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Ausländische Pflegekräfte sollen dabei helfen, den Fachkräftemangel in deutschen Kranken- und Pflegeeinrichtungen abzumildern. Die Anwerbung erfolgt entweder durch die Einrichtungen selbst oder durch Personalagenturen, die internationale Pflegefachkräfte vermitteln. Seit Februar 2022 zeigt ein RAL Gütesiegel Pflegekräften aus Nicht-EU-Staaten, bei welchen Organisationen sie faire und transparente Bedingungen erwarten können.
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RAL Gütesiegel soll mehr Transparenz und Sicherheit schaffen
Dem Statistischen Bundesamt zufolge stammten im Jahr 2020 rund 15 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Altenpflegekräfte und neun Prozent der Gesundheits- und Krankenpflegekräfte aus dem Ausland. Ausländische Pflegekräfte aus Drittstaaten – also aus Staaten, die nicht zur EU gehören – werden häufig über Personalvermittlungen angeworben. Das RAL Gütesiegel “Faire Anwerbung Pflege Deutschland” soll ihnen zeigen, welche Vermittlungsagenturen und Arbeitgeber bei der Anwerbung besonders ethisch und transparent vorgehen. Von Februar bis September 2022 wurden bereits rund 50 Organisationen mit dem Siegel ausgezeichnet.
Wer erhält das Gütesiegel?
Die Grundmarke Gütesiegel “Faire Anwerbung Pflege Deutschland” ist als geschützte Marke im Register des deutschen Patent- und Markenamts eingetragen. Inhaberin des staatlichen Gütesiegels ist das Bundesministerium für Gesundheit, herausgegeben wird es von der Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung. Für die Vergabe wurde die RAL Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. eingerichtet.
Vergeben wird das RAL Gütesiegel auf Antrag. Bewerben können sich Personalvermittlungsagenturen sowie Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, die selbst ausländische Pflegekräfte aus Drittstaaten anwerben. Die Antragstellung ist freiwillig und kostenpflichtig, das Siegel bringt aber einige Vorteile mit sich. Zum einen präsentieren sich Agenturen und Arbeitgeber, die das Gütesiegel tragen, als verantwortungsvolle Partner im Vermittlungsprozess. Zum anderen gehört das RAL Gütezeichen zu den Voraussetzungen, die Arbeitgeber erfüllen müssen, um einen staatlichen Zuschuss zu den Anwerbekosten zu erhalten.
Diese Anforderungen gelten für das Gütesiegel
Agenturen und Arbeitgeber, die das RAL Gütesiegel erhalten möchten, müssen 19 Kriterien und 56 Indikatoren aus vier Gütebereichen erfüllen. Die Vorgaben folgen dem Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland, das am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Entwickelt hat es das Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte der Gesundheits- und Pflegeberufe (DKF). Geschulte und unabhängige Prüfer/innen begutachten, ob ein/e Antragsteller/in alle nötigen Voraussetzungen erfüllt.
Der Anforderungskatalog gliedert sich in die in den folgenden Abschnitten genauer beschriebenen vier Gütebereiche.
Information zur Erwerbsinformation in die Pflege nach Deutschland
Unternehmen sind dazu verpflichtet, ausländischen Pflegekräften alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für ihre Migration nach Deutschland relevant sind und die sie befähigen, souveräne Entscheidungen zu treffen.
Unternehmensverantwortlichkeit
Die Unternehmenspolitik der vermittelnden und anwerbenden Organisationen muss mit den Inhalten und Zielen des Gütesiegels vereinbar sein. Weiterhin verpflichten sich die Unternehmen dazu, die Anforderungen des Siegels umzusetzen. Zur Unternehmensverantwortlichkeit gehört es unter anderem, ausländische Pflegekräfte nicht aus Drittstaaten anzuwerben, in denen selbst Personalnot in der Pflege besteht. Gemäß Employer-Pays-Prinzip haben zudem die anwerbenden Unternehmen die Kosten für den Vermittlungsprozess zu tragen, niemals die Pflegekräfte selbst.
Gewährleistung von Transparenz im Vermittlungsprozess für internationale Pflegekräfte
Die anwerbenden und vermittelnden Unternehmen stellen Pflegekräften aus dem Ausland alle Informationen zum Vermittlungsprozess in ihrer Landessprache zur Verfügung. Die Informationen müssen zudem auch digital zugänglich sein.
Gewährleistung von Transparenz im Vermittlungsprozess für Kunden/-innen
Personalvermittlungen müssen den Vermittlungsprozess auch für die Unternehmen transparent gestalten, die internationale Pflegekräfte beschäftigen. Sie müssen ebenfalls Zugang zu allen relevanten Informationen erhalten.
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