Der Tarifvertrag im Sozial- und Erziehungsdienst des öffentlichen Dienstes, bekannt als TVöD SuE, legt die Rahmenbedingungen für die Arbeit und die Bezahlung von Beschäftigten in diesem Bereich fest. Dieser Vertrag gilt in Deutschland und betrifft viele Arbeitnehmer in öffentlichen Kitas, Kinderkrippen, sozialen Einrichtungen und ähnlichen Institutionen. Dieser Artikel widmet sich besonders dem Entgeltgruppe S13 TVöD SuE Gehalt.
Das Wichtigste in Kürze
- Berufsgruppen: Kitaleiter kleiner Kindertagesstätten sowie stellvertretende Kitaleiter größerer Einrichtungen
- Niedrigstes Gehalt: 3.869,68 Euro brutto monatlich (Stufe 1)
- Höchstes Gehalt: 5.324,74 Euro brutto monatlich (Stufe 6)
- Stufenanzahl: 6 Erfahrungsstufen
- Entwicklung: Gehalt steigt mit Berufserfahrung und Beschäftigungsdauer
Entgeltgruppe S13 – Definition
Die Abkürzung S13 steht für die Entgeltgruppe S13 innerhalb des TVöD SuE. Für eine Einteilung in die Entgeltgruppe S13 muss man in seinem Beruf bestimmte Tätigkeitsmerkmale erfüllen. In diesem Falle handelt es sich um eine Leitungsposition von Kindertagesstätten der kleinsten Größe. Leiter von Kitas mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen werden demnach in die Gruppe S13 eingeordnet. Außerdem werden auch Beschäftigte nach S13 vergütet, die als ständiger Vertreter einer Kitaleitung fungieren, dessen Einrichtung eine durchschnittliche Belegung von mindestens 70 Plätzen hat.
Entgeltgruppe S13 TVöD SuE – Gehalt
Das Einstiegsgehalt in der Entgeltgruppe S13 des TVöD SuE hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Anstellung ab. Neue Mitarbeiter fangen normalerweise zunächst in Stufe 1 an. Aktuell beträgt das monatliche Bruttogehalt in dieser Stufe 3.978,03 €. Mit zunehmender Berufserfahrung kann das Gehalt in Stufe 6 auf bis zu 5.473,83 € monatlich steigen. Weitere Informationen zu den einzelnen Gehaltsstufen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Entgeltgruppe S13 TVöD SuE Gehalt – Tabelle
Die Gehaltstabellen des TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst werden regelmäßig aktualisiert und angepasst. Dies führt zudem meist zu Gehaltserhöhungen. Die aktuell gültige Tabelle, die die Vergütung für die Entgeltgruppe S13 im TVöD SuE festlegt, ist nachfolgend zu sehen.
| Stufe | Vergütung | Voraussetzung |
| 1 | 3.978,03 € | ohne Berufserfahrung |
| 2 | 4.248,70 € |
mind. ein Jahr einschlägige Berufserfahrung |
| 3 | 4.617,39 € |
mind. drei Jahre einschlägige Berufserfahrung |
| 4 | 4.915,26 € |
nach vier Jahren in Stufe 3 |
| 5 | 5.287,64 € |
nach vier Jahren in Stufe 4 |
| 6 | 5.473,83 € |
nach fünf Jahren in Stufe 5 |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst
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Häufige Fragen
- Was bedeutet die Entgeltgruppe S13 im TVöD SuE?
- Welche Berufe fallen in die S13 im TVöD SuE?
- Wie viel verdient man nach fünf Jahren Berufserfahrung in S13 im TVöD SuE?
Die Entgeltgruppe S13 gilt für Leitungsfunktionen im Sozial- und Erziehungsdienst, insbesondere für Leiter kleiner Kindertagesstätten oder stellvertretende Kitaleiter größerer Einrichtungen.
Typische Berufe der Gruppe S13 sind Leiter von Kindertagesstätten mit mindestens 40 Plätzen oder ständige Vertreter der Kitaleitung in Einrichtungen ab etwa 70 Plätzen.
Mit steigender Berufserfahrung kann das Gehalt bis auf 5.324,74 Euro brutto monatlich in Stufe 6 der Entgeltgruppe S13 steigen.
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst 2026, https://www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle/tvoed-sue.html (letzter Zugriff am 05.03.2026)
- TVöD-SuE Eingruppierung für Erzieher, https://www.oeffentlichen-dienst.de/... (letzter Zugriff am 05.03.2026)
- Tarifvertrag öffentlicher Dienst Tätigkeitsmerkmale, https://www.gew.de/... (letzter Zugriff am 05.03.2026)







