Betriebe, die Mitarbeiter/innen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen (Schwerbehinderung) beschäftigen, stehen vor besonderen Herausforderungen. Um diese meistern zu können, stellt der Gesetzgeber Arbeitgeber/innen in die Pflicht: Sie haben seit Anfang 2018 eine/n Inklusionsbeauftragte/n zu berufen (zuvor war der Begriff Arbeitgeberbeauftragte/r geläufig).
Diese Position vertritt die Interessen und Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen im Betrieb. Inklusionsbeauftragte stellen sicher, dass Arbeitgeber/innen alle gesetzlichen Pflichten erfüllen. Es handelt sich nicht um einen Beruf, sondern im wahrsten Wortsinn um eine Berufung: Inklusionsbeauftragte werden vom Unternehmen bestellt. Hierzu ist es verpflichtet, sobald mindestens ein/e Mitarbeiter/in mit einer Beeinträchtigung im Unternehmen arbeitet.
Was macht ein/e Inklusionsbeauftragte/r?
Die Hauptaufgabe von Inklusionsbeauftragten besteht darin, die Rechte von Menschen mit Schwerbehinderung zu vertreten. Sie bieten Arbeitgeber/innen Unterstützung und kontrollieren zugleich, ob diese all ihren gesetzlichen Pflichten nachkommt. Paragraf 181 SGB IX stellt die gesetzliche Grundlage für die Berufung von Inklusionsbeauftragten dar.
Pflichten als Inklusionsbeauftragte/r
Wurde ein/e Inklusionsbeauftragte/r vom Arbeitgeber bestellt, muss diese/r die im SGB IX § 181 geregelten Arbeitspflichten erfüllen.
Ausbildung als Inklusionsbeauftragte/r
Bis hierhin dürfte deutlich geworden sein, dass es sich weder um einen klassischen Beruf noch um eine Ausbildung im engeren Sinn handelt. Um sich auf die Tätigkeit vorzubereiten, gibt es spezielle Kurse und Seminare. Schließlich müssen Inklusionsbeauftragte sicher in der Rechtsmaterie sein, um Maßnahmen bewerten zu können. Meistens kümmert sich der Betrieb um diese Weiterbildung, nicht selten, aber ergreifen Interessierte vorher schon die Initiative, um sich für diese Tätigkeit im Betrieb zu empfehlen.
Voraussetzungen für die Ausbildung
Um Inklusionsbeauftragte/r im Unternehmen werden zu können, ist rein formal die Berufung durch den/die Arbeitgeber/in notwendig. Dabei handelt es sich oft um Personalverantwortliche, Führungskräfte oder Mitarbeiter/innen, die gut vernetzt sind. Nicht selten ist der/die Inklusionsbeauftragte selbst von einer Schwerbehinderung betroffen: So kann die Arbeit aus einer sehr realistischen Perspektive ausgeübt werden. Sofern noch keine Fortbildung in diesem Bereich erfolgt ist, sollte ein Kurs absolviert werden. Ohne fundierte Rechtskenntnisse können Inklusionsbeauftragte ihre Tätigkeit nicht mit der notwendigen Fachkompetenz ausfüllen.
Aufbau und Dauer der Ausbildung
Bei der Fortbildung handelt es sich meistens um Seminare, die als Blockunterricht oder zu großen Teilen online als Webinar durchgeführt werden. Das lässt eine zeitnahe und berufsbegleitende Weiterbildung zu, um als Inklusionsbeauftragte/r allen Aufgaben gerecht werden zu können.
Viele Kurse sind in wenigen Tagen zu absolvieren, sodass eine Berufung zum/-r Inklusionsbeauftragten im Betrieb zeitnah möglich ist.
Inhalte der Ausbildung als Inklusionsbeauftragte/r
In der Weiterbildung geht es vor allem um die rechtlichen Grundlagen und die Aufgaben von Inklusionsbeauftragten, auch um die Vertretungsfunktion und die Vertretungskompetenz. Im Kern geht es um die Durchführung von Inklusions- bzw. Integrationsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung des Schwerbehindertenrechts im Sinne einer Revisionsfunktion.
Angehende Inklusionsbeauftragte erfahren, was bei der Stellenbesetzung, Arbeitsplatzgestaltung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten ist. Die Zusammenarbeit mit anderen Gremien wie der Schwerbehindertenvertretung werden ebenfalls beleuchtet. Die rechtliche Stellung des/der Inklusionsbeauftragten ist ebenfalls ein Thema. Zusätzlich sind Auskunftsrechte, Zeitbedarf und die damit verbundene Arbeitsbefreiung sowie das Maßregelungsverbot Thema der Weiterbildung.
Was verdient man in der Ausbildung?
Da diese Position von Angestellten besetzt wird, erhalten diese während der Weiterbildung ihre Vergütung. Eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen. Im Gegenzug übernehmen Arbeitgeber in der Regel die Kosten, die für die Vorbereitung auf diese Tätigkeit entstehen.
Passt die Ausbildung als Inklusionsbeauftragte/r zu mir?
Die Ausbildung als Inklusionsbeauftragte/r passt, wenn:
- man die Interessen anderen Menschen vertreten möchte
- man Kommunikationsgeschick und Geduld hat
- man intern und extern gut vernetzt ist
- um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollte man möglichst selbst eine Beeinträchtigung haben
Die Ausbildung als Inklusionsbeauftragte/r passt nicht, wenn:
- man nicht sich nicht für die Interessen anderen Menschen einsetzten möchte
- man nicht gerne mit anderen kommuniziert
- nicht im Team arbeiten möchte
- keine Zusatzbelastung wünscht
Wie sieht der Berufsalltag als Inklusionsbeauftragte/r aus?
Zu den typischen Aufgaben im Berufsalltag gehört es, die Angelegenheiten von schwerbehinderten Menschen zu vertreten. Arbeitgeber/innen sind auf ihre Pflichten hinzuweisen, um sie lösungsorientiert zu unterstützen. Inklusionsbeauftragte unterstützen die Personalverwaltung bei der gesetzeskonformen Einstellung und ggf. auch Entlassung. Mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat bildet der/die Inklusionsbeauftragte das sogenannte Integrationsteam.
Aufgaben als Inklusionsbeauftragte/r
Das Aufgabengebiet variiert je nach Arbeitsumfeld und Aufgabenbereich. Einige grundlegende Aufgaben sind in der Tabelle aufgelistet.
Aufgaben | Beschreibung |
Beratung und Unterstützung | Als Inklusionsbeauftragte/r ist man Ansprechpartner für Menschen mit Beeinträchtigungen und andere Interessensgruppen. Sie beraten und unterstützen beispielsweise zu Fragen zum Thema Inklusion oder suchen nach geeigneten Bildungs- oder Arbeitsmöglichkeiten. |
Sensibilisierung und Schulung | Sie organisieren Schulungen, Vorträge und Workshops, um das Bewusstsein für Inklusion zu schärfen und das allgemeine Verständnis für Betroffene zu erhöhen. |
Networking | Inklusionsbeauftragte bauen Netzwerke aus unterschiedlichen Akteuren wie Arbeitgebern, Behörden, Organisation oder Bildungseinrichtungen auf. Mit Hilfe dieser Netzwerke lassen sich Projekte entwickeln und Inklusion fördern. |
Rechtsberatung | Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit von Inklusionsgesetzen bieten sie Rechtsberatung an. |
Monitoring und Evaluation | Inklusionsmaßnahmen werden von ihnen überwacht und bewertet. Dazu sammeln sie Daten, analysieren diese und erstellen darauf basierende Berichte, um den Fortschritt zu dokumentieren und Verbesserungsvorschläge unterbreiten zu können. |
Wo kann man als Inklusionsbeauftragte/r arbeiten?
Es gibt unterschiedliche Bereiche, in denen Inklusionsbeauftragte tätig werden können. Prinzipielle ist das in allen Bereichen, die sich mit Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigen. Einige mögliche Arbeitsorte sind:
- Bildungseinrichtungen
- Kommunen und Städte
- Politik und Verwaltung
- Unternehmen
- Sozialverbände und Sozialorganisationen
- Beratungsstellen
Die Möglichkeiten sind vielfältig und hängen von den individuellen Interessen, Qualifikationen und Fähigkeiten des/der Inklusionsbeauftragten ab.
Inklusionsbeauftragte/r Stellenangebote
Arbeitszeiten als Inklusionsbeauftragte/r
Die Arbeitszeiten oder besser gesagt Einsätze richten sich nach dem betrieblichen Bedarf. Rein formal stellt die Tätigkeit eines/r Inklusionsbeauftragten vergütete Arbeitszeit dar, sodass sich diese im üblichen Rahmen bewegen sollten. Maßgeblich sind insofern die Arbeitszeiten, die der/die Beauftragte vorher schon hatte.
Was verdient man als Inklusionsbeauftragte/r?
Im Berufsleben selbst wirkt sich die Tätigkeit als Inklusionsbeauftragte/r nicht direkt auf den Lohn aus. Hintergrund ist, dass es sich laut Sozialgesetzbuch um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, für die keine gesonderte Bezahlung erfolgen darf. Auf der anderen Seite müssen Inklusionsbeauftragte von der Arbeitszeit für ihre Aufgaben freigestellt werden und dies bei voller Bezahlung. Ausgefallene Arbeitsstunden müssen nicht nachgeholt werden.
Inklusionsbeauftragt/r
Ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die keine gesonderte Bezahlung erfolgen darf. Dafür werden Inklusionsbeauftragte für die Umsetzung ihrer Aufgaben von der Arbeitszeit freigestellt und erhalten ihr normales Gehalt weiter, fungieren als Bindeglied zwischen Unternehmen und beeinträchtigten Mitarbeitern/-innen und nehmen eine wichtige soziale Rolle innerhalb der Gesellschaft ein.
Wer sich hingegen als Fachkraft für Inklusion weiterbildet und in Unternehmen außerhalb dieses gesetzlich-formalen Rahmens arbeitet, kann mit einem durchschnittlichen Gehalt von ca. 3.400 Euro brutto im Monat rechnen.
Weiterbildung und Berufsperspektiven als Inklusionsbeauftragte/r?
Die Weiterbildungsmöglichkeiten und Berufsperspektiven sind vielseitig, hängen jedoch mit individuellen Interessen und Qualifikationen zusammen. Mit dem steigenden Bewusstsein für Teilhabe und Inklusion wächst auch der Bedarf an Fachkräften.
Weiterbildung und Fortbildung
Es gibt jenseits der betrieblichen Pflicht für diesen Aufgabenbereich zahlreiche Weiterbildungsangebote. Eine Option ist es, mit einem Fernlehrgang berufsbegleitend Fachkraft für Inklusions- und Integrationspädagogik zu werden. Aber auch Kurse oder Seminare zu Themen wie Behindertenrechte, Diversity Management, Konfliktlösung oder Barrierefreiheit sind möglich. Wer das Abitur hat, hat zudem die Möglichkeit ein Studium im Bereich Sonderpädagogik, Sozialarbeit oder Sozialpädagogik zu absolvieren. Spezialisierungen, zum Beispiel für inklusive Bildung oder barrierefreie Arbeitsplätze sind ebenfalls möglich.
Berufsperspektiven und Zukunftsaussichten
Nach einer Fortbildung können Inklusionsbeauftragte in Unternehmen mehr Verantwortung übernehmen und sich perspektivisch in der Personalabteilung für weitere Aufgaben wie etwa einer Leitungsfunktion in der Inklusionsabteilung qualifizieren.
Wie findet man passende Jobs als Inklusionsbeauftragte/r?
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