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Medi-Karriere Magazin FEM Pflege

FEM Pflege: Wann sind freiheitsentziehende Maßnahmen erlaubt?

FEM Pflege: Wann sind freiheitsentziehende Maßnahmen erlaubt?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der Pflege?
  2. Maßnahmen und Formen
  3. Warum sind freiheitsentziehende Maßnahmen umstritten?
  4. Rechtlicher Rahmen
  5. Alternativen zu FEM in der Pflege
  6. Stellenanzeigen

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der Pflege sind ein komplexes und sensibles Thema, das die Abwägung zwischen der Sicherheit von Patienten/-innen oder Bewohnern/-innen und ihrer individuellen Freiheit und Würde erfordert. Diese Maßnahmen werden oft in Pflegeeinrichtungen oder im häuslichen Umfeld angewendet, um Verletzungen oder unerwünschtes Verhalten zu verhindern, sind jedoch aufgrund ihrer ethischen und rechtlichen Implikationen umstritten.

Hier werden die verschiedenen Aspekte von FEM in der Pflege beleuchtet, einschließlich ihrer Anwendung, Alternativen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der Pflege?
  2. Maßnahmen und Formen
  3. Warum sind freiheitsentziehende Maßnahmen umstritten?
  4. Rechtlicher Rahmen
  5. Alternativen zu FEM in der Pflege
  6. Stellenanzeigen

Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der Pflege?

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind Interventionen oder Vorkehrungen, die in der Pflege eingesetzt werden, um das Risiko von Verletzungen oder Schäden bei Patienten/-innen oder Bewohnern/-innen in Pflegeeinrichtungen zu reduzieren, aber gleichzeitig die individuelle Freiheit und Autonomie der betroffenen Person einschränken. Diese Maßnahmen werden angewendet, wenn andere weniger restriktive Ansätze nicht ausreichen, um die Sicherheit des/-r Patienten/-in oder Bewohners/-in zu gewährleisten.

Unterschied zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind restriktive Interventionen, die Bewegungsfreiheit oder Autonomie einer Person einschränken. Sie werden in Situationen angewendet, in denen eine Person als eine unmittelbare Gefahr für sich selbst oder andere angesehen wird und drastische Maßnahmen erforderlich sind. Beispiele für freiheitsentziehende Maßnahmen sind die Verwendung von Bettgittern, Fixierungen, Isolationsräumen und starken Medikamentenbeschränkungen.

Freiheitseinschränkende Maßnahmen sind weniger restriktive Eingriffe, die dazu dienen, Wohlbefinden oder Sicherheit einer Person zu gewährleisten, ohne die Bewegungsfreiheit in demselben Maße zu beschränken. Sie werden in Situationen eingesetzt, in denen eine Person ein mögliches Risiko für sich selbst ist, dieses aber nicht lebensbedrohlich ist.

Beispiele für freiheitseinschränkende Maßnahmen sind das Anbringen von Rutschmatten, das Entfernen potenziell gefährlicher Gegenstände aus der Reichweite einer Person und das Überwachen von Patienten/-innen mittels Kameras oder Alarmsystemen.

FEM Pflege – Maßnahmen und Formen

Freiheitsentziehende Maßnahmen gibt es in mehreren Formen. Am häufigsten sind Bettgitter, die verhindern sollen, dass Patienten/-innen aus dem Bett fallen. Fixierungen (=Festbinden von Armen oder Beinen) können eingesetzt werden, um unkontrollierte Bewegungen zu verhindern. Schutzgurte werden wiederum sollen Patienten/-innen in Rollstühlen oder Stühlen sichern, um Stürze zu verhindern.

Weniger invasive Maßnahmen sind z.B. Isolationszimmer. Diese werden primär eingesetzt, um die Verbreitung von Infektionen zu verhindern, schützen aber auch vor Handgreiflichkeiten. Auch Medikamentengaben (z.B. Beruhigungsmittel, Schlafmittel) gehören dazu.

Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft

Ausbildung zum Pflegefachmann 2026 (w/m/d)
Bad König
Asklepios Schlossberg Klinik Bad König
29.09.2026

Pflegekraft mit Ausbildung (m/w/d)
01067 Dresden
Cultus gGmbH der Landeshauptstadt Dresden
18.09.2026

Pflegekraft mit Ausbildung in der ambulanten Pflege (m/w/d)
01067 Dresden
Cultus gGmbH der Landeshauptstadt Dresden
18.09.2026

Ausbildung zur Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d)
Bonn, Trier, Waldbreitbach
Gemeinschaftskrankenhaus St Elisabeth St Petrus St Johannes gGmbH
17.09.2026

Ausbildung examinierte/r Pflegefachmann / Pflegefachfrau (w/m/d) – Rheinland (Köln, Düsseldorf, Hückelhoven)
- Köln
Häusliche Kranken und Fachpflege Marianne Weiß GmbH
17.09.2026

Ausbildung zum Pflegefachmann (m/w/d) mit Schwerpunkt Intensivpflege
Stuttgart
Robert Bosch Krankenhaus GmbH
17.09.2026

Ausbildung zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau (m/w/d) - Start: 01.03.2027 in Jena
07747 Jena
Linimed GmbH
17.09.2026

Ausbildung zum staatlich geprüften Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer (m/w/d) in Coburg
96450 Coburg
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste GGSD
17.09.2026

Ausbildung Pflegefachkraft (3 Jahre) Gesundheits- und Krankenpflegerhelfer (1 Jahr) (m/w/d)
57074 Siegen
Diakonie in Südwestfalen gGmbH
17.09.2026

Ausbildung: Pflegefachassisten:in (einjährig) (w/m/d)
58239 Schwerte
Marienkrankenhaus Schwerte
17.09.2026

Ausbildung Pflegefachmann/-frau (Start: ) (m/w/d)
Albershausen
Evangelische Heimstiftung GmbH
17.09.2026

Auszubildende zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann (m/w/d)
Mönchengladbach
Caritasverband Region Mönchengladbach e V
17.09.2026

Ausbildung zum Pflegefachmann/frau (w/m/d)
Waltrop
Häusliche Alten und Krankenpflege Sonnenschein Wißemann GmbH
17.09.2026

Auszubildende zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann (m/w/div)
Mülheim an der Ruhr
Fliedner Pflegeschule
17.09.2026

Ausbildung zum Pflegefachmann (m/w/d)
Stuttgart
Robert Bosch Krankenhaus GmbH
17.09.2026

Ausbildungsstelle zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann (m/w/d) zum 01.10.2027
57072 Siegen
Marien Gesellschaft Siegen gGmbH
17.09.2026

Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann (w/m/d) - Start am 1. August
Oldenburg
Pius Hospital Oldenburg
17.09.2026

Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann (w/m/d) - Start am 1. März
Oldenburg
Pius Hospital Oldenburg
17.09.2026

Fundierte und praxisorientierte Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d)
Hamm
St Barbara Klinik Hamm GmbH
17.09.2026

Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau-/fachmann (m/w/d) für das Jahr 2024
Denkendorf (Baden-Württemberg)
Evangelischer Krankenpflegeverein Denkendorf e V
16.09.2026

Zu allen freien Ausbildungsplätzen als Pflegefachkraft

Warum sind freiheitsentziehende Maßnahmen umstritten?

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind umstritten, da sie die persönliche Freiheit und Autonomie von Menschen erheblich einschränken. Dies steht im Konflikt mit den grundlegenden Menschenrechten und der Wahrung der Würde jedes/-r Einzelnen. Der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen kann zu physischen und psychischen Auswirkungen führen. Physische Beschränkungen wie Bettgitter oder Fixierungen können Unwohlsein, Schmerzen und Muskelatrophie verursachen. Psychische Auswirkungen können Isolation, Angst, Depression und Verwirrung sein.

In der Pflegepraxis sind die Wahrung der Menschenwürde, der Respekt vor der Selbstbestimmung und die Förderung von Sicherheit und Wohlbefinden grundlegende ethische Prinzipien. Freiheitsentziehende Maßnahmen stehen im Widerspruch zu diesen Prinzipien und können das Vertrauensverhältnis zwischen Pflegepersonal und Patienten/-innen oder Bewohnern/-innen beeinträchtigen.

FEM Pflege – Rechtlicher Rahmen

Der rechtliche Rahmen für freiheitsentziehende Maßnahmen in Deutschland ist in mehreren gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen festgelegt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt das allgemeine Recht auf körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit. Jede Form der FEM muss die Grundrechte und individuellen Freiheiten der betroffenen Person respektieren. In Pflegeheimen und Altenheimen gilt außerdem das Heimgesetz, das den Einsatz von FEM regelt. Im Betreuungsrecht sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von FEM geregelt.

In Bezug auf psychiatrische Einrichtungen regelt das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz die Anwendung von FEM bei Patienten/-innen mit psychischen Erkrankungen. Und das Q&TG-Gesetz (Qualitätssicherung und Transparenz in der Pflege) legt Qualitätsanforderungen in der Pflege fest und enthält Regelungen zur Anwendung von FEM.

Antrag auf FEM stellen

Der Bedarf an FEM wird normalerweise von qualifizierten Fachkräften im Gesundheits- oder Pflegebereich festgestellt. Vor der Anwendung von FEM muss die betroffene Person oder ihr/e rechtliche/r Vertreter/in ausführlich über die geplanten Maßnahmen informiert werden. In einigen Fällen, insbesondere bei Personen, die unter rechtlicher Betreuung stehen oder sich in psychiatrischen Einrichtungen befinden, kann eine gerichtliche Anordnung erforderlich sein.

FEM als letzte Maßnahme

Menschen, die in der Obhut von Pflegekräften sind, haben oft ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihnen. Deswegen sollten zuerst alle Alternativen ausgeschöpft werden, bevor man freiheitsentziehende Maßnahmen in Betracht zieht. Auch vorbeugende Tätigkeiten sollte man dabei fördern, beispielsweise Körper und Geist durch Spaziergänge oder gemeinsame Spiele so lange es geht möglichst fit halten.

Alternativen zu FEM in der Pflege

Es gibt anerkannte Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen, die Sicherheit und Wohlbefinden von Patienten/-innen oder Bewohnern/-innen gewährleisten. Diese Alternativen erfordern eine ganzheitliche Herangehensweise und Zusammenarbeit der Pflegefachkräfte, um individuelle Lösungen zu finden und die Bedürfnisse der Patienten/-innen oder Bewohner/innen zu respektieren.

Sie beinhalten:

  • Risikobewertung und individuelle Pflegepläne
  • Sturzprävention
  • Schulung des Personals zur Risikominderung, Verhaltensdeeskalation und Kommunikation
  • Überwachung durch Bewegungssensoren, Alarme und Videokameras
  • Angehörigenintegration
  • Kommunikation und psychosoziale Unterstützung wie Gespräche, Sozialarbeit und psychologische Unterstützung zur emotionalen Gesundheit
  • Umgebungsanpassung, um Ablenkungen und Stressfaktoren zu minimieren
  • Patientenalarmsysteme
  • Nachtbereitschaft für Notfälle und besondere Bedürfnisse
  • Medikationsmanagement

Vorkehrungen für die Nacht

Für die Pflege in der Nacht sind besondere Vorkehrungen erforderlich, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Patienten/-innen oder Bewohner/innen zu gewährleisten. Am wichtigsten ist Sturzprävention. Die Betten sollten gesichert werden, um Stürze zu verhindern. Dies kann durch das Anbringen von Bettgittern oder das Platzieren von rutschfesten Matten neben dem Bett erreicht werden. Medikamentengaben sind ebenfalls möglich. Schlafmittel oder Beruhigungsmittel verringern die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten/-innen „herumirren“. Nicht zuletzt sind Beruhigung und Schlafhygiene als minimalinvasive Varianten wichtig.

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Pflegefachpersonen (m/w/d) für die Qualitätsprüfung
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Pflegefachkraft - Psychiatrie
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Pflegefachkraft im Nachtdienst (m/w/d)
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Pflegefachkraft (m/w/d) Pflegefachkraft im Tagdienst (m/w/d)
Wendelstein
AWO Pflegeheim in Wendelstein
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Evangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin
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Qualitätsbeauftragter (m/w/d)
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Pflegefachkraft für den stationären Bereich (m/w/d)
Wiesbaden
Gesellschaft für Dienste im Alter mbH (GDA)
20.10.2026

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Berlin
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Berlin
Stephanus-Stiftung
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Heilerziehungspfleger / Fachkraft Pflege (m/w/d)
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Weinsberg
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Pflegefachkraft (m/w/d) - Neurologische Frührehabilitation
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Cottbus
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Hannover
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Hilfsmittel

Es gibt einige Hilfsmittel und Technologien, die bei FEM eingesetzt werden können. Die häufigsten sind:

  • Bettgitter
  • Gurt- oder Fixierungssysteme
  • Sitzgurte
  • spezielle Kleidung wie Fixierhosen oder Fixierjacken
  • Patientenalarmsysteme, die durch Bewegungssensoren oder Druckmatten das Pflegepersonal alarmieren, wenn ein/e Patient/in oder Bewohner/in das Bett verlässt

Physische und Psychische Maßnahmen

Physische Maßnahmen sind körperliche Einschränkungen oder Fixierungen, während psychische Maßnahmen den Einsatz von Medikamenten oder die Manipulation der Umgebung zur Beeinflussung des Verhaltens umfassen.

Psychische Maßnahmen sind v.a. die Verabreichung von Medikamenten, die Aufregung oder aggressives Verhalten eines/-r Patienten/in reduzieren. So bekommt z.B. ein/e Patient/in mit psychotischen Symptomen, der/die sich oder andere gefährdet, Antipsychotika. Auch das Schaffen einer Umgebung mit weniger Reizen, um Reizüberflutung und damit verbundenes unruhiges Verhalten zu minimieren, kann helfen. So kann z.B. ein/e Patient/in mit Autismus-Spektrum-Störung von der Entfernung von starken visuellen oder akustischen Reizen profitieren.

Physische Maßnahmen sind z.B. Bettgitter für ältere Patienten/-innen mit Demenz, die dazu neigen, herumzuirren. Das Fixieren von Armen oder Beinen mit Riemen oder Gurten kann z.B. bei Patienten/-innen mit schweren Psychosen helfen, der/die das Pflegepersonal oder andere Patienten/-innen angreift.

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Häufige Fragen

  1. Was ist FEM in der Pflege?
  2. Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der Pflege sind restriktive Interventionen, die eingesetzt werden, um die Bewegungsfreiheit oder Autonomie von Patienten/-innen oder Bewohnern/-innen in Pflegeeinrichtungen einzuschränken. Diese Maßnahmen werden angewendet, wenn das Pflegepersonal das Risiko von Verletzungen oder unerwünschtem Verhalten minimieren muss. Ihr Einsatz sollte auf das unbedingt notwendige Minimum beschränkt werden, um die individuellen Rechte und die Würde der betroffenen Person zu wahren.

  3. Sind Bettgitter freiheitsentziehende Maßnahmen?
  4. Ja, Bettgitter werden als freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der Pflege betrachtet. Sie werden an den Seiten eines Bettes angebracht, um das Herausfallen des/-r Patienten/-in oder Bewohners/-in zu verhindern. Obwohl sie dazu dienen, Verletzungen oder Stürze zu verhindern, beschränken sie gleichzeitig die Bewegungsfreiheit und Autonomie der Person im Bett erheblich.

  5. Was gehört zu FEM in der häuslichen Pflege?
  6. Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der häuslichen Pflege umfassen restriktive Interventionen, die in einem häuslichen Umfeld angewendet werden, um die Bewegungsfreiheit oder Autonomie einer Person einzuschränken. Beispiele für FEM in der häuslichen Pflege können das Anbringen von Bettgittern sein, um Stürze aus dem Bett zu verhindern, das Verwenden von Fixierungen (z.B. Sitzgurte), um unkontrollierte Bewegungen zu begrenzen, oder beruhigende oder schlaffördernde Medikamente.

  7. Welche Folgen können FEM in der Pflege haben?
  8. Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der Pflege können schwerwiegende physische und psychische Folgen für die betroffenen Personen haben. Physische Folgen können Druckgeschwüre, Muskelatrophie, Gelenksteifigkeit und Sturzgefahr aufgrund von Immobilität oder Fixierung sein. Psychische Folgen können Angst, Depression, soziale Isolation, Verwirrung und Aggression aufgrund des Verlusts persönlicher Freiheit und Autonomie sein.

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Quellen
  1. Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege, https://www.anwalt.de/... (Abrufdatum: 26.09.2023)
  2. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei Pflegebedürftigen in häuslicher Pflegehttps://www.bundestag.de/... (Abrufdatum: 26.09.2023)
Redaktion
Isabelle Konnegen
Isabelle Konnegen
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 15.06.2026

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