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Extreme Temperaturen in Pflegeeinrichtungen, ein neuer Gesetzentwurf zur Organspende und steigende stationäre Behandlungszahlen bei Essstörungen prägten die KW 33. Für Beschäftigte in der Pflege geht es vor allem um wirksamen Arbeitsschutz, mögliche neue Abläufe in Kliniken und wachsende Anforderungen in spezialisierten Versorgungsbereichen.
Das Wichtigste der KW 33 in Kürze
- Eine nicht repräsentative ver.di-Befragung dokumentiert erhebliche Hitzebelastungen in Pflegeeinrichtungen.
- Ein interfraktioneller Gesetzentwurf sieht die Widerspruchsregelung bei Organ- und Gewebespenden vor.
- Die stationären Behandlungsfälle von Mädchen mit Essstörungen haben sich binnen 20 Jahren mehr als verdoppelt.
- Mecklenburg-Vorpommern hat seinen ersten Landes-Demenzplan vorgestellt.
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Hitzebelastung verschärft die Arbeitsbedingungen in Pflegeheimen
Eine am 15. August 2026 veröffentlichte Blitzbefragung der Gewerkschaft ver.di zeigt, wie stark hohe Temperaturen Beschäftigte und Bewohner in Pflegeeinrichtungen belasten können. Befragt wurden 321 Pflegekräfte und andere Mitarbeiter aus Einrichtungen der Altenpflege.
Nach Angaben der Teilnehmer wurden in einzelnen Heimen bis zu 45 Grad Celsius gemessen. Die Medianwerte lagen nachts bei 26 Grad, am frühen Morgen bei 25 Grad und tagsüber zwischen 28 und 30 Grad. Elf Prozent der Befragten berichteten von Kreislaufzusammenbrüchen bei Bewohnern, zehn Prozent von Dehydrierung und neun Prozent von Todesfällen, die sie mit der Hitze in Verbindung brachten.
Die Ergebnisse beruhen auf einer kleinen, nicht repräsentativen Beschäftigtenbefragung. Sie belegen daher weder die bundesweite Verbreitung dieser Zustände noch einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Hitze und einzelnen Todesfällen. Sie machen aber konkreten Handlungsbedarf sichtbar. Zusätzliche Trinkrunden, engmaschige Beobachtung gefährdeter Bewohner und eine angepasste Tagesgestaltung erhöhen den Arbeitsaufwand, während die Hitze zugleich die Belastbarkeit des Personals reduziert.
Auch der Verband der Ersatzkassen forderte am 14. August höhere Investitionen in Wärmedämmung, Sonnenschutz und Kühlung. Nach Angaben des Verbandes liegt der jährliche bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bei etwa sieben bis acht Milliarden Euro, während die Länder rund vier Milliarden Euro bereitstellen.
Für Pflegedirektionen und Einrichtungsleitungen folgt daraus die Aufgabe, Hitzeschutz in Gefährdungsbeurteilungen, Dienstplanung, Notfallkonzepte und bauliche Investitionspläne einzubeziehen. Auch die Aufgaben einer Pflegedirektion gewinnen damit an Bedeutung. Ein verbindliches Investitionsprogramm wurde bislang jedoch nicht beschlossen.
Abgeordnete legen neuen Entwurf zur Organspende vor
Am 14. August 2026 wurde im Bundestag ein interfraktioneller Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung veröffentlicht. Die Vorlage wird von Abgeordneten aus CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen unterstützt. Sie ist noch keine geltende Regelung.
Nach dem Entwurf könnten volljährige Personen künftig grundsätzlich als postmortale Organ- oder Gewebespender infrage kommen, sofern sie zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Ein hinterlegter Widerspruch müsste jederzeit auffindbar sein. Das 2024 gestartete Organspende-Register soll dabei eine zentrale Rolle übernehmen. Angehörige sollen weiterhin danach gefragt werden, ob ihnen eine Erklärung des möglichen Spenders bekannt ist. Ein eigenes Entscheidungsrecht hätten sie grundsätzlich nicht.
Als Begründung nennt der Entwurf 985 Organspender im Jahr 2025 bei 8.199 Patienten auf der Warteliste. Ob und in welcher Form die Widerspruchsregelung beschlossen wird, ist offen.
Für Intensivpflegekräfte, Transplantationsbeauftragte und Klinikverwaltungen könnte eine Gesetzesänderung vor allem neue Anforderungen an Registerabfragen, Dokumentation und Angehörigengespräche mit sich bringen. An den medizinischen Voraussetzungen für eine Organentnahme ändert der vorgelegte Entwurf nichts. Beschäftigte in der Anästhesie- und Intensivpflege sowie Operationstechnische Assistenten wären mittelbar an den angepassten Prozessen beteiligt.
Mehr Mädchen werden wegen Essstörungen stationär behandelt
Das Statistische Bundesamt veröffentlichte am 11. August 2026 neue Krankenhauszahlen zu Essstörungen. Im Jahr 2024 wurden rund 12.400 stationäre Behandlungsfälle mit einer Essstörung als Hauptdiagnose registriert. Das waren 2,2 Prozent mehr als 2023 und acht Prozent mehr als 2004.
Besonders deutlich war die Entwicklung bei Mädchen zwischen zehn und 17 Jahren. Ihre Fallzahl stieg von gut 2.800 im Jahr 2004 auf knapp 6.000 im Jahr 2024. Damit entfielen 48,1 Prozent aller stationären Behandlungsfälle wegen Essstörungen auf diese Altersgruppe. Anorexie war mit rund 9.000 Fällen die häufigste Diagnose.
Die Statistik erfasst Behandlungsfälle und keine einzelnen Patienten. Mehrfache Krankenhausaufnahmen einer Person können daher mehrfach gezählt werden. Zudem lassen die Zahlen keine Aussagen über Ursachen oder die ambulante Versorgung zu.
Für Kinderkrankenpflege, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Ernährungs- und Psychotherapie weist die Entwicklung auf einen anhaltend hohen Versorgungsbedarf hin. Neben medizinischer Überwachung sind eine sensible Kommunikation, die Einbindung der Angehörigen und die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen erforderlich. Entsprechende Spezialisierungen gehören zu den möglichen Karrierewegen für Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.
Mecklenburg-Vorpommern legt ersten Demenzplan vor
Mecklenburg-Vorpommern stellte am 11. August 2026 erstmals einen Landes-Demenzplan vor. Nach Angaben des Sozialministeriums leben im Bundesland mehr als 40.000 Menschen mit einer demenziellen Erkrankung.
Der Plan umfasst zehn Handlungsfelder. Dazu gehören Prävention, Beratung, Unterstützung von Angehörigen, Wohnen, kommunale Teilhabe, Netzwerkarbeit, Forschung und die demenzsensible Krankenhausversorgung. Erarbeitet wurde das Papier unter anderem mit Vertretern aus Pflege, Medizin, Kommunen, Forschung und Selbsthilfe sowie mit Betroffenen und Angehörigen.
Für Pflegekräfte, Betreuungskräfte und Krankenhäuser kann der Plan eine Grundlage für stärker vernetzte Versorgungswege, Fortbildungen und angepasste Abläufe bilden. Gerade bei Klinikaufenthalten sind Orientierungshilfen, geeignete Kommunikation und die Vermeidung unnötiger Belastungen wichtig. Eine Qualifizierung zur Demenzfachkraft kann hierfür zusätzliche Kompetenzen vermitteln.
Der Demenzplan ist zunächst ein strategischer Rahmen für Mecklenburg-Vorpommern. Er schafft weder unmittelbar neue Stellen noch bundesweit verbindliche Personal- oder Qualifikationsvorgaben. Welche Veränderungen im Berufsalltag ankommen, hängt von den einzelnen Umsetzungsmaßnahmen und deren Finanzierung ab.
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, „Befragung zeigt dramatische Folgen der Hitzewelle in Pflegeeinrichtungen: ver.di fordert Sofortprogramm für Investitionen“, 15.08.2026 (letzter Zugriff am 17.08.2026)
- Verband der Ersatzkassen, „vdek fordert mehr Engagement von Bund und Ländern für klimaneutrale und nachhaltige Krankenhaus- und Pflegeversorgung“, 14.08.2026 (letzter Zugriff am 17.08.2026)
- Deutscher Bundestag, „Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung“, 14.08.2026 (letzter Zugriff am 17.08.2026)
- Statistisches Bundesamt, „Klinikbehandlungen von Essstörungen: 48,1 % sind 10- bis 17-jährige Mädchen“, 11.08.2026 (letzter Zugriff am 17.08.2026)
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, „Erster Landes-Demenzplan für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt“, 11.08.2026 (letzter Zugriff am 17.08.2026)




