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Am 17. Dezember 2025 beschloss das Bundeskabinett ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) in Deutschland. Diese umgangssprachlich als Apothekenreform bezeichneten Maßnahmen sollen die flächendeckende Apothekenversorgung sichern und vor allem die Versorgung ländlicher Regionen verbessern. Doch ein weiterer Bereich freut sich über die Maßnahmen: Lob kommt vor allem aus dem Pflegebereich, vor allem aus Pflegeheimen.
Mehr zu den Vorteilen für die Altenpflege in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
Die Apothekenreform soll die Versorgung mit Medikamenten vor allem in ländlichen Regionen verbessern und bringt auch für die Altenpflege Vorteile. Pflegeheime könnten durch weniger Bürokratie, digitales Rezeptmanagement, flexiblere Medikamentenabgabe und Schnelltests entlastet werden. Dies kann Versorgungslücken schließen und Infektionen schneller erkennen helfen. Kritik gibt es daran, dass Pflegekräfte zusätzliche medizinische Aufgaben übernehmen sollen, ohne dass dafür eine passende Vergütung vorgesehen ist.
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Apothekenreform – Zentrale Inhalte
Die Apothekenreform stärkt insbesondere die Versorgung in ländlichen Regionen durch Zuschüsse, erleichtert Zweigapotheken und temporäre Vertretung durch Pharmazeutisch-technische Assistenzen (PTA). Apotheken dürfen künftig mehr Impfungen eigenständig durchführen sowie bestimmte Medikamente in klar begrenzten Fällen ohne Rezept abgeben.
Zudem weitet man damit Tests in Apotheken und Pflegeeinrichtungen aus. Sie reduziert Bürokratie (z. B. weniger Retaxationen), gewährleistet flexiblere Handhabung von Lieferengpässe und die Zusammenarbeit mit Arztpraxen, etwa bei Heimbewohnern. Insgesamt soll sich die Arzneimittelversorgung sicherer, flexibler und wohnortnah gestalten. Im Fokus steht die Verbesserung der Prävention und wichtige Schritte im Bereich der Digitalisierung.
Apothekenreform – Diese Vorteile bietet sie in der Altenpflege
Lob zur Apothekenreform kam unter anderem von Seiten der Pflegeheime: Denn nicht nur die Apotheken profitieren von der Reform, sondern auch bestimmte Bereiche der Altenpflege. Für sie fallen Restriktionen und bürokratischer Aufwand weg, was langfristig Fehler vermeiden und die Zusammenarbeit stärken kann. Expertenstimmen loben dabei zentral die folgenden Punkte der Reform.
Erleichterung beim Rezeptmanagement
Das Rezeptmanagement in pflegerischen Einrichtungen kann durch die Maßnahmen der ausstehenden Apothekenreform deutlich erleichtert werden. So sieht die Reform unter anderem vor, dass bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente ohne eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung ausgegeben werden können. Gleichzeitig birgt der Gesetzesentwurf zunächst testweise mehr Flexibilität in der Ausgabe von Medikamenten.
Für Pflegeheime soll außerdem die Möglichkeit eines Heimversorgungsvertrags eingeführt werden, durch den Rezepte von behandelnder ärztlicher Seite direkt an die Heim-Apotheke digital geleitet werden können. Das spart Aufwand und Arbeitszeit.
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Deckung von Versorgungslücken
Zusätzlich zu der direkten Übermittlung von Rezepten kann auch die dauerhafte Versorgung von Pflegeheimen durch Apotheken die Versorgungssituation verbessern: Die Apothekenreform sieht hier vor, dass Dauermedikation auch ausgegeben werden kann, ohne ein aktuelles Rezept vorzulegen. Besonders in ländlichen Regionen mit lückenhafter hausärztlicher Versorgung ergeben sich hierdurch Versorgungsvorteile.
Beschleunigte Feststellung übertragbarer Erkrankungen
Ein weiterer Aspekt betrifft den Beruf der Altenpflegefachpersonen direkt. Diese werden durch die neue Apothekenreform nämlich bemächtigt, Schnelltests auf bestimmte Erkrankungen (wie Atemwegs-oder Magen-Darm-Infektionen) eigenständig durchzuführen. Dies stärkt ebenfalls vor allem strukturschwächere Regionen, wo bei auftretenden Symptomen nicht direkt ein ärztliches Gutachten verfügbar ist. Entsprechend können Krankheitsausbrüche in Heimen schnell eingedämmt werden.
Kritik an der neuen Legitimation der Altenpflege
Die Erleichterung der Erkennung von Infektionserkrankungen wird von Expertenstimmen aus dem Pflegebereich durchaus begrüßt. Eine Kehrseite birgt der Reformpunkt dennoch: Hier wird eine medizinische Aufgabe auf Pflegepersonal übertragen, ohne dass diese Bevollmächtigung entsprechend vergütet wird. Das kann in der Abrechnung von Pflegeheimen oder Pflegediensten Probleme mit sich bringen.
Fazit – Bedeutung der Apothekenreform für die Altenpflege
Die Apothekenreform verbessert die Arzneimittelversorgung in der Altenpflege durch mehr Flexibilität, bessere Zusammenarbeit und zusätzliche pharmazeutische Leistungen. Dadurch werden Pflegekräfte entlastet und die Sicherheit sowie Kontinuität der Versorgung älterer Menschen gestärkt. Dennoch muss die Rolle der Pflegekräfte bedacht werden, wobei ihre Aufgabe nicht der Ausgleich von Lücken in der Versorgung sein oder bleiben sollte.
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Häufige Fragen
- Was ist mit „Apothekenreform“ gemeint?
- Welche Änderungen sind konkret geplant?
- Was könnte sich dadurch für Patientinnen und Patienten ändern?
- Warum ist die Reform umstritten?
Gemeint ist aktuell vor allem das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 17. Dezember 2025 beschlossen. Im Bundestag fand die erste Lesung am 27. Februar 2026 statt. Anschließend wurde der Entwurf an den Gesundheitsausschuss überwiesen, der ihn am 4. März 2026 öffentlich angehört hat. Ziel der Reform ist es, das flächendeckende Netz der Vor-Ort-Apotheken zu sichern, Bürokratie abzubauen und Apotheken stärker in die Gesundheitsversorgung einzubinden.
Geplant sind unter anderem leichtere Gründungen von Zweigapotheken in unterversorgten Regionen, Zuschüsse für Teilnotdienste, flexiblere Leitungsmodelle für Filialen sowie eine befristete Erprobung, bei der erfahrene PTA in ländlichen Regionen eine Apothekenleitung vorübergehend vertreten dürfen. Außerdem sollen Apotheken mehr Leistungen übernehmen können. Dazu zählen beispielsweise zusätzliche Impfungen, bestimmte Schnelltests, neue pharmazeutische Dienstleistungen zur Prävention und in eng begrenzten Fällen auch die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept. Zusätzlich sollen Nullretaxationen aus bloß formalen Gründen eingeschränkt werden.
Für Patientinnen und Patienten könnte die Reform vor allem bedeuten, dass die Versorgung wohnortnäher und schneller wird, besonders im ländlichen Raum und in Randzeiten. Apotheken sollen mehr Gesundheitsleistungen direkt anbieten können, etwa bei Prävention, Impfungen oder Tests. Auch bei Lieferproblemen oder nicht verfügbaren Rabattarzneimitteln sollen Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen flexibler reagieren dürfen.
Umstritten ist die Reform vor allem aus zwei Gründen: Erstens kritisieren Ärzteverbände, dass Apotheken damit zu stark in ärztliche Aufgaben hineinwachsen könnten, etwa bei Impfungen oder bei der Abgabe bestimmter rezeptpflichtiger Arzneimittel ohne vorherige Verordnung. Zweitens sehen viele Apothekerverbände das Kernproblem der wirtschaftlichen Lage nicht gelöst: In der Anhörung wurde betont, dass das Fixum zuletzt 2013 angepasst worden sei, die Betriebskosten seitdem um rund 65 Prozent gestiegen seien und 2025 weitere 440 Apotheken geschlossen hätten. Zugleich ist eine mögliche Honoraranhebung laut Anhörung nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs selbst.
- Bundeskabinett beschließt Apothekenreform, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum 20.03.2026)
- Apothekenreform, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum 20.03.2026)








