Ihre Zukunft beginnt mit der richtigen Basis. Daher legen wir großen Wert auf ein qualitatives und breitgefächertes Ausbildungsangebot. Für das Jahr 2025 sucht die Stadt Leverkusen engagierte Schulabgänger*innen, die hier in ihre berufliche Zukunft starten möchten. Wir suchen für den Fachbereich 53 - Medizinischer Dienst eine gesundheitsorientierte Nachwuchskraft. Bewerben Sie sich jetzt für die Ausbildung als Hygienekontrolleur*in (m/w/d) Das Wichtigste auf einen Blick:
Beginn: 1. Dezember 2025
Dauer: 3 Jahre
Verdienst: 1.218,26 € bis 1.314,02 € brutto (je nach Ausbildungsjahr)
theoretischer Teil: Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
überwiegender Einsatz beim Fachbereich 53 – Medizinischer Dienst
weitere Praxiseinsätze bei Städtischen Fachbereichen und Eigenbetrieben wie z.B. im Klinikum, den Bädern des Sportpark Leverkusen oder beim Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
ein 3-wöchiger Lehrgang als Desinfektor*in während der Ausbildung
Durchführung von Maßnahmen zur Vorbeugung oder der Bekämpfung von Infektionen
Unterweisung im Ausbruchsmanagement zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten beim Menschen
Überwachung und Beratung von z.B. Kindertagesstätten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen
Mitwirkung beim Gesundheitsschutz in Leverkusen
eine vielseitige und abwechslungsreiche Ausbildung, bei der Sie sowohl im Büro als auch im Außendienst in unterschiedlichsten Betrieben und Einrichtungen eingesetzt werden
Das bringen Sie mit:
mindestens Fachoberschulreife
oder: mindestens Hauptschulabschluss und zusätzlich eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
Das macht Sie stark:
die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
Interesse für Naturwissenschaften
Neigung zum Umgang mit Menschen
Initiative, Engagement, Teamfähigkeit und Qualitätsbewusstsein
Und das bieten wir Ihnen:
VERGÜTUNG: Ausbildungsgehalt nach TVAöD in Höhe von 1.218,26 € (1. Ausbildungsjahr), 1.268,20 € (2. Ausbildungsjahr) und 1.314,02 € brutto (3. Ausbildungsjahr); 400,- € Ausbildungsprämie nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung
VEREINBARKEIT: flexible Arbeitszeiten; 30 Tage Urlaub (bei 5-Tage-Woche) zzgl. Heiligabend, Silvester und Rosenmontag
ENTWICKLUNG: Möglichkeit der Übernahme nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss; interne wie externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
UNTERSTÜTZUNG: individuelle Begleitung während der Ausbildung u.a. durch Patenschaften, Coaching, Veranstaltungen und unser Ausbildungsteam
GESUNDHEIT: vielfältiges Angebot im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung (Inanspruchnahme während der Arbeitszeit)
SICHERHEIT: krisensicherer Arbeitsplatz; vermögenswirksame Leistungen; garantierte Jahressonderzahlung sowie zusätzliche Betriebsrente für Tarifbeschäftigte
RABATTE: kostenloses Deutschlandticket als Jobticket und Corporate Benefits
Lust aufs nächste LEVel? Dann haben wir Lust auf Sie! Bewerben Sie sich bis zum 31.05.2025 – jetzt, online, hier. Falls Sie vorab noch fachliche Fragen haben, freut sich Frau Dr. Mirja Stevens (Fachbereich 53 - Medizinischer Dienst), Telefon 0214 406 5351 auf Ihren Kontakt. Mehr Infos zu uns als Arbeitgeberin erhalten Sie direkt von der Abteilung Ausbildung & Qualifizierung. Bis bald. In Leverkusen.
Die Besetzung der Ausbildungsplätze bei der Stadt Leverkusen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.
Sie möchten mehr erfahren? Unter Ausbildung | Stadt Leverkusen finden Sie weitere Informationen zum Ausbildungsberuf.
Erfolgreich durch Vielfalt
Ein neues Level an Diversität ist unsere Chance und unsere Pflicht. Wir leben eine Kultur der Aufgeschlossenheit und Wertschätzung und stehen für die Chancengleichheit aller Mitarbeiter*innen ein. Die Potenziale und Ressourcen unserer Kolleg*innen sind für uns bedeutend – durch eine Anerkennung der Vielfalt schaffen wir ein Umfeld zur persönlichen Entwicklung und Entfaltung.
Offensiv arbeiten wir daran, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Die individuellen Arbeitszeitwünsche – von Männern und Frauen – zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sind uns wichtig.
Schwerbehinderte sowie gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der Vorgaben des Sozialgesetzbuches IX besonders berücksichtigt und gefördert.