Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!
Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern eine Teilzeitstelle als
Kennziffer: E 2025 - 089 (bitte bei Bewerbung angeben)
unbefristet zu besetzen.
In der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern erhalten Familien vertrauliche Gespräche und Unterstützung z.B. bei Fragen zur Erziehung, Entwicklung, Schule, Trennung bzw. Scheidung oder Konflikten im Familienleben. Zudem ist der Fachdienst zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Hilfeplanung für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach § 35a SGB VIII in die Beratungsstelle integriert.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
Die Aufgabenwahrnehmung erfordert die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeut.
Auch Bewerberinnen und Bewerber, die sich in einem fortgeschrittenen Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsstand in der jeweiligen Fachrichtung befinden, können bei Vorliegen der vorläufigen Behandlungserlaubnis für eine Stellenbesetzung berücksichtigt werden.
Darüber hinaus werden von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern erwartet:
Ein sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware wird neben der Bereitschaft, sich in entsprechende Fachanwendungen einzuarbeiten, erwartet.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, Frau Sukowski (Tel. 0209 169 - 53 98), gerne zur Verfügung.
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 28.05.2025 direkt hier durch Klick auf "Online-Bewerbung" .
Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de .