Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus und die Medizinische Fakultät bilden gemeinsam die Dresdner Hochschulmedizin. Sie ist zur Exzellenz in der Hochleistungsmedizin, der medizinischen Forschung und Lehre sowie der Gesundheitsdienstleistung für Patient*innen der gesamten Region verpflichtet.
Gemeinsam für die Spitzenmedizin von morgen – werden Sie Teil der Hochschulmedizin Dresden.
Pflegefachkraft (m/w/d) Gastroenterologie
in der Medizinischen Klinik und Poliklinik III
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung unbefristet zu besetzen. Der Einsatz erfolgt nach den üblichen Arbeitszeitmodellen des Bereiches. Die Vergütung erfolgt nach den Eingruppierungsvorschriften des jeweiligen Haustarifvertrages und ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe P3 möglich.
Die Kliniken des Zentrums für Innere Medizin sind aufgrund der verschiedenen Behandlungsschwerpunkte auf mehrere Gebäude auf dem Gelände des Klinikums verteilt. Der überwiegende Teil befindet sich in unserem modernen Diagnostisch-Internistisch-Neurologischem Zentrum. Dieses vereint eine Vielzahl medizinischer Fachgebiete unter einem Dach, sodass die interdisziplinäre Zusammenarbeit noch besser und schneller ablaufen kann. Der Fachbereich Gastroenterologie der Medizinischen Klinik 1 des Universitätsklinikum Dresden verfügt über zwei Stationen mit jeweils 29 Betten. Für die ganzheitliche Akutversorgung, Diagnostik und Therapie unserer Patient*innen arbeiten die Berufsgruppen (u.a. ärztliches Personal, Pflegefachkräfte und Therapeut*innen) interprofessionell zusammen.
Passt perfekt - Ihr Profil:
Überzeugt auf ganzer Linie - Unser Angebot:
Elena Koch
Tel.: 0351-458 2594
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden besonders berücksichtigt.
Wir bitten Sie, sich vorzugsweise online zu bewerben, um so den Personalauswahlprozess schneller und effektiver zu gestalten. Selbstverständlich bearbeiten wir auch Ihre schriftlichen Bewerbungen (mit frankiertem Rückumschlag), ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen.
Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für unsere Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden zu gewährleisten, benötigen wir gemäß Infektionsschutzgesetz einen Nachweis über Ihren Masernschutz (ärztliche Bescheinigung). Weitere Nachweise über den Impfstatus müssen vor Tätigkeitsaufnahme vorgelegt werden.