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Medi-Karriere Magazin Personalbemessung: Testphase soll 2023 starten

Personalbemessung: Testphase soll 2023 starten

Personalbemessung: Testphase soll 2023 starten

Inhaltsverzeichnis

  1. Personalbemessung anhand des Bedarfs
  2. So funktioniert die PPR 2.0
  3. Gemischte Reaktionen
  4. Stellenangebote für Pflegekräfte

Die Personalbemessung in der Pflege wird neu gestaltet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant, Anfang 2023 mit einer Testphase für die sogenannte Pflegepersonal-Regelung 2.0 (PPR 2.0) zu starten. Im Januar 2024 soll die Regelung dann für alle zugelassenen Krankenhäuser verpflichtend werden. Erfüllen Kliniken die neuen Vorgaben nicht, sollen sie mit Sanktionen belangt werden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Personalbemessung anhand des Bedarfs
  2. So funktioniert die PPR 2.0
  3. Gemischte Reaktionen
  4. Stellenangebote für Pflegekräfte

Personalbemessung anhand des tatsächlichen Bedarfs

Lange Arbeitszeiten, steigende Patientenzahlen und Personalausfälle aufgrund der Corona-Pandemie belasten die Beschäftigten in der Pflege. Wie groß der Frust ist, zeigte sich zuletzt in Nordrhein-Westfalen. Mehr als elf Wochen lang streikten die Pflegekräfte von sechs Unikliniken für bessere Arbeitsbedingungen.

Nun soll sich etwas ändern. Damit Krankenhäuser tatsächlich so viele Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen beschäftigen, wie sie für eine gute Pflege brauchen, will die Bundesregierung ein neues Instrument zur Pflegepersonalbemessung einführen. Entwickelt wurde die Pflegepersonal-Regelung 2.0, kurz PPR 2.0, von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Ende der vergangenen Legislaturperiode hatte der Gesetzgeber die DKG, den GKV-Spitzenverband und den Verband der Privaten Krankenversicherung mit der Erarbeitung des neuen Bemessungsinstruments beauftragt.

Die neue Bemessungsgrundlage besteht aus der PPR 2.0 für Erwachsene und der PPR 2.0 für Kinder und Jugendliche. Eingeführt werden soll sie in drei Stufen:

1. Zum 1. Januar 2023 tritt eine Erprobungsphase in Kraft, zunächst an einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern.
2. Ab dem 1. Januar 2024 wird die PPR 2.0 an allen zugelassenen Krankenhäusern verbindlich eingeführt. Ausgenommen sind Krankenhäuser, an denen eine tarifliche Regelung zur Entlastung des Pflegepersonals gilt.
3. Krankenhäuser sollen einen gewissen Umsetzungsgrad erreichen müssen und Personal aufbauen. Einrichtungen, die sich nicht an die neuen Vorgaben halten, sollen ab 2025 mit Sanktionen bestraft werden können.

Personalbemessung – So funktioniert die PPR 2.0

Um eine realistische Personalbemessung zu erreichen, sieht die PPR 2.0 folgendes Vorgehen vor: Patienten/-innen werden in acht sogenannte Leistungsstufen eingeteilt, jeweils vier Grund- und vier Spezialpflegeleistungsstufen. Jeder Stufe ist ein bestimmter Minutenwert zugeordnet. Hinzugerechnet werden Grund- und Fallwerte. In der Summe ergibt sich ein Zeitwert, der den tatsächlichen Personalbedarf für die Pflege eines/-r Patienten/-in abbilden soll. Aus den Werten aller Patienten/-innen einer Einrichtung ergibt sich der Pflegepersonalbedarf des ganzen Hauses. Die DKG geht davon aus, dass der offiziell festgelegte Bedarf an Pflegezeit pro Patient/in durch das neue Instrument um 8,1 Prozent steigen wird.

Personalbemessung – Gemischte Reaktionen

Die angekündigten Änderungen stoßen auf gemischte Reaktionen. Die DKG begrüßt grundsätzlich die Entscheidung des Bundesgesundheitsministers, die PPR 2.0 einzuführen, hält es allerdings für unpassend, das neue Instrument direkt an Sanktionen zu knüpfen. Klüger sei es, zunächst den tatsächlichen Stand der Pflegepersonalausstattung an den Kliniken zu evaluieren und dann gezielt zu verbessern.

Die Gewerkschaft Verdi sieht die Ankündigung ebenfalls positiv und versteht den Vorstoß der Bundesregierung als positives Signal. Die Gewerkschaft warnt allerdings davor, bestehende Ansätze für eine moderne Personalbemessung zu ignorieren. So ließe sich der Pflegebedarf zum Beispiel anhand digital erfasster Diagnosen und Pflegemaßnahmen ermitteln. Der Katholische Krankenhausverband Deutschland (kkvd) bemängelt konzeptionelle Lücken im Eckpunktepapier der Regierung und kritisiert, dass unklar ist, ob die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) weiter bestehen bleibt.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt derweil davor, dass eine neue Form der Pflegepersonalbemessung allein noch keine neuen Arbeitsplätze schafft. Darüber hinaus brauche es ähnliche Instrumente auch in der Altenpflege. Positives Feedback kam von den Grünen im Bundestag. In einer Stellungnahme sehen sie die Regierungspläne in der Lage, konkrete Perspektiven für einen Personalzuwachs in der Pflege zu schaffen.

Passende Stellenangebote in der Pflege

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Quellen

1. DKGEV.de, https://www.dkgev.de/themen/personal-weiterbildung/ppr-20/ (Abrufdatum 26.07.2022)
2. Spiegel.de – Streit der Pflegekräfte ist beendet ,www.spiegel.de/ (Abrufdatum 26.07.2022)

Redaktion
pA Medien Gmbh
pA Medien Gmbh
Redaktionsteam
Zuletzt aktualisiert: 10.07.2026

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