Pflegefachkraft (m/w/d) für die teilstationäre und ambulante Versorgung

Lebenshilfe Werk Magdeburg gemeinnützige GmbH

Pflegefachkraft (m/w/d) für die teilstationäre und ambulante Versorgung

Stellenbeschreibung

Die Lebenshilfe Werk Magdeburg gGmbH unterstützt
mit ihren Leistungsangeboten in der Tagespflege, der ambulanten Pflege

und dem erfolgreichen Modellprojekt „Service Wohnen“
mit verschiedenen Betreuungsangeboten und begleitender Pflege

den Wunsch nach selbständigem Wohnen im Alter.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll oder Teilzeit eine

Pflegefachkraft (m/w/d)
für die teilstationäre und ambulante Versorgung


Wir bieten Ihnen:

  • eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit mit pflegebedürftigen Menschen in
freundlicher, innovativer Arbeitsatmosphäre und der Möglichkeit des fachlichen
Austausches
  • vielfältige Weiterbildungsangebote zu aktuellen Fachthemen
  • eine Vergütung nach der Entgelttabelle des Paritätischen Tarifvertrages auf der

Grundlage der Vertraglichen Richtlinien Arbeitspraxis der Lebenshilfe Werk
Magdeburg gGmbH



Wir erwarten von Ihnen:

  • eine erfolgreich abgeschossene Qualifikation zur examinierten Pflegefachkraft
  • Besitz eines Führerscheines mind. Klasse B
  • eine positive und wertschätzende Einstellung gegenüber pflegebedürftigen Menschen
  • Fähigkeit zur effektiven Planung und Organisation
  • Fähigkeit zum reflektieren Ihres eigenen Handelns
  • selbstständiges arbeiten
  • Fähigkeit zur wertschätzenden Kommunikation
Zu Ihren vorrangigen Aufgaben gehören: pflegen nach den aktuellsten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen
  • achten der aktivierenden Pflege und Selbstbestimmung der Patienten
  • Verantwortlichkeit für die Steuerung des gesamten Pflegeprozesses

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen an:

LebenshilfeWerk Magdeburg gGmbH
Geschäftsführerin
Frau Heike Woost
Sülzeanger 1
39128 Magdeburg

EMail: info@lebenshilfemd.de

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen, unter Tel.: 0391 / 2553112, sehr gern zur Verfügung.

Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nur bei Vorliegen eines frankierten
Rücksendeumschlages.