Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) stellt den Basistarifvertrag für alle Beschäftigten und deren Arbeitgeber dar, welche momentan im öffentlichen Dienst angestellt sind. Dieser Vertrag sichert faire Arbeitsbedingungen und eine Bezahlung, die regelmäßig der Berufserfahrung angepasst wird. Für Beschäftigte beim Bund, also diejenigen, die direkt der Bundesrepublik Deutschland unterstellt sind, gilt jedoch eine Variante des Tarifvertrags, nämlich der TVöD Bund. Dieser Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen für diese Arbeitnehmer.
Doch was genau kann man sich unter dem TVöD Bund vorstellen? Für welche Personen gilt er genau? Wie viel Gehalt spricht er den Beschäftigten zu und wovon hängt die Höhe der Vergütung ab? Dieser Artikel liefert einen Überblick zu den wichtigsten Inhalten und Fakten des Tarifvertrags des Öffentlichen Dienstes für den Bund.
Das Wichtigste in Kürze
- TVöD Bund = Tarifvertrag für Beschäftigte beim Bund und regelt Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Zulagen und weitere Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst.
- Das Gehalt wird nach Entgeltgruppen (E1–E15) und Erfahrungsstufen (1–6) bestimmt. Die Gruppe richtet sich nach Tätigkeit und Verantwortung, die Stufe nach Berufserfahrung.
- Einstiegsgehälter variieren je nach Qualifikation
- Mit zunehmender Berufserfahrung steigen Beschäftigte automatisch in höhere Stufen, wodurch sich das Gehalt erhöht.
- Neben dem Grundgehalt gibt es im TVöD häufig Sonderzahlungen und Zuschläge, zum Beispiel Jahressonderzahlung (ähnlich Weihnachtsgeld) oder Zulagen.
- Der Tarifvertrag wird regelmäßig neu verhandelt, wodurch sich Entgelttabellen und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst ändern können.
Was ist der TVöD Bund?
Der TVöD Bund (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes beim Bund) bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten beim Bund. Er regelt eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen, darunter unter anderem Vertragsschluss, Arbeitszeiten, Sozialbezüge, Gehälter, Zulagen, Urlaub und Kündigungsfristen. An diesen Vertrag sind alle Arbeitgeber gebunden, die den Vertrag mit abgeschlossen haben oder Mitglied in einem der abschließenden Arbeitgeberverbände sind. Für Arbeitnehmer ist der TVöD Bund gültig, wenn sie Mitglied in einer der tarifabschließenden Gewerkschaften sind.
TVöD-VKA
Der TVöD Bund und der TVöD VKA sind zwei Teilbereiche des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Beide basieren auf demselben Tarifsystem mit vergleichbaren Entgeltgruppen, unterscheiden sich jedoch bei den Arbeitgebern und teilweise bei den Tarifabschlüssen.
- TVöD Bund: Gilt für Beschäftigte des Bundes, etwa in Bundesministerien, Bundesbehörden oder bundesweiten Einrichtungen.
- TVöD VKA: Gilt für Beschäftigte der Kommunen. Arbeitgeber ist hier die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), also Städte, Gemeinden und kommunale Einrichtungen wie Kitas, Stadtverwaltungen oder kommunale Krankenhäuser.
Die Tarifverhandlungen werden zwar meist gemeinsam geführt, dennoch können einzelne Regelungen oder Ergebnisse zwischen Bund und Kommunen leicht voneinander abweichen. Deshalb existieren zwei getrennte Tarifbereiche innerhalb des TVöD.
TVöD Bund – Eingruppierungen
Innerhalb des TVöD Bund werden die Arbeitnehmer zur Festlegung ihres individuellen Grundgehalts in verschiedene Gruppen untergliedert. Allgemein orientiert sich die Eingruppierung und somit das monatliche Entgelt anhand von zwei Parametern: Entgeltgruppe und Entgeltstufe. Die Zuordnung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter beispielsweise die Ausbildung, Weiterbildungen, Zusatz-Qualifikationen sowie die Berufserfahrung. Bei einem langfristigen Arbeitsverhältnis beim Bund ändert sich entsprechend die persönliche Eingruppierung und man erhält mehr Gehalt.
Entgeltgruppen TVöD Bund
Insgesamt gibt es 15 Entgeltgruppen innerhalb des TVöD Bund, wobei es bei einigen zusätzliche Untergruppen gibt. Das Grundprinzip ist folgendes: Je höher die Entgeltgruppe, desto höher sind die erforderlichen Qualifikationen. Der Tarifvertrag des Bundes gibt dabei folgende Regelungen zur Eingruppierung in die verschiedenen Entgeltgruppen vor:
| Entgeltgruppen | Anforderungsniveau |
| E1 - E4 | An- und Ungelernte |
| E5 - E8 und E9a | Mind. 3-jährige Ausbildung / Lehre |
| E9b - E12 | Fachhochschulstudium / Bachelor |
| E13 - E15 | Wisschenschaftliches Hochschulstudium / Master |
Quelle: TVöD Bund
Entgeltgruppe E1 stellt die Eingangsgruppe für leichte Tätigkeiten dar, für die man keine besonderen Kenntnisse benötigt. Ab Gruppe E2 sind jedoch fachliche Qualifikationen für die Berufsausübung erforderlich, die mit zunehmender Entgeltgruppe immer umfangreicher und spezifischer werden.
Entgeltstufen TVöD Bund
Die Entgeltstufen sind in den Entgelttabellen des TVöD Bund in den horizontalen Spalten dargestellt. Insgesamt gibt es davon sechs Stück, wobei mit jeder höheren Stufe auch ein höheres Gehalt bezahlt wird. Somit geben die verschiedenen Stufen den Beschäftigten finanzielle Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb ihrer jeweiligen Gruppe. Der Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe erfolgt dabei einem festgelegten Muster, welches sich an der Berufserfahrung beziehungsweise Arbeitszeit in Jahren orientiert. Die Stufenzuordnung sieht so aus:
- Nach 1 Jahr in Stufe 1 -> Aufstieg in Stufe 2
- Nach 2 Jahren in Stufe 2 -> Aufstieg in Stufe 3
- Nach 3 Jahren in Stufe 3 -> Aufstieg in Stufe 4
- Nach 4 Jahren in Stufe 4 -> Aufstieg in Stufe 5
- Nach 5 Jahren in Stufe 5 -> Aufstieg in Stufe 6
Hat man die sechste Stufe innerhalb einer Entgeltgruppe erreicht, sind Gehaltserhöhungen nur noch über den Wechsel in eine höhere Gruppe möglich. Ausnahmen dieser Stufenregelung stellen jedoch die höchste und die niedrigste Entgeltgruppe dar: Bei Gruppe 15Ü gibt es keine sechste Stufe, bei E1 hingegen keine erste. Das bedeutet wiederum, dass man bei einer Anstellung in der ersten Gruppe direkt in Stufe 2 einsteigt. Die nächste Stufe wird in Gruppe E1 immer nach vier Jahren in der vorherigen Stufe erreicht.
Die Jahre der Ausbildungszeit zählen nicht zur gesammelten Berufserfahrung. Allerdings können absolvierte Berufspraktika oder die Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (in gleicher Position) als Berufserfahrung gewertet werden.
Darüber hinaus kann die Verweildauer je Stufe ab Stufe 3 durch zusätzliche Qualifikationen oder überdurchschnittliche Leistungen verkürzt werden.
Pflegefachkraft Stellenangebote
TVöD Bund – Einrichtungen
Allgemein gesagt ist der TVöD Bund in allen Behörden, Dienststellen, Einrichtungen und Betrieben des Bundes gültig. Um nur ein paar Beispiele zu nennen:
- Bundesanstalt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk THW
- Bundesministerien
- Bundespolizeipräsidium
- Bundeswehr, Bundeswehrkrankenhaus
- Fraunhofer-Gesellschaft
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt
- Max-Planck-Institut
- Versorgungsanstalt des Bundes
Wichtige Gewerkschaften, die die Arbeitnehmer in diesen Einrichtungen vertreten, sind beispielsweise ver.di, die Gewerkschaft der Polizei und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.
TVöD Bund – Entgelttabelle
Alle Werte in der Entgelttabelle beziehen sich auf die gezahlten Bruttobeträge pro Monat. Hier ist die Tabelle aus der aktuellen Fassung des TVöD Bund:
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
| E 15Ü | 7.062,92 € | 7.814,11 € | 8.525,72 € | 9.000,15 € | 9.110,86 € | |
| E 15 | 5.827,86 € | 6.208,96 € | 6.634,05 € | 7.214,39 € | 7.811,37 € | 8.204,11 € |
| E 14 | 5.298,27 € | 5.643,35 € | 6.094,01 € | 6.594,12 € | 7.151,57 € | 7.551,78 € |
| E 13 | 4.901,11 € | 5.279,32 € | 5.709,87 € | 6.177,31 € | 6.727,38 € | 7.025,87 € |
| E 12 | 4.415,70 € | 4.850,91 € | 5.359,50 € | 5.923,82 € | 6.586,00 € | 6.900,18 € |
| E 11 | 4.269,64 € | 4.669,92 € | 5.046,03 € | 5.454,10 € | 6.012,56 € | 6.326,77 € |
| E 10 | 4.124,53 € | 4.438,16 € | 4.794,69 € | 5.181,37 € | 5.611,95 € | 5.753,35 € |
| E 9c | 3.978,29 € | 4.249,97 € | 4.589,09 € | 4.958,59 € | 5.359,19 € | 5.487,80 € |
| E 9b | 3.833,50 € | 3.956,17 € | 4.267,03 € | 4.608,13 € | 4.983,57 € | 5.297,75 € |
| E 9a | 3.691,52 € | 3.917,37 € | 3.981,07 € | 4.196,35 € | 4.590,80 € | 4.746,88 € |
| E 8 | 3.486,40 € | 3.697,29 € | 3.843,36 € | 3.992,40 € | 4.153,50 € | 4.230,97 € |
| E 7 | 3.294,98 € | 3.537,94 € | 3.682,69 € | 3.828,76 € | 3.969,05 € | 4.045,24 € |
| E 6 | 3.240,30 € | 3.440,25 € | 3.580,46 € | 3.719,22 € | 3.855,50 € | 3.926,20 € |
| E 5 | 3.124,08 € | 3.318,04 € | 3.449,05 € | 3.587,78 € | 3.716,70 € | 3.783,33 € |
| E 4 | 2.994,17 € | 3.190,45 € | 3.355,14 € | 3.457,66 € | 3.560,17 € | 3.620,20 € |
| E 3 | 2.953,13 € | 3.164,20 € | 3.215,57 € | 3.332,99 € | 3.421,10 € | 3.501,81 € |
| E 2Ü | 2.787,52 € | 3.028,30 € | 3.116,51 € | 3.234,12 € | 3.314,92 € | 3.375,24 € |
| E 2 | 2.767,54 € | 2.975,32 € | 3.027,12 € | 3.101,04 € | 3.263,52 € | 3.433,49 € |
| E 1 | 2.543,55 € | 2.568,83 € | 2.611,69 € | 2.651,64 € | 2.754,50 € |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: Oeffentlichen-Dienst.de
TVöD Bund – Letzte Tarifrunden
Tarifrunden im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD Bund) finden in der Regel alle zwei Jahre statt. In diesen Verhandlungen handeln Gewerkschaften und Arbeitgeber neue Regelungen zu Entgelten, Zulagen oder Arbeitsbedingungen aus. Die Ergebnisse gelten anschließend für eine festgelegte Laufzeit des Tarifvertrags, meist ebenfalls etwa zwei Jahre.
Auch wenn Tarifverhandlungen nicht jedes Jahr stattfinden, können sich die Entgelttabellen dennoch während der Laufzeit verändern. Der Grund ist, dass Tarifabschlüsse häufig mehrere Gehaltserhöhungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten festlegen, die dann schrittweise umgesetzt werden.
- Tarifrunde 2023/2024: Für das Jahr 2023 wurden keine Tabellenentgelte erhöht (Nullrunde). Stattdessen erhielten Beschäftigte eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro: 1.240 Euro im Juni 2023 sowie monatlich 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Ab dem 1. März 2024 wurden die Tabellenentgelte erhöht – zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um weitere 5,5 Prozent. Die Erhöhung betrug mindestens 340 Euro brutto, wodurch insbesondere niedrigere Entgeltgruppen überdurchschnittlich profitierten.
- Tarifrunde 2025/2026: Neue Entgelterhöhungen in zwei Schritten. Ab dem 1. April 2025 steigen die Tabellenentgelte um 3,0 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich. Ab dem 1. Mai 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten und gilt bis zum 31. März 2027. Auch Ausbildungs- und Studienentgelte steigen: jeweils um 75 Euro ab April 2025 und nochmals 75 Euro ab Mai 2026.
TVöD Bund – Regelungen
Auch wenn die Gehaltszahlen der Tarifverträge (und deren Änderungen nach erfolgten Verhandlungen) in der Presse meist die größten Wellen schlagen, so hat der TVöD Bund doch noch einiges mehr an Regelungen zu bieten, als nur die monatlichen Gehaltszahlen. Vielmehr stellt er das Grundgerüst für die Arbeitsbedingungen beim Bund dar, weshalb sich auch explizite Regelungen zu Urlaubsansprüchen, Wochenarbeitszeiten sowie Sonderzahlungen finden.
Urlaub
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat per Gesetz Anspruch auf einen jährlichen, bezahlten Erholungsurlaub. Die Regelungen bezüglich Urlaub sind dabei im allgemeinen Tarifvertrag des öffentliches Dienstes (TVöD) festgelegt und gelten somit auch für den TVöD Bund. Der Vertrag gewährt seinen Vollzeitbeschäftigten mit einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage pro Jahr. Für Mitarbeiter in Teilzeit gilt dementsprechend ein anteiliger Urlaubsanspruch, je nachdem wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit ausfällt.
Bei einer anderen Verteilung als die klassische 5-Tage-Woche passt sich der jährliche Urlaubsanspruch folgendermaßen an:
- 4-Tage-Woche: 24 Urlaubstage
- 6-Tage-Woche: 36 Urlaubstage
Der Urlaub muss zudem stets vom Arbeitgeber genehmigt werden. Eine Übertragung des Urlaubs in die ersten drei Monate des Folgejahres ist ebenfalls möglich, sofern der Arbeitgeber dem zustimmt.
Darüber hinaus stellt der TVöD Bund auch Zusatzurlaub in Aussicht. Diesen erhalten beispielsweise Beschäftigte, die ausschließlich in Wechselschicht- oder Schichtdiensten arbeiten. Schwerbehinderte erhalten auch Sonderurlaub (fünf Tage zusätzlich pro Jahr).
Schließlich kann den Arbeitnehmern auch Sonderurlaub gewährleistet werden. Diese Form des Urlaubs wird jedoch nicht vergütet.
Wochenarbeitszeit
Die Wochenarbeitszeit für Beschäftigte liegt laut dem TVöD Bund bei 39 Stunden. Pausen gehören wohlgemerkt nicht zu dieser Summe. Bezüglich Umkleidezeiten besteht innerhalb des Vertrags keine explizite Formulierung, weshalb in dieser Hinsicht die Bestimmung des allgemeinen Arbeitsrechts greift. Demnach ist die Umkleidezeit vergütungspflichtig, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Kleidung vorschreibt und das Umkleiden an sich zudem in der Dienststelle erfolgen muss.
Jahressonderzahlungen
Falls man sich zum 1. Dezember eines Jahres in einem Arbeitsverhältnis beim Bund befunden hat, so hat man laut Tarifvertrag einen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung beziehungsweise Weihnachtsgeld. Die Summe berechnet sich aus dem durchschnittlichen Monatseinkommen in den Monaten Juli, August und September. Je höher die persönliche Entgeltgruppe, desto niedriger fällt das bezahlte Weihnachtsgeld jedoch aus. Diesen Umstand verdeutlicht diese Festlegung im TVöD Bund:
| Entgeltgruppen | Jahressonderzahlung |
| E1 - E8 | 90 % |
| E9a - E12 | 80 % |
| E13 - E15 | 60 % |
Quelle: TVöD Bund
Aktuelle Stellenangebote als Pflegefachkraft
Häufige Fragen
- Wie erfolgt die Eingruppierung nach TVöD Bund?
- Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD Bund?
- Was ist der Unterschied zwischen TVöD Bund und TVöD VKA?
- Wer gehört zum TVöD Bund?
Die Eingruppierung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Bund richtet sich nach der Art der Tätigkeit, der erforderlichen Qualifikation und den beruflichen Erfahrungen der Beschäftigten. Als An- oder Ungelernter wird man beispielsweise in die Gruppen E1 bis E4 eingruppiert, mit einer dreijährigen Ausbildung in E5 bis E9a, mit einem Bachelor in E9b bis E12 und mit einem Master in E13 bis E15. Mit zunehmender Berufserfahrung kann man außerdem innerhalb einer Entgeltgruppe in höhere Stufen aufsteigen: Nach einem Jahr in Stufe 1 kommt man in Stufe 2, nach zwei Jahren in Stufe 2 in Stufe 3 und so weiter. Berufserfahrung und zusätzliche Qualifikationen können jedoch zu einer höheren Eingruppierung oder schnelleren Aufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe führen.
Die Summe der Jahressonderzahlung beim Bund beziehungsweise des Weihnachtsgeldes berechnet sich aus dem durchschnittlichen Monatseinkommen in den Monaten Juli, August und September. Je höher die persönliche Entgeltgruppe, desto niedriger fällt das bezahlte Weihnachtsgeld jedoch aus. Während die Entgeltgruppen E1 bis E8 90 Prozent ihres Durchschnittgehalts erhalten, bekommen die Gruppen E9a bis E12 nur 80 Prozent. In den höheren Gruppen E13 bis E15 sind es nochmal weniger, nämlich nur 60 Prozent des Durchschnittsgehalts.
Der Hauptunterschied zwischen dem TVöD Bund und dem TVöD VKA liegt in ihrem Anwendungsbereich. Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte des Bundes, einschließlich Ministerien und nachgeordneter Behörden. Der TVöD VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) hingegen findet Anwendung auf die Beschäftigten von Kommunen, wie Städte, Gemeinden und Landkreise. Beide Tarifverträge regeln Arbeitsbedingungen wie Entgelt, Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch, doch können die Entgelttabellen und einige spezifische Regelungen zwischen Bund und Kommunen variieren.
Zum TVöD Bund gehören Beschäftigte des Bundes, die in verschiedenen Sektoren tätig sind, einschließlich Ministerien, Bundesbehörden, und anderen Einrichtungen, die direkt dem Bund unterstellt sind. Dies umfasst eine breite Palette von Berufsgruppen, von Verwaltungsangestellten bis hin zu technischem Personal und spezialisierten Fachkräften. Der TVöD Bund findet jedoch keine Anwendung auf Beamte, Richter und Soldaten, da für diese Gruppen spezielle beamtenrechtliche Vorschriften gelten. Die Zugehörigkeit zum TVöD Bund bedeutet, dass die Arbeitsverhältnisse dieser Beschäftigten durch die im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen geregelt werden.
- Bundesministerium des Inneren, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, https://www.bmi.bund.de/... (letzter Zugriff am 06.05.2026)
- Bundesministerium des Inneren, Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, https://www.bmi.bund.de/... (letzter Zugriff am 06.05.2026)
















