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Medi-Karriere Magazin Impfpflicht mit Übergangsphase für Gesundheitspersonal

Impfpflicht mit Übergangsphase für Gesundheitspersonal

Impfpflicht mit Übergangsphase für Gesundheitspersonal
Die Impfpflicht für Gesundheitspersonal soll kommen. Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Gesetzesentwurf formuliert, demnach die Corona-Impfung ab dem 1. Januar 2022 für Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur Eingliederungshilfe sowie ambulanten Pflegediensten verpflichtend vorgeschrieben wird. Dabei soll eine Übergangsfrist von drei Monaten gelten.

Impfpflicht gegen Corona für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Ende November hatte das Bundesgesundheitsministerium seine Formulierungshilfe zur Einführung einer Impfverpflichtung für Beschäftigte im Gesundheitsbereich vorgelegt. Die darin gemachten Vorschläge dienen als Anregung für die Diskussion der zukünftigen Ampel-Koalition.

Laut Gesetzesentwurf soll die Pflicht für Mitarbeitende in allen Einrichtungen des Gesundheitssystems gelten. Im Einzelnen zählen dazu:

  • Krankenhäuser
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • mobile Pflegedienste
  • Einrichtungen zur Eingliederungshilfe

Der Gesetzesentwurf weist darauf hin, dass beim Personal in diesen Einrichtungen noch relevante Impflücken bestehen. Diese Lücken sollen durch die Pflicht zur Corona-Impfung geschlossen werden. Impfen lassen müssen sich demnach alle Beschäftigten, die Kontakt zu vulnerablen Personen haben. Neben Pflegefachkräften und Hilfspersonal sind also auch Mitarbeitende in den Büros und in der Küche betroffen.

Der noch amtierende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bestätigte gegenüber Medien, dass die einrichtungsbezogene Pflicht zur Corona-Impfung noch bis Weihnachten umgesetzt werden soll. Damit könnte sie zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Übergangsfrist von drei Monaten

Ab Inkrafttreten der Impfpflicht müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen einen Nachweis vorlegen, dass sie entweder vollständig geimpft oder genesen sind. Ihre Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, den Impf- bzw. Genesenenstatus zu überprüfen und müssen die Nachweise auf Verlangen auch dem Gesundheitsamt vorlegen.

Der Gesetzesentwurf sieht allerdings eine Übergangsfrist von drei Monaten vor. Noch nicht geimpfte Beschäftigte haben Zeit, die Corona-Impfung bis zum 31. März 2022 nachzuholen. Eine Missachtung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, für die Bußgelder anfallen.

Verdi meldet Bedenken

Bei den Krankenhäusern stößt der Gesetzesentwurf zur Impfpflicht generell auf Zuspruch und die Einrichtungen bereiten sich auf die Einführung vor. Nicht gegen Corona geimpfte Beschäftigte werden anschließend in vielen Häusern nicht mehr weiterbeschäftigt werden. Einige Häuser haben zudem vermeldet, bei Neueinstellungen nur noch vollständig geimpfte Personen zuzulassen.

Die Gewerkschaft Verdi sieht den Gesetzesentwurf dagegen kritisch. Verdi-Vorsitzender Frank Werneke hält es für unwahrscheinlich, dass eine verpflichtende Impfung für Gesundheitspersonal sich nennenswert auf die Corona-Pandemie auswirkt. Die Impfquote sei in dieser Personengruppe ohnehin schon hoch.

Unter den Beschäftigten, die sich nicht impfen lassen möchten, sind seiner Ansicht nach auch viele, die keinen direkten Kontakt zu Patienten haben. Werneke befürchtet, dass diese Beschäftigten ihre Einstellung gegenüber der Corona-Impfung auch nicht ändern, wenn diese verpflichtend wird, und eher den Beruf zumindest vorübergehend ruhen lassen. Das würde den bereits bestehenden Personalmangel in den Einrichtungen des Gesundheitswesens noch verschärfen.

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Zuletzt aktualisiert: 16.06.2026

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