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U-Untersuchungen geben Eltern Sicherheit – von Anfang an. Denn die ersten Lebensjahre eines Kindes sind geprägt von rasanten Veränderungen: Ein Baby, das heute noch kaum den Kopf heben kann, steht vielleicht schon wenige Monate später auf eigenen Beinen.
Gerade in dieser dynamischen Zeit fällt es frisch gebackenen Eltern oft schwer, einzuschätzen, ob sich ihr Kind altersgemäß entwickelt. Läuft alles nach Plan? Oder gibt es Hinweise auf Verzögerungen? Um hier Orientierung und medizinische Begleitung zu bieten, gibt es in Deutschland die U-Untersuchungen.
Diese regelmäßigen Vorsorgechecks finden in festgelegten Abständen statt und verfolgen das Ziel, gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Alle Infos dazu liefert dieser Artikel.
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U-Untersuchungen – Definition
Die U-Untersuchungen sind standardisierte Vorsorgeuntersuchungen für Babys, Kinder und Jugendliche in Deutschland. Bei jeder dieser Untersuchungen wird das Kind unter anderem gemessen, gewogen und körperlich untersucht. Je nach Alter gehören auch Seh- und Hörtests sowie die Einschätzung von Sprache, Motorik und Verhalten dazu.
Ärzte stellen zudem gezielte Fragen an die Eltern, beobachten die Eltern-Kind-Interaktion und beraten zu Themen wie Ernährung, Unfallvermeidung oder Impfungen. Obwohl die Teilnahme grundsätzlich freiwillig ist, sind die U-Untersuchungen in einigen Bundesländern sogar gesetzlich verpflichtend.
In diesen Bundesländern sind U-Untersuchungen Pflicht
In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen müssen die U1 bis U9 verpflichtend wahrgenommen werden. Bei Versäumnis wird man zunächst durch die Krankenkasse erinnert. Bei Nichtbefolgen erfolgt dann eine Meldung an das Gesundheitsamt. Bei weiterer Verweigerung kann dann anschließend das Jugendamt eingeschaltet werden.
Alle Ergebnisse werden im sogenannten Vorsorgeheft – dem „gelben U-Heft“ – dokumentiert. Insgesamt stehen zehn kostenfreie U-Untersuchungen zur Verfügung. Manche Krankenkassen übernehmen zudem freiwillig weitere Checks wie die U10, U11 oder J2.
Die ersten beiden Untersuchungen (U1 und U2) finden in der Regel noch in der Geburtsklinik statt. Ab der U3 müssen Eltern jedoch selbst einen Termin in einer Kinder- oder Hausarztpraxis vereinbaren. Eine Untersuchung dauert dabei meist zwischen 20 und 45 Minuten.
U-Untersuchungen – Begründung
Das zentrale Ziel der U-Untersuchungen ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen – lange bevor sie möglicherweise schwerwiegende Folgen haben. Ein konkretes Beispiel hierzu: Wird bei der U3 eine unreife oder fehlgebildete Hüfte festgestellt (Hüftdysplasie), kann diese durch einfache Maßnahmen – etwa das Tragen einer Spreizhose – erfolgreich behandelt werden. Ohne frühzeitige Diagnose könnten sich daraus allerdings bleibende Schäden entwickeln.
Die Schwerpunkte der Untersuchungen verändern sich darüber hinaus mit dem Alter:
- U1 bis U3 konzentrieren sich auf die Früherkennung von angeborenen Krankheiten und Fehlbildungen
- Ab U4 liegt der Fokus nun stärker auf der altersgerechten Entwicklung
- U10 und U11 richten sich wiederum an Grundschulkinder
- J1 und J2 begleiten Jugendliche durch die Pubertät
Zur besseren Orientierung ist hier eine tabellarische Übersicht aller Untersuchungen und ihrer empfohlenen Zeitpunkte:
| Untersuchung | Zeitpunkt |
| U1 | unmittelbar postnatal |
| U2 | 3.–10. Lebenstag |
| U3 | 4.–5. Lebenswoche |
| U4 | 3.–4. Lebensmonat |
| U5 | 6.–7. Lebensmonat |
| U6 | 10.–12. Lebensmonat |
| U7 | 21.–24. Lebensmonat |
| U7a | 34.–36. Lebensmonat |
| U8 | 46.–48. Lebensmonat |
| U9 | 60.–64. Lebensmonat |
| U10 | 7.–8. Lebensjahr |
| U11 | 9.–10. Lebensjahr |
| J1 | 12.–14. Lebensjahr |
| J2 | 16.–17. Lebensjahr |
U1
Die erste Untersuchung erfolgt direkt nach der Geburt – oft noch im Kreißsaal. Ziel der U1 ist es, lebensbedrohliche Komplikationen oder offensichtliche Fehlbildungen sofort zu erkennen. Der sogenannte APGAR-Score gibt beispielsweise Auskunft über Atmung, Herzschlag, Muskeltonus, Reflexe und Hautfarbe des Neugeborenen.
U2
Zwischen dem 3. und 10. Lebenstag wird als nächstes die U2 durchgeführt. Sie ist der erste ausführliche ärztliche Check des Neugeborenen und umfasst die Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Reflexe und Beweglichkeit. Außerdem erfolgt meist ein Hörtest und eine Blutuntersuchung im Rahmen des Neugeborenenscreenings auf seltene Stoffwechsel- und Hormonstörungen.
U3
Die U3 findet in der 4. bis 5. Lebenswoche statt und ist die erste Untersuchung, die in der Regel in der Kinderarztpraxis durchgeführt wird. Der Fokus liegt auf der altersgerechten Entwicklung: Geprüft werden Reflexe, Motorik, Gewichtszunahme und Reaktionen auf Reize. Außerdem werden Organe abgetastet und das Schlaf-, Trink- und Verdauungsverhalten besprochen.
Besonders wichtig ist außerdem der Ultraschall der Hüftgelenke, um eine Hüftdysplasie frühzeitig zu erkennen. Wird sie entdeckt, kann sie einfach behandelt werden – bevor sich Symptome oder Haltungsschäden entwickeln.
Erste Mehrfachimpfung steht an!
Im Zuge der U3 wird häufig der Termin für die erste Impfung vereinbart. Die STIKO empfiehlt ab einem Alter von zwei Monaten Impfungen gegen:
- Diphtherie
- Keuchhusten (Pertussis)
- Wundstarrkrampf (Tetanus)
- Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
- Kinderlähmung (Polio)
- Hepatitis B
- Pneumokokken
- Meningokokken B
U4
Die U4 erfolgt zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat. Jetzt rücken Beweglichkeit und Körperspannung des Babys stärker in den Fokus. Der Arzt prüft unter anderem, ob das Kind seinen Kopf stabil halten kann und beginnt, gezielt zu greifen.
Auch die Sinnesorgane, Haut, Geschlechtsorgane, Wachstum und das Nervensystem werden untersucht. Eltern erhalten außerdem Hinweise zu bevorstehenden Entwicklungsschritten und zur Fortsetzung des Impfplans.
U5
Zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat steht die U5 an. In diesem Alter sind viele Babys schon sehr aktiv: Sie drehen sich, robben oder zeigen Interesse an Gegenständen.
Die Untersuchung bewertet unter anderem die motorische Entwicklung, die Seh- und Hörwahrnehmung sowie das Zusammenspiel von Bewegung und Reaktion. Auch hier erfolgt eine Kontrolle von Gewicht, Größe und dem allgemeinen Gesundheitszustand.
U6
Die U6 markiert den Abschluss des ersten Lebensjahres und findet somit zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat statt. Viele Kinder sitzen nun schon frei, stehen mit Unterstützung oder machen sogar erste Schritte.
Geprüft werden:
- Motorik und Bewegungsapparat
- Sprachentwicklung (erste Laute, Reaktion auf Ansprache)
- Sehvermögen, insbesondere auf Schielen
- Entwicklung der Interaktion und Kommunikation
Zudem erhalten Eltern Hinweise zur Zahnpflege, Unfallverhütung und zur altersgerechten Ernährung.
U7
Die U7 findet zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat statt. In dieser Phase machen Kinder große sprachliche Fortschritte und werden zudem motorisch immer sicherer.
Der Kinderarzt achtet in dieser U-Untersuchung auf:
- Sprachverständnis und aktive Sprache
- Feinmotorik (z. B. Bausteine stapeln)
- Sehen und Hören
- Bewegungskoordination
Auch soziale Fähigkeiten wie Kontaktaufnahme oder Trotzverhalten fließen in die Beurteilung ein. Ziel ist es, eventuelle Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig zu erkennen.
U7a
Zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat erfolgt die U7a. Hier liegt der Schwerpunkt auf der sprachlichen Entwicklung sowie der Früherkennung von Sehstörungen. Der Wortschatz, Satzbildung und das Sprachverständnis werden gezielt überprüft.
Kinder wachsen unterschiedlich schnell – Perzentilkurven helfen, die Entwicklung eines Kindes mit dem Durchschnitt zu vergleichen. Beurteilt werden:
- Größe
- Gewicht
- Kopfumfang
- Body-Mass-Index (BMI)
- Wachstumsgeschwindigkeit
Perzentilkurven
Kinder wachsen unterschiedlich schnell – Perzentilkurven helfen, die Entwicklung eines Kindes mit dem Durchschnitt zu vergleichen. Beurteilt werden etwa: Größe, Gewicht, Kopfumfang, Body-Mass-Index (BMI) und Wachstumsgeschwindigkeit. Auffällige Abweichungen können frühzeitig auf gesundheitliche Probleme hinweisen.


U8
Die U8 findet gegen Ende des vierten Lebensjahres statt, konkret zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat. Sie ist eine besonders umfassende Untersuchung, da Kinder jetzt kognitiv, sprachlich und motorisch große Fortschritte machen.
Geprüft werden unter anderem:
- Sprachentwicklung, Aussprache und Wortschatz
- Verhalten und Sozialverhalten
- Beweglichkeit und Koordination
- Reflexe, Muskelkraft und Gleichgewicht
- Zahngesundheit
Ziel ist es, mögliche Auffälligkeiten vor dem Schuleintritt zu erkennen und noch frühzeitig gegenzusteuern – etwa bei Sprachproblemen oder Verhaltensauffälligkeiten.
U9
Die U9 erfolgt zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat, also zu Beginn des fünften Lebensjahres. Sie ist die letzte reguläre Vorsorgeuntersuchung vor der Einschulung und damit besonders wichtig.
Schwerpunkte bei dieser U-Untersuchung sind:
- Hör- und Sehvermögen
- Sprachstand und Satzbau
- Motorik und Koordination
- Psychosoziale Entwicklung und Konzentrationsfähigkeit
- Impfstatus
Wenn jetzt noch Defizite auffallen, bleibt ausreichend Zeit für gezielte Förderung bis zum Schulbeginn.
U10
Die U10 richtet sich an Kinder im 7. bis 8. Lebensjahr. Sie gehört nicht zu den Pflichtleistungen aller gesetzlichen Krankenkassen, wird aber dennoch häufig im Rahmen von Zusatzleistungen angeboten.
Fokus dieser Untersuchung:
- Schulische Entwicklung (z. B. Lese-Rechtschreib-Schwäche, Rechenschwäche)
- Motorische Koordination
- Verhaltensauffälligkeiten (z. B. ADHS)
- Körperliche Untersuchung und allgemeine Entwicklung
Auch Themen wie Schlafstörungen, emotionale Belastungen oder Ernährung können angesprochen werden.
U11
Die U11 folgt im 9. bis 10. Lebensjahr und dient der erneuten Überprüfung der schulischen und sozialen Entwicklung. Auch sie wird nicht von allen Kassen übernommen, ist aber in vielen Bonusprogrammen enthalten.
Im Fokus:
- Zahn-, Mund- und Kieferentwicklung
- Schulleistungsprobleme
- Medienverhalten
- Sozialisations- und Verhaltensauffälligkeiten
- Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten
Ziel ist es, rechtzeitig auf schulische oder soziale Schwierigkeiten reagieren zu können – bevor sie sich verfestigen.
J1
Die J1 richtet sich an Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren. Sie ist fester Bestandteil der gesetzlichen Vorsorge und begleitet Jugendliche beim Übergang in die Pubertät.
Untersucht werden:
- Allgemeiner Gesundheitszustand
- Wachstumsentwicklung, Organ- und Skelettsystem
- Impfstatus
- Pubertätsverlauf
- Seelische Entwicklung und psychische Gesundheit
- Risikoverhalten (z. B. Rauchen, Alkohol, Drogen)
Die Jugendlichen können in der Regel auch ohne Eltern teilnehmen, das Gespräch ist vertraulich. Es geht nicht nur um körperliche Befunde, sondern auch um persönliche Fragen und eine gesunde Lebensführung.
J2
Die J2 findet im Alter von 16 bis 17 Jahren statt und ist keine Pflichtleistung aller Krankenkassen – wird aber ebenfalls von vielen übernommen.
Zentrale Inhalte dieser U-Untersuchung:
- Körperliche Untersuchung, insbesondere Schilddrüse, Haltung, Sexualitäts- und Pubertätsverlauf
- Chronische Erkrankungen
- Psychosoziale Fragen (z. B. Schulabschluss, Berufswahl, Stress)
In dieser sensiblen Lebensphase kann die J2 helfen, mögliche gesundheitliche oder psychische Probleme früh zu erkennen und Jugendliche gezielt zu unterstützen.
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Häufige Fragen
- Welche U-Untersuchungen sind verpflichtend?
- Was wird bei den U-Untersuchungen gemacht?
- Welche U-Untersuchungen übernimmt die Krankenkasse?
- Welche Impfungen werden bei den U-Untersuchungen gemacht?
In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sind die U-Untersuchungen U1 bis U9 verpflichtend. Wird ein Termin versäumt, erinnern zunächst die Krankenkassen. Bei weiterer Nichtwahrnehmung wird das Gesundheitsamt informiert, in letzter Konsequenz kann auch das Jugendamt eingeschaltet werden. In anderen Bundesländern sind die Untersuchungen zwar empfohlen, aber nicht gesetzlich verpflichtend.
Bei den U-Untersuchungen werden Kinder regelmäßig gemessen, gewogen und körperlich untersucht. Je nach Alter werden auch Seh- und Hörtests, die Beurteilung von Motorik, Sprache, Verhalten und sozialer Entwicklung durchgeführt. Ärzte besprechen mit den Eltern wichtige Themen wie Ernährung, Impfungen, Unfallvermeidung und Entwicklungsmeilensteine. Ziel ist es, Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zu behandeln.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die U1 bis U9 sowie die Jugenduntersuchung J1 vollständig. Einige Kassen bieten darüber hinaus freiwillige Leistungen an und übernehmen auch die Kosten für die U10, U11 oder J2. Diese zusätzlichen Untersuchungen sind oft Bestandteil von Bonus- oder Vorsorgeprogrammen. Es lohnt sich daher, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.
Bei der U4 erhalten Säuglinge ihre Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hib, Polio, Hepatitis B sowie gegen Pneumokokken; zusätzlich wird die Rotavirus-Schluckimpfung empfohlen. Noch vor der U5 sowie nochmals bei der U6 wird die Impfserie ergänzt, meist mit Masern-Mumps-Röteln (MMR), Varizellen sowie Meningokokken C, sofern noch nicht erfolgt.
Die U7 und U7a dienen vor allem der Kontrolle und gegebenenfalls Nachholung fehlender Impfungen gemäß STIKO-Plan, z. B. MMR oder Varizellen.
Bei der U9 erfolgt eine Auffrischung von Tetanus, Diphtherie und Pertussis, manchmal auch MMR je nach Impfstatus. Insgesamt sorgen die U-Untersuchungen dafür, dass die STIKO-Empfehlungen zeitlich korrekt umgesetzt und Impfserien vervollständigt werden.
- Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 23.06.2025)
- Sind die U-Untersuchungen Pflicht?, https://www.familie.de/... (Abrufdatum: 23.06.2025)
- Vorsorgeuntersuchungen, https://viamedici.thieme.de/... (Abrufdatum: 23.06.2025)
- Impfkalender (Standardimpfungen), https://impfen.sanofi.de/... (Abrufdatum: 24.06.2025)








