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Medi-Karriere Magazin Pflege von Angehörigen

Pflege von Angehörigen: Darauf kommt es bei der Pflege zu Hause an

Pflege von Angehörigen: Darauf kommt es bei der Pflege zu Hause an

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist nicht erwerbsmäßige Pflege?
  2. Pflegegeld
  3. Soziale Absicherung
  4. Pflegedienste und Pflegesachleistungen
  5. Verhinderungspflege
  6. Weitere Hilfen
  7. Stellenangebote

Die Pflege von Angehörigen ist ein herausforderndes Thema, da die Lebenserwartung steigt und die Bevölkerung altert. So stehen immer mehr Familien vor der Aufgabe, ihre pflegebedürftigen Verwandten zu unterstützen. Viele Menschen werden in Deutschland von ihren Angehörigen zuhause gepflegt, und oft können von den Pflegenden Pflegegeld, -dienste und -sachleistungen in Anspruch genommen werden.

Hier gibt es alles Wissenswerte zur Pflege von Angehörigen, darunter pflegerische Ressourcen, rechtliche Ansprüche und andere Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist nicht erwerbsmäßige Pflege?
  2. Pflegegeld
  3. Soziale Absicherung
  4. Pflegedienste und Pflegesachleistungen
  5. Verhinderungspflege
  6. Weitere Hilfen
  7. Stellenangebote

Pflege von Angehörigen – Was ist nicht erwerbsmäßige Pflege?

Die nicht-erwerbsmäßige Pflege bezieht sich auf die Pflege von Angehörigen, die von Familienmitgliedern, Freunden/-innen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen erbracht wird, um die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen zu erfüllen. Oft sind es Angehörige, die sich um Familienmitglieder wie Kinder, Ehepartner/innen, Eltern oder Großeltern kümmern.

Im Gegensatz zur erwerbsmäßigen Pflege, bei der professionelle Pflegekräfte oder Pflegedienste gegen Bezahlung zum Einsatz kommen, erbringen Personen, die keine finanzielle Entlohnung erhalten, die nicht-erwerbsmäßige Pflege. Für diese kann man aber auch staatliche oder gemeinnützige Unterstützung in Anspruch nehmen, wie z.B. Pflegegeld, um die Pflegenden zu entlasten und die Qualität der Pflege sicherzustellen.

Entschädigung für Pflege von Angehörigen – Pflegegeld

Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Pflegegeld zu erhalten. Es soll dazu dienen, die Pflege von Angehörigen zu Hause zu unterstützen und den pflegebedürftigen Personen mehr Autonomie und Entscheidungsfreiheit über ihre Pflege zu ermöglichen. Man kann es entweder dazu verwenden, um professionelle Pflegedienste zu bezahlen oder um die Angehörigen zu unterstützen, die die Pflege erbringen.

Die Pflegeversicherung bezahlt das Pflegegeld an Pflegebedürftige oder deren Angehörige aus, die sich dazu entschieden haben, die Pflege in häuslicher Umgebung zu organisieren. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad (PG) ab.

Abstufungen der Pflegegrade

In Deutschland gibt es seit 2017 fünf Pflegegrade, die das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit einer Person bestimmen. Diese werden im Individualfall nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgelegt. Bei akuten Verschlechterungen des Gesundheitszustandes können diese reevaluiert und angepasst werden. Die Pflegegrade bestimmen die Höhe der finanziellen Unterstützung für ambulante Pflegeleistungen.

Die monatlichen Pflegegeldbeträge für 2023 und 2024 sind nachfolgend aufgelistet. Zum 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld voraussichtlich um fünf Prozent steigen.

  • Pflegegrad 1 (PG1): Personen mit geringer Beeinträchtigung der Selbständigkeit; kein Anspruch
  • Pflegegrad 2 (PG2): Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbständigkeit; 316 Euro (2024 voraussichtlich 332 Euro)
  • Pflegegrad 3 (PG3): Personen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbständigkeit; 545 Euro (2024 voraussichtlich 573 Euro)
  • Pflegegrad 4 (PG4): Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit; 728 Euro (2024 voraussichtlich 765 Euro)
  • Pflegegrad 5 (PG5): Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit und zusätzlicher Härtefallregelung; 901 Euro (2024 voraussichtlich 947 Euro)

Zuschüsse zum barrierefreien Umbau der Wohnung

In Deutschland gibt es verschiedene Zuschüsse für den barrierefreien Umbau von Wohnungen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Lebensqualität und die Selbstständigkeit von Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen zu verbessern.

Die KfW-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet z.B. das „KfW-Programm 159 – Altersgerecht Umbauen“ für den barrierefreien Umbau von Wohnungen an, das Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung bietet. Pflegebedürftige, die in ihrer häuslichen Umgebung leben und in die Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft sind, können finanzielle Unterstützung von ihrer Pflegekasse für den barrierefreien Umbau erhalten. Dies kann beispielsweise die Anpassung des Badezimmers, den Einbau von Rampen oder den Erwerb von Hilfsmitteln wie Treppenliften umfassen.

Je nach individueller Situation können Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen finanzielle Unterstützung über die Sozialhilfe oder die Eingliederungshilfe erhalten, um ihren Wohnraum barrierefrei umzugestalten. Und auch einige Städte und Gemeinden bieten lokale Förderprogramme für den barrierefreien Umbau von Wohnungen an.

Übrigens: In Deutschland sind die Kosten für den barrierefreien Umbau in der eigenen Wohnung steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass die Aufwendungen für den Umbau von der Einkommenssteuer abgezogen werden können.

Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft

Ausbildung Pflegefachfrau/mann (m/w/d)
Bad Liebenstein
MEDIAN Heinrich-Mann-Klinik Bad Liebenstein
18.09.2025
Ausbildung zur*zum Pflegefachfrau*Pflegefachmann
Wolfsburg
Klinikum Wolfsburg
14.09.2025
Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d)
Karlsruhe
ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe
07.09.2025
Ausbildung Pflegefachkraft (m/w/d)
Großhansdorf
LungenClinic Grosshansdorf GmbH
04.09.2025
Ausbildung zum Pflegefachmann 2026 (w/m/d)
Bad König
Asklepios Schlossberg Klinik Bad König
30.08.2025
Auszubildende zum Pflegefachassistent*in (Altenpflegefachhelfer*in) in MV- Ausbildungsdauer 1,5 Jahre
23923 Schönberg (Mecklenburg)
Diakonie Nord Nord Ost
22.09.2025
Ausbildung Pflegefachfrau/-mann (m/w/d) in Kiel
Kiel
Ihre Assistenz im Norden GmbH Co KG
22.09.2025
Auszubildende zum/zur Pflegefachassistent*in (Altenpflegefachhelfer*in) in SH - Ausbildungsdauer 1 Jahr
21502 Geesthacht
Diakonie Nord Nord Ost
22.09.2025
Ausbildung Pflegefachassistenz (m/w/d)
44309 Dortmund
Pflegeschule Kamen
22.09.2025
Pflegekraft mit 1-jähriger Ausbildung (m/w/d) Übertarifliches Einstiegsgehalt
45468 Mülheim an der Ruhr
Wohn und Pflegezentrum Haus Mülheim GmbH
22.09.2025
Ausbildung Pflegefachassistent/in (m/w/d)
27299 Langwedel
Stiftung Waldheim Cluvenhagen
22.09.2025
Ausbildung Pflegefachassistent/in (m/w/d)
47226 Duisburg
Grafschafter Diakonie Pflege gGmbH
22.09.2025
Ausbildung zum/zur Pflegefachassistent:in / Pflegefachhelfer:in
57078 Siegen
maxQ im bfw Unternehmen für Bildung Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH bfw
22.09.2025
Ausbildung Pflegefachmann/-frau (m/w/d)
60489 Frankfurt am Main
Deutsche Seniorenstift Gesellschaft mbH Co KG
22.09.2025
Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann
86156 Augsburg
apm
22.09.2025
Ausbildung Pflegefachmann/-frau (m/w/d)
60329 Frankfurt am Main
maxQ im bfw Unternehmen für Bildung Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH bfw
22.09.2025
Ausbildung Pflegefachmann/frau (m/w/d) 01.04.2026 (bis zu 1.653€) Albert-Schweitzer-Haus Köln
Köln
Diakonie Michaelshoven e V
22.09.2025
Ausbildung Pflegefachmann/-frau (m/w/d)
86956 Schongau
Heimerer Schulen
22.09.2025
Ausbildung zur Pflegefachassistentin/zum Pflegefachassistenten (m/w/d)
Köln
Johanniter Seniorenhäuser GmbH
22.09.2025
Ausbildung zur Pflegefachfrau/ Pflegefachmann (m/w/d)
24103 Kiel
UKSH Akademie gemeinnützige GmbH
22.09.2025
Zu allen freien Ausbildungsplätzen als Pflegefachkraft

Soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben verschiedene Möglichkeiten zur sozialen Absicherung für die häusliche Pflege. Sie können von der Pflegeversicherung profitieren, indem sie Unterstützung in Form von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten.

Angehörige, die ihre berufliche Tätigkeit reduzieren oder unterbrechen, um zu pflegen, erwerben auch Rentenansprüche. Sie sind i.d.R. außerdem über die Krankenversicherung und Unfallversicherung geschützt, wenn sie während der Pflegezeit krank werden oder einen Unfall erleiden. Außerdem haben pflegende Angehörige während der Inanspruchnahme von Pflegezeit oder Familienpflegezeit besonderen Kündigungsschutz. Dies schützt ihre berufliche Stellung und ermöglicht die Rückkehr in den Beruf nach der Pflegezeit.

Pflege von Angehörigen – Pflegedienste und Pflegesachleistungen

Eine Kombination aus eigener Pflege von Angehörigen und professioneller Unterstützung bietet Flexibilität und Entlastung für pflegende Angehörige. Mit dem Hinzuziehen eines ambulanten Pflegedienstes beispielsweise können sie sich auf die Beziehung zu ihrem/-r Angehörigen konzentrieren, während professionelle Pflegekräfte Fachkompetenz und Zeit für Ruhepausen bieten.

Die genaue Gestaltung und Aufteilung der Pflege hängen von den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben ab. Eine Abstimmung mit dem/-r Pflegebedürftigen hilft dabei, die optimale Kombination aus eigener Pflege und professioneller Unterstützung zu finden.

Ambulante Pflegedienste als Unterstützung

Es ist oft empfehlenswert, eine Kombination aus eigener Betreuung und Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, um die Pflege von Angehörigen zu gewährleisten. Diese Art der Pflege kann die Vorteile beider Ansätze miteinander verbinden. Ambulante Pflegedienste bieten verschiedene Leistungen an, darunter Körperpflege, Unterstützung bei der Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung, Medikamentenverabreichung und psychosoziale Betreuung.

Sie kommen zu vereinbarten Zeiten ins Haus (z.B. morgens und/oder abends zur Körperpflege und Medikamentengabe) oder können bei Notfällen auch kurzfristig einspringen.

Alltagsbegleiter/in werden

Wer es sich vorstellen kann, Menschen auch beruflich daheim zu unterstützen, kann eine Tätigkeit als Alltagsbegleiter/in in Betracht ziehen. Die Zugangsvoraussetzungen sind vergleichsweise niederschwellig und die Ausbildung entsprechend kürzer. Zu den Tätigkeiten zählen das Erledigen von Arbeiten im Haushalt, Einkäufe zu tätigen, aber auch Aktivitäten mit den Patienten/-innen, wie beispielsweise Spaziergänge oder Spiele.

Einzelpflegekräfte

Wer als Angehörige/r einen Teil der Pflege und Betreuung übernimmt, kann zusätzlich eine Einzelpflegekraft beauftragen. Diese kann emotionale Unterstützung, soziale Interaktion und gelegentliche pflegerische Tätigkeiten bieten. Je nach den Bedürfnissen, Fähigkeiten und Ressourcen des/-r pflegenden Angehörigen sowie des/-r Pflegebedürftigen.

Einzelpflegekräfte unterstützen Angehörige und Pflegebedürftige ähnlich wie ein Pflegedienst und können bei der Körperpflege, der Medikamentenverabreichung, der Mobilität und anderen pflegerischen Aufgaben helfen.

Tagespflege und Nachtpflege

Eine weitere Möglichkeit ist die Inanspruchnahme von teilstationären Diensten wie der Tagespflege oder Nachtpflege. Bei der Tagespflege werden Pflegebedürftige tagsüber in einer Pflegeeinrichtung betreut, während sie abends und nachts zu Hause sind. Bei der Nachtpflege kommt meist eine Pflegekraft ins Haus und bleibt bei dem/-r zu Pflegenden, um während der Nacht auf dessen/deren Bedürfnisse einzugehen.

Pflege von Angehörigen – Urlaubsvertretung und Krankheitsvertretung (Verhinderungspflege)

Urlaubsvertretung und Krankheitsvertretung, auch als Verhinderungspflege bezeichnet, sind wichtige Konzepte im Bereich der Pflege von Angehörigen oder Pflegebedürftigen. Sie ermöglichen eine vorübergehende Unterbringung der Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung. Dies stellt die kontinuierliche Versorgung sicher, selbst wenn die primären Pflegepersonen vorübergehend abwesend oder krank sind.

Die Urlaubsvertretung tritt in Kraft, wenn die Hauptpflegeperson eine Auszeit für Urlaub oder Erholung benötigt. In solchen Fällen wird eine temporäre Pflegeperson oder ein Pflegedienst engagiert, um die Pflege- und Betreuungsaufgaben während der Abwesenheit der Hauptpflegeperson zu übernehmen. Sie greift bei geplanter Abwesenheit der Hauptpflegeperson und kann von einem/-r Angehörigen, einem/-r Freund/in oder einem professionellen Pflegedienst übernommen werden.

Die Krankheitsvertretung kommt zum Einsatz, wenn die Hauptpflegeperson aufgrund einer Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen (z.B. familiärer Notfall) vorübergehend nicht in der Lage ist, die Pflegeaufgaben zu übernehmen. In solchen Situationen wird eine Ersatzpflegeperson benötigt, um die Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Die Krankheitsvertretung greift bei einer ungeplanten Abwesenheit der Hauptpflegeperson aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen und kann von einem/-r Angehörigen oder einem professionellen Pflegedienst durchgeführt werden.

Sonderurlaub für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sonderurlaub. Dieser dient dazu, Pflegepersonen zu unterstützen, die eine akute Pflegesituation für ihre Angehörigen bewältigen müssen. Die Dauer des Sonderurlaubs kann je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag und Bundesland unterschiedlich sein. Meist reicht sie von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen pro Jahr.

Um Anspruch zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Pflege, der Nachweis eines nahen Verwandtschaftsverhältnisses oder eine dringende Pflegesituation. Der Sonderurlaub steht nur nahen Angehörigen wie Eltern, Kindern oder Ehepartnern zu, die unerwartet oder akut pflegebedürftige Familienmitglieder versorgen müssen. Während des Sonderurlaubs haben die pflegenden Angehörigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit ist eine gesetzliche Regelung, die es Arbeitnehmern/-innen ermöglicht, ihre berufliche Tätigkeit für einen begrenzten Zeitraum zu reduzieren oder ganz auszusetzen, um sich der Pflege eines/-r pflegebedürftigen Angehörigen zu widmen. Dieses Gesetz soll Arbeitnehmern/-innen die Möglichkeit bieten, Beruf und Pflege besser miteinander zu vereinbaren, ohne ihre berufliche Existenz zu gefährden. Dies kann die Pflege von Kindern, Eltern, Ehepartnern oder Geschwistern umfassen.

Die Familienpflegezeit kann in Form von Voll- oder Teilzeitpflegezeit für maximal 24 Monate in Anspruch genommen werden. Arbeitnehmer/innen müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. die von der Pflegekasse anerkannte Pflegebedürftigkeit des/-r Angehörigen und eine vorherige Ankündigung beim/bei der Arbeitgeber/in.

Pflege von Angehörigen – Weitere Hilfen

Pflegepersonen von pflegbedürftigen Angehörigen können darüber hinaus weitere Hilfen und Unterstützung in Anspruch nehmen, darunter z.B. Beratungsdienste (Pflegestützpunkte, Sozialdienste, Pflegeberater/innen), Pflegeassistenz (Unterstützung durch Alltagshelfer/innen oder persönliche Assistenten/-innen) und Entlastungsdienste in Form von Dienstleistungen wie z.B. Einkaufsservice, Mahlzeitendienst und Haushaltshilfen.

Selbsthilfegruppen bieten außerdem geschützte Räume, in denen sich pflegende Angehörige austauschen und emotionale Unterstützung finden können.

Pflegekurse für Angehörige

Pflegekurse für Angehörige sind professionelle Schulungen, die speziell für Familienmitglieder und Freunde/-innen von pflegebedürftigen Personen entwickelt wurden, um ihre Pflegefertigkeiten zu verbessern. Diese Kurse vermitteln praktische Pflegekenntnisse und grundlegende Pflegefertigkeiten (z.B. Körperpflege, Mobilisierung, Anlegen von Verbänden, Medikamentenverabreichung), Pflegeorganisation und -management. Auch der Umgang mit emotionalen und sozialen Aspekten sowie rechtliche und finanzielle Aspekte zählen dazu. Sie sind i.d.R. kostenlos und werden von staatlichen oder gemeinnützigen Organisationen angeboten.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind technologische oder mechanische Geräte und Hilfsmittel, die entwickelt wurden, um pflegebedürftigen Personen und ihren Pflegepersonen das tägliche Leben und die Pflegeaufgaben zu erleichtern. Sie werden oft von der Pflegeversicherung finanziell bezuschusst oder ganz übernommen. Diese Hilfsmittel dienen dazu, die Selbständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhöhen. Dazu gehören:

  • Rollstühle
  • Treppenlifte
  • Pflegebetten
  • Gehhilfen (z.B. Gehstöcke und Rollatoren)
  • Hilfsmittel zur Körperpflege (z.B. Dusch- und Toilettenstühle)
  • Inkontinenzhilfsmittel (z.B. Windeln und Bettschutzeinlagen)

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Häufige Fragen

  1. Was zählt alles zur Pflege von Angehörigen?
  2. Die Pflege von Angehörigen umfasst die Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen. Dies beinhaltet die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Medikamentenverabreichung und Mobilität. Sie umfasst auch die emotionale Unterstützung, soziale Interaktion und die Bereitstellung eines sicheren und komfortablen Wohnumfelds. Pflege von Angehörigen erfordert oft die Organisation von Pflegediensten, den Einsatz von Pflegehilfsmitteln und die Sicherung der sozialen Absicherung der pflegenden Person.

  3. Wer zahlt die Krankenversicherung bei der Pflege von Angehörigen?
  4. Die Krankenversicherung bei der Pflege von Angehörigen wird i.d.R. gemeinsam von der pflegenden Person und dem/-r pflegebedürftigen Angehörigen getragen. Beide sind gesetzlich krankenversichert und zahlen ihre Beiträge zur Krankenversicherung. Pflegende Angehörige sind dadurch über ihren eigenen Versicherungsstatus abgesichert und behalten ihren Krankenversicherungsschutz bei. Die Pflegekasse übernimmt jedoch meist die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige, wenn diese ihre berufliche Tätigkeit reduzieren oder unterbrechen müssen.

  5. Wie viele Rentenpunkte bekommt man bei der Pflege von Angehörigen?
  6. Die Anzahl der Rentenpunkte, die man durch die Pflege von Angehörigen erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Pflegende Angehörige können unter bestimmten Bedingungen Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Dies geschieht durch die Zahlung von Rentenbeiträgen während der Pflegezeit. Die genaue Anzahl der Rentenpunkte hängt von der Höhe der Beiträge und der Dauer der Pflegezeit ab.

  7. Wird die Pflege von Angehörigen bei der Steuer berücksichtigt?
  8. Ja, die Pflege von Angehörigen kann steuerlich berücksichtigt werden. In Deutschland können Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies umfasst Ausgaben für Pflegehilfsmittel, medizinische Kosten und bestimmte Pflegeleistungen. Die steuerliche Entlastung hängt von der Höhe der Aufwendungen, dem Grad der Pflegebedürftigkeit und anderen individuellen Faktoren ab. Es ist daher wichtig, alle Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren und sich bei Bedarf von einem/-r Steuerberater/in oder Finanzexperten/-in beraten zu lassen.

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Quellen
  1. Pflege daheim, https://www.boeckler.de/... (Abrufdatum: 02.11.2023)
  2. Was ist die bezahlte Pflegezeit? https://www.tk.de/... (Abrufdatum: 02.11.2023)
Redaktion
Isabelle Konnegen
Isabelle Konnegen
Autorin
Veröffentlicht am: 17.11.2023
Themen: Alle Themengebiete, Medizinisches Fachwissen, News und Politik, Pflege
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