
Grundsätzlich stellt ein Minijob für alle eine gute Möglichkeit dar, die während dem Studium oder dem Hauptberuf noch etwas dazu verdienen möchten. Ein Minijob in der Pflege bietet darüber hinaus die Chance mit Menschen zusammen zu arbeiten und sich sozial zu engagieren. Hierbei können die Einsatzgebiete der Nebenjobs im Bereich der Pflege ganz vielfältig sein.
Minijob dem Arbeitgeber melden
Bevor man mit einer Nebentätigkeit loslegen kann, sollte man sich folgende Frage stellen: Muss der Minijob, im Falle, dass dieser zusätzlich zu einem Hauptjob ausgeübt wird, dem Arbeitgeber gemeldet werden? Nein, in der Regel besteht keine Verpflichtung den Arbeitgeber über den Nebenjob zu informieren, solange dies nicht anders im Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag vereinbart ist. Sollte der Minijob allerdings in einem Konkurrenzverhältnis zum Hauptberuf stehen oder gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, wären die Interessen des Arbeitgebers gefährdet und diesen müsste man über den Nebenjob informieren.
Verbieten kann der Arbeitgeber den Minijob in erster Linie nicht, da im Grundgesetz für jeden das Recht der Berufsfreiheit niedergeschrieben ist. Auch hier stellt die Gefährdung der Interessen des Arbeitgebers erneut eine Ausnahme dar. Sollte also der Nebenjob in einem Konkurrenzverhältnis zum Hauptberuf stehen, ein Gesetz verletzt werden oder aufgrund des Minijobs eine Beeinträchtigung der psychischen beziehungsweise physischen Gesundheit entstehen, ist es dem Arbeitgeber in Einzelfällen erlaubt, den Minijob zu verbieten.
Arbeitszeiten
Der gesetzliche Mindestlohn für Minijobs in der Altenpflege wird am 1. Juli 2025 wieder angehoben. Dabei ist er nach Qualifikation des Personals gestaffelt. Pflegehilfskräfte erhalten demnach einen Stundenlohn von mindestens 16,10 Euro, Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Sollte der Arbeitgeber nach Tarif bezahlen gelten die dementsprechenden Vergütungen.
Das heißt, eine Pflegefachkraft muss bei einem Stundenlohn von 20,50 Euro rund 27 Stunden im Monat arbeiten, um auf die 556 Euro zu kommen, die in einem Minijob monatlich maximal verdient werden dürfen. Die maximale Arbeitszeit ergibt sich aus dem jeweiligen Stundenlohn. Diese Stundenzahl kann man durch Nachtschichten oder Dienste am Wochenende verringern, da es für diese lukrative Zuschüsse gibt. Da diese Zuschüsse in der Regel als steuerfrei gelten, könnte man so bei gleichbleibender Stundenzahl auch noch etwas mehr als 556 Euro verdienen. Allerdings sollte man dabei nicht den Maximalbetrag aus den Augen verlieren, den man monatlich dazu verdienen darf.
Maximale Stundenzahl
Um die Maximale Stundenzahl zu definieren, spielen zwei Dinge eine wichtige Rolle. Zum Einen darf der Verdienst die 556-Euro-Grenze nicht überschreiten. Zum Anderen müssen vor allem bereits hauptberuflich in Vollzeit beziehungsweise in Teilzeit Tätige darauf achten, dass diese die maximale Stundenzahl pro Woche nicht überschreiten. Sie dürfen sie mit ihren Jobs in Kombination auf nicht mehr als 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt kommen.
Vorteile eines Minijobs in der Pflege
Da man mit einem Minijob bis zu 556 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen kann – das heißt, es werden keine Steuer-, beziehungsweise Sozialabgaben vom Gehalt abgezogen – bietet ein Minijob vor allem finanzielle Vorteile. Nebenjobs in der Pflege sind hierbei besonders lukrativ, da der gesetzliche Mindestlohn für Pflegepersonal deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn liegt.
Mögliche Tätigkeiten
Minijobs für Pflegefachkräfte können durch ganz unterschiedliche Tätigkeiten gestaltet werden. Ganz allgemein sollte jeder, der sich für einen Minijob in der Pflege interessiert, Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen den Patienten gegenüber besitzen. Außerdem sollte nicht vernachlässigt werden, dass Pflegekräfte vor allem auch körperliche Arbeit
verrichten müssen. Eine gewisse körperliche Fitness ist bei diesem Nebenjob also durchaus wichtig.
Auch der Stand der medizinischen Aus-/Vorbildung spielt eine Rolle dabei, welche Tätigkeiten letztlich erledigt werden können. So können die Aufgaben über das Waschen der Patienten, das Helfen beim Essen, Bettentransporte, einfache medizinische Aufgaben bis hin zu anspruchsvollen medizinischen Aufgaben des Pflegepersonals variieren.
Im privaten Bereich/ Ambulanter Pflegedienst
Eine Möglichkeit für einen Minijob in der Pflege ist die Arbeit im privaten Bereich oder bei einem ambulanten Pflegedienst. Die Pflege von Verwandten zweiten oder dritten Grades oder aber auch familienfremder Personen stellt eine Tätigkeit im Sinne eines Nebenjobs für Pflegekräfte dar.
Im Krankenhaus
Gerade für Studenten ist es häufig eine interessante Erfahrung während des Studiums einen Minijob in der Pflege zu haben. Dieser Nebenjob bietet die Chance einen ersten Einblick in den späteren Beruf zu bekommen, mit Menschen zu arbeiten und das medizinische Wissen praktisch schon etwas zu vertiefen.
In der Altenpflege
In Alten- und Pflegeheimen sind ebenfalls Nebenjobs in der Pflege zu finden. Auch hier geht es vor allem darum, den Bewohnern des Altenheimes bei täglichen Aufgaben unter die Arme zu greifen oder ihnen auch ab und zu einfach ein wenig Gesellschaft zu leisten.
Passende Stellenangebote für Pflegekräfte
Wer aktuell noch nach passenden Stellenangeboten im Bereich Pflege sucht, findet bei Medi-Karriere eine große Auswahl, beispielsweise Jobs für Krankenpfleger, Stellenangebote für Altenpfleger und Kinderkrankenpflege-Jobs.
- Mindestlohn in der Altenpflege, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-altenpflege-steigt-2216632 (Abrufdatum: 25.06.2025)
- Minijob, https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/minijob (Abrufdatum: 25.06.2025)




