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Medi-Karriere Bewerbung Übersicht Unzulässige Fragen

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch – Diese Fragen muss man nicht beantworten

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch: Diese Fragen muss man nicht beantworten

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch können eine unangenehme und stressige Situation für Bewerber darstellen. Es ist wichtig zu wissen, welche Fragen der potenzielle Arbeitgeber stellen darf und welche nicht. Dies schützt nicht nur die Privatsphäre, sondern auch die Rechte der Bewerber. In Deutschland gibt es klare rechtliche Vorgaben, die regeln, welche Fragen im Vorstellungsgespräch zulässig sind und welche nicht. Hier wird erläutert, welche Fragen nicht beantwortet werden müssen und wie man am besten darauf reagiert.

In diesen Bereichen gibt es unzulässige Fragen

Es gibt bestimmte Bereiche, in denen Fragen im Vorstellungsgespräch grundsätzlich als unzulässig gelten. Die untenstehende Tabelle zeigt dazu unzulässige Themen und die dazugehörigen unzulässigen Fragen bzw. Inhalte.

Unzulässige Themen Unzulässige Fragen
Familienstand und private Lebensplanung
  • Fragen nach dem Familienstand
  • Anzahl der Kinder
  • zukünftige Familienplanung
Religiöse und politische Ansichten
  • Fragen zu Religion
  • politischen Überzeugungen
  • Parteizugehörigkeit
Gesundheit und Behinderungen
  • Fragen zur Gesundheit
  • zu bestehenden Krankheiten oder Behinderungen*
Sexuelle Orientierung
  • Fragen zur sexuellen Orientierung
Ethnische Herkunft
  • Fragen nach der ethnischen Herkunft
  • Nationalität **

* Achtung: Fragen zur Gesundheit oder Behinderungen dürfen gestellt werden, wenn sie direkt mit der auszuübenden Tätigkeit in Zusammenhand stehen.

** Fragen zur Nationalität, sofern sie nicht für die Berufsausübung relevant sind, sind ebenfalls nicht erlaubt.

Das Fragerecht des Arbeitgebers

Das Fragerecht des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch ist grundsätzlich darauf beschränkt, Fragen zu stellen, die einen direkten Bezug zur ausgeschriebenen Stelle haben. Der Arbeitgeber darf nur solche Informationen erfragen, die für die Entscheidung über die Eignung des Bewerbers relevant sind. Dazu gehören Fragen zu den Qualifikationen, zur Berufserfahrung und zu den Fähigkeiten, die für die jeweilige Position erforderlich sind. Persönliche Fragen, die keinen Bezug zur beruflichen Eignung haben, sind hingegen unzulässig.

Recht zur Lüge bei unzulässigen Fragen

Wenn im Vorstellungsgespräch unzulässige Fragen gestellt werden, haben Bewerber das Recht, diese Fragen nicht nur zu verweigern, sondern sie dürfen sogar lügen, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Dieses ‘Recht zur Lüge’ soll sicherstellen, dass Bewerber nicht benachteiligt werden, wenn sie ihre Privatsphäre schützen wollen. Es ist jedoch empfehlenswert, solche Situationen möglichst diplomatisch zu handhaben und stattdessen höflich auf die Unzulässigkeit der Frage hinzuweisen.

Das Antidiskriminierungsgesetz

Ob eine Frage zulässig ist, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber ein legitimes Interesse an der erfragten Information hat. Grundsätzlich gilt: Fragen, die gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen, sind unzulässig.

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Einige typische Beispiele für unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch sind:

  • Sind Sie verheiratet?
  • Planen Sie in naher Zukunft Kinder?
  • Welche Religion praktizieren Sie?
  • Sind Sie Mitglied in einer politischen Partei?
  • Leiden Sie an chronischen Krankheiten?
  • Sind Sie homosexuell?
  • Woher stammen Ihre Eltern?

Bedingt zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Es gibt Fragen, die unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Diese betreffen meist Bereiche, die zwar grundsätzlich der Privatsphäre unterliegen, aber für die spezifische Ausübung der Tätigkeit relevant sein können. Dazu gehören:

Bedingt zulässiges Thema Bedingt zulässige Fragen
Schwangerschaft Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft ist nur zulässig, wenn die Tätigkeit eine Gefahr für Mutter und Kind darstellen könnte.
Vorstrafen Fragen nach Vorstrafen sind nur dann erlaubt, wenn diese im direkten Zusammenhang mit der angestrebten Position stehen, beispielsweise bei Tätigkeiten im Sicherheitsbereich oder im Finanzwesen.
Gewerkschaftszugehörigkeit Fragen nach der Gewerkschaftszugehörigkeit sind in der Regel unzulässig, außer wenn die Zugehörigkeit eine spezifische berufliche Relevanz hat.

Reagieren auf unzulässige Fragen

Wenn im Vorstellungsgespräch eine unzulässige Frage gestellt wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Es ist ratsam, ruhig und höflich zu bleiben. Eine Möglichkeit besteht darin, die Frage höflich abzulehnen, indem man auf die Unzulässigkeit hinweist. Eine andere Möglichkeit ist, eine diplomatische Antwort zu geben, die nicht direkt auf die Frage eingeht. Beispielsweise könnte man bei einer Frage zur Familienplanung antworten, dass man sich voll und ganz auf die berufliche Entwicklung konzentriert. Sollte die Frage sehr persönlich und unangemessen sein, kann man auch in Erwägung ziehen, das Gespräch freundlich abzubrechen und die Bewerbung zurückzuziehen.

Eine gute Vorbereitung und das Wissen um die eigenen Rechte können dabei helfen, souverän mit unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch umzugehen und den Fokus auf die eigenen Qualifikationen und Stärken zu lenken.

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Quellen

AGG Allgemeines Gleichsetzungsgesetz, www.antidiskriminierungsstelle.de (Abrufdatum: 07.06.2024)

Redaktion
Jessica Skinner-Bless
Jessica Skinner-Bless
Redakteurin
Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  1. Unzulässige Fragen
  2. Das Fragerecht
  3. Recht zur Lüge
  4. Bedingt zulässige Fragen
  5. Reagieren auf unzulässige Fragen
  6. Passende Stellenangebote 

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