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Medi-Karriere Weiterbildung Übersicht Abrechnungsmanager/in in Arztpraxen – Weiterbildung und Berufsbild

Abrechnungsmanager/in in Arztpraxen – Weiterbildung und Berufsbild

Abrechnungsmanagerin Weiterbildung

Ausbildungstyp

Weiterbildung

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Voraussetzung

Abgeschlossene Berufsausbildung

118 freie Jobs
als Abrechnungsmanager/in

  • Weiterbildung
  • Gehalt
  • Jobs

Abrechnungsmanager/innen in Arztpraxen verfügen die über alle Kenntnisse, sodass erbrachte Leistungen über die kassenärztliche Vereinigung (KV) mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. Niedergelassene Ärzte erhalten für jede an Patienten erbrachte Leistung einen festen Betrag. Ist ein Quartal geschafft, schickt der Arzt dafür die Rechnung an seine KV. Dabei muss man das Honorarsystem und den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gut kennen, damit nichts schief geht oder vergessen wird. Wer mit dieser Weiterbildung liebäugelt, sich als Medizinische Fachangestellte (MFA) weiterentwickeln und der neue Abrechnungs-Profi in der Arztpraxis werden möchte, erfährt im folgenden Überblick alles über Voraussetzungen, Lerninhalte, Aufgabengebiete und anfallende Kosten des Lehrgangs.

Abrechnungsmanagerin – Voraussetzungen

Formale Grundvoraussetzungen sind folgende:

  • abgeschlossene Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten mit Erfahrung in der Abrechnung

oder

  • Quereinsteiger, die Erfahrungen in der Abrechnung mitbringen

Außerdem sollte man über ein gewisses Interesse für Zahlen und eine genaue Arbeitsweise verfügen. Auch Team- und Organisationsfähigkeit sowie eine gute Kommunikation sind gefragt, da man in dieser Position eine wichtige Ansprechperson für das Praxisteam ist und in einem regelmäßigen Austausch mit Krankenkassen und der Kassenvereinigung steht.

Abrechnungsmanagerin – Inhalt und Dauer

Folgende Themengebiete werden in der Weiterbildung behandelt:

  • EBM: Einheitlicher Bewertungsmaßstab, der bestimmt, welche Leistungen in einer Arztpraxis wie abgerechnet werden sollen.
  • GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte, die als Grundlage für die Berechnung der Abrechnung und Vergütung von Leistungen dient, die Ärztinnen und Ärzte erbracht haben und die nicht von der Sozialversicherung gedeckt sind.
  • IGeL-Leistungen: Individuelle Gesundheitsleistungen sind ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Leistungen, die Patientinnen und Patienten selbst bezahlen müssen, weil sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
  • Hausarztbezogene Leistungen
  • Arztgruppenübergreifende Leistungen: Leistungen ohne direkten Kontakt zwischen Arzt und Patienten, wie zum Beispiel die Ausstellung eines Rezepts ohne vorherigen Termin in der Sprechstunde.
  • Komplexe Abrechnungsfälle
  • Rechtssichere Rechnungsstellung
  • Kommunikation mit Krankenversicherungen
  • Abrechnung von BG-Fällen: Fälle, für die die Berufsgenossenschaft zuständig ist – wenn sich also jemand bei einer versicherten Tätigkeit verletzt, wie etwa ein Arbeitsunfall.
  • Festzuschüsse: Ein Festzuschuss ist ein fester Betrag, der von einer Krankenkasse zur Bezahlung einer ärztlichen Leistung beigesteuert wird.
  • Betriebswirtschaft

Lässt sich die Weiterbildung gut in den Berufsalltag integrieren?

Die Weiterbildung kann als Fernlehrgang und somit wunderbar neben dem Job absolviert werden. Da es keinen einheitlichen Plan gibt und es bei jedem Anbieter unterschiedlich ausfällt, wie der Lehrgang gestaltet ist - ob es mehr Onlinekurse sind oder doch auch Pflicht-Präsenzveranstaltungen - sollte man sich im Vorhinein gründlich mit der Struktur des Anbieters auseinandersetzen und sich vergewissern, dass sich diese gut in den Berufsalltag integrieren lässt.

Von einem Wochenendkurs bis hin zu einer Weiterbildungsdauer von sechs Monaten ist alles dabei. Da kommt es dann auch darauf an, wie viel Erfahrung und Know-how man schon im Voraus besitzt.

In der anschließenden Prüfung wird das praktische Wissen anhand von Übungsfällen abgefragt und getestet.

Abrechnungsmanagerin – Aufgabengebiet

Natürlich dreht sich hier alles um Abrechnungen und den sicheren Umgang mit dem Honorarsystem und allen abzurechnenden Leistungen. Da ist besonders auch Teamarbeit gefragt – denn, sind alle Kollegen perfekt geschult und über neueste Regelungen im Bilde, brauchen Abrechnungsmanager nach der Abrechnungsprüfung nichts oder weniger korrigieren.

Darüber hinaus gehört zu den Aufgaben eines/r Abrechnungsmanagers/ einer Abrechnungsmanagerin:

  • die souveräne Kommunikation mit der Abrechnungsabteilung der KV oder Krankenkassen
  • Ansprechpartner für Kollegen bei allen Fragen zur Abrechnung sein
  • MFAs über alle wichtigen und neuen Abrechnungsziffern informieren

Anerkennung

Nach bestandener Abschlussprüfung erhält man ein Zertifikat und darf sich Abrechnungsmanager/in nennen.

Abrechnungsmanagerin – Kosten der Weiterbildung

Grundsätzlich verhält es sich mit den Kosten für Weiterbildungen so: Unter den Voraussetzungen des §82 SGB III übernimmt das Arbeitsamt die anfallenden Gebühren. Diese umfassen Lehrgangskosten, Kosten der Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Verpflegungs- und Unterbringungskosten bei einem auswärtigen Aufenthalt sowie die Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildung. Außerdem kann auch ein Arbeitsgeldzuschuss beantragt werden. In diesem Fall muss die Weiterbildung während der Arbeitszeit oder nebenberuflich am Abend oder Wochenende absolviert werden.

Laut §82 SGB III müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit Arbeitnehmer die volle Kostenübernahme erhalten:

  • das 45. Lebensjahr vollendet
  • bestehendes Arbeitsverhältnis bei einem Betrieb mit weniger als 250 Beschäftigten
  • die Weiterbildung wird außerhalb des Betriebs ausgeführt
  • Weiterbildung und Träger sind für die Förderung zugelassen

In allen anderen Fällen muss sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen:

  • mindestens 50 Prozent, wenn der Betrieb mindestens zehn und weniger als 250 Beschäftigte hat
  • mindestens 75 Prozent bei mindestens 250 und weniger als 2.500 Beschäftigten
  • mindestens 85 Prozent bei 2.500 Beschäftigten oder mehr

Bezahlt man die Kosten der Weiterbildung selbst, sollte man etwa 800 bis 1.000 Euro einplanen. Je nach Anbieter können die anfallenden Beträge variieren.

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Abrechnungsmanagerin – Gehalt

Abrechnungsmanager sind wichtige Personen beim Einkommen der Arztpraxis und genau das dürfte sich bei jeder Gehaltsverhandlung auszahlen. Pro Monat kann man mit einem Bruttogehalt zwischen 2.166 und 2.777 Euro rechnen. Allerdings richtet sich der Verdienst auch nach der Arbeitserfahrung und es sind Unterschiede zwischen Bundesländern zu beachten. Zum Einschätzen des möglichen Gehalts kann man sich außerdem an der Tätigkeitsgruppe IV des Tarifvertrags für Arztpraxen orientieren.

Abrechnungsmanagerin – Einsatzorte

Nach der Weiterbildung ist man nicht nur in Arztpraxen und beim MVZ gefragt, sondern auch außerhalb der Praxen. In Tageskliniken, OP-Zentren, Krankenhäusern, aber auch bei privatärztlichen Verrechnungsstellen, Krankenversicherungen oder der Kassenvereinigung kann man in diesem Beruf Fuß fassen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, Fortbildungen zu geben und in beratender Funktion für Praxen tätig zu werden.

Passende Stellenangebote für Medizinische Fachangestellte

Wer derzeit noch passende Stellenangebote für Medizinische Fachangestellte sucht, findet bei Medi-Karriere zahlreiche Medizinische-Fachangestellte-Stellenangebote, Zahnmedizinische-Fachangestellte-Jobs, aber auch Jobs für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen.

Quellen

1. www.abrechnungsmanagerin.de/home.html (Abrufdatum: 13.07.2021)
2. Abrechnungsmanager/in in der Arztpraxis (IHK), www.rsg-bad-kissingen.de (Abrufdatum: 13.07.2021)

Redaktion
Katharina Entenmann
Katharina Entenmann
Chefredakteurin

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  1. Voraussetzungen
  2. Inhalt und Dauer
  3. Aufgabengebiet
  4. Anerkennung
  5. Kosten
  6. Gehalt
  7. Einsatzorte
  8. Stellenangebote

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