Bei der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft (stjg) dreht sich alles um Menschen von Null bis 99 Jahren: (Klein-)Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen. Über 900 Mitarbeitende engagieren sich für sie – in Kitas und an Schulen, in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, ebenso in Jugendfarmen und Abenteuerspielplätzen sowie generationenübergreifend in unseren Stadtteil- und Familienzentren.
Vielfalt aus gutem Grund! Wir sind geprägt von einer offenen Arbeitskultur und bunt gemischten Kinder- und Jugendangeboten. Unsere vielfältigen stjg-Teams heißen Alle willkommen.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unsere Kita Spatzennest in Weilimdorf
Pädagogische Fachkräfte / Erzieher*in (m/w/d)
für den Kindergarten- und Krippenbereich
in Teil - oder Vollzeit 75% - 100%
Dein zukünftiger Arbeitsplatz
Die Kita Spatzennest in Stuttgart-Weilimdorf ist für 100 Kinder im Alter von 0-6 Jahren konzipiert, die sich momentan noch im Aufbau befindet. Aktuell besuchen 70 Kinder die Einrichtung. Unser Team ist nationen-, geschlechts- und altersgemischt und begleitet mit großer Freude pädagogisch fundiert die Entwicklung der Kinder. Die Kita liegt inmitten von Feldern, Wald und Wiesen, welche großen Einfluss auf die tägliche pädagogische Arbeit haben. Durch die Nähe zur U-Bahnhaltestelle „Wolfbusch“ sind wir sehr gut erreichbar. Die Stadtteilnähe zu Weilimdorf ermöglicht eine aktive Teilhabe am öffentlichen Leben.Mehr Information zur KiTa Spatzennest findest du hier: Kita Spatzennest
Wir bieten
Deine Aufgaben
Dein Profil
Gibt es noch Fragen?
Hast du noch inhaltliche Fragen zur Stelle? Frau Bettina Veller, Bereichsleiterin Kinder und Familie, freut sich über deine E-Mail: bettina.veller@stjg.de
Rückfragen zum Bewerbungsablauf beantwortet dir gern das Team Bewerbermanagement: bewerbermanagement@stjg.de
Deine aussagekräftige Bewerbung (inkl. Motivationsschreiben, Lebenslauf und aller relevanten Zeugnisse) sendest du uns bitte über unser Karriere-Seite https://www.stjg.de
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Arbeitsort: Vor Ort