
Inhaltsverzeichnis
In der KW 44 vom 26. Oktober bis 1. November 2026 standen Arbeitsbelastung, Finanzierung und verbindliche Versorgungsregeln im Mittelpunkt. Neue Abrechnungsdaten zeigen sehr unterschiedliche Entwicklungen in den Notaufnahmen. Zugleich traten geänderte COVID-19-Impfregeln in Kraft und neue Qualitätsvorgaben wurden verbindlich.
Das Wichtigste der KW 44 in Kürze
- Die Zahl ambulanter Notfallbehandlungen je teilnehmendem Krankenhaus stieg binnen zehn Jahren durchschnittlich um 8,7 Prozent.
- Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag bleibt 2027 bei 2,9 Prozent; einzelne Krankenkassen können davon abweichen.
- Die geänderte COVID-19-Impfempfehlung gilt seit dem 29. Oktober als Kassenleistung.
- Für Herzkatheter- und Dialysebereiche treten 2027 angepasste Vorgaben zur Qualitätssicherung in Kraft.
Inhaltsverzeichnis
Notaufnahmen entwickeln sich regional sehr unterschiedlich
Der am 27. Oktober veröffentlichte BARMER-Krankenhausreport 2026 zeigt eine wachsende durchschnittliche Belastung der verbleibenden Notfallstandorte. Zwischen 2015 und 2024 erhöhte sich die Zahl ambulanter Notfallbehandlungen je teilnehmendem Krankenhaus um 8,7 Prozent. Die Gesamtzahl stieg von 12,3 auf 12,7 Millionen, während die Zahl der berücksichtigten Krankenhäuser von 1.614 auf 1.536 sank.
Hinter dem Durchschnitt stehen gegensätzliche Entwicklungen. In jeweils zwei Fünfteln der Häuser stiegen die Fallzahlen um 39 Prozent oder sanken um 26 Prozent. In Baden-Württemberg lag die Inanspruchnahme je Einwohner 2024 rund 50 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, in Thüringen knapp 22 Prozent darunter.
Grundlage sind Abrechnungsdaten von rund 8,5 Millionen BARMER-Versicherten, die auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet wurden. Abrechnungsziffern erfassen jedoch nicht zuverlässig die medizinische Dringlichkeit. Die Auswertung belegt daher weder eine allgemeine Überlastung jeder Notaufnahme noch die Ursachen der regionalen Unterschiede.
Für Pflegekräfte in Notaufnahmen, MFA, Leitstellenmitarbeiter und Notfallsanitäter zeigen die Zahlen vor allem einen ungleich verteilten Personal- und Steuerungsbedarf. Wo Fälle stark zunehmen, werden verlässliche Ersteinschätzung, digitale Übergaben und ausreichend besetzte Schichten wichtiger. Die Forderung der BARMER nach einer verpflichtenden telefonischen Ersteinschätzung ist eine politische Position und keine bereits geltende Vorgabe.
Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag bleibt bei 2,9 Prozent
Das Bundesgesundheitsministerium legte am 30. Oktober den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 auf 2,9 Prozent fest. Damit bleibt der amtliche Orientierungswert gegenüber 2026 unverändert. Den konkreten Zusatzbeitrag bestimmt weiterhin jede Krankenkasse selbst.
Nach der Prognose des Ministeriums sollen die GKV-Ausgaben 2027 um weniger als drei Prozent steigen, nach knapp sieben Prozent im laufenden Jahr. Das Ministerium führt dies vor allem auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurück und beziffert dessen erwartete Entlastung auf bis zu 19 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um eine Prognose, nicht um bereits realisierte Einsparungen.
Für Arbeitnehmer in Gesundheitsberufen bedeutet die Festlegung nicht automatisch einen unveränderten Abzug vom Bruttogehalt. Dieser hängt vom Beitrag der eigenen Krankenkasse und vom beitragspflichtigen Einkommen ab. Auch Arbeitgeber können ihre Personalkosten erst belastbar planen, wenn die kassenindividuellen Sätze feststehen. Die Bewertung solcher Finanzierungsentscheidungen gehört unter anderem zum Aufgabenfeld der Gesundheitsökonomie.
Neue COVID-19-Impfregeln gelten jetzt als Kassenleistung
Am 29. Oktober trat die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft. Damit wurde die bereits im Juli beschlossene Empfehlung der Ständigen Impfkommission, kurz STIKO, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Die allgemeine Empfehlung, bei allen Erwachsenen eine COVID-19-Basisimmunität aufzubauen, entfällt. Als Standardimpfung empfiehlt die STIKO nun eine jährliche Dosis für Personen ab 75 Jahren. Jährliche Impfungen bleiben außerdem für Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Menschen mit bestimmten Risiken und Beschäftigte mit beruflicher Indikation vorgesehen.
Zur beruflichen Indikation zählen laut STIKO-Beschluss Pflegekräfte mit direktem Bewohnerkontakt, medizinisches Personal mit erhöhtem Infektionsrisiko sowie Mitarbeiter, die besonders gefährdete Patienten betreuen. Die Impfung soll vorzugsweise im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen.
Für Medizinische Fachangestellte, betriebliche Impfteams und Pflegeeinrichtungen sind die neuen Kriterien nun unmittelbar für Beratung, Anspruchsprüfung, Terminplanung und Dokumentation maßgeblich. Einrichtungen müssen außerdem zwischen der Empfehlung für Bewohner und der tätigkeitsbezogenen Empfehlung für Beschäftigte unterscheiden.
Neue Qualitätsvorgaben erreichen Herzkatheter und Dialyse
Am 27. Oktober wurde die geänderte Richtlinie zur datengestützten Qualitätssicherung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und betrifft Koronarangiographien sowie perkutane Koronarinterventionen – also Herzkatheteruntersuchungen und kathetergestützte Eingriffe – ebenso wie Nierenersatztherapien und Pankreastransplantationen.
Für Krankenhäuser entfällt in bestimmten Datenflüssen die Pseudonymisierung des Leistungserbringerkennzeichens. Patientendaten werden weiterhin getrennt verarbeitet. Die Patientenbefragung nach Herzkathetereingriffen wird 2027 fortgeführt, während der G-BA ihre Auswertung und die Reaktion auf auffällige Ergebnisse überarbeitet.
Die geänderten Dokumentationsvorgaben verursachen nach der Bürokratiekostenschätzung des G-BA bundesweit zusätzliche jährliche Kosten von rund 237.000 Euro sowie einmalig knapp 54.000 Euro. Das sind Modellwerte und keine gemessenen Personalkosten einzelner Einrichtungen.
Für Pflegekräfte und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik in Herzkatheterlaboren sowie spezialisierte Dialysepflegekräfte können sich Datenfelder, Ausfüllhinweise und interne Kontrollabläufe ändern. Neue berufliche Befugnisse oder Qualifikationspflichten entstehen durch den Beschluss nicht.
- BARMER, „BARMER-Krankenhausreport 2026: Drohende Überlastung der Notaufnahmen – Notfallreform benötigt mehr Verbindlichkeit“, 27.10.2026, https://www.barmer.de/... (letzter Zugriff am 02.11.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit, „BMG legt durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 2,9 Prozent fest“, 30.10.2026, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (letzter Zugriff am 02.11.2026)
- Gemeinsamer Bundesausschuss, „Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung“, Beschluss vom 03.09.2026, in Kraft seit 29.10.2026, https://www.g-ba.de/... (letzter Zugriff am 02.11.2026)
- Robert Koch-Institut, Ständige Impfkommission, „Beschluss zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und zum Wegfall der Empfehlung zur Erlangung einer Basisimmunität“, 09.07.2026, aktualisierte Fassung vom 24.07.2026, https://edoc.rki.de/... (letzter Zugriff am 02.11.2026)
- Gemeinsamer Bundesausschuss, „Änderungen zum Erfassungsjahr 2027 in den Verfahren QS PCI und QS NET“, Beschluss vom 16.07.2026, veröffentlicht am 27.10.2026, https://www.g-ba.de/... (letzter Zugriff am 02.11.2026)





