MuG ambulant: Keine Pflichtqualifikation für Betreuungskräfte
Die Anforderungen an Betreuungskräfte in der ambulanten Pflege werden erneut verändert. Mit einer überarbeiteten Fassung der „Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität“ (MuG ambulant) entfällt ab dem 1. Juli 2026 die bislang geltende Pflicht, eine formelle Qualifikation nach § 53b SGB XI nachzuweisen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf praktische Probleme, ...Die Anforderungen an Betreuungskräfte in der ambulanten Pflege werden erneut verändert. Mit einer überarbeiteten Fassung der „Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität“ (MuG ambulant) entfällt ab dem 1. Juli ...














