Vorsorgevollmacht: Definition und rechtliche Lage
In einer Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer im Falle einer Handlungsunfähigkeit dazu befugt ist, Entscheidungen über jemanden in den verschiedenen Lebensbereichen zu treffen. Ist man selbst also nicht mehr in der Lage, den Willen zu äußern und für sich selbst zu sorgen, übernehmen das andere für einen. Doch wie ist das geregelt? Sind es in solchen Fällen automatisch die Kinder, Ehepartner ...In einer Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer im Falle einer Handlungsunfähigkeit dazu befugt ist, Entscheidungen über jemanden in den verschiedenen Lebensbereichen zu treffen. Ist man selbst also nicht mehr in der Lage, den Willen zu äußern ...














