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Gesetzesänderungen HR 2026

Gesetzesänderungen HR

Die Arbeitswelt befindet sich im stetigen Wandel und mit ihr die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unternehmen und Personalabteilungen beachten müssen. Das Jahr 2026 bringt eine Reihe bedeutender Gesetzesänderungen im HR-Bereich mit sich. Von neuen Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung über Anpassungen im Arbeitsrecht bis hin zu erweiterten Anforderungen im Bereich Digitalisierung und Datenschutz.

Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im HR-Bereich für 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Die monatliche Minijob-Grenze liegt dadurch bei 603 Euro.
  • Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt transparentere Vergütungsstrukturen, stärkere Auskunftsrechte und mehr Informationen über Gehälter im Bewerbungsprozess, ist aber in Deutschland noch nicht vollständig umgesetzt worden.
  • Arbeitgeber müssen die tägliche Arbeitszeit bereits objektiv, verlässlich und zugänglich erfassen. HR-Abteilungen sollten sich zudem auf weitere gesetzliche Konkretisierungen vorbereiten.
  • Beim Einsatz von KI im Recruiting und bei Personalentscheidungen gelten nach dem EU AI Act erhöhte Anforderungen an Dokumentation, Risikomanagement und menschliche Kontrolle.
  • Neue Steuer- und Sozialversicherungswerte wirken sich auf die Gehaltsabrechnung und teilweise auf die Nettolöhne der Beschäftigten aus.
  • Unternehmen sollten ihre Vergütungssysteme, Recruiting-Prozesse, Zeiterfassung, HR-Software und internen Richtlinien regelmäßig rechtlich überprüfen.

Entgelttransparenzgesetz

Das Entgelttransparenzgesetz, kurz EntgTranspG, soll gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit fördern. Es verbietet geschlechtsbedingte Benachteiligungen bei der Vergütung und soll helfen, ungerechtfertigte Gehaltsunterschiede offenzulegen.

Nach der derzeitigen Rechtslage können Beschäftigte in Betrieben mit regelmäßig mehr als 200 Mitarbeitern Auskunft über die Kriterien der Entgeltfindung und das statistische Vergleichsentgelt einer Beschäftigtengruppe verlangen. Die konkreten Gehälter einzelner Kollegen werden nicht offengelegt. Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Mitarbeitern sind dazu aufgefordert, ihre Vergütungsstrukturen zu prüfen. Eine allgemeine Pflicht zur Durchführung eines Prüfverfahrens besteht bislang jedoch nicht.

Weitergehende Vorgaben enthält die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Deutschland hätte sie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen müssen. Stand Juli 2026 befindet sich das deutsche Umsetzungsgesetz weiterhin in Vorbereitung. Die neuen Vorgaben gelten deshalb noch nicht vollständig als deutsches Recht.

Die Richtlinie sieht unter anderem erweiterte Auskunftsrechte vor. Bewerber sollen frühzeitig über das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne informiert werden. Fragen nach dem bisherigen Gehalt sollen unzulässig sein. Zudem sind gestaffelte Berichtspflichten vorgesehen: für Unternehmen ab 150 Mitarbeitern grundsätzlich ab 2027 und für Unternehmen mit 100 bis 149 Mitarbeitern ab 2031. Die konkrete Ausgestaltung und mögliche Sanktionen hängen vom noch ausstehenden deutschen Umsetzungsgesetz ab.

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Mindestlohn und Minijobs

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Er gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen. Durch die dynamische Kopplung an den Mindestlohn ist die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 556 auf 603 Euro gestiegen. Bei einer durchgehenden Beschäftigung liegt die Jahresgrenze bei 7.236 Euro.

Arbeitgeber sollten deshalb Vergütung, vereinbarte Arbeitszeit und die voraussichtliche Jahresentgeltsumme bestehender Minijobs prüfen. Der Übergangsbereich für Midijobs beginnt 2026 bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von mehr als 603 Euro und reicht weiterhin bis 2.000 Euro.

Arbeitszeiterfassung

Eine neue allgemeine Pflicht zur elektronischen oder minutengenauen Arbeitszeiterfassung ist 2026 bislang nicht in Kraft getreten. Arbeitgeber müssen jedoch bereits seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 2022 ein System nutzen, mit dem Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums besteht derzeit keine allgemeine Formvorschrift. Die Aufzeichnung darf deshalb auch handschriftlich erfolgen.

Eine elektronische Erfassung ist politisch vorgesehen, wurde aber noch nicht abschließend gesetzlich ausgestaltet. Arbeitgeber dürfen die Dokumentation an Beschäftigte delegieren, bleiben aber für ein geeignetes System verantwortlich.

EU AI Act

Der EU AI Act gilt seit 2024 schrittweise. Verbote bestimmter KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz gelten bereits seit Februar 2025. Weitere Transparenzpflichten, etwa für bestimmte KI-generierte Inhalte und die Interaktion mit KI-Systemen, gelten ab dem 2. August 2026.

Die umfangreichen Hochrisikoregeln für KI-Systeme in Beschäftigung und Recruiting gelten nach dem aktuellen EU-Zeitplan dagegen erst ab dem 2. Dezember 2027. Unternehmen sollten ihre KI-Anwendungen dennoch erfassen und schon heute Datenschutz, Diskriminierungsschutz und KI-Kompetenz sicherstellen.

Kündigungen

Für 2026 ist keine grundlegende Reform des deutschen Kündigungsrechts in Kraft getreten. Kündigungen müssen weiterhin die bestehenden Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und weiterer Schutzvorschriften erfüllen. Der Einsatz von KI ändert diese Anforderungen nicht. Eine algorithmische Empfehlung ersetzt weder die Prüfung des Einzelfalls noch eine rechtlich tragfähige Kündigungsentscheidung.

Lohnsteuer und Sozialversicherung

Der Grundfreibetrag ist 2026 auf 12.348 Euro gestiegen. Zugleich wurden die Tarifgrenzen angepasst. Das kann den Lohnsteuerabzug mindern, garantiert wegen der individuellen Abrechnung und höherer Sozialversicherungsgrenzen aber nicht automatisch ein höheres Nettoeinkommen.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2026 in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 Euro monatlich und in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 6.450 Euro monatlich. Der allgemeine GKV-Beitragssatz bleibt bei 14,6 Prozent. Der tatsächlich durchschnittlich erhobene Zusatzbeitrag lag zum 1. April 2026 jedoch bei 3,13 Prozent und damit über dem amtlichen Orientierungswert von 2,9 Prozent.

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Häufige Fragen zu Gesetzesänderungen 2026

  1. Welche Gesetzesänderungen müssen HR-Abteilungen 2026 besonders beachten?
  2. Zu den wichtigsten Gesetzesänderungen für HR gehören der höhere Mindestlohn, die angepasste Minijob-Grenze, Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung sowie Entwicklungen bei Entgelttransparenz und künstlicher Intelligenz. Unternehmen sollten deshalb ihre Arbeitsverträge, Vergütungssysteme, Abrechnungsprozesse und HR-Software überprüfen.

  3. Wie hoch sind Mindestlohn und Minijob-Grenze im Jahr 2026?
  4. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig ist die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs auf durchschnittlich 603 Euro gestiegen. Die Jahresverdienstgrenze liegt bei 7.236 Euro.

  5. Welche Vorgaben zur Entgelttransparenz gelten 2026?
  6. Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis zum 7. Juni 2026 nicht eingehalten. Ohne nationales Umsetzungsgesetz gelten die neuen Rechte in privaten Arbeitsverhältnissen grundsätzlich noch nicht unmittelbar. Arbeitgeber sollten dennoch transparente, geschlechtsneutrale Vergütungsstrukturen schaffen und ihre Gehaltskriterien dokumentieren.

  7. Ist eine elektronische Arbeitszeiterfassung 2026 verpflichtend?
  8. Arbeitgeber müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System bereitstellen, mit dem die gesamte tägliche Arbeitszeit erfasst werden kann. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, dafür ausschließlich ein elektronisches System zu nutzen, besteht bislang jedoch nicht. Auch eine manuelle Erfassung kann je nach Betrieb ausreichend sein.

Quellen
  1. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (o. J.): Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern, Entgelttransparenzgesetz, aktuelle Fassung, https://www.bmbfsfj.bund.de/… (Abrufdatum: 22.07.2026)
  2. Deutscher Bundestag, Bundestag verabschiedet Entgelttransparenzgesetz, https://www.bundestag.de/… (Abrufdatum: 08.04.2026)
  3. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Oktober 2025, 8 AZR 300/24, https://www.bundesarbeitsgericht.de/… (Abrufdatum: 22.07.2026)
  4. Minijob-Zentrale: Minijob 2026: Mehr Verdienst, neue Regeln und Änderungen sowie Midijob, https://magazin.minijob-zentrale.de/...  (Abrufdatum: 22.07.2026)
  5. Bundesarbeitsgericht: Beschluss vom 13. September 2022, Az. 1 ABR 22/21, https://www.bundesarbeitsgericht.de/... (Abrufdatum: 22.07.2026)
  6. Europäische Kommission: AI Act und aktueller Anwendungszeitplan, https://digital-strategy.ec.europa.eu/... (Abrufdatum: 22.07.2026)
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Autor
Elias Müller
Elias Müller
Medizinstudent
Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026

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