im psychologischen Dienst der Justizvollzugsanstalten
Moers-Kapellen und Duisburg-Hamborn
A Stellenbeschreibung
Eine befristete Stelle (Teilzeit – mit bis zu 27 Stunden in der Woche) im psychologischen Dienst der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn und JVA Moers-Kapellen (Einsatz in beiden Anstalten geplant).
Die Vergütung erfolgt nach EG 13 (TV-L). Die Stelle ist ab sofort befristet bis zunächst zum 15.07.2026 frei und besetzbar.
Die Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn (nebst Zweiganstalt Dinslaken) ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges und insoweit zuständig für die Vollstreckung von Untersuchungshaft und kurzen Freiheitsstrafe sowie Ersatzfreiheitsstrafen an weiblichen und männlichen Erwachsenen. In der Hauptanstalt Hamborn bis zu 243 männliche Inhaftierte, in der Zweiganstalt Dinslaken bis zu weibliche Inhaftierte ( die Belegungsfähigkeit insgesamt beträgt 313 Gefangene).
Organisatorisch angebunden an den Geschäftsbereich der Anstalt sind der Kriminologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen, die Zentralstelle für Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug sowie die Fachbereiche Sozialdienst und Pädagogischer Dienst im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen.
Diese Dienststellen haben ihren Dienstsitz in Düsseldorf.
Die Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen ist eine Anstalt des offenen Vollzuges und ist zuständig für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen sowie Ersatzfreiheitsstrafen an männlichen Erwachsenen. Die Belegungsfähigkeit beträgt insgesamt 362 Gefangene.
B Aufgaben
Die Tätigkeit des psychologischen Dienstes orientiert sich an den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18. Dezember 2015 -2400 - IV. 54- in der aktuellen Fassung).
C Anforderungsprofil
Die Psychologin oder der Psychologe
Kommunikationsfähigkeit, strukturelles Denken, schnelle Auffassungsgabe, Klarheit, Flexibilität, Differenziertheit, hohe Belastbarkeit, Teamorientierung, Fähigkeit zu interdisziplinärer Zusammenarbeit, Durchsetzungsvermögen und Ambiguitätstoleranz werden erwartet.
Die einzustellende Kraft sollte sich mit den Verhältnissen in einer Justizvollzugsanstalt sachgerecht auseinandersetzen können, sich in die sehr spezifischen Strukturen einfinden und einarbeiten können. Akzeptanz und Verständnis für die institutionellen Rahmenbedingungen des Tätigkeitsfeldes mit den unverzichtbaren Sicherheitsbelangen sind erforderlich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Justizvollzugsanstalten Moers-Kapellen und Duisburg-Hamborn unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu sind unter anderem mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeitszeit und - unter bestimmten Voraussetzungen - zur Telearbeit Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte an den Leiter des psychologischen Dienstes, Herrn van Wesel, Telefon 0201 7246-375 , E-Mail Martin.vanWesel@jva-duisburg-hamborn.nrw.de .
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 10.08.2025 an die
Leiterin der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn
Goethestraße 3
47166 Duisburg