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Medi-Karriere Magazin MTA-Reformgesetz

MTA-Reformgesetz: Die wichtigsten Änderungen

MTA-Reformgesetz: Die wichtigsten Änderungen

Das MTA-Reformgesetz ist zum Jahresbeginn in Kraft getreten. Es betrifft die medizinisch-technischen Berufe – bisher bekannt als Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA), Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in (MTLA), Medizinisch-technische/r Assistent/in Funktionsdiagnostik (MTAF) und Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in. Das „Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“ bringt verschiedene Neuheiten mit sich. Welche Neuerungen das genau sind und wie Fachkräfte der medizinisch-technischen Berufe davon profitieren können, beschreibt dieser Artikel.

MTA-Reformgesetz – Zielsetzung

Auch im Bereich der medizinischen Assistenzberufe macht sich der vorherrschende Fachkräftemangel deutlich bemerkbar. Um den Beruf der bisherigen Medizinisch-technischen Assistenten/-innen (MTA) attraktiver zu machen, verbessert das MTA-Reformgesetz die Bedingungen in Beruf und Ausbildung der medizinisch-technischen Berufe. Laut Bundesgesundheitsministerium (BGM) sei dies ein wichtiger Teil des Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe.

Die wichtigsten Änderungen durch das MTA-Reformgesetz

Das MTA-Reformgesetz reformiert und stärkt die vier medizinisch-technischen Berufe. Aber was bedeutet das konkret für die Mitarbeiter/innen dieser Berufszweige? Die wichtigsten Änderungen und Neuheiten sind in den folgenden Absätzen detailliert zusammengefasst.

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Neue Berufsbezeichnung: Aus Assistent/in wird Technologe/-in

Eine wichtige Neuheit, die das MTA-Reformgesetz mit sich bringt, ist die Änderung der Berufsbezeichnungen. Dadurch sollen die methodisch-technologischen Fortschritte, die Reformen der letzten Jahre mit sich gebracht haben, sprachlich nachvollzogen werden. Konkret bedeutet das:

  • Aus der Bezeichnung Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA) wird Medizinische/r Technologe/-in (MT).
  • Aus Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in (MTRA) wird Medizinische/r Technologe/-in für Radiologie (MTR).
  • Aus Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in (MTLA) wird Medizinische/r Technologe/-in für Laboratoriumsanalytik (MTL).
  • Aus Medizinisch-technische/r Assistent/in Funktionsdiagnostik (MTAF) wird Medizinische/r Technologe/-in für Funktionsdiagnostik (MTF).
  • Aus Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in (VMTA) wird Medizinische/r Technologe/-in für Veterinärmedizin (MTV).

Ausbildungsvergütung statt Schulgeld

Wer bislang eine Ausbildung zum/zur MTA absolvieren wollte, musste häufig dank des schulischen Aufbaus auf eine angemessene Ausbildungsvergütung verzichten. Häufig mussten Auszubildende bei privaten Ausbildungsträgern Kosten für Lehrgänge und Prüfungen in der Vergangenheit selbst zahlen. Mit dem MTA-Reformgesetz sind diese Art von Ausbildungskosten verboten. Hinzu kommt die Pflicht des Arbeitgebers, seine/n Auszubildende/n angemessen zu entlohnen.

Keine Änderung beim öffentlichen Dienst

Wer beispielsweise in einem kommunalen Krankenhaus angestellt ist, profitiert nicht von dieser Änderung im MTA-Reformgesetz. Die Träger im öffentlichen Dienst einigten sich bereits 2019 auf eine Vergütung der MTA-Auszubildenden nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVAöD).

Neuer Ausbildungsaufbau durch MTA-Reformgesetz

Das MTA-Reformgesetz sieht nicht vor, das Ausmaß der Tätigkeit als Medizinische/r Technologe/-in zu verändern. Allerdings soll die Ausbildung auch inhaltlich modernisiert und an den technischen Fortschritt angepasst werden. In diesem Sinne wird der praktische Teil des Lehrgangs, genauer gesagt die verpflichtende Praxisanleitung durch den Ausbildungsbetrieb, ausgeweitet. Zudem sieht das MTA-Reformgesetz eine gezieltere Struktur und genauere Vorgaben, auch im Sinne eines neuen Rahmenlehrplans, vor.

Fazit

Experten/-innen forderten bereits seit längerem die Neuerungen, die das MTA-Reformgesetz umsetzt. Die notwendigen Nachwuchsfachkräfte bekommen damit neue Anreize, einen der medizinisch-technischen Berufe zu ergreifen. Hürden wie beispielsweise das Schuldgeld werden genommen. Durch die strengere Strukturierung im Rahmenlehrplan sind die Ausbildungsziele zukünftig genauer definiert. Welche Auswirkung die neuen Vorgaben auf Ausbildungsbetriebe haben, vor allem im Bereich der Finanzierung und den Pflichten von Praxisanleitern/-innen.

Passende Stellenangebote

Wer auf der Suche nach einem medizinischen-technischen Beruf ist, findet bei Medi-Karriere eine große Auswahl an Stellen als MTA, Jobs als MTLA und weitere Stellenangebote im Bereich MFA.

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Quellen
  1. Gesetzentwurf MTA-Reformgesetz, https://dserver.bundestag.de/... (Abrufdatum 06.01.2023)
  2. MTA-Reformgesetz, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum 06.01.2023)
Redaktion
Lilli Abstein
Lilli Abstein
Medizinstudentin
Veröffentlicht am: 25.01.2023
Themen: Alle Themengebiete, MFA, News und Politik
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