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Medi-Karriere Magazin Behandlungsvertrag

Behandlungsvertrag: Rechte und Pflichten

Behandlungsvertrag: Rechte und Pflichten

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition
  2. Wie kommt er zustande?
  3. Rechtliche Grundlage
  4. Was passiert bei Nichteinhaltung?
  5. Behandlungsvertrag kündigen
  6. Selbstzahlerleistungen und IGeL
  7. Passende Stellenanzeigen

Der Behandlungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die medizinische Versorgung zwischen Patient/in und Gesundheitsdienstleister/in. In diesem Vertragsverhältnis sind sowohl die Rechte der Patienten/-innen als auch die Pflichten der Behandelnden klar definiert, um eine transparente und ethisch verantwortungsvolle medizinische Betreuung zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition
  2. Wie kommt er zustande?
  3. Rechtliche Grundlage
  4. Was passiert bei Nichteinhaltung?
  5. Behandlungsvertrag kündigen
  6. Selbstzahlerleistungen und IGeL
  7. Passende Stellenanzeigen

Behandlungsvertrag – Definition

Ein Behandlungsvertrag ist ein rechtlicher Vertrag zwischen einem/-r Patienten/in und einem/-r Gesundheitsdienstleister/in, in dem die Bedingungen für die Erbringung medizinischer Dienstleistungen festgelegt werden. Dieser Vertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, wird jedoch meist schriftlich niedergelegt, um die Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Er enthält Informationen über die Art der medizinischen Dienstleistungen sowie die Rechte und Pflichten sowohl des/-r Patienten/-in als auch des/-r Gesundheitsdienstleisters/-in.

Dazu gehören:

  • Beschreibung der medizinischen Dienstleistungen, die erbracht werden sollen sowie der geplanten Behandlung in Einzelheiten
  • Verantwortlichkeiten bzw. Pflichten des/-r Gesundheitsdienstleisters/-in
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten des/-r Patienten/-in, einschließlich der Bereitstellung genauer Informationen über seine/ihre Gesundheit, Einhaltung von Anweisungen und Zahlung von Gebühren
  • Kosten und Zahlungsbedingungen in Form von Klärung der Kosten für die erbrachten Dienstleistungen und Zahlungsmodalitäten
  • Erklärung der Risiken und möglichen Nebenwirkungen der vorgeschlagenen Behandlung sowie die Haftung des/-r Gesundheitsdienstleisters/-in im Falle von Fehlern oder unerwünschten Ergebnissen

Wie kommt ein Behandlungsvertrag zustande?

Ein Behandlungsvertrag ist ein juristischer Prozess, der die folgenden Elemente beinhaltet:

  • Angebot und Annahme: Der Prozess beginnt mit einem Angebot von Seiten des/-r Gesundheitsdienstleisters/-in. Dies beinhaltet eine Erklärung der angebotenen medizinischen Dienstleistungen, der Kosten und anderer relevanter Bedingungen. Der/die Patient/in kann das Angebot durch Zustimmung annehmen.
  • Informierte Einwilligung: Sie ist erforderlich, bevor medizinische Behandlungen durchgeführt werden dürfen. Das bedeutet, dass der/die Patient/in alle relevanten Informationen über die vorgeschlagene Behandlung erhalten muss, einschließlich Risiken, Alternativen und möglichen Ergebnissen. Der/die Patient/in gibt dann seine/ihre Einwilligung, nachdem er/sie diese Informationen verstanden hat. Die Einwilligung ist nicht dasselbe wie die Annahme, sondern ein gesonderter Rechtsschritt.
  • Ausnahme: Medizinische Notfälle erfordern weder Annahme noch Einwilligung. Diese Ausnahme greift z.B., wenn die Behandlung sofort erforderlich ist, um Leben zu retten oder schwerwiegende Schäden zu verhindern.
  • Vertragsschluss: Durch die Annahme des Angebots und die informierte Einwilligung kommt der Behandlungsvertrag rechtlich zustande.

Behandlungsvertrag – Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage des Behandlungsvertrags nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist in den Paragrafen 630a bis 630h unter Abschnitt 6 geregelt. Diese Vorschriften regeln die Rechte und Pflichten von Patienten/-innen und Ärzten/-innen im Rahmen einer medizinischen Behandlung.

Der Abschnitt „Inhalt des Behandlungsvertrags“ (§ 630a BGB) legt fest, dass der Behandlungsvertrag darauf abzielt, die Gesundheit oder das körperliche Wohlbefinden des/-r Patienten/-in wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern. In § 630b BGB sind die Pflichten des/-r behandelnden Arztes/Ärztin oder Gesundheitsdienstleisters/-in gegenüber dem/-r Patienten/-in aufgeführt.

Der Abschnitt „Informierte Einwilligung“ (§ 630e BGB) regelt die Pflicht des/-r Behandelnden, den/die Patienten/-in vor der Behandlung umfassend zu informieren. In § 630c BGB sind die Regelungen zur Vergütung der erbrachten medizinischen Leistungen als sog. „Vergütungsanspruch“ festgelegt.

Ausbildungsplätze als Medizinische Fachangestellte

Ausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) (w/m/d)
Mannheim
DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen gGmbH
12.06.2025
Ausbildungsstelle für Medizinische Fachangestellte (m/w/d) – auch für Quereinsteiger 2025
Stuttgart
Gemeinschaftspraxis Schwabstrasse 59
22.05.2025
Auszubildende:r zur/zum zahnmedizinischen Fachangestellten (m/w/d)
73728 Esslingen
Simone Dünkler Praxis Dr Dünkler
09.06.2025
Azubi Zahnmedizinische Fachangestellte – ZMFA (m/w/d)
18439 Stralsund
Ärztegemeinschaft am Strelasund
09.06.2025
Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten für das MVZ Völklingen (m/w/d)
Völklingen
Saarland Heilstätten GmbH
09.06.2025
Ausbildungsstelle zur Tiermedizinischen Fachangestellten...
95346 Stadtsteinach
IVC Evidensia Region DACH
09.06.2025
Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten (m/w/d)
22927 Großhansdorf
Klinik Manhagen GmbH Co KG
09.06.2025
Auszubildende zum/ zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) (m, w, d,)
91074 Herzogenaurach
HERZOMED GmbH
09.06.2025
Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (w/m/d)
97816 Lohr
Augen Lohr MVZ
09.06.2025
Du bist auf der Suche nach einer Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten?
71063 Sindelfingen
Maybach Medical Stuttgart GmbH
09.06.2025
Auszubildende zur Medizinischen Fachangestellten (m/w/d) im MVZ Weißenhorn
89257 Illertissen
Kreisspitalstiftung Weißenhorn
09.06.2025
Ausbildung zur MFA (m/w/d)
67269 Grünstadt
Kreiskrankenhaus Grünstadt
09.06.2025
Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (m/w/d)
Hildesheim
MVZ Dr Depping GmbH
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Ausbildung zur MFA (Medizinische Fachangestellte w/m/d) in Münster-Hiltrup
48165 Münster
FACHÄRZTE Orthopädie und Unfallchirurgie Dr Thomas Happe
09.06.2025
Ausbildung zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA)
42499 Hückeswagen
Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dr Lüttgenau GbR
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Auszubildender zum Medizinischen Fachangestellten (m/w/d)
München
LMU Klinikum München
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Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten (m/w/d) zum August 2025
Münster
Quartz Healthcare Germany GmbH
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Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (m/w/d)
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Hautarztpraxis Dr Markus Kratofiel
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Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / MFA (m/w/d)
74523 Schwäbisch Hall
Diak Klinikum Landkreis Schwäbisch Hall
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Auszubildende Medizinische Fachangestellte (m/w/d) - Praxis Hersbruck (Dermazentrum)
91217 Hersbruck
PsoriSol Hautklinik GmbH
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Zu allen freien Ausbildungsplätzen als Medizinische Fachangestellte

Rechte und Pflichten

Patient/in und behandelnde/-r Arzt/Ärztin oder Gesundheitsdienstleister/in haben bestimmte Rechte und Pflichten. Zu den Rechten des/-r Patienten/-in gehören z.B. das Recht auf Aufklärung (§ 630e BGB), das Recht auf Selbstbestimmung (allgemeines Persönlichkeitsrecht) und das Recht auf Einsicht in die Patientenakte (§ 630g BGB). Zu den Pflichten des/-r Behandelnden gehören u.a. die Pflicht zur sorgfältigen Behandlung (§ 630b BGB), die Pflicht zur umfassenden Aufklärung (§ 630c BGB) und die Pflicht zur Dokumentation (§ 630f BGB).

Was passiert, wenn ein Behandlungsvertrag nicht eingehalten wird?

Wenn ein Behandlungsvertrag nicht eingehalten wird, können vier rechtliche Konsequenzen eintreten, abhängig von den Umständen und der Schwere der Vertragsverletzung.

Bei einer Verletzung des Behandlungsvertrags kann der/die Patient/in zivilrechtliche Schritte unternehmen, um Schadenersatz zu fordern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Vertragsverletzung zu nachweisbaren Schäden oder negativen gesundheitlichen Auswirkungen geführt hat. Alternativ dazu kann der/die Patient/in versuchen, den Vertrag rückgängig zu machen (Rückabwicklung des Vertrags), z.B. wenn er/die nachweisen kann, dass die Vertragsverletzung die Grundlage des Vertrags beeinträchtigt hat.

Ärzte/-innen und Gesundheitsdienstleister/innen sind an berufsrechtliche Standards gebunden. Verletzungen dieser Standards können daher zu Konsequenzen führen, einschließlich Disziplinarmaßnahmen durch medizinische Berufsverbände oder Gesundheitsbehörden. In extremen Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens können sogar strafrechtliche Konsequenzen in Frage kommen.

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Behandlungsvertrag kündigen

Beide Seiten können einen Behandlungsvertrag zwischen Patient/in und Gesundheitsdienstleister/in einvernehmlich kündigen. Bevor man aber eine Kündigung in Erwägung zieht, sollte man sich die Gründe für die Beendigung des Behandlungsvertrags sorgfältig überlegen. Ideal ist es, wenn beide Parteien, also Patient/-in und Gesundheitsdienstleister/in, der Kündigung zustimmen. Nach der mündlichen Vereinbarung sollte die Kündigung in Form eines kurzen Kündigungsschreibens schriftlich bestätigt werden.

Gibt es eine Behandlungspflicht?

Für Ärzte/-innen und Gesundheitsdienstleister/innen besteht grundsätzlich die ethische und rechtliche Pflicht, medizinische Behandlungen nach bestem Wissen und Gewissen anzubieten und durchzuführen. Es besteht aber keine generelle gesetzliche Behandlungspflicht. Ärzte/-innen sind also nicht verpflichtet, jede medizinische Behandlung anzubieten oder durchzuführen. Sie können Behandlungen ablehnen, insbesondere wenn sie z.B. gegen ihre fachlichen Überzeugungen oder ethischen Prinzipien verstoßen.

Behandlungsvertrag bei Selbstzahlerleistungen und IGeL

Der Behandlungsvertrag bei Selbstzahlerleistungen und individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) bezieht sich auf medizinische Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden und die der/die Patient/in selbst bezahlen muss. Wie bei anderen Behandlungsverträgen ist auch hier eine informierte Einwilligung erforderlich.

Besonders wichtig ist aber Kostentransparenz. Der/die Gesundheitsdienstleister/in sollte dem/-r Patienten/-in vor Beginn der Leistungserbringung eine klare Gebührenvereinbarung vorlegen. Der/die Patient/in hat außerdem das Recht, Selbstzahlerleistungen oder IGeL abzulehnen.

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Quellen
  1. Behandlungsvertrag, https://www.patienten-rechte-gesetz.de/... (Abrufdatum: 21.11.2023)
  2. BGB §630a, https://dejure.org/... (Abrufdatum: 21.11.2023)
  3. Behandlungsvertrag, https://www.info-krankenhausrecht.de/... (Abrufdatum: 21.11.2023)
Redaktion
Isabelle Konnegen
Isabelle Konnegen
Autorin
Veröffentlicht am: 08.12.2023
Themen: Alle Themengebiete, Medizinisches Fachwissen, News und Politik
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