Die Ausbildung in der Pflege am Klinikum Hanau blickt auf eine langjährige Tradition zurück. Seit vielen Jahrzehnten begleiten wir Auszubildende in den Pflegeberufen pädagogisch in Theorie und Praxis.
In sechs Kursen bereiten wir insgesamt rund 145 Auszubildende zukunftsorientiert auf die Herausforderungen dieses verantwortungsvollen und erfüllenden Berufes im Gesundheitswesen vor.
In der generalistischen Ausbildung erlernen Sie als Auszubildende/r die professionelle Pflege von Menschen über die gesamte Lebensspanne hinweg: Vom Säugling bis zum hochbetagten Menschen. Dadurch erlernen Sie die Kompetenzen Menschen aller Altersklassen in den unterschiedlichsten Lebenssituationen zu begleiten und zu unterstützen. Der Beruf bietet dabei vielfältige Karrieremöglichkeiten, eine Vielzahl an Qualifizierung und Spezialisierung in ihrem weiteren Berufsleben und ist zukünftig europaweit anerkannt.
Die Ausbildung im kurzen Überblick:
Wir bieten Ihnen:
Ausbildungsvoraussetzungen:
Ihre Bewerbung ist ganzjährig für den jeweils nächsten Ausbildungsbeginn möglich.
Bewerben Sie sich gleich hier über unser Bewerberportal.
Senden Sie uns dabei Ihre Unterlagen mit Anschreiben, Lebenslauf, Kopie der letzten zwei Zeugnissen, ggf. Praktikumsbescheinigungen, Sprachzertifikate und Ihre Email-Adresse, sowie Telefonnummer an:
Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch an Frau Galera unter der 06181 / 296 5800 oder per E-Mail an Ausbildungszentrum@klinikum-hanau.de wenden.
Ansprechpartnerin:
Frau Judith Hofmann
Dipl. Pflege- und Gesundheitswissenschaftlerin
Leitung Ausbildungszentrum
Geschäftsbereich 1
Abteilung Ausbildungszentrum
Hinweise
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion, Behinderung oder sexueller Identität wird aktiv gefördert und ist fester Bestandteil unseres Selbstverständnisses und unserer Unternehmenskultur. Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
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Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit zwingende dienstliche und betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.
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Laut § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe, ist ein gesetzlich notwendiger Nachweis über Immunisierung gegen Masern bei Einstellung verpflichtend.
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Wir erstatten keine Reise- oder sonstigen Kosten, die Ihnen eventuell durch ein Vorstellungsgespräch oder Hospitation entstehen, wie zum Beispiel Fahrt-, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten.