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Ein vorausschauendes Gesundheitsmanagement ist unabdingbar für die Sicherung der medizinischen Versorgung einer alternden Bevölkerung. Aufbauend auf der Ende 2024 verabschiedeten Krankenhausreform bilden dabei Themenbereiche wie die Modernisierung der Kliniklandschaft, die Finanzierung und der Bürokratieabbau die Basis für ein zukunftsorientiertes und leistungsfähiges Gesundheitssystem.
Eine Umgestaltung der Krankenhauslandschaft in Verbindung mit einer verbesserten sektorübergreifenden Versorgung soll künftig dazu beitragen, den medizinischen Behandlungsbedarf der Gesellschaft abzudecken. Kliniken werden Leistungsgruppen zugeordnet, innerhalb derer sie ihre fachlichen Schwerpunkte setzen. Alle aktuellen Infos zum Thema Gesundheitsmanagement gibt es in diesem Artikel.
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Gesundheitsmanagement – Reform bei Vergütung
Für eine kontinuierliche Bereitstellung dieser spezialisierten Behandlungsverfahren und der erforderlichen Bettenzahl werden Vorhaltevergütungen gezahlt. Die bisherige Abrechnung nach DRGs (Diagnosis Related Groups), bei denen Kliniken oder Praxen im Nachgang für durchgeführte Behandlungen eine standardisierte Vergütung erhalten, soll reformiert werden.
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In Hybrid-DRGs wird die Vergütung für medizinische Leistungen im ambulanten und stationären Sektor vereinheitlich. Dies sorgt dafür, dass Fehlanreize für unnötige stationäre Aufnahmen reduziert werden und sich die Behandlung der Patienten künftig mehr am tatsächlich erforderlichen Setting orientiert.
Gesundheitsmanagement – Digitalisierung und Bürokratieabbau
Zeitgleich sieht das Gesundheitsmanagement eine Optimierung der Notfallversorgung vor, um die Inanspruchnahme der Notaufnahmen auf tatsächliche medizinische Notfälle zu beschränken. Die Krankheitsprävention im Allgemeinen soll verbessert und die Wartezeit auf Facharzttermine verringert werden.
Ein wesentlicher Aspekt hierzu ist ein Ausbau der Digitalisierung. Dies betrifft unter anderem die Etablierung der elektronischen Patientenakte und führt zu einem verbesserten Informationsaustausch und einem Abbau der Bürokratie. Letzteres könnte sogar durch ein Bürokratieabbaugesetz verankert werden. Mit diesen Maßnahmen lässt sich Personal freisetzten, das in der direkten pflegerischen und medizinischen Versorgung zum Einsatz kommen kann.
Gemeinsam mit Initiativen wie MEHRWERT:PFLEGE oder WERTGESCHÄTZT, die im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz aufkamen und das betriebliche Gesundheitsmanagement für Pflegende verbessern sollen, kann der Bürokratieabbau die Attraktivität des Pflegeberufs steigern. Weitere Maßnahmen im Rahmen der genannten Konzepte sind Anpassungen der Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle sowie eine Reduktion der psychischen und körperlichen Belastung im Pflegeberuf.
Gesundheitsmanagement – Transformationsfond
Nachdem bereits einige Kliniken für die Jahre 2022 und 2023 einen Inflationsausgleich erhalten haben, ist künftig für den Umbau der Krankenhauslandschaft ein Transformationsfonds über 50 Milliarden Euro geplant. Dieser soll ab 2026 über einen Zeitraum von zehn Jahren bereitgestellt werden und könnte dazu führen, dass die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert werden. Die Finanzierung des Fonds und die genaue Verteilung der Mittel werden derzeit verhandelt.
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- Die Krankenhausreform – Was ändert sich? https://www.verdi.de/... (Abrufdatum: 14.04.2025)
- Koalitionsvertrag – Krankenhäuser und Ärzte fordern Entlastung unter Schwarz-Rot, https://www.sueddeutsche.de/... (Abrufdatum: 14.04.2025)