der Fortbildung der Umgang und das Verhalten gegenüber betreuungsbedürftigen Menschen beigebracht.
Die Teilnehmer erwerben zudem Kenntnisse über Beschäftigungsmöglichkeiten und der Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenz sowie Bewegungsübungen für Menschen mit Demenz, geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Des Weiteren zählen Möglichkeiten zur Aktivierung von Senioren nach der Devise „fordern – fördern – motivieren“ sowie diese Themen auf dem Plan:
- Ernährungslehre
- Hauswirtschaft (mit besonderer Beachtung von Diäten, Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten)
- Rechtskunde (wie Betreuungsrecht, Datenschutz, Haftungsrecht, Schweigepflicht)
- Zusammenarbeit und Kommunikation mit anderen an der Pflege beteiligten Personen
Praktikum
Die Weiterbildung zur Betreuungskraft umfasst bei den meisten Anbietern außerdem zwei Praktika. Das Orientierungspraktikum dauert eine Woche und wird in der Regel bereits im Vorfeld absolviert. Durch das Orientierungspraktikum erhalten die angehenden Betreuungskräfte die Chance, herauszufinden, ob die Ausbildung zu ihnen passt.
Das Betreuungspraktikum ist in der Regel für die zweite Hälfte des Lehrgangs datiert und umfasst zwei Wochen. Hier sollen die theoretisch erlernten Kenntnisse mit praktischen Inhalten verknüpft werden.
Prüfung
Die Weiterbildung zur Betreuungskraft endet in der Regel mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung. Nachdem die Teilnahme des Theorieunterrichts abgeschlossen wurde, müssen angehende Betreuungsassistenten das erworbene Wissen in einer schriftlichen Prüfung unter Beweis stellen. Auch das in der Pflegeeinrichtung absolvierte Praktikum wird abschließend durch eine praktische Prüfung bewertet.
Weiterbildung zur Betreuungskraft – Kosten und Abrechnung
Die Weiterbildung zur Betreuungskraft ist kostenpflichtig. Die Kosten der Ausbildungen variieren hierbei von Institution zu Institution. Sie belaufen sich jedoch durchschnittlich auf eine Summe von 1.000 Euro bis 1.500 Euro.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, die Kosten erstattet zu bekommen. Die Agentur für Arbeit ist in diesem Fall ein guter Ansprechpartner. Dort kann man dazu beispielsweise einen Beratungstermin vereinbaren, worin es m Fördermöglichkeiten bei Bedarf geht. Manchmal hat man auch Anspruch auf einen Bildungsgutschein, der als Förderung für verschiedenste Weiterbildungen gelten kann.
In einigen Fällen ist ein Fernstudium sogar steuerlich absetzbar. Eine weitere Möglichkeit stellt die Kostenübernahme durch den zukünftigen Arbeitgeber dar. Dieser erhält durch die Ausbildung der Mitarbeiter einen Mehrwert und erklärt sich vielleicht bereit, die Kosten der Weiterbildung zu tragen.
Bildungsgutschein erklärt
Einen Bildungsgutschein können Beschäftigte, Arbeitssuchende und Arbeitslose von der Agentur für Arbeit erhalten. Mit dem Gutschein übernimmt das Jobcenter bis zu 60 Euro pro Tag beziehungsweise maximal 420 Euro monatlich für anfallende Weiterbildungs-Kosten.
Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben alle, die arbeitslos oder arbeitssuchend sind sowie wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Auch Personen, die zum beruflichen Fußfassen oder zur Absicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes die Fortbildung benötigen, bekommen den Bildungsgutschein.
Zudem lohnt es sich, zu vergleichen und sich im Vorfeld über die Kosten und Zahlungsmethoden zu informieren. In vielen Fällen bieten die Institutionen auch Ratenzahlungen an.
Betreuungskraft – Gehalt
Durchschnittlich liegt das Gehalt von Betreuungskräften bei 2.987 Euro. Das Gehalt der Betreuungskräfte kann allerdings entsprechend der Einrichtungsart stark variieren. Während große Einrichtungen wie Kliniken meist relativ hoch vergüten, können kleinere Betriebe wie Altenheime, in vielen Fällen nicht so hoch vergüten. Des Weiteren lässt sich zudem zwischen kirchlich und öffentlich geführte Einrichtungen und Trägern sowie privaten Einrichtungen unterscheiden: Während öffentliche Einrichtungen einheitlich nach Tarifverträgen bezahlen, können private Einrichtungen ihre Gehälter selbst festlegen. Hier entscheidet häufig vor allem die Berufserfahrung sowie das Verhandlungsgeschick über das monatliche Gehalt.
Betreuungskraft – Aufgaben im Berufsalltag
Grundsätzlich muss man beachten, dass eine Betreuungskraft nicht zu Leistungen der Grundpflege oder der medizinischen Behandlungspflege qualifiziert sind. Diese Tätigkeiten dürfen ausschließlich von Pflegefachkräften und Pflegehelfern im Gesundheitswesen mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.
Unterschied Betreuungskraft und Pflegehelfer
Betreuungskraft und Pflegehelfer arbeiten beide im Pflegebereich, übernehmen jedoch unterschiedliche Aufgaben.
Eine Betreuungskraft (nach §§ 43b, 53c SGB XI) konzentriert sich vor allem auf die soziale Betreuung und Aktivierung von Pflegebedürftigen. Dazu gehören Gespräche, Beschäftigungsangebote oder Begleitung im Alltag – medizinische oder pflegerische Tätigkeiten gehören nicht zum Kernbereich.
Ein Pflegehelfer hingegen unterstützt direkt bei der körperbezogenen Pflege, etwa bei der Körperhygiene, beim Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme. Er arbeitet eng mit Pflegefachkräften zusammen und übernimmt praktische pflegerische Aufgaben.
Kurz gesagt: Betreuungskräfte fördern vor allem Lebensqualität und soziale Teilhabe, während Pflegehelfer stärker in die praktische Pflege und Versorgung eingebunden sind.
Betreuungskräfte wirken in erster Linie unterstützend im Alltag, indem sie die Menschen bei alltäglichen Tätigkeiten wie Einkaufen und Arztbesuchen begleiten. Dabei ist die Hilfestellung in allen Nöten und Schwierigkeiten die wichtigste Aufgabe.
In Pflegeeinrichtungen sind Betreuungskräfte als Unterstützung für Pflegekräfte tätig. Sie könne jedoch auch in Privathaushalten oder in Tagespflege-Einrichtungen sowie in der ambulanten Versorgung tätig sein.
Konkrete Tätigkeiten
Die Versorgung, der pflegebedürftigen Person, trägt zur Entlastung des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen bei. Zu den täglichen Aufgaben im Beruf der Betreuungskräfte zählen vor allem:
- Unterstützung im Haushalt
- Hilfe beim Kochen und bei der Einnahme von Mahlzeiten
- Gestaltung und Begleitung von Freizeitaktivitäten (zum Beispiel basteln)
- Unterstützung bei Einkauf und Planung
- Prüfung und Ermöglichung von altersgerechtem Wohnen
- Geben von Ratschlägen und Tipps
- Gesellschaft leisten und Gespräche führen
- ein offenes Ohr haben
- Hilfe bei der kreativen und abwechslungsreichen Gestaltung des Alltags
- Entlastung der Angehörigen
Betreuungskraft – Arbeitszeiten
Grundsätzlich kann eine Betreuungskraft sowohl in Vollzeit, als auch in Teilzeit oder gar als Aushilfskraft arbeiten. Die Arbeitszeiten sind dann stark davon abhängig, in welcher Einrichtung die Betreuungskräfte Anstellung finden. Im häuslichen Umfeld übernehmen sie häufig nur für wenige Stunden die Begleitung und Beschäftigung von pflegebedürftigen Personen. In Altenheimen oder anderen Pflegeeinrichtungen hingegen, können die Arbeitszeiten denen des Pflegepersonals gleichen.
Nacht-, Sonn- und Feiertagsschichten können also auch im Tätigkeitsfeld einer Betreuungskraft vorkommen, da pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr Unterstützung in ihrem Alltag benötigen.
Betreuungskraft – Einsatzorte
Aufgrund des demografischen Wandels sowie des zunehmenden Fachkräftemangels im Bereich der Pflege, werden Betreuungskräfte händeringend gesucht und finden nahezu überall Anstellung. Sie greifen den Pflegekräften im Rahmen der psychischen, seelischen und sozialen Betreuung von pflegebedürftigen Menschen unter die Arme.
Ein Betreuungsassistent kann dementsprechend sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich arbeiten oder im privaten Umfeld unterstützen.
Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sind häufig auf der Suche nach Betreuungskräften. Für gewöhnlich sind Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen tätig oder entlasten die Pflegefachkräfte wie eine Pflegeassistenz an einem Standort von Kliniken, Altenheimen oder Behindertenbetreuungen.
Passende Stellenangebote finden
Auf Medi-Karriere gibt es eine vielfältige Auswahl an Stellenangeboten im Gesundheitswesen. Dazu gehören beispielsweise Betreuungskraft-Stellen, Pflegeassistent-Jobs und Stellenangebote für Ärzte.
Häufige Fragen
- Was ist eine Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI?
- Wie lange dauert die Weiterbildung zur Betreuungskraft?
- Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft?
- Welche Voraussetzungen braucht man für die Weiterbildung?
- Wo arbeiten Betreuungskräfte?
Eine Betreuungskraft unterstützt Pflegebedürftige im Alltag und sorgt für soziale Betreuung und Aktivierung. Die Tätigkeit ist gesetzlich im SGB XI geregelt und ergänzt die pflegerische Versorgung.
Die Weiterbildung dauert je nach Anbieter meist mehrere Monate und umfasst etwa 160 bis 240 Unterrichtsstunden sowie praktische Einsätze.
Zu den Aufgaben gehören Gespräche führen, Freizeitaktivitäten gestalten, Begleitung im Alltag sowie Unterstützung bei der Orientierung, insbesondere bei demenziell erkrankten Menschen.
Oft sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich, weshalb sich die Weiterbildung besonders für Quereinsteiger eignet. Wichtig sind vor allem soziale Kompetenzen wie Empathie und Kommunikationsfähigkeit.
Betreuungskräfte arbeiten vor allem in Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten oder Betreuungseinrichtungen und unterstützen dort Pflegebedürftige im Alltag.
- Bundesagentur für Arbeit, Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in, https://web.arbeitsagentur.de/... (letzter Zugriff am 10.04.2026)
- Malteser, Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §53b, https://www.malteser.de/... (letzter Zugriff am 10.04.2026)





