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Medi-Karriere Magazin Pflege Tattoos im Pflegeberuf

Tattoos im Pflegeberuf

Tattoos im Pflegeberuf

Tattoos sind längst in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen und dennoch sind die bunten Motive mit vielen Klischees behaftet. In der Arbeitswelt gelten sie in vielen Branchen gar als Tabu. Doch wie steht es um die Tätowierungen in der Pflege? Welche hygienischen Regeln gelten und stellen Tattoos möglicherweise ein Karrierehindernis dar?

Tattoos in der Pflege – ein Karrierehindernis?

Rund 14 Prozent der Deutschen haben mindestens ein Tattoo. Auch bei Pflegefachkräften sind die Körperverzierungen überaus beliebt. Während Tattoos vor einigen Jahren noch mit vielen Klischees behaftet waren und vor allem in der Berufswelt ungern gesehen wurden, erfreuen sie sich heutzutage immer größerer Akzeptanz und sind längst in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Obwohl der Körperschmuck in Berufsfeldern wie dem Banken- oder Finanzsektor oder der Versicherungsbranche noch heute als No-Go gilt, herrscht in der Pflege überwiegende Einigkeit: Viele Arbeitgeber beschäftigen Pfleger mit sichtbaren Tattoos, Piercings, bunten Haaren oder langen Bärten. Denn die Einrichtungen suchen nicht nur händeringend nach Personal, es gibt auch keine Regelung, die es Pflegekräften untersagt, Tattoos zu tragen.

Dennoch variiert die Toleranz gegenüber dem Körperschmuck je nach Einrichtung und ist mal mehr, mal weniger stark ausgeprägt. Während einige Arbeitgeber noch heute die Verdeckung sichtbarer Tätowierungen verlangen, sehen andere die bunten Bildchen als willkommene Abwechslung im eintönigen Pflegealltag und setzen weniger auf das äußere Erscheinungsbild der Beschäftigten, dafür mehr auf die pflegerischen Qualitäten und den richtigen Umgang mit Pflegebedürftigen.

Die Körperstelle ist entscheidend

Während Tattoos die verdeckt in der Regel kein Problem darstellen, läuft man bei auffälligen Verzierungen an Händen, Hals oder gar im Gesicht eher der Gefahr aus, auf weniger Akzeptanz beim Arbeitgeber zu stoßen. Verlangt eine eher konservativ eingestellte Pflegeinrichtung also, dass sichtbare Tattoos während des Dienstes verdeckt werden, so könnten auffällige Tätowierungen an sichtbaren Körperstellen also durchaus zum Problem werden und schlimmstenfalls eine Anstellung in entsprechender Einrichtung verhindern, denn Tattoos und Piercings sind nicht im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erwähnt. Rechtlich gesehen stellt der Ausschluss eines tätowierten oder gepiercten Bewerbers somit keine Diskriminierung dar und ist demnach von der Toleranz des Arbeitgebers abhängig.

Tattoos im Umgang mit Patienten

Wer in der Pflege tätig ist, hat in der Regel häufigen Kontakt zu älteren Menschen, welche Tattoos vor allem mit Seemännern verbinden. Denn im 19. Jahrhundert waren Tätowierungen eine eindeutige Domäne der Männer, die zur See fuhren. Auf ihren Reisen ließen sie sich häufig in den verschiedenen Hafenstädten der Welt tätowieren. Die Körperverzierungen erfreuten sich in Europa allerdings keiner großen Beliebtheit und wurden als kriminell oder gar verrückt abgestempelt. Auch heute ist diese Vorstellung noch in den Köpfen von vielen, insbesondere älteren Menschen verhaftet. Sie könnten daher möglicherweise Unsicherheit gegenüber tätowiertem Pflegepersonal empfinden. In der Pflege zählt jedoch vor allem eins: Vertrauenswürdigkeit. Die Empathie des Beschäftigten sowie der professionelle Umgang mit den Pflegebedürftigen sollte demnach an erster Stelle stehen.

In den meisten Fällen erfreuen sich die Patienten jedoch über die Körperbemalungen des Pflegepersonals. Denn Tätowierungen stellen nicht selten einen Eisbrecher dar. So wecken die ausgefallenen Motive häufig das Interesse der Pflegebedürftigen. Sie führen zu vielen Fragen und angeregten Gesprächen und sorgen für Abwechslung im Pflegealltag.

Die Hygiene steht im Vordergrund

Hygiene stellt in der Pflege die oberste Priorität dar. Sie ist nicht nur für die Gesundheit pflegebedürftiger Menschen wichtig, sondern auch für die Beschäftigten. Durch den engen Körperkontakt während der Pflege können Krankheitserreger leicht übertragen werden. Strenge Hygienemaßnahmen tragen somit zum Schutz vor einer Ansteckung bei. Aus diesem Grunde ist es den Beschäftigten der Pflege generell untersagt, Ringe, Armbänder oder Uhren während ihres Dienstes zu tragen. Zu groß ist die Gefahr, dass sich aufgrund eingeschränkter Händedesinfektion Krankheitserreger sammeln. Auch Gesichtsschmuck sowie lange Fingernägel oder Nagellack sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Tätowierungen sind generell erlaubt, da sie die Hygienemaßnahmen zunächst nicht gefährden.

Ist ein Piercing oder eine Tätowierung allerdings entzündet oder frisch gestochen, sollte dies unbedingt dem Vorgesetzten oder dem Betriebsarzt gemeldet werden. Diese prüfen eingehend, inwiefern die Ausübung der Tätigkeit unter dem Aspekt der Patientensicherheit möglich ist. Wie auch bei anderen Hautinfektionen kann es hier theoretisch zur Übertragung von Infektionserregern vom Pflegepersonal auf Patientinnen und Patienten kommen.

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Zuletzt aktualisiert: 16.06.2026

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