Werden Sie Profi in der Pflege von Menschen aller Altersstufen Mit der ganzheitlichen Ausbildung zum Pflegefachmann verfügen Sie über aktuelle pflegewissenschaftliche, medizinische und weitere bezugswissenschaftliche Erkenntnisse und erwerben umfassende berufliche generalistische Handlungskompetenzen für die selbständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen. Die Pflege umfasst in diesem Rahmen präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen. Die Pflege schließt die Beratung und Anleitung sowie die Begleitung am Lebensende ein. Mit dem Abschluss Pflegefachmann/Pflegefachfrau sind Sie berechtigt, vorbehaltene Tätigkeiten zu übernehmen. Pflegerische Aufgaben in diesem Sinne umfassen:
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2.100 Stunden und erfolgt an einer staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten Pflegeschule. Grundlage der theoretischen Ausbildung bildet ein schulinternes Curriculum, auf der Grundlage der Empfehlungen des Rahmenlehrplanes. Im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel erfolgt die Ausbildung generalistisch, nach einheitlichem Lehrplan. Vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittel besteht ein Wahlrecht. Auszubildende können die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortsetzen oder mit gewähltem Vertiefungseinsatz in der pädiatrische Versorgung oder stationäre Langzeitpflege oder ambulante Pflege, einen „spezialisierten“ Ausbildungsabschluss wählen: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger bzw. Altenpflegerin. Die Ausbildung zum Pflegfachmann/Pflegefachfrau beinhaltet die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen in fünf Kompetenzbereichen:
Am Ende des zweiten Ausbildungsdrittel erfolgt eine Zwischenprüfung. Die staatliche Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung umfasst einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung
Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Ist eine der Spezialisierungen gewählt worden, berechtigt der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*Altenpflegerin.Die praktische Ausbildung umfasst 2.500 Stunden und wird in Einrichtungen auf der Grundlage eines vom Träger der praktischen Ausbildung zu erstellenden Ausbildungsplans durchgeführt. Träger der praktischen Ausbildung können sein:
Weitere Einsätze sind auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen möglich. Der Vertiefungseinsatz wird beim Träger der praktischen Ausbildung in einem der Bereiche, in denen bereits ein Pflichteinsatz stattgefunden hat, durchgeführt.