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Medi-Karriere Magazin Ausländische Pflegekräfte können jetzt Mindestlohn verlangen

Ausländische Pflegekräfte können jetzt Mindestlohn verlangen

Ausländische Pflegekräfte können jetzt Mindestlohn verlangen

Ausländische Pflegekräfte, die in Deutschland Patienten zu Hause betreuen, haben ein Anrecht auf Bezahlung nach Mindestlohn. Zu dieser Entscheidung kam das Bundesarbeitsgericht Ende Juni 2021. Branchenverbände befürchten, dass das Urteil massive Auswirkungen auf die häusliche Alten- und Krankenpflege haben wird.

Bisher nur sehr wenig Lohn für ausländische Pflegekräfte

Rund 3,3 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland leben im eigenen Haushalt. Oft nehmen sie Hilfe aus dem Ausland in Anspruch. Experten schätzen, dass bis zu 600.000 Arbeitskräfte aus dem Ausland in der häuslichen Betreuung tätig sind. Oft handelt es sich dabei um Frauen aus ost- und mitteleuropäischen EU-Staaten sowie aus der Ukraine. Angeworben werden sie meist über Agenturen aus ihrem Heimatland, die ihnen eine Anstellung in Deutschland vermitteln. Hier angekommen, unterstützen sie dann ältere und pflegebedürftige Menschen beim Kochen und Putzen, erledigen den Einkauf und helfen bei der Körperpflege. Vielfach stehen sie im Bereitschaftsdienst auf Abruf zur Verfügung oder wohnen sogar bei der pflegebedürftigen Person und übernehmen die 24-Stunden-Betreuung. Damit leisten sie eine unverzichtbare Arbeit, erhalten jedoch meist nur einen sehr geringen Lohn.

Pflegekraft aus Bulgarien klagt

Eine Frau aus Bulgarien hat gegen die geringe Entlohnung geklagt. Nach eigenen Angaben betreute sie eine mehr als 90 Jahre alte Berlinerin an sieben Tagen die Woche 24 Stunden lang. Im Jahr 2015 erhielt sie dafür 950 Euro netto im Monat. Laut Arbeitsvertrag sollte ihre Arbeitszeit nur 30 Stunden in der Woche betragen, bei freien Wochenenden. Die Klägerin verlangte für die sieben Monate Arbeit, die sie im Jahr 2015 geleistet hatte, eine Nachzahlung von 43.000 Euro brutto abzüglich der bereits gezahlten 7.000 Euro netto. In erster Instanz sprach das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ihr zunächst den Mindestlohn für 21 Stunden pro Kalendertag zu. Bereitschaftszeiten wurden dabei geschätzt. Das Bundesarbeitsgericht schließt sich grundsätzlich der Ansicht an, dass ausländischen Pflegenden der Minimallohn zusteht. Arbeitszeit und Höhe der Nachzahlung muss das Landesarbeitsgericht jedoch neu einschätzen (5 AZR 505/20).

Branchenverbände kritisieren das Urteil

Deutsche Pflegeverbände halten das Urteil zwar für nachvollziehbar, befürchten jedoch, dass die Entscheidung viele pflegebedürftige Menschen finanziell überfordern könnte. Sowohl die Deutsche Stiftung Patientenschutz als auch der Sozialverband VdK warnen, dass sich zahlreiche Pflegebedürftige die häusliche Betreuung unter diesen Bedingungen nicht mehr leisten können. Dadurch sehen sie die häusliche Pflege insgesamt vor dem Kollaps.

Die Gewerkschaft Verdi, bei der auch die Klägerin Mitglied ist, begrüßt dagegen das Urteil und kritisiert die teilweise ausbeuterischen Arbeitsbedingungen für ausländische Pflegekräfte. Die Gewerkschaft sieht das offizielle System in der Verantwortung, pflegebedürftigen Menschen ausreichend Unterstützung zu bieten, sodass sie nicht auf die 24-Stunden-Betreuung durch Niedriglohnkräfte angewiesen sind.

Alternativen kirchlicher Organisationen

Es gibt bereits einige Alternativen, die auf faire Arbeitsbedingungen achten. Kirchliche Organisationen wie die Caritas und die Diakonie Baden-Württemberg haben Programme wie “Carifair” und “Faircare” ins Leben gerufen. Die Organisationen helfen Familien bei der Planung der Pflege und der Verwaltungsarbeit. Außerdem achten sie darauf, dass die wöchentlichen Arbeitszeiten der Pflegenden nicht überschritten werden. Bei Konflikten bieten sie den Kontakt zu mehrsprachigen Mediatoren an. Allerdings stehen solche Programme nur in einzelnen Bundesländern zur Verfügung. Statt einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung erhalten Pflegebedürftige zudem Angebote als Baukastensystem. Für schwer pflegebedürftige Menschen wird die Betreuung dadurch teurer.

Reaktion der Politik

Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Jens Spahn (CDU) haben auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts reagiert. Heil hält das Urteil für richtig und wegweisend. Arbeitszeit und Bereitschaftszeiten müssten angemessen entlohnt werden. Er fordert zudem eine Pflege-Bürgerversicherung, um Pflegebedürftige, die im eigenen Haushalt leben, besser abzusichern. Seinem Kollegen Spahn wirft er vor, dass die von ihm in die Wege geleitete Pflegereform zur Unterstützung der häuslichen Pflege nicht ausreicht.

Spahn weist die Vorwürfe zurück. Er nimmt die Forderung nach einer Bürger-Pflegeversicherung zur Kenntnis, sieht diese jedoch kritisch. Pflegekräften aus dem Ausland sei mit einer solchen Einheitsversicherung nicht geholfen. Vielmehr müsse über die Re-Finanzierung der Pflege diskutiert werden. Die Mehrkosten durch die Pflegereform werden unter anderem durch einen jährlichen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro gedeckt. Spahn zufolge muss das Urteil zur häuslichen Pflege nun ausgewertet werden, um der nächsten Bundesregierung im Herbst ein Lösungskonzept vorlegen zu können.

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Redaktion
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pA Medien Gmbh
Redaktionsteam
Veröffentlicht am: 30.06.2021
Themen: Alle Themengebiete, Karriere, News und Politik, Pflege
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