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Medi-Karriere Magazin Wie ist die Hierarchie in der Krankenpflege?

Wie ist die Hierarchie in der Krankenpflege?

Wie ist die Hierarchie in der Krankenpflege?

Wissenswerte Dinge zum Thema Hierarchie in der Krankenpflege im Überblick hier zum Nachlesen.

Ein Ausflug in die Rangordnung: Hierarchie in der Krankenpflege

Auch bei Krankenhäusern handelt es sich um Unternehmen mit einer klaren Hierarchie – nicht nur die sogenannte Ärztehierarchie existiert, sondern auch Hierarchien im Pflegebereich sind präsent.

Wer nimmt in der Krankenpflege die Spitzenposition ein und wer steht hierarchisch ganz unten? Darüber soll im Folgenden Auskunft gegeben werden.

Folgende Rangordnung, von oben nach unten, im Rahmen der Klinikhierarchie in der Krankenpflege, besteht:

  • Pflegedienstleitung (PDL)
  • Bereichsleitung/ Stationsleitung
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in (seit 01.01.2020 Pflegefachfrau/mann)
  • Krankenpflegehelfer/in
  • Krankenpflegeschüler/in
  • Krankenpflegepraktikanten

Pflegedienstleitung (PDL)

Die Pflegedienstleitung (PDL) steht in der Hierarchie ganz oben und ist die/der Vorgesetzte aller Pflegekräfte.

Das Gehalt als Pflegedienstleitung steigt mit der Anzahl der geleisteten Berufsjahre:

mit 25 Jahren liegt der Verdienst bei knapp 2400 Euro, mit 40 Jahren bei 2900 Euro und mit 50 Jahren bei fast 2950 Euro.

Aus finanzieller Sicht ist der Beruf als Pflegedienstleitung in großen Einrichtungen bzw. Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitern lohnenswerter, da man hier mehrere hundert Euro mehr verdienen kann.

Bereichsleitung und Stationsleitung

Die Bereichsleitung übernimmt Verantwortung für den Pflegebereich einer gesamten Abteilung und leitet diese, während die Stationsleitung der Bereichsleitung untergeordnet ist und für die Leitung des Pflegebereichs einer Station zuständig ist.

Eine Bereichsleitung gibt es in der Regel nur in großen Kliniken. In kleineren Krankenhäusern werden die Aufgaben von einer Stationsleitung erfüllt.

Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Die Funktion als Gesundheits-und Krankenpfleger/in (neue Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau/mann) besteht in der Betreuung und Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Patienten, Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen bzw. das Erledigen medizinischer Dokumentation.

Als Gesundheits-und Krankenpfleger/in hat man eine dreijährige Ausbildung im Pflegebereich absolviert und eine entsprechende Prüfung bestanden.

Die Neuerung der Pflegeberufe bringt seit Anfang 2020 folgende mögliche Abschlüsse nach dreijähriger Ausbildung in der Pflege mit sich:

  • Pflegefachfrau/mann
  • Kinderkrankenpfleger/in (bislang Kinderkrankenschwester)
  • Pflegefachkraft mit pädiatrischer Vertiefung (neu)
  • Altenpfleger/in
  • Pflegefachkraft mit Vertiefung Altenpflege (neu)

Krankenpflegehelfer/in

Krankenpflegehelfer/innen haben keine dreijährige Ausbildung in der Pflege absolviert, was bedeutet, dass sie keinerlei medizinische Versorgung übernehmen dürfen. Das heißt, sie dürfen zum Beispiel keine Medikamente richten und auf Station verteilen oder Infusionen anhängen oder Verbände wechseln.

Zu den Aufgaben zählen zum Beispiel das Umbetten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, das Richten der Betten, der Toilettengang, die Patientenbegleitung etc. Krankenpflegehelfer/innen sind die Assistenten der Gesundheits-und Krankenpfleger/innen. Die Ausbildung dauert ein Jahr und wird mit monatlich etwa 650 Euro vergütet.

Der Verdienst nach der Ausbildung variiert in Abhängigkeit von der Region und des Arbeitgebers und liegt zwischen 1800 und 2600 Euro brutto im Monat.

Krankenpflegeschüler/in

Der/die Krankenpflegeschüler/in befindet sich in der dreijährigen Ausbildung in der Pflege und lernt die pflegerischen Maßnahmen kennen und assistiert dem Pflegepersonal bei der Pflege.

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Ausbildungsjahr und steigt pro Ausbildungsjahr. Während der Ausbildung liegt der Verdienst, sofern es sich um einen Tarifvertrag handelt, zwischen 950,00 Euro bis 1300,00 Euro pro Monat.

Krankenpflegepraktikanten

Im Medizinstudium ist das Absolvieren eines dreimonatigen Krankenpflegepraktikums Pflicht – bis zur 1. Ärztlichen Prüfung, in der Regel also bis zum vierten Semester, muss dieses Praktikum nachgewiesen werden. Sofern man nach dem Abitur eine Berufsausbildung in der Krankenpflege abgeschlossen hat oder ein Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) abgeleistet hat, kann dies als Krankenpflegepraktikum anerkannt werden.

In manchen Ausbildungsstätten ist auch ein Krankenpflegepraktikum Voraussetzung, wenn man eine Ausbildung in der Krankenpflege beginnen möchte, um einen ersten Eindruck für den pflegerischen Bereich gewinnen zu können. Der Verdienst als Krankenpflegepraktikanten, als die „Küken auf Station“, beträgt null Euro.

Kommunikation innerhalb der Hierarchien

Eine wirkungsvolle Kommunikation ist wichtig, um das Miteinander im Berufsalltag zu verbessern und mögliche Fehlerquellen aufgrund mangelnder Kommunikation zu vermeiden.

Folgende Empfehlungen können im Hinblick auf die Kommunikation innerhalb der Hierarchien ausgesprochen werden: Eventuelle Konflikte bei der Arbeit sollten zunächst direkt mit der betroffenen Person oder im Team besprochen werden, anstatt die nächst höhere Hierarchiestufe aufzusuchen, denn kann zu Unruhe innerhalb des Teams führen.

Sofern sich keine Konfliktlösung innerhalb des Teams ergeben konnte sollte dann erst die nächst höhere Hierarchiestufe hinzugezogen werden (z.B. die Stationsleitung).

Pflege braucht Hierarchie

Nicht nur eine Ärztehierarchie ist wichtig, sondern auch in der Pflege ist eine klare hierarchische Organisation für die Patientensicherheit notwendig.

Klare Grenzen der Tätigkeitsprofile sollten stets gegeben sein, damit keine Fehler entstehen. Diese Meinung ist auch am 1. Welttag der Patientensicherheit (17.September 2019) vertreten worden: „Im Namen der Patienten: Pflege braucht Hierarchien!“

Quellen

1. Eine kleine Starthilfe für den Krankenhausalltag in Deutschland. Eine Orientierung für Pflegekräfte, www.goethe.de (Abrufdatum: 12.03.2020)
2. Im Namen der Patienten: Pflege braucht Hierarchien! www.pflegen-online.de (Abrufdatum: 12.03.2020)
3. Das Gehalt als Pflegedienstleitung, www.steuerklassen.com (Abrufdatum: 12.03.2020)
4. Krankenpflegehelfer/in, www.pflegeberuf-gesetz.de (Abrufdatum: 12.03.2020)

Redaktion
Janina Maier
Janina Maier
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 31.10.2025
Themen: Alle Themengebiete, Pflege
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