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Medi-Karriere Magazin Hitzeschutz in der ambulanten Pflege

Hitzeschutz in der ambulanten Pflege: Was in der Beratung jetzt wichtig ist

Hitzeschutz in der ambulanten Pflege: Was in der Beratung jetzt wichtig ist

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum Hitzeschutz in der ambulanten Pflege an Bedeutung gewinnt
  2. Hitzeschutz gehört in den Beratungsbesuch
  3. Was sollte eine Beratung zum Hitzeschutz konkret abdecken?
  4. Wer übernimmt den Hitzeschutz zwischen den Pflegeeinsätzen?
  5. Hitzeschutz betrifft auch die Mitarbeitenden
  6. Stellenangebote für Pflegefachkräfte

Der vergangene Sommer hat es uns wieder gezeigt: Hitzeschutz stellt Dich in der ambulanten Pflege vor besondere Aufgaben. Du musst gesundheitliche Risiken erkennen, passende Schutzmaßnahmen besprechen und klären, wer zwischen Deinen Einsätzen unterstützt. Gleichzeitig brauchst auch Du Pausen, Getränke und Arbeitsabläufe, die hohe Temperaturen berücksichtigen. Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI bieten einen konkreten Anlass, um Hitzeschutz gemeinsam mit Pflegebedürftigen und Angehörigen zu planen. Entscheidend sind dabei die persönliche Gesundheit, die Wohnsituation und verlässliche Kontakte. DWD-Hitzewarnungen helfen, vereinbarte Maßnahmen rechtzeitig anzustoßen. Hier erfährst Du, worauf es bei der Beratung und im Pflegealltag ankommt.

Das Wichtigste zu Hitzeschutz in der ambulanten Pflege in Kürze

  • Beratung nutzen: Sprich Hitzeschutz bei Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI ausdrücklich an.
  • Risiken individuell erfassen: Berücksichtige die Gesundheit, die Wohnung und die Unterstützung der jeweiligen Person.
  • Alltag anpassen: Besprich Verschattung, Lüften, Kühlung und geeignete Zeiten für anstrengende Aktivitäten.
  • Trinken und Medikamente beachten: Berücksichtige ärztliche Vorgaben zur Trinkmenge und kläre Fragen zu Arzneimitteln mit Arztpraxis oder Apotheke.
  • Unterstützung vereinbaren: Kläre, wer zwischen den Pflegeeinsätzen hilft, und nutze DWD-Hitzewarnungen für vorbereitete Maßnahmen.
  • Beschäftigte schützen: Plane mit Deinem Team und Deiner Leitung Pausen, Trinkmöglichkeiten und angepasste Arbeitsabläufe.

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum Hitzeschutz in der ambulanten Pflege an Bedeutung gewinnt
  2. Hitzeschutz gehört in den Beratungsbesuch
  3. Was sollte eine Beratung zum Hitzeschutz konkret abdecken?
  4. Wer übernimmt den Hitzeschutz zwischen den Pflegeeinsätzen?
  5. Hitzeschutz betrifft auch die Mitarbeitenden
  6. Stellenangebote für Pflegefachkräfte

Warum Hitzeschutz in der ambulanten Pflege an Bedeutung gewinnt

Die Berichte nach dem Hitzesommer 2026 zeigen, wie dringend ältere, chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen Schutz in ihrem eigenen Zuhause brauchen. Deshalb rückt auch Deine Arbeit in der ambulanten Pflege stärker in den Fokus. Bei der Bundestagsanhörung am 23. September 2026 diskutierten Fachleute, wie Bund, Länder und Kommunen den Hitzeschutz besser abstimmen können und welche Rolle kommunale Hitzeaktionspläne spielen. Dabei vertraten sie unterschiedliche Positionen dazu, wie verbindlich diese Pläne sein sollen und wer die Maßnahmen finanziert.

Für Deinen Pflegealltag heißt das: Auch wenn Du nur kurz vor Ort bist, kannst Du Risiken früh erkennen, Angehörige beraten und gemeinsam mit ihnen Schutzmaßnahmen anstoßen. So trägst Du dazu bei, gefährdete Menschen auch zwischen Deinen Besuchen besser zu schützen.

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Hitzeschutz gehört in den Beratungsbesuch

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI bieten Dir einen konkreten Ansatzpunkt, um Hitzeschutz frühzeitig anzusprechen. Für Pflegegeldbeziehende der Pflegegrade 2 bis 5 ist der Beratungsbesuch halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 oder 5 kann er auf Wunsch auch vierteljährlich stattfinden.

Sie dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige praktisch zu unterstützen. Die Qualitätsempfehlungen, die der GKV-Spitzenverband veröffentlicht, sehen ausdrücklich vor, Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen von Hitzeereignissen zu besprechen. Dabei erfasst Du die persönlichen Risiken sowie die Wohn- und Versorgungssituation: Kann die Person selbstständig trinken? Welche Räume heizen sich stark auf? Und wer hilft zwischen den Pflegeeinsätzen? So gehst Du über eine allgemeine Checkliste hinaus und vereinbarst gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und ihren Angehörigen passende Maßnahmen für ihren Alltag.

Was sollte eine Beratung zum Hitzeschutz konkret abdecken?

In der Beratung klärst Du gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und ihren Angehörigen, welche Maßnahmen zu ihrem Alltag passen. Dabei berücksichtigst Du ihre Gesundheit, die Wohnung und die Unterstützung vor Ort.

Wohnraum, Tagesablauf und Kühlung

Prüfe, welche Räume besonders warm werden und wo sich die Person an heißen Tagen aufhalten kann. Besprich außerdem, wie Rollos oder Markisen Schatten schaffen und wer beim Lüften hilft. Dafür eignen sich die Nacht und der frühe Morgen, wenn es draußen kühler ist. Auch feuchte Waschlappen können für Abkühlung sorgen. Körperlich anstrengende Aktivitäten planst Du möglichst für kühlere Tageszeiten ein.

Trinken, Essen und gesundheitliche Warnzeichen

Achte darauf, dass Getränke sichtbar und gut erreichbar stehen. Besprich bei Bedarf einen passenden Trinkplan und berücksichtige dabei ärztliche Vorgaben, etwa bei Herz- oder Nierenerkrankungen. Ergänzend kannst Du leichte Mahlzeiten mit Gemüse und wasserreichem Obst empfehlen. Erkläre außerdem mögliche Warnzeichen für Flüssigkeitsmangel, Kreislaufprobleme oder Erschöpfung, damit die Person und ihre Angehörigen Veränderungen früh bemerken und Hilfe holen können.

Bei anhaltenden Beschwerden wie Schwindel oder Kreislaufproblemen sollte ärztliche Hilfe eingeholt werden. Bei Verwirrtheit, Bewusstseinsstörungen oder schwerer Atemnot musst Du sofort den Notruf 112 wählen. Bewusstlosen oder stark verwirrten Personen darfst Du nichts zu trinken geben.

Medikamente bei Hitze

Besprich, wie die Person ihre Arzneimittel entsprechend den Angaben auf der Verpackung oder in der Packungsbeilage lagert. Wenn Medikamente den Kreislauf oder den Flüssigkeitshaushalt beeinflussen, regst Du eine ärztliche oder pharmazeutische Abklärung an. Mache dabei deutlich: Änderungen an der Dosierung oder Einnahme müssen mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt abgestimmt werden.

Wer übernimmt den Hitzeschutz zwischen den Pflegeeinsätzen?

Damit die pflegebedürftige Person auch zwischen Deinen Einsätzen Unterstützung erhält, klärst Du gemeinsam mit ihr, wer während einer Hitzeperiode erreichbar ist. Beziehe Angehörige, Nachbar oder ehrenamtliche Helfer ein und prüfe, welche Unterstützung die Hausarztpraxis, die Apotheke oder kommunale Angebote leisten können.

Gerade bei alleinlebenden Menschen können Telefon- oder Besuchsketten helfen: Vereinbart, wer sich wann meldet und wer einspringt, falls jemand ausfällt. Nutze außerdem die Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) als Auslöser für vorher vereinbarte Maßnahmen. So legt Ihr frühzeitig fest, wann zusätzliche Anrufe nötig sind oder Dein Dienst die Tourenplanung anpasst. Dadurch verteilst Du Aufgaben auf mehrere Schultern und hilfst, Versorgungslücken früh zu erkennen.

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Hitzeschutz betrifft auch die Mitarbeitenden

Hohe Temperaturen belasten auch Dich in der ambulanten Pflege. Deshalb gehören regelmäßige Pausen, gut erreichbare Getränke und Möglichkeiten zur Abkühlung in Deinen Arbeitsalltag. Besprich mit Deinem Team und Deiner Leitung, wie Ihr Arbeitsabläufe flexibel gestalten und die Tourenplanung an heißen Tagen anpassen könnt. So könnt Ihr körperlich anstrengende Aufgaben möglichst in kühlere Tageszeiten verlegen und zusätzliche Erholung ermöglichen.

Dein Arbeitgeber muss Hitzebelastungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Der Qualitätsausschuss Pflege empfiehlt außerdem, dass ambulante Pflegedienste einen einrichtungsindividuellen Hitzeschutzplan entwickeln und umsetzen. Der DBfK wiederum fordert, den Schutz der Beschäftigten bei Hitze systematisch zu berücksichtigen und dafür ausreichend Personal sowie passende Arbeitsbedingungen einzuplanen. Denn Hitzeschutz braucht auch verlässliche Unterstützung durch Deinen Arbeitgeber.

Stellenangebote für Pflegefachkräfte

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Häufige Fragen zu Hitzeschutz in der ambulanten Pflege

  1. Gehört Hitzeschutz zu Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
  2. Ja. Die Qualitätsempfehlungen für diese Beratungsbesuche sehen ausdrücklich vor, Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen von Hitzeereignissen zu besprechen. Dabei gehst Du auf die persönliche Pflege- und Versorgungssituation ein und vereinbarst passende Schritte mit der pflegebedürftigen Person und ihren Angehörigen.

  3. Welche Maßnahmen helfen Pflegebedürftigen bei Hitze zu Hause?
  4. Zu den Maßnahmen gehören verschattete Räume, Lüften in kühlen Nacht- und Morgenstunden sowie gut erreichbare Getränke. Außerdem können leichte Mahlzeiten und kühlende Waschungen helfen. Welche Maßnahmen passen, klärst Du anhand der gesundheitlichen Einschränkungen und der Möglichkeiten vor Ort. Ärztliche Vorgaben zur Trinkmenge berücksichtigst Du dabei besonders.

  5. Wer unterstützt alleinlebende Pflegebedürftige zwischen den Pflegeeinsätzen?
  6. Angehörige, Nachbar, ehrenamtliche Helfer oder kommunale Angebote können Unterstützung übernehmen. Gemeinsam klärt Ihr, wer erreichbar ist und welche Aufgaben übernimmt. Telefon- oder Besuchsketten helfen, regelmäßige Kontakte zu organisieren. Hausarztpraxis und Apotheke können bei gesundheitlichen Fragen unterstützen.

  7. Wie nutzt ein ambulanter Pflegedienst DWD-Hitzewarnungen?
  8. DWD-Hitzewarnungen können vorher vereinbarte Schutzmaßnahmen auslösen. Dein Dienst legt dazu fest, wann er Angehörige informiert, zusätzliche telefonische Kontakte organisiert oder die Tourenplanung anpasst. So könnt Ihr auf angekündigte Hitze reagieren und Unterstützung rechtzeitig vorbereiten.

  9. Darfst Du Medikamente bei Hitze eigenständig anpassen?
  10. Du empfiehlst keine eigenständige Änderung der Dosierung oder Einnahme. Wenn Arzneimittel den Kreislauf oder Flüssigkeitshaushalt beeinflussen, regst Du eine ärztliche Prüfung an. Die Apotheke kann zu Lagerung und Arzneimittelrisiken beraten. Änderungen der Medikation stimmt die pflegebedürftige Person mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ab.

  11. Wie können ambulante Pflegedienste ihre Beschäftigten bei Hitze schützen?
  12. Ambulante Pflegedienste können regelmäßige Pausen, Trinkmöglichkeiten und Abkühlung ermöglichen sowie Arbeitsabläufe und Touren anpassen. Der DBfK fordert dafür ausreichende Personalkapazitäten und flexible Arbeitszeitmodelle. Besprich mit Deiner Leitung, welche Maßnahmen Dein Team an heißen Tagen braucht.

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Quellen
  1. gesund.bund.de, Hitze: Ältere und pflegebedürftige Menschen schützen, https://gesund.bund.de/... (letzter Zugriff am 01.10.2026)
  2. AOK – G+G, Fachleute: Hitzeschutz für häusliche Pflege fest verankern, https://www.aok.de/... (letzter Zugriff am 01.10.2026)
  3. tagesschau.de – WDR, Nordrhein-Westfalen: Wie Pflegende den Hitze-Sommer erlebt haben, https://www.tagesschau.de/... (letzter Zugriff am 01.10.2026)
  4. Deutscher Bundestag, Anhörung „Hitzekrise ernst nehmen“, https://www.bundestag.de/... (letzter Zugriff am 01.10.2026)
  5. GKV-Spitzenverband, Empfehlungen nach § 37 Absatz 5 SGB XI zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI, zuletzt geändert am 03.07.2024, https://www.gkv-spitzenverband.de/... (letzter Zugriff am 01.10.2026)
  6. DBfK, Hitzeschutz in der ambulanten Pflege, https://www.dbfk.de/... (letzter Zugriff am 01.10.2026)
  7. Deutscher Städte- und Gemeindebund, Stellungnahme zum Antrag „Hitzekrise ernst nehmen – Hitzeschutz verbindlich, sozial gerecht und finanziell absichern“, https://www.bundestag.de/... (letzter Zugriff am 01.10.2026)
  8. Bundesministerium der Justiz, § 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, https://www.gesetze-im-internet.de/... (letzter Zugriff am 01.10.2026)
  9. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Gesundheitsrisiken von Hitze, https://www.klima-mensch-gesundheit.de/... (letzter Zugriff am 01.10.2026)
  10. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hitzeschutz am Arbeitsplatz, https://www.bgw-online.de/... (letzter Zugriff am 01.10.2026)
  11. Qualitätsausschuss Pflege, Bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen, https://gs-qsa-pflege.de/... (letzter Zugriff am 01.10.2026)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Redaktion
Florentina Blakaj
Florentina Blakaj
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

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