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Das Bundeskabinett hat am 17. Juli 2024 die Reformpläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach gebilligt, denn Krankenhäuser und Rettungsdienste sind überlastet. Die Notfallversorgung Deutschlands soll mit den Reformen entlastet werden, indem Patienten besser in die passenden Bahnen der Behandlung gelenkt werden. Wie Lauterbach das plant, dies umzusetzen und was das für die Notfallversorgung in Zukunft bedeutet, steht in diesem Artikel.
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Notfallversorgung – Zielsetzungen
Ziel der Reform ist eine bessere Patientensteuerung und ein Ausbau von Versorgungsangeboten. Die regionalen Qualitätsunterschiede der Notfallversorgung sollen ausgeglichen und die überfüllten Notfallambulanzen und Notaufnahmen entlastet werden. Ebenso gehen die Regelungen gegen die fehlende Vernetzung von Kliniken und Praxen vor, indem sie die Kooperation beider stärken.
Grundlegend soll damit gesichert sein, dass jeder Patient und jede Patientin eine schnelle und bedarfsgerechte Notfallversorgung erhält und sich auf diese verlassen kann. Es erfolgt eine Ressourcenkonzentration durch den Einsatz der Telematikinfrastruktur und somit eine Reduktion von verzichtbaren Notfalleinsätzen. Lauterbach betonte: “Akutversorgung soll in Zukunft dort stattfindet, wo sie medizinisch auch sinnvoll ist.”
Notfallversorgung – Geplante Neuerungen
Um diese Ziele zu erreichen, sollen Patienten in Zukunft auch per Video oder telefonisch beraten werden. So gelingt die Unterscheidung zwischen Patienten, die ambulant behandelt werden können und denen, die dringend ins Krankenhaus müssen.
Akutleitstellen
Die größte Neuerung sollen sogenannte “Akutleitstellen” sein, die 24/7 erreichbar sind. Dafür sollen die Notrufnummer 112 und der kassenärztliche Bereitschaftsdienst 116117 kombiniert werden, sodass Ärzte und Ärztinnen in diesen Leistellen rund um die Uhr telefonisch oder per Video Patienten beraten und weitervermitteln können. Die Vernetzung von 112 und 116117 bedeutet auch, dass Patientendaten komplikationslos zwischen beiden Stellen übermittelt werden können.
Die ärztlichen Mitarbeiter beurteilen die Dringlichkeit der Behandlung anhand einer standarisierten Ersteinschätzung. Durch die Telemedizin und ambulante Notdienste soll es möglich sein, dass eine fallabschließende Behandlung der Patienten erfolgt, ohne weitere Ressourcen zu binden.
Ein aufsuchender Dienst versorgt immobile Patienten und geht auf pflegebedürftige Menschen ein, die sich nicht selbstständig bei Bedarf ambulant vorstellen können.
Notfallsanitäter/in Stellenangebote
Ersteinschätzungsstellen – Integrierte Notfallzentren
Integrierte Notfallzentren (INZ) werden für Notfälle flächendeckend etabliert und dienen als zentrale Anlaufstelle rund um die Uhr. Sie vereinigen die Notaufnahme eines Krankenhauses mit der Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und einer zentralen Einschätzungsstelle. Sie müssen verpflichtend zusammenarbeiten und digital in Kontakt stehen. Die Ersteinschätzungsstellen entscheiden, ob Patienten dann zur Notaufnahme oder zur Notdienstpraxis geleitet werden. Kooperationspraxen, niedergelassene Praxen, können unterstützend dazu Patienten ambulant behandeln.
Notfallversorgung mit Medikamenten
Es erfolgt eine Einführung von Versorgungsverträgen mit öffentlichen Apotheken, wodurch Patienten der Notdienstpraxen einfacher an verschreibungspflichtige Medikamente gelangen.
Reform des Rettungsdiensts
Der nächste Schritt der Verbesserung der Notfallversorgung setzt am Rettungsdienst an. Er ist momentan noch in der Entwicklung, beinhaltet aber folgende Punkte:
- Aufnahme in das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches als Grundlage für die Reform
- Digitale Vernetzung mit der Notfall- und Akutversorgung
- bundesweit gleiche Mindesstandards durch einheitliche Rahmenvorgaben
Stellenangebote in der Notfallversorgung
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- Bundeskabinett beschließt Notfallreform, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... , (Abrufdatum: 28.07.2024)