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Aktivrente: Das sollten Arbeitgeber wissen

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Mit der Aktivrente setzt die Bundesregierung in Zeiten des demografischen Wandels, steigender Altersquoten und spürbarer Fachkräftelücken neue Impulse. Denn das Thema Beschäftigung im Rentenalter gewinnt zunehmend an Bedeutung. Für Arbeitgeber eröffnet sich daraus eine vielversprechende Chance.

Doch welche konkreten Vorteile birgt dieses Modell? Und welche Fragen sollten Betriebe im Blick behalten? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Aktivrente, die Arbeitgeber wissen sollten.

Aktivrente – Definition

Die Aktivrente ist eine steuerliche Sonderregelung für Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Danach bleiben Einnahmen aus dieser Beschäftigung bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei. Es handelt sich nicht um eine neue Rentenzahlung, sondern um einen steuerlichen Freibetrag, denn Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben bestehen. Von der Regelung ausgeschlossen sind Selbstständige, Freiberufliche, Beamte und Minijobber.

Ein Angestellter ist beispielsweise 67 Jahre alt und hat die Regelaltersgrenze damit erreicht. Er arbeitet weiterhin als sozialversicherungspflichtiger Angestellter in einem Betrieb und verdient so 2.500 Euro im Monat. Durch die Aktivrente bleiben zum Beispiel bis zu 2.000 Euro seines Lohns steuerfrei. Nur die verbleibenden 500 Euro werden dann normal versteuert. Sozialversicherungsbeiträge, etwa zur Kranken- und Pflegeversicherung, zahlt er weiterhin. Seine gesetzliche Altersrente kann er gleichzeitig beziehen oder später beantragen.

Aktivrente – Aktuelle Entwicklung

Die Einführung der Aktivrente steht im Kontext der demografischen Alterung, des Fachkräftemangels und der Diskussion über längere Lebensarbeitszeit. Die aktuelle Bundesregierung sieht darin einen Baustein, um ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten und damit Wirtschaft sowie Sozialversicherungen zu entlasten.

Der Entwurf zum „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)“ wurde von der Bundesregierung beschlossen. Am 15. Oktober 2025 nahm das Kabinett den Entwurf an und leitete ihn an Bundestag und Bundesrat weiter. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen.

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Aktivrente – Vorteile für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ergeben sich durch die geplante Aktivrente mehrere Vorteile, die sich vor allem auf Fachkräftesicherung, Betriebserfahrung und Wettbewerbsfähigkeit beziehen.

Die Regelung macht es attraktiver, dass Mitarbeitende nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Dadurch bleibt wertvolles Erfahrungswissen im Betrieb erhalten, was gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein großer Vorteil sein kann.

Mit der Aktivrente wird eine längerfristige Beschäftigung älterer Mitarbeitender erleichtert, was Arbeitgebern Planungssicherheit verschafft. Die Option, ältere Mitarbeitende in Einsatz zu halten, bedeutet, dass Fluktuationen und Einarbeitungskosten reduziert werden können. Das Instrument soll insgesamt dazu beitragen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Wer ältere Mitarbeitende im Einsatz hält, kann zudem das Betriebsklima stabilisieren und ein generelles Leistungsniveau sichern.

Nach der Rente weiterarbeiten?

Im Jahr 2024 waren laut statistischem Bundesamt etwa 41 Prozent der Erwerbstätigen ab 65 Jahren in Deutschland in einer Tätigkeit, die ihre vorwiegende Lebensunterhaltsquelle darstellte. Mehr als ein Drittel (36 Prozent) der abhängig Beschäftigten in Deutschland könnten sich vorstellen, nach dem Renteneintritt weiterzuarbeiten.

Aktivrente – Rechtliche Lage

Der Kabinettsentwurf mit dem Titel „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)“ wurde am 15. Oktober 2025 von der Bundesregierung beschlossen. Ziel ist, Menschen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, zu motivieren, weiterhin in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig zu bleiben. Sie sehen vor, dass Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei bleiben. Allerdings sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin zu leisten.

Begünstigt sind ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in abhängiger Beschäftigung, nicht aber Selbstständige, Beamte oder Minijobber. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Fazit

Die Aktivrente markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Arbeitsmarktpolitik, die dem demografischen Wandel entgegentreten soll. Für Arbeitgeber bietet sie die Chance, erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb zu halten und wertvolles Wissen zu sichern. Gleichzeitig sendet die Regelung das klare politische Signal, dass Arbeit im Rentenalter nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht ist. Auch wenn Details im parlamentarischen Verfahren noch angepasst werden könnten, zeigt sich bereits jetzt, dass die Aktivrente ein Instrument sein soll, um Personalengpässe zu mildern und Unternehmen mehr Stabilität in einer Zeit tiefgreifender Veränderungen zu geben.

Quellen
  1. Aktivrente, https://www.bundesrat.de/... (Abrufdatum: 14.11.2025)
  2. Gesetzentwurf Aktivrente, https://dserver.bundestag.de/... (Abrufdatum: 14.11.2025)
  3. Bundesregierung, https://www.bundesregierung.de/... (Abrufdatum: 14.11.2025)
  4. Statistisches Bundesamt, https://www.destatis.de/... (Abrufdatum: 14.11.2025)
  5. Arbeiten im Rentenalter, https://www.iwkoeln.de/... (Abrufdatum: 14.11.2025)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel

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Autor
Elias Müller
Elias Müller
Medizinstudent
Zuletzt aktualisiert: 08.04.2026

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