Ein Inklusionsbeauftragter sorgt dafür, dass die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter im Unternehmen gewahrt und die gesetzlichen Vorgaben des SGB IX umgesetzt werden. Die Aufgabe wird vom Arbeitgeber übertragen und eignet sich besonders für Beschäftigte mit Interesse an Arbeitsrecht, Personalthemen und Inklusion. Welche Aufgaben dazugehören, welche Voraussetzungen erforderlich sind und wie die Weiterbildung abläuft, zeigt der folgende Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Tätigkeit: Vom Arbeitgeber bestellte Funktion zur Wahrung der Rechte schwerbehinderter Beschäftigter
- Voraussetzungen: Berufung durch den Arbeitgeber, Interesse an Arbeitsrecht, Personalthemen und Inklusion
- Weiterbildung: Seminare und Fortbildungen, meist berufsbegleitend oder als Webinar
- Dauer: Häufig wenige Tage bis mehrere Seminartage
- Vergütung während der Weiterbildung: Weiterzahlung des regulären Gehalts, Kosten übernimmt meist der Arbeitgeber
- Gehalt: Keine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzvergütung als Inklusionsbeauftragter, freiwillige Zulagen sind möglich
- Arbeitszeiten: Meist geregelte Büroarbeitszeiten mit gelegentlichen Abendterminen oder Überstunden
- Perspektiven: Weiterbildungen in Inklusion, Diversity Management, Sozialpädagogik oder Personalmanagement
Was macht ein Inklusionsbeauftragter?
Die Hauptaufgabe von Inklusionsbeauftragten besteht darin, die Rechte von Menschen mit Schwerbehinderung zu vertreten. Sie bieten Arbeitgeber Unterstützung und kontrollieren zugleich, ob diese all ihren gesetzlichen Pflichten nachkommt. Paragraf 181 SGB IX stellt die gesetzliche Grundlage für die Berufung von Inklusionsbeauftragten dar. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, sind nach § 181 SGB IX verpflichtet, einen Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers zu bestellen. Die Verpflichtung besteht bereits seit vielen Jahren. Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2018 wurde lediglich die Bezeichnung vom früheren Arbeitgeberbeauftragten in Inklusionsbeauftragten geändert.
Ausbildung als Inklusionsbeauftragter
Bis hierhin dürfte deutlich geworden sein, dass es sich bei dem Inklusionsbeauftragten weder um einen klassischen Beruf noch um eine Ausbildung im engeren Sinn handelt. Um sich auf die Tätigkeit vorzubereiten, gibt es spezielle Kurse und Seminare. Schließlich müssen Inklusionsbeauftragte sicher in der Rechtsmaterie sein, um Maßnahmen bewerten zu können. Meistens kümmert sich der Betrieb um diese Weiterbildung, nicht selten, aber ergreifen Interessierte vorher schon die Initiative, um sich für diese Tätigkeit im Betrieb zu empfehlen.

Voraussetzungen für die Ausbildung
Um Inklusionsbeauftragter im Unternehmen werden zu können, ist rein formal die Berufung durch den Arbeitgeber notwendig. Dabei handelt es sich oft um Personalverantwortliche, Führungskräfte oder Mitarbeiter, die gut vernetzt sind. Nicht selten ist der Inklusionsbeauftragte selbst von einer Schwerbehinderung betroffen: So kann die Arbeit aus einer sehr realistischen Perspektive ausgeübt werden. Sofern noch keine Fortbildung in diesem Bereich erfolgt ist, sollte ein Kurs absolviert werden. Ohne fundierte Rechtskenntnisse können Inklusionsbeauftragte ihre Tätigkeit nicht mit der notwendigen Fachkompetenz ausfüllen.
Aufbau und Dauer der Ausbildung
Bei der Fortbildung zum Inklusionsbeauftragten handelt es sich meistens um Seminare, die als Blockunterricht oder zu großen Teilen online als Webinar durchgeführt werden. Das lässt eine zeitnahe und berufsbegleitende Weiterbildung zu, um als Inklusionsbeauftragter allen Aufgaben gerecht werden zu können.
Viele Kurse sind in wenigen Tagen zu absolvieren, sodass eine Berufung zum Inklusionsbeauftragten im Betrieb zeitnah möglich ist.
Inhalte der Ausbildung als Inklusionsbeauftragter
In der Weiterbildung geht es vor allem um die rechtlichen Grundlagen und die Aufgaben von Inklusionsbeauftragten, auch um die Vertretungsfunktion und die Vertretungskompetenz. Im Kern geht es um die Durchführung von Inklusions- bzw. Integrationsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung des Schwerbehindertenrechts im Sinne einer Revisionsfunktion.
Angehende Inklusionsbeauftragte erfahren, was bei der Stellenbesetzung, Arbeitsplatzgestaltung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten ist. Die Zusammenarbeit mit anderen Gremien wie der Schwerbehindertenvertretung werden ebenfalls beleuchtet. Die rechtliche Stellung des Inklusionsbeauftragten ist ebenfalls ein Thema. Zusätzlich sind Auskunftsrechte, Zeitbedarf und die damit verbundene Arbeitsbefreiung sowie das Maßregelungsverbot Thema der Weiterbildung.
Was verdient man in der Ausbildung?
Da die Position des Inklusionsbeauftragten von Angestellten besetzt wird, erhalten diese während der Weiterbildung ihre Vergütung. Eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen. Im Gegenzug übernehmen Arbeitgeber in der Regel die Kosten, die für die Vorbereitung auf diese Tätigkeit entstehen.
Passt die Ausbildung als Inklusionsbeauftragter zu mir?
Die Ausbildung als Inklusionsbeauftragter passt, wenn:
- man die Interessen anderen Menschen vertreten möchte
- man Kommunikationsgeschick und Geduld hat
- man intern und extern gut vernetzt ist
- man emphatisch ist und gutes Verständnis für die Belange schwerbehinderter Menschen hat
Die Ausbildung als Inklusionsbeauftragter passt nicht, wenn:
- man nicht sich nicht für die Interessen anderen Menschen einsetzten möchte
- man nicht gerne mit anderen kommuniziert
- nicht im Team arbeiten möchte
- keine Zusatzbelastung wünscht
Wie sieht der Berufsalltag als Inklusionsbeauftragter aus?
Zu den typischen Aufgaben des Inklusionsbeauftragten im Berufsalltag gehört es, die Angelegenheiten von schwerbehinderten Menschen zu vertreten. Arbeitgeber sind auf ihre Pflichten hinzuweisen, um sie lösungsorientiert zu unterstützen. Inklusionsbeauftragte unterstützen die Personalverwaltung bei der gesetzeskonformen Einstellung und ggf. auch Entlassung. Inklusionsbeauftragte arbeiten eng mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat sowie weiteren betrieblichen Akteuren zusammen, um die Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter zu fördern.
Aufgaben als Inklusionsbeauftragter
Das Aufgabengebiet variiert je nach Arbeitsumfeld und Aufgabenbereich. Einige grundlegende Aufgaben sind in der Tabelle aufgelistet.
| Aufgaben | Beschreibung |
|---|---|
| Beratung und Unterstützung | Als Inklusionsbeauftragter ist man Ansprechpartner für schwerbehinderte Beschäftigte, Führungskräfte und weitere Beteiligte. Man unterstützt bei Fragen zur Inklusion und begleitet die Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Betrieb. |
| Sensibilisierung und Schulung | Inklusionsbeauftragte organisieren Schulungen, Workshops oder Informationsveranstaltungen, um das Bewusstsein für Inklusion und Barrierefreiheit im Unternehmen zu stärken. |
| Netzwerkarbeit | Sie arbeiten mit Arbeitgebern, der Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat, Integrationsämtern sowie weiteren Institutionen zusammen, um die berufliche Teilhabe zu fördern. |
| Informationen zu rechtlichen Vorgaben | Inklusionsbeauftragte informieren Arbeitgeber und Beschäftigte über die gesetzlichen Anforderungen des SGB IX und unterstützen bei deren praktischer Umsetzung im Unternehmen. |
| Begleitung von Inklusionsmaßnahmen | Sie begleiten die Planung, Umsetzung und Überprüfung von Maßnahmen zur Inklusion und Barrierefreiheit, dokumentieren Fortschritte und entwickeln gemeinsam mit den Beteiligten Verbesserungsmöglichkeiten. |
Wo kann man als Inklusionsbeauftragter arbeiten?
Es gibt unterschiedliche Bereiche, in denen Inklusionsbeauftragte tätig werden können. Prinzipielle ist das in allen Bereichen, die sich mit Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigen. Einige mögliche Arbeitsorte sind:
- Bildungseinrichtungen
- Kommunen und Städte
- Politik und Verwaltung
- Unternehmen
- Sozialverbände und Sozialorganisationen
- Beratungsstellen
Die Möglichkeiten sind vielfältig und hängen von den individuellen Interessen, Qualifikationen und Fähigkeiten des Inklusionsbeauftragten ab.
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Arbeitszeiten als Inklusionsbeauftragter
Als Inklusionsbeauftragter arbeitet man in der Regel zu geregelten Arbeitszeiten zwischen etwa 8 und 17 Uhr. Die Tätigkeit findet überwiegend in Büros, Behörden, Unternehmen oder Bildungseinrichtungen statt und ermöglicht meist eine gute Planbarkeit des Arbeitsalltags. Je nach Arbeitgeber können jedoch auch Termine am frühen Morgen oder in den Abendstunden anfallen, beispielsweise für Schulungen, Informationsveranstaltungen oder Gespräche mit Beschäftigten und externen Partnern. In einer Tätigkeit als Inklusionsbeauftragter können zudem ungeplante Überstunden erforderlich sein, wenn kurzfristig Konfliktfälle, arbeitsrechtliche Fragestellungen oder dringende Maßnahmen zur Barrierefreiheit bearbeitet werden müssen.
Was verdient man als Inklusionsbeauftragter?
Die Tätigkeit als Inklusionsbeauftragter gehört zu den zusätzlichen Aufgaben eines Beschäftigten. Das SGB IX sieht hierfür keine gesonderte Vergütung vor. Ob Arbeitgeber eine Zulage zahlen, entscheiden sie freiwillig. Inklusionsbeauftragte erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses. Arbeitgeber müssen ihnen die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ermöglichen. Wie viel Arbeitszeit dafür zur Verfügung steht, richtet sich nach dem jeweiligen Betrieb.
Wer sich hingegen als Fachkraft für Inklusion weiterbildet und in Unternehmen außerhalb dieses gesetzlich-formalen Rahmens arbeitet, kann mit einem Mediangehalt von ca. 3.870 Euro brutto im Monat rechnen.
Weiterbildung und Berufsperspektiven als Inklusionsbeauftragter
Die Weiterbildungsmöglichkeiten und Berufsperspektiven als Inklusionsbeauftragter sind vielseitig, hängen jedoch mit individuellen Interessen und Qualifikationen zusammen. Mit dem steigenden Bewusstsein für Teilhabe und Inklusion wächst auch der Bedarf an Fachkräften.
Weiterbildung und Fortbildung
Es gibt jenseits der betrieblichen Pflicht für diesen Aufgabenbereich zahlreiche Weiterbildungsangebote. Eine Option ist es, mit einem Fernlehrgang berufsbegleitend Fachkraft für Inklusions- und Integrationspädagogik zu werden. Aber auch Kurse oder Seminare zu Themen wie Behindertenrechte, Diversity Management, Konfliktlösung oder Barrierefreiheit sind möglich. Wer das Abitur hat, hat zudem die Möglichkeit ein Studium im Bereich Sonderpädagogik, Sozialarbeit oder Sozialpädagogik zu absolvieren. Spezialisierungen, zum Beispiel für inklusive Bildung oder barrierefreie Arbeitsplätze sind ebenfalls möglich.
Berufsperspektiven und Zukunftsaussichten
Nach einer Fortbildung können Inklusionsbeauftragte in Unternehmen mehr Verantwortung übernehmen und sich perspektivisch in der Personalabteilung für weitere Aufgaben wie etwa einer Leitungsfunktion in der Inklusionsabteilung qualifizieren.
Wie findet man passende Jobs als Inklusionsbeauftragter?
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Häufige Fragen zur Inklusionsbeauftragten-Weiterbildung
- Was macht ein Inklusionsbeauftragter?
- Welche Voraussetzungen braucht ein Inklusionsbeauftragter?
- Wie läuft die Weiterbildung zum Inklusionsbeauftragten ab?
- Wie viel verdient ein Inklusionsbeauftragter?
Ein Inklusionsbeauftragter vertritt die Interessen schwerbehinderter Beschäftigter, unterstützt Arbeitgeber bei der Umsetzung des SGB IX und arbeitet eng mit der Schwerbehindertenvertretung sowie dem Betriebs- oder Personalrat zusammen.
Ein Inklusionsbeauftragter wird vom Arbeitgeber bestellt. Hilfreich sind Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht, Kommunikationsstärke sowie Interesse an Inklusion und Personalthemen.
Die Weiterbildung zum Inklusionsbeauftragten erfolgt meist in Form mehrtägiger Seminare oder Webinare. Vermittelt werden vor allem rechtliche Grundlagen, Aufgaben und praktische Umsetzung der Inklusion im Betrieb.
Ein Inklusionsbeauftragter erhält für die Funktion grundsätzlich keine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzvergütung. Arbeitgeber können jedoch freiwillig eine Zulage zahlen.







