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Die Organspende ist in Deutschland ein Thema voller Widersprüche: Viele Menschen stehen ihr grundsätzlich positiv gegenüber, doch viel zu selten ist diese Haltung verbindlich dokumentiert. Für Patienten auf Wartelisten ist genau das ein existenzielles Problem. Denn zwischen der Bereitschaft in der Bevölkerung und der Zahl tatsächlich verfügbarer Spenderorgane klafft weiterhin eine große Lücke.
2025 haben in Deutschland 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Das war zwar der höchste Wert seit 2012, dennoch warteten Ende 2025 weiterhin 8.199 Menschen auf ein Spenderorgan. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation betont deshalb, dass das erreichte Niveau den Bedarf weiterhin nicht deckt.
Alle weiteren Infos zur Organspende-Bereitschaft in Deutschland liefert der folgende Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
Die Organspende wird von einer großen Mehrheit in Deutschland befürwortet, aber viele Menschen halten ihre Entscheidung nicht schriftlich oder digital fest. Laut BIÖG stehen 85 Prozent der Befragten der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber, doch nur 45 Prozent haben ihre Entscheidung dokumentiert.
In Nordrhein-Westfalen zeigt sich das Problem besonders deutlich: Anfang 2026 warteten dort mehr als 1.700 Menschen auf ein Spenderorgan, während 2025 nur rund 590 Organe gespendet wurden.
Der wichtigste praktische Schritt ist deshalb nicht nur, eine Meinung zur Organspende zu haben, sondern sie auch festzuhalten, zum Beispiel im Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder im Organspende-Register.
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Organspende in Deutschland
Die Bereitschaft zur Organspende ist in Deutschland deutlich höher, als die tatsächlichen Spenderzahlen vermuten lassen. Nach der repräsentativen BIÖG-Befragung 2024 befürworten 85 Prozent der Befragten die Organ- und Gewebespende. 62 Prozent gaben an, bereits eine Entscheidung getroffen zu haben.
Dokumentiert hatten diese Entscheidung aber nur 45 Prozent. Weitere 16 Prozent hatten sich zwar entschieden, ihre Haltung jedoch noch nicht schriftlich festgehalten.
Genau hier liegt der Kern des Problems: Eine positive Einstellung rettet im Ernstfall nur dann Leben, wenn sie auffindbar und verbindlich dokumentiert ist. Fehlt ein Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder ein Registereintrag, müssen Angehörige in einer emotional extrem belastenden Situation entscheiden. Häufig wissen sie nicht, was die verstorbene Person gewollt hätte.
Organspende in Zahlen
Die bundesweiten Zahlen zeigen, wie groß die Lücke zwischen Bedarf und verfügbaren Organen ist. 2025 wurden 3.020 Organe nach postmortaler Spende entnommen und transplantiert, darunter 1.495 Nieren, 823 Lebern, 315 Herzen und 308 Lungen. In Deutschland wurden im selben Jahr 3.256 Organe aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund transplantiert. Gleichzeitig warteten Ende 2025 weiterhin 8.199 Menschen auf ein Spenderorgan.
Besonders groß ist der Bedarf bei Nieren. Laut DSO warteten Ende 2025 mehr als 6.200 Patienten auf eine Spenderniere. Dass die Zahl der Organspendenden 2025 gestiegen ist, ist daher ein positives Signal, aber keine Entwarnung.
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Organspende in NRW
Auch Nordrhein-Westfalen verdeutlicht die Diskrepanz zwischen Haltung und Handlung. Nach Angaben der Landesregierung warteten Anfang 2026 mehr als 1.700 Menschen in NRW auf ein Spenderorgan. 2025 wurden dort dagegen nur rund 590 Organe gespendet. Die Landesregierung verweist zugleich darauf, dass die Spendenbereitschaft hoch sei, aber häufig nicht dokumentiert werde.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann spricht deshalb von einem Dokumentationsproblem: Wenn keine Entscheidung hinterlegt ist, müssen Angehörige entscheiden. Aus Sorge, gegen den Willen der verstorbenen Person zu handeln, werde eine Spende dann häufig abgelehnt.
Organspende-Regeln
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Das bedeutet: Organe und Gewebe dürfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn eine Zustimmung vorliegt. Diese Zustimmung kann die verstorbene Person zu Lebzeiten dokumentiert haben. Liegt keine Erklärung vor, können nahe Angehörige stellvertretend nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden.
Eine Organspende darf außerdem erst erfolgen, wenn der endgültige, nicht behebbare Ausfall des Gehirns festgestellt wurde. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander diesen Ausfall feststellen. Zusätzlich muss zwingend eine Einwilligung zur Organspende vorliegen.
Organspende-Register
Seit März 2024 gibt es in Deutschland das Organspende-Register. Es ist ein zentrales Online-Verzeichnis, in dem Menschen ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende digital und rechtlich verbindlich dokumentieren können. Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.
Das Register ersetzt den Organspendeausweis nicht vollständig, sondern ergänzt ihn. Wer seine Entscheidung zusätzlich mit Angehörigen bespricht, schafft weitere Klarheit. Das ist wichtig, weil Angehörige im Ernstfall oft unter hohem Druck stehen und eine dokumentierte Entscheidung ihnen diese Last abnimmt.
Organspende-Debatte
Weil die Zahl der verfügbaren Organe trotz hoher Zustimmung niedrig bleibt, wird in Deutschland seit Jahren über die Widerspruchslösung diskutiert. Bei einer solchen Regelung würden volljährige Menschen grundsätzlich als Organspenderinnen und Organspender gelten, sofern sie zu Lebzeiten nicht widersprechen.
Nordrhein-Westfalen hat mit sieben weiteren Ländern einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung in den Bundesrat eingebracht. Aktuell gilt aber weiterhin die Entscheidungslösung.
Die Widerspruchslösung würde das System grundlegend verändern, aber sie ersetzt nicht die persönliche Auseinandersetzung. Auch dann bliebe entscheidend, dass Menschen informiert werden, ihre Haltung bewusst klären und ihre Entscheidung transparent machen.
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Häufige Fragen
- Was gilt bei der Organspende in Deutschland?
- Wie kann ich meine Entscheidung zur Organspende dokumentieren?
- Gibt es eine Altersgrenze bei der Organspende?
- Kann ich meine Meinung zur Organspende später ändern?
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Eine Organentnahme ist nur möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt. Fehlt eine dokumentierte Entscheidung, werden Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person gefragt.
Die Entscheidung kann im Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder im Organspende-Register festgehalten werden. Das Register ist freiwillig, kostenlos und rechtlich verbindlich.
Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist nicht das kalendarische Alter, sondern der medizinische Zustand der Organe und Gewebe. Ob eine Spende möglich ist, wird im konkreten Fall medizinisch geprüft.
Ja. Eine Entscheidung im Organspende-Register kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Auch ein Organspendeausweis kann ersetzt oder angepasst werden. Maßgeblich ist die zuletzt abgegebene Erklärung.
- Warum trotz hoher Bereitschaft so wenig gespendet wird, https://www1.wdr.de/... (Abrufdatum: 11.06.2026)







